Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 177/99/......
Der Bürgermeister
Bauverwaltungsamt
Beratungsfolge
Aktenzeichen
IV/1 Schus/Fa
Termin
Datum
17.12.1999
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
Ausschuss für Gemeindeplanung
Betrifft:
Teilverlegung des AKK-Mühlenteiches und der Landstraße 241
Beschlußentwurf:
In dem Anhörungsverfahren zur Teilverlegung des AKK-Mühlenteiches werden seitens der Gemeinde
Inden keine Einwendungen erhoben.
Die Ausführungen zur Teilverlegung der Landstraße 241 werden zur Kenntnis genommen.
Bei der Ausführung ist sicherzustellen, dass die durchschnittenen Wirtschaftswege ordnungsgemäß
angebunden werden.
Begründung:
Bedingt durch die Notwendigkeit, frühzeitig das Bett der zu verlegenden Inde zu erstellen, ist es
notwendig, dass ein Teilbereich zwischen der Ortschaft Altdorf und dem Fuchstal bereits im Jahr
2000 bergbaulich in Anspruch genommen wird. In diesem Teilbereich verlaufen sowohl die
Landstraße 241 wie auch der Altdorf-Kirchberg-Koslarer Mühlenteich (AKK-Mühlenteich). Es ist daher
notwendig, beide zu verlegen, damit sowohl die Verkehrsverbindung zwischen Jülich und Eschweiler,
als auch die Mindestwasserführung im AKK bis zur endgültigen bergbaulichen Inanspruchnahme
sichergestellt werden kann. Die endgültige Unterbrechung ist ca. im Jahre 2005 geplant. Im
Zusammenhang mit dem im Jahre 1999 durchgeführten Einziehungsverfahren von Wirtschaftswegen
in diesem Raum wurde auf diese anstehende Planung bereits hingewiesen. Soweit bei der Verlegung
der Straße und des Mühlenteiches unterbrochene Wirtschaftswegeverbindungen ordnungsgemäß an
die neue Straße oder an das übrige Wirtschaftswegenetz angebunden werden, bestehen seitens der
Gemeinde Inden keine Einwende gegen diese Planungen.
Die Planungen werden in der Sitzung durch das Bergbauunternehmen erläutert und vorgestellt.
Für die Straßenverlegung ist kein gesondertes Planverfahren notwendig. Die Verlegung des AKKMühlenteiches wurde planungsrechtlich im Verfahren zur Verlegung der Inde mitgeregelt. Die
Gemeinde Inden ist nunmehr durch das Landesoberbergamt über die konkrete Durchführung in
Kenntnis gesetzt worden. Dabei ist ihr gleichzeitig die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt
worden. Die Belange der Gemeinde Inden werden, soweit der Forderung nach Anbindung der
Wirtschaftswege Rechnung getragen wird, durch diese Maßnahme nicht berührt.
T396.DOC
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