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Beschlussvorlage (BPl. 27 "Waagmühle")

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,6 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD 03.09.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 02.10.2003 Rat 15.10.2003 TOP Ein Ja Nein 354/2003 Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 27 „Waagmühle“ - Änderung des Geltungsbereiches - Beschluss über die öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: - - Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ wird gem. dem in Anlage beigefügten Übersichtsplan geändert. Über die während der vorzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger eingegangenen Anregungen wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt. Die Entwürfe des Planes (bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen) und der Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu informieren. Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung am 04.04.2001 und in der Sitzung des Rates am 27.06.2001 wurden die Aufstellung und die frühzeitigen Verfahrensschritte zum o.a. Bebauungsplan beschlossen. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange führten zu aufwändigen Grundlagenermittlungen und einer entsprechenden Überarbeitung des Bebauungsplanes. Die weitere Entwicklung des Entwurfes bis zur öffentlichen Auslegung wurde mit dem Arbeitskreis Bebauungsplan Nr. 27 „Waagmühle“ in seinen Sitzungen am 28.07.2003 und am 14.08.2003 abgestimmt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird insofern geändert, dass die Flächen im Bereich der Kleingartenanlage an der L 12 herausgenommen werden. Diese Flächen liegen unter Landschaftsschutz. Eine Herausnahme dieser Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet wurde von der oberen Landschaftsbehörde – Bezirksregierung Köln – nicht in Aussicht gestellt. Dieses vorrangige Recht unterliegt nicht der Abwägung. Vorlage: 354/2003 Seite - 2 - Ein Konzept der Begründung und des Bebauungsplanentwurfes wird den Fraktionen zu ihren Sitzungen vor dem 02. Oktober 2003 zur Verfügung gestellt. Die endgültige Planfassung mit der dazugehörigen Begründung wird den Fraktionen vor der Ratssitzung zur Verfügung gestellt.