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Vorlage (Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. + 2. Änderung 36. und 37. Flächennutzungsplanänderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 iVm § 13a BauGB)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
31.01.2013
Erstellt
23.01.13, 19:06
Aktualisiert
23.01.13, 19:06
Vorlage (Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. + 2. Änderung
36. und 37. Flächennutzungsplanänderung
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 iVm § 13a BauGB) Vorlage (Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. + 2. Änderung
36. und 37. Flächennutzungsplanänderung
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 iVm § 13a BauGB)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 61 26-10 0616Ä1 09.01.2013 10/2013 Betreff Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. + 2. Änderung 36. und 37. Flächennutzungsplanänderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 iVm § 13a BauGB Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 iVm § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des ErbStRG vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018 ff.) die Aufstellung der 36. FNP-Änderung sowie der 1. Änderung (Nahversorgung) des Bebauungsplans 06.16 "Alte Bonnstraße / Steingasse". Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 11. Es umfasst die Flurstücke 5923, 5924, 5876, 5904, 5918 und teilweise die Flurstücke 5925 und 5907. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 iVm § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des ErbStRG vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018 ff.) die Aufstellung der 37. FNP-Änderung sowie der 2. Änderung (Gemeinbedarfsgrundstück) des Bebauungsplans 06.16 "Alte Bonnstraße / Steingasse". Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 11. Es umfasst nur das Flurstück 5922, aber nicht vollständig: soweit innerhalb des BPGebietes 06.16 liegend vollständig, darüber hinaus im westlich angrenzenden BP-Gebiet 06.21 nur die angrenzende private Grünfläche, auf der die Lärmschutzwand gemäß BP Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 10/2013 06.21 zu errichten ist, weiterhin die dort angrenzende öffentliche Verkehrsfläche incl. Wendanlage sowie die nördlich an der Wendeanlage liegende private Grünfläche. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Mit Datum vom 14.05.2009 wurde der Bebauungsplan 06.16 ‚Alte Bonnstraße / Steingasse’ rechtswirksam. Dieser war seinerzeit erforderlich um die Ansiedlung des Lidl-Marktes im südlichen Planbereich an der Steingasse sowie die Ansiedlung der Freien evangelischen Gemeinde im nördlichen Planbereich zu ermöglichen. Mit der Festsetzung eines Mischgebietes wurde im südlichen Planbereich erstmalig die Möglichkeit eröffnet, einen Lebensmittelmarkt (bis max. 800qm Verkaufsfläche) wohnortnah zu realisieren. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das Einzelhandels- und Zentrenkonzept noch in Bearbeitung. Erst seit Beschluss über dieses Konzept im Dezember 2011 besteht planungsrechtlich die Möglichkeit, großflächigen Einzelhandel am Standort zu planungsrechtlich zu etablieren. Vor diesem Hintergrund wünscht die Fa. Lidl nunmehr ihre Verkaufsfläche von bisher 800qm auf 1.000qm auf dem vorhandenen Grundstück zu vergrößern. Im Sinne einer langfristigen Sicherung dieses Versorgungsschwerpunktes für südliche Ortslagen erscheint die Vergrößerung um 200qm Verkaufsfläche als maßvoll und planerisch sinnvoll. Für das im nördlichen Planbereich liegende Gemeinbedarfsgrundstück der Freien evangelischen Gemeinde (FEG) liegt inzwischen ein Bebauungskonzept vor. Demnach ist auch auf lange Sicht nicht zu erwarten, dass die gesamte mit ‚Gemeinbedarf’ festgesetzte Fläche für diese Zweckbestimmung genutzt werden wird - dies wurde durch Vertreter der FEG in persönlichen Gesprächen bestätigt. Zeitgleich entstand bei dem Eigentümer dieses Grundstücks der Gedanke, diese Fläche in Fortführung der heranrückenden Wohnbebauung des BP-Gebietes 06.21 ‚Nördliche Steingasse’, ebenfalls als Wohnstandort zu nutzen. Diese Umnutzung vorhandener und im Zusammenhang bebauter Flächen im Innenbereich zugunsten stark nachgefragter Wohnbauflächen wird planerisch positiv bewertet. Anlage(n): (1) Übersichtsplan BP 06.16, 1. Änderung und 36. FNP-Änderung (2) Übersichtsplan BP 06.16, 2. Änderung und 37. FNP-Änderung (3) Übersichtsplan BP 06.16 und BP 06.21 Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14