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Beschlussvorlage (Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln, Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz", Teil 1: Regionen Köln, Bonn I Rhein-Sieg und Wassereinzugsgebiet der Erft;)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
424 kB
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
02.09.10, 15:11
Beschlussvorlage (Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln,
Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz",
Teil 1: Regionen Köln, Bonn I Rhein-Sieg und Wassereinzugsgebiet der Erft;) Beschlussvorlage (Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln,
Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz",
Teil 1: Regionen Köln, Bonn I Rhein-Sieg und Wassereinzugsgebiet der Erft;) Beschlussvorlage (Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln,
Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz",
Teil 1: Regionen Köln, Bonn I Rhein-Sieg und Wassereinzugsgebiet der Erft;) Beschlussvorlage (Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln,
Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz",
Teil 1: Regionen Köln, Bonn I Rhein-Sieg und Wassereinzugsgebiet der Erft;) Beschlussvorlage (Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln,
Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz",
Teil 1: Regionen Köln, Bonn I Rhein-Sieg und Wassereinzugsgebiet der Erft;)

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Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister V Az.: 61.12-20 8/ Amt: 04J'I - 61 - An den BeschIAusf.: - 61 - Ausschuss für Stadtentwicklung Datum: 15.11.2004 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; Betrifft:: Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln, Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz", Teil 1: Regionen Köln, Bonn I Rhein-Sieg und Wassereinzugsgebiet Stellungnahme der Erft; der Stadt Erftstadt Auswirkungen: Finanzielle Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 15.11 .2004 (\\\.1 1\ . A._ Beschlussentwurf: Die in der Anlage 2 beigefügte Stellungnahme wird beschlossen. \ Begründung: Mit Verfügung vom 08.06.2004 und 16.07.2004 hat die BezirkSregierung Köln den o.g. Änderungsentwurf des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Anlass für die Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) sind die Hochwasserereignisse der 90er Jahre. Diese haben deutlich werden lassen, dass auch nach jahrzehntelanger Gewöhnung an vermeintliche Sicherheit unerwartet hohe Schadenspotentiale und Gefahren vorhanden sind. Über die zur Überschwemmung vorgesehenen Gebiete hinaus können auch abgeschirmte Bereiche in akute Überflutungsgefahr geraten. Im Hinblick auf mögliche Extremhochwässer und den damit verbundenen Gefährdungen erwächst die Pflicht. auf eine Minderung der Gefährdung hinzuwirken. Vor diesem Hintergrund hat die Landesplanungsbehörde NRW per Erlass der Bezirksplanungsbehörde den Auftrag erteilt, den GEP weiterzuentwickeln. Die nunmehr vorliegende Änderung des GEP, Sachlicher Teilabschnitt ••Vorbeugender Hochwasserschutz" verfolgt hinsichtlich des Hochwasserschutzes folgende Zielsetzungen: • • • Sicherung und Rückgewinnung von natürlichen Überschwemmungsflächen Risikovorsorge in potentiell überflutungsgefährdeten Bereichen (hinter Deichen) Rückhaltung des Wassers in der Fläche des gesamten Einzugsgebietes 2 Die in der GEP - Änderung dargestellten Überschwemmungsbereiche umfassen in generalisierter Form das 100-jährliche Hochwasser (Ha 100 - Linie). Die so genannte Ha 100 - Linie schließt folgende Gebiete ein: • • • Vorhandene Überschwemmungsbereiche im Sinne von fachplanerisch festgesetzten oder dazu vorgesehenen Überschwemmungsgebieten (unbebaute Ld.R. landwirtschaftlich genutzte Flächen) Rückgewinnbare Überschwemmungsbereiche (unbebaute Flächen hinter Deichen) Sonstige Überschwemmungsbereiche, (i.d.R. bebaute Flächen.) Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht die oben beschriebenen Unterscheidungen bzw. Abgrenzungen: HQSOO ---------·-··--.-.·}{(l·i6b··.·.·---· I I r------~---------------~~----__ --------~-----~-------------L----~I Hochwassergeftl I! hrdetesGebiet Obetflutungsgeblet i ~ Hoc:hwassergefährdetGr Bereich (Extremhochwasser I HQ 500) I I I ,, , , ! Obe~chwemmungsberelCh I ,, ,, : : I I I ,, I i : I •••••••••••••• I :. ~ :J I (HQ 100) ~ RQckgowinnbarer Üborschwemmungsborelch Vorhandoner Oberschwemmungsbcrolch ' I~V~brbeh8-":':"'1t - -----:-:y,:':":orra~ng----+----------:-:vona---ng--------i Potontlolles Überflutungs. bereich Sonstiger O.aerelch , !~ i! ........ -_ ...: ilr--------Vorbe--ha--'u'----..I' • wrhandene BuugobIoto Im ~1I1IIUIgSbel81ct1 genIIIßOn Beslanductutz Die ÜberschwemmungsberEj!iche stellen also generalisiert das tatsächlich überflutete Gebiet zuzüglich rückgewinnbarer Uberschwemmungsflächen dar. P: \AL\CEPAllDUBER.'iCHWV02. DOC 3 Im GEP sind auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt die Überschwemmungsbereiche für den Rotbach und die Erft dargestellt (siehe auch Anlage 1). _ Danach sind zu den bisher im Flächennutzungsplan dargestellten Uberschwemmungsgebieten auch Teilbereiche von bereits bebauten Ortslagen in Kierdorf, Liblar, Bliesheim und Dirmerzheim als Überschwemmungsbereiche vorgesehen. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen bestehen jedoch für diese Siedlungsflächen keine Einschränkungen. Da diese Gebiete bereits überwiegend bebaut sind, gilt hierfür die Ausnahmeregelung für im Flächennutzungsplan dargestellte Siedlungsflächen, für die bereits rechtskräftige Bebauungspläne, Satzungen oder im Zusammenhang bebaute Ortsteile gern. § 34 BauGB bestehen. Grundlage für die Abgrenzung des Überschwemmungsbereiches der Erft waren messtechnisehe Daten, die Mitte 2003 ermittelt wurden. Nach Aussage der Bezirksregierung Köln und des Erftverbandes sollen jedoch Ende des Jahres für die Erft neue Daten bzw. ein neues Niederschlags-Abfluss-Modell vorliegen, mit dem nicht unwesentliche Änderungen der Darstellungzu erwarten sind. Oie Bereichsabgrenzung des Überschwemmungsbereiches für den Rotbach besteht nach Aussage der Bezirksregierung Köln aus der Abgrenzung des preußisch natürlichen und preußisch gesetzlichen Überschwemmungsgebiet. Deshalb sollten auch in diesem Fall neuere messtechnisehe Daten der Bereichsdarstellung zugrundegelegt werden, z. B. die Daten, die im Rahmen der Planung des Hocnwasserröcknaüebeckens Niederberg ermittelt wurden. Da insgesamt die für das Stadtgebiet im Entwurf des GEP vorgesehenen Überschwemmungsbereiche nicht auf der Grundlage aktueller Daten und tatsäChlicher örtlicher Topographie abgegrenzt sind sollte derzeit nicht auf die im Entwurf der GEP Änderung dargestellten Uberschwemmungsbereiche detailliert eingegangen werden, sondern erst, wenn die neuen Daten bzw. die getlnderten Abgrenzungen vorliegen. Diese Vorgehensweise ist bereits mit dem Rhein·Erft-Kreis abgestimmt. Damit die Stadt Erltstadt bzw. die unmittelbar betroffenen und zuständigen Fachbehörden möglichst frühzeitig die Möglichkeit zur erneuten Stellungnahme erhalten, sollte darüber hinaus angeregt werden, das diese noch vor dem nächsten Verfahrensschritt (Erstellung des Vorschlags zum Ausgleich der Meinungen und der Erörterung) zu den Überschwemmungsbereichs-Abgrenzungen gehört wird . ., Anlage P:\AL\CEPru'DOBERSCHWV02.DOC ~X~ ~. ".. ---..•• li/T'l': zurV710'13'f GEP RB Köln. Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender HochWasserschutz" Teil 1: Regionen Köln. Bonn I Rhein - Sieg und Wassereinzugsgebiet der E1ft I I I 4 Anlage 2 zur v 7/.,(2:1.3 'i Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln, Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz", Teil 1: Regionen Köln, Bonn/Rhein-Sieg und Wassereinzugsgebiet der Erft; Stellungnahme der Stadt Erftstadt Es wird grundsätzlich begrüßt, dass die raumordnerischen Ziele für den vorbeugenden Hochwasserschutz in den Gebietsentwicklungsplan aufgenommen werden sollen. Von der Stadt Erftstadt werden zur o.g. Änderung des GEP folgende Anregungen vorgetragen: Bezüglich der zeichnerischen Darstellung wird angeregt, Bereiche. die aufgrund der topographischen Gegebenheiten hochwasserfrei sind. auszunehmen. soweit sie im Maßstab des GEP darstellbar sind. Dadurch kann im Fall der Überplanung unnötiger Aufwand für den Nachweis der Hochwasserfreiheit vermieden werden. Die Abgrenzung des dargestellten Überschwemmungsbereiches der Erft ist nach Aussage des Erftverbandes und der Bezirksplanungsbehörde Köln auf nicht mehr aktuellen Daten erfolgt. Der Erftverband erwartet in Kürze die Daten des Niederschlag-AbflussModells für die Erft unterhalb des Pegels Bliesheim. Aus diesem Grund wird angeregt, diese Daten für die Abgrenzung der Überschwemmungsbereiche zugrunde zu legen. , Die Darstellung des Überschwemmungsbereiches für den Rotbach basiert nach Aussage der Bezirksregierung Köln innerhalb des Stadtgebietes Erftstadt auf der Grundlage des preußisch natürlichen und preußisch gesetzlichen Überschwemmungsgebietes. Deshalb sollten auch in diesem Fall neuere messtechnische Daten, z. B. Daten die im Rahmen der Planung des HOChwasserrückhaltebeckens Niederberg ermittelt wurden, der Bereichsdarstellung zugrundegelegt werden. Des weiteren wird angeregt, dass die von den Änderungen unmittelbar betroffenen Kommunen und Fachbehörden frühzeitig noch vor der Erstellung des "Vorschlags zum Ausgleich der Meinungen" erneut um Stellungnahme gebeten werden. P: \AL\GEPÄIIDOBERSCHWV02. DOC