Daten
Kommune
                    Brühl
                Größe
                        98 kB
                    Datum
                        31.01.2013
                    Erstellt
                        23.01.13, 19:06
                    Aktualisiert
                        23.01.13, 19:06
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
61 26-10 0616Ä1
09.01.2013
10/2013
Betreff
Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. + 2. Änderung
36. und 37. Flächennutzungsplanänderung
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 iVm § 13a BauGB
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2
Abs. 1 iVm § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des ErbStRG vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018 ff.) die Aufstellung der 36. FNP-Änderung sowie der 1. Änderung (Nahversorgung) des Bebauungsplans 06.16 "Alte Bonnstraße / Steingasse".
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 11.
Es umfasst die Flurstücke 5923, 5924, 5876, 5904, 5918 und teilweise die Flurstücke
5925 und 5907.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2
Abs. 1 iVm § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des ErbStRG vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018 ff.) die Aufstellung der 37. FNP-Änderung sowie der 2. Änderung (Gemeinbedarfsgrundstück) des Bebauungsplans 06.16 "Alte Bonnstraße / Steingasse".
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 11.
Es umfasst nur das Flurstück 5922, aber nicht vollständig: soweit innerhalb des BPGebietes 06.16 liegend vollständig, darüber hinaus im westlich angrenzenden BP-Gebiet
06.21 nur die angrenzende private Grünfläche, auf der die Lärmschutzwand gemäß BP
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
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Drucksache 10/2013
06.21 zu errichten ist, weiterhin die dort angrenzende öffentliche Verkehrsfläche incl.
Wendanlage sowie die nördlich an der Wendeanlage liegende private Grünfläche.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Mit Datum vom 14.05.2009 wurde der Bebauungsplan 06.16 ‚Alte Bonnstraße / Steingasse’ rechtswirksam. Dieser war seinerzeit erforderlich um die Ansiedlung des Lidl-Marktes
im südlichen Planbereich an der Steingasse sowie die Ansiedlung der Freien evangelischen Gemeinde im nördlichen Planbereich zu ermöglichen.
Mit der Festsetzung eines Mischgebietes wurde im südlichen Planbereich erstmalig die
Möglichkeit eröffnet, einen Lebensmittelmarkt (bis max. 800qm Verkaufsfläche) wohnortnah zu realisieren. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das Einzelhandels- und Zentrenkonzept noch in Bearbeitung. Erst seit Beschluss über dieses Konzept im Dezember 2011
besteht planungsrechtlich die Möglichkeit, großflächigen Einzelhandel am Standort zu
planungsrechtlich zu etablieren.
Vor diesem Hintergrund wünscht die Fa. Lidl nunmehr ihre Verkaufsfläche von bisher
800qm auf 1.000qm auf dem vorhandenen Grundstück zu vergrößern.
Im Sinne einer langfristigen Sicherung dieses Versorgungsschwerpunktes für südliche
Ortslagen erscheint die Vergrößerung um 200qm Verkaufsfläche als maßvoll und planerisch sinnvoll.
Für das im nördlichen Planbereich liegende Gemeinbedarfsgrundstück der Freien evangelischen Gemeinde (FEG) liegt inzwischen ein Bebauungskonzept vor. Demnach ist auch
auf lange Sicht nicht zu erwarten, dass die gesamte mit ‚Gemeinbedarf’ festgesetzte Fläche für diese Zweckbestimmung genutzt werden wird - dies wurde durch Vertreter der
FEG in persönlichen Gesprächen bestätigt.
Zeitgleich entstand bei dem Eigentümer dieses Grundstücks der Gedanke, diese Fläche
in Fortführung der heranrückenden Wohnbebauung des BP-Gebietes 06.21 ‚Nördliche
Steingasse’, ebenfalls als Wohnstandort zu nutzen.
Diese Umnutzung vorhandener und im Zusammenhang bebauter Flächen im Innenbereich zugunsten stark nachgefragter Wohnbauflächen wird planerisch positiv bewertet.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan BP 06.16, 1. Änderung und 36. FNP-Änderung
(2) Übersichtsplan BP 06.16, 2. Änderung und 37. FNP-Änderung
(3) Übersichtsplan BP 06.16 und BP 06.21
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
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