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Beschlussvorlage (Teilverlegung des AKK-Mühlenteiches und der Landstraße 241)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (Teilverlegung des AKK-Mühlenteiches und der Landstraße 241)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 177/99/...... Der Bürgermeister Bauverwaltungsamt Beratungsfolge Aktenzeichen IV/1 Schus/Fa Termin Datum 17.12.1999 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Ausschuss für Gemeindeplanung Betrifft: Teilverlegung des AKK-Mühlenteiches und der Landstraße 241 Beschlußentwurf: In dem Anhörungsverfahren zur Teilverlegung des AKK-Mühlenteiches werden seitens der Gemeinde Inden keine Einwendungen erhoben. Die Ausführungen zur Teilverlegung der Landstraße 241 werden zur Kenntnis genommen. Bei der Ausführung ist sicherzustellen, dass die durchschnittenen Wirtschaftswege ordnungsgemäß angebunden werden. Begründung: Bedingt durch die Notwendigkeit, frühzeitig das Bett der zu verlegenden Inde zu erstellen, ist es notwendig, dass ein Teilbereich zwischen der Ortschaft Altdorf und dem Fuchstal bereits im Jahr 2000 bergbaulich in Anspruch genommen wird. In diesem Teilbereich verlaufen sowohl die Landstraße 241 wie auch der Altdorf-Kirchberg-Koslarer Mühlenteich (AKK-Mühlenteich). Es ist daher notwendig, beide zu verlegen, damit sowohl die Verkehrsverbindung zwischen Jülich und Eschweiler, als auch die Mindestwasserführung im AKK bis zur endgültigen bergbaulichen Inanspruchnahme sichergestellt werden kann. Die endgültige Unterbrechung ist ca. im Jahre 2005 geplant. Im Zusammenhang mit dem im Jahre 1999 durchgeführten Einziehungsverfahren von Wirtschaftswegen in diesem Raum wurde auf diese anstehende Planung bereits hingewiesen. Soweit bei der Verlegung der Straße und des Mühlenteiches unterbrochene Wirtschaftswegeverbindungen ordnungsgemäß an die neue Straße oder an das übrige Wirtschaftswegenetz angebunden werden, bestehen seitens der Gemeinde Inden keine Einwende gegen diese Planungen. Die Planungen werden in der Sitzung durch das Bergbauunternehmen erläutert und vorgestellt. Für die Straßenverlegung ist kein gesondertes Planverfahren notwendig. Die Verlegung des AKKMühlenteiches wurde planungsrechtlich im Verfahren zur Verlegung der Inde mitgeregelt. Die Gemeinde Inden ist nunmehr durch das Landesoberbergamt über die konkrete Durchführung in Kenntnis gesetzt worden. Dabei ist ihr gleichzeitig die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt worden. Die Belange der Gemeinde Inden werden, soweit der Forderung nach Anbindung der Wirtschaftswege Rechnung getragen wird, durch diese Maßnahme nicht berührt. T396.DOC .. .