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Beschlussvorlage (Frauenförderplan für die Gemeindeverwaltung Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,1 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (Frauenförderplan für die Gemeindeverwaltung Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 133/00/...... Der Bürgermeister Hauptamt Beratungsfolge Rat Aktenzeichen Termin Datum 12.10.2000 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 26.10.2000 Betrifft: Frauenförderplan für die Gemeindeverwaltung Inden Beschlußentwurf: Der Rat beschließt den Frauenförderplan für die Gemeindeverwaltung Inden. Begründung: Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein Westfalen im November 1999, ist jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten verpflichtet im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Personalangelegenheiten jeweils für den Zeitraum von drei Jahren einen Frauenförderplan aufzustellen (§5a Abs. 1 Landesgleichstellungsgessetz LGG). Die erstmalige Erstellung hat innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten des LGG zu erfolgen. Der vorgelegte Frauenförderplan für die Gemeindeverwaltung Inden erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. T539.DOC .. .