Daten
Kommune
Inden
Größe
8,1 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 133/00/......
Der Bürgermeister
Hauptamt
Beratungsfolge
Rat
Aktenzeichen
Termin
Datum
12.10.2000
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
26.10.2000
Betrifft:
Frauenförderplan für die Gemeindeverwaltung Inden
Beschlußentwurf:
Der Rat beschließt den Frauenförderplan für die Gemeindeverwaltung Inden.
Begründung:
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein
Westfalen im November 1999, ist jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten verpflichtet im
Rahmen ihrer Zuständigkeit für Personalangelegenheiten jeweils für den Zeitraum von drei Jahren
einen Frauenförderplan aufzustellen (§5a Abs. 1 Landesgleichstellungsgessetz LGG). Die erstmalige
Erstellung hat innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten des LGG zu erfolgen.
Der vorgelegte Frauenförderplan für die Gemeindeverwaltung Inden erfüllt die gesetzlichen
Anforderungen.
T539.DOC
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