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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD
03.09.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
02.10.2003
Rat
15.10.2003
TOP Ein Ja
Nein
354/2003
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 27 „Waagmühle“
- Änderung des Geltungsbereiches
- Beschluss über die öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
-
-
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ wird gem. dem in Anlage
beigefügten Übersichtsplan geändert.
Über die während der vorzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der
Bürger eingegangenen Anregungen wird gem. den im Anhang dargelegten
Beschlussvorschlägen beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ und der Entwurf der Begründung
werden in der vorliegenden Form gebilligt. Die Entwürfe des Planes (bestehend aus
zeichnerischen und textlichen Festsetzungen) und der Begründung werden gem. § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu
informieren.
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung am 04.04.2001 und in der
Sitzung des Rates am 27.06.2001 wurden die Aufstellung und die frühzeitigen Verfahrensschritte
zum o.a. Bebauungsplan beschlossen. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange führten zu aufwändigen Grundlagenermittlungen und einer entsprechenden Überarbeitung
des Bebauungsplanes. Die weitere Entwicklung des Entwurfes bis zur öffentlichen Auslegung
wurde mit dem Arbeitskreis Bebauungsplan Nr. 27 „Waagmühle“ in seinen Sitzungen am
28.07.2003 und am 14.08.2003 abgestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird insofern geändert, dass die Flächen im Bereich der
Kleingartenanlage an der L 12 herausgenommen werden. Diese Flächen liegen unter
Landschaftsschutz. Eine Herausnahme dieser Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet wurde von
der oberen Landschaftsbehörde – Bezirksregierung Köln – nicht in Aussicht gestellt. Dieses
vorrangige Recht unterliegt nicht der Abwägung.
Vorlage: 354/2003
Seite - 2 -
Ein Konzept der Begründung und des Bebauungsplanentwurfes wird den Fraktionen zu ihren
Sitzungen vor dem 02. Oktober 2003 zur Verfügung gestellt. Die endgültige Planfassung mit der
dazugehörigen Begründung wird den Fraktionen vor der Ratssitzung zur Verfügung gestellt.