Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
658 kB
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
02.09.10, 15:11
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61
öffentlich
V
8/
Amt:
~d~7
- 61 -
An den
BeschIAusf.: - 61 -
Rat
Datum: 29.10.2004
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über den
•
Ausschuss
Betrifft:
für Stadtentwicklung
Bebauungsplan
Beschluss
Nr. 89, E.-Dirmerzheim,
über die Vereinfachte
Finanzielle
Kampstraße;
Änderung
Auswirkungen:
[RJ Keine
Unterschrift des BUdgetvera(twortlic~en
Erftstadt. den 29.10.2004
•
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Beschlussentwurf:
Gern. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141), zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBI. I S. 1359), wird beschlossen, den
Bebauungsplan Nr. 88, Erftstadt-Dirmerzheim, Kampstraße, in einem Teilbereich (Festsetzung
einer öffentlichen VerkehrsflächelWendeplatz)
gern. dem in der Anlage beigefügten Entwurf
vereinfacht zu ändern.
Begründung:
Irn Rahmen der Planungen zum Ausbau des östlichen Teils der Kampstraße ist die Anlage
eines Wendeplatzes geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht für sinnvoll angesehen worden.
Da bisher eine Wendeanlage
im Bebauungsplan
nicht vorgesehen war, ist aus
planungsrechtlichen Gründen gem. § 125 Baugesetzbuch (Bindung an den Bebauungsplan)
eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Städtebaulich bestehen keine Bedenken gegen diese vereinfachte Änderung. Von der Planung
sind keine Bürger sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 13 BauGB betroffen; die
Grundzüge der Planung werden hiervon nicht berührt. Entsprechender Grunderwerb ist bereits
getätigt.
Anlage
P:lszIVORLAGENlv6100024·302.doc
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1. VEREINFACHTE ÄNDERUNG
BebauungSPlan Nr. 89
Dirmerzheim - Kampstraße
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