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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 465/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
45 kB
Datum
01.12.2011
Erstellt
22.11.11, 18:45
Aktualisiert
22.11.11, 18:45
Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 465/2011) Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 465/2011)

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Inhalt der Datei

Erfahrungsbericht Pulheimer Grillhütte Seit Sommer 2010 steht den Pulheimer Bürgern an der Peter-Kanters-Allee eine Grillhütte zur Verfügung, die für private Feste oder für Vereinsfeiern genutzt werden kann. Die Grillhütte ist für maximal 50 Personen ausgelegt und verfügt über einen steinernen Grill und 3 Bierzeltgarnituren. Feierlichkeiten müssen bis spätestens 23 Uhr enden. Sanitäre Anlagen sind in Form einer Dixi-Toilette vorhanden. Der Mietpreis pro Tag beträgt derzeit 40,00 Euro; hinzu kommt eine Kaution von 200,00 Euro. Die Grillhütte ist Eigentum der Stadt Pulheim, die Vermietung erfolgt durch Mitarbeiter des benachbarten Jugendzentrums „POGO“ unter der Trägerschaft des Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V., die hierzu von der Stadt beauftragt wurden. Die Vermietung findet nur zu den Sommermonaten von April bis einschließlich September statt. In dieser Zeit wird eine Reinigung der sanitären Anlagen in einem wöchentlichen Turnus durchgeführt. Die hierbei anfallenden Kosten trägt das Jugendzentrum POGO. Die Mieteinnahmen behält ebenfalls das Jugendzentrum ein. Im Jahr 2010 wurde die Hütte erstmalig am 16.07. in Betrieb genommen. Insgesamt war sie in diesem Jahr lediglich vier Mal vermietet. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Einführung nicht zu Saisonbeginn im Frühjahr, sondern erst im Juli stattgefunden hat und die Existenz der Grillhütte trotz Werbemaßnahmen seitens der Stadt noch nicht hinreichend unter den Bürgern bekannt war. Im Jahr 2011 wurde die Grillhütte im Laufe der Saison elf Mal vermietet. Hauptsächlich wurde sie dabei für Wochenendtermine angefragt, in Einzelfällen war sie aber auch während der Woche vermietet. Die Frequenz der telefonischen Anfragen und Reservierung war allerdings weitaus höher, jedoch wurden Vermietungen sehr häufig erst einige Tage vor der Vermietung von den Interessenten abgesagt und die jeweiligen Termine konnten so kurzfristig nicht mehr anderweitig vergeben werden. Hauptsächlich werden in der Grillhütte private Feiern wie Geburtstage und Familienfeste gefeiert, in einigen Fällen auch Vereinsfeiern. Für Jugendliche scheint die Grillhütte weitaus weniger interessant zu sein als erwartet. Lediglich ein 18. Geburtstag wurde dort gefeiert. Sonst gab es keine Anfragen von Jugendlichen. Die bisherigen Mieter waren grundsätzlich sehr zufrieden mit der Ausstattung der Grillhütte und freuten sich über dieses neue Angebot der Stadt Pulheim, wiesen aber auch auf einige Missstände und Verbesserungsvorschläge hin. Es wurde beklagt, dass die vorhandenen Bierzeltgarnituren nicht für die angegebenen (maximal) 50 Personen ausreichen und auch der Grill für ein Fest dieser Größe viel zu klein sei. Außerdem wurde bemängelt, dass die Grillhütte weder über einen Stromanschluss noch über eine Wasserleitung verfügt. In den Augen der Bürger würde es kein Problem darstellen Leitungen zu verlegen, da das benachbarte Hauptgebäude des Pulheimer Sportclubs nur wenige Meter entfernt liegt, und so die Voraussetzungen für Strom und Wasser gegeben sein sollten. Des Weiteren wünschen sie sich, dass ein Stück des Geländes um die Grillhütte herum eingezäunt wird. Es ist einige Male vorgekommen, dass das Gelände bis direkt an die Grillhütte heran, von parkenden Autos vereinnahmt wurde, sodass keine Pavillons oder Tische und Bänke draußen aufgestellt werden konnten. Außerdem wurde über Müll um die Grillhütte herum geklagt. Von Seiten der Mitarbeiter der POGO ist zu benennen, dass die Unverbindlichkeit der Vermietung bis zur Schlüsselübergabe und Vertragsunterzeichnung ein organisatorisches und finanzielles Problem darstellt. Erst bei der Schlüsselübergabe werden Miete und Kaution gezahlt und ein Mietvertrag geschlossen. Bei kurzfristigen Absagen besteht daher keine Handhabe eine Ausfallgebühr zu erheben. Dies soll sich in Zukunft ändern. Denn erst ab der dritten Vermietung im Monat ist die Deckung der Reinigungskosten für die Dixi-Toilette gewährleistet. Wird die Grillhütte weniger als dreimal im Monat vermietet, gehen die Kosten zu Lasten der POGO. Dies ist im Vergangenen bereits vorgekommen und ist vor allem auf dem Hintergrund des hohen Arbeitsaufwands für die Mitarbeiter des Jugendzentrums ärgerlich. Pro Vermietung muss ein Arbeitseinsatz von ca. einer Stunde kalkuliert werden in der die Mitarbeiter nicht für die Jugendlichen zur Verfügung stehen und ihren eigentlichen Aufgaben nicht nachgehen können. Jeweils bei der Schlüsselübergabe vor und nach einer jeden Vermietung muss gemeinsam mit den Mietern vor Ort in der Grillhütte ein Übergabeprotokoll ausgefüllt werden um Beschädigungen und Materialverluste sofort zu bemerken und gegebenenfalls den Verantwortlichen in Rechnung stellen zu können. Auch die Telefonate zur Organisation und Terminabsprache nehmen viel Zeit in Anspruch. Für die Zukunft sollte darüber nachgedacht werden, die Miete etwas zu erhöhen und bereits weit im Voraus den Mietvertrag abzuschließen und die Miete einzufordern. Erst dann erfolgt eine Belegung des Wunschtermins. Bei kurzfristigen Absagen sollte dann eine Ausfallgebühr einbehalten werden. Zu Lasten der Stadt gingen im vergangenen Jahr hohe Kosten, die durch die Absperrung des Geländes entstanden sind. Das Gelände ist von zwei Seiten für kleinere Fahrzeuge und Autos befahrbar, jedoch nicht für LKWs oder Wohnmobile. Diese werden durch eine Höhenbegrenzung an der Einfahrt gehindert – so leider auch das Fahrzeug zur Reinigung der Dixi-Toilette. Deshalb mussten zu Beginn der Saison die Absperrungen zu jeder Leerung der Toilette abmontiert und später wieder aufgestellt werden. Soweit uns bekannt ist wurden die Absperrungen deshalb für den Zeitraum der Vermietungssaison demontiert. Hier wurde zwischenzeitlich eine Absperrmöglichkeit gefunden, welche relativ schnell und ohne großen Arbeitsaufwand entfernt werden kann und nicht den Einsatz des Bauhofes erforderlich macht. Dies gewährleistet sowohl die Durchfahrt des Reinigungsfahrzeugs als auch den Schutz des Geländes.