Daten
Kommune
Brühl
Größe
126 kB
Datum
18.02.2013
Erstellt
14.02.13, 18:57
Aktualisiert
14.02.13, 18:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
I/2
10 71 00
04.02.2013
33/2013
Betreff
Beitritt zur interkommunalen Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes
NRW
hier: Antrag der fw/bVb-Fraktion vom 24. Januar 2013
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Die Fraktion Freie Wähler/Bürger-Vereinigung Brühl hat den Bürgermeister gebeten den
Beitritt zur interkommunalen Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes
NRW zu prüfen.
Die interkommunale Einkaufsgenossenschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW
wurde im Sommer 2012 unter dem Namen KoPart eG (kommunal & partnerschaftlich)
gegründet. Dieser Einkaufsgenossenschaft gehören aktuell 32 Kommunen, der Städteund Gemeindebund und die KommunalAgenturNRW an (Mitgliederstand gemäß
Internetseite KoPart eG vom 01.02.2013).
Ziel der KoPart eG ist es, den kommunalen Bedarf der Mitglieder und die Nachfrage zusammen zu fassen mit dem Ziel, bessere Konditionen durchzusetzen. Effiziente Beschaffung erfordert Know-how, Zeit (= Personal) und organisatorische Strukturen. Durch die
Verlagerung der Beschaffungsaufgaben in die KoPart eG sollen Ressourcen in den eigenen Verwaltungen frei werden.
Für den Beitritt bei KoPart eG ist ein einmaliger Beitrag von 750 € zu zahlen. Weitere Kosten sind je Ausschreibung und Beschaffungsvorgang an KoPart eG zu zahlen. Wie hoch
diese Kosten sein werden, ist noch nicht bekannt. KoPart eG teilt hierzu bisher mit:
(*Quelle: Internetseite KoPart eG)
Bgm.
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Der Aufwand für die Beschaffung von Einzelgütern wird gesondert in Rechnung gestellt. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, wie hoch der jeweilige Aufwand ist.
Für die Beschaffung von Massengütern wird es ein gesondertes Abrechnungsverfahren geben.
Hinsichtlich der Kosten für die Dienstleistungen der KoPart eG wird bei einer Individualbetreuung auch ein individueller Preis mit der beauftragenden Mitgliedskommune verhandelt. Bei der Beschaffung von Massengütern wird für die Dienstleistungen der KoPart eG ein prozentualer Anteil des beschafften Wertes des konkreten Produktes in Rechnung gestellt werden.
Bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen wird abhängig von dem Fahrzeugtyp ein Honorar von 3 % der Auftragssumme fällig. Ob Ausschreibungen für weitere
Fahrzeuge möglich sind, muss einzelnen angefragt werden. Die entsprechenden
Kosten würden separat festegesetzt. Eine allgemeine Kostenhöhe bzw. Berechnungsgrundlage dieser Kosten bei KoPart eG ist bisher nicht bekannt.
Das Angebotsspektrum umfasst nur wenige Bereiche. Dies sind Büroausstattungen, Bürobedarf, Schulbedarf und –möbel sowie Feuerwehr- und Kommunalfahrzeuge. Darüber
hinausgehende Beschaffungen müssen separat angefragt und vergütet werden.
Die Stadt Elsdorf ist aus dem Rhein-Erft-Kreis bisher das einzige Mitglied bei KoPart eG.
Nach dortiger Auskunft sind separate Beschaffungen sehr zeitintensiv. KoPart eG fragt in
solchen Fällen erst bei anderen Mitgliedern an, ob ein entsprechender Beschaffungsbedarf besteht. Erst danach erfolgt eine Ausschreibung. Eine Angabe der Kosten kann auch
die Stadt Elsdorf noch nicht machen.
KoPart eG will die Kommunen bei den wesentlichen Schritten des Vergabeverfahrens unterstützen. Dies sind unter anderem die Entwicklung der Leistungsbeschreibung, der Bewerbungsbedingungen, der Entwurf der Vergabebekanntmachung und der Informationen
an die Bieter.
Hier ergeben sich nur beschränkte finanzielle und personelle Einsparpotentiale. Der Bedarf und die Vorgaben einer Leistungsbeschreibung sind von der Kommune anzugeben.
Durch KoPart eG entwickelte Vergabeunterlagen sind durch die jeweilige Dienststelle vor
Ausschreibung vollständig zu überprüfen, da die Verantwortung der Ausschreibung weiter
bei der Kommune verbleibt. Gleichfalls sind die Angebote und eine Vergabeempfehlung
von KoPart eG durch die Kommune erneut zu prüfen.
Der Bürgermeister prüft im Rahmen der Aufgabenerledigung in der Verwaltung stets alle
möglichen und sinnvollen Einsparpotentiale. Dies betrifft auch den Bereich der Auftragsvergabe und allgemeinen Beschaffung. Hier wurden in den letzten Jahren schon viele
Veränderungen vorgenommen und Vereinfachungen umgesetzt.
Bgm.
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Dies betrifft unter anderem folgende allgemeine Bereiche:
1. Über die Plattform von Citkomm/ISMarket werden bereits seit vielen Jahren online
EDV-Zubehör, Toner- und Druckerpatronen und besonderer Bürobedarf bestellt.
Die Plattform hat laut eigener Darstellung über 280 angeschlossene Verwaltungen.
Hier sind sehr viele Bieter mit einer großen Vielfalt an Produkten vertreten, angefangen vom Bleistift, über Stühle bis hin zu Beamern. Alle Verfahrensschritte werden prüfbar dokumentiert und auch die Örtliche Rechnungsprüfung hat einen Zugang.
2. Die Beschaffung von allgemeinem Büromaterial erfolgt bewusst durch separate
Ausschreibungen im 2jährigen Rhythmus. Hier kann die Beschaffung auf den konkreten Bedarf der Stadt Brühl unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften,
unter anderem das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, abgestellt werden. Durch
eine interne Einschränkung des städtischen Sortimentes besteht ein weiteres
Sparpotential. Es können keine teuren Produkte bestellt werden, soweit es wirtschaftlichere alternative Produkte gibt, zum Beispiel kein Kugelschreiber von noblen Herstellern. Das Volumen beträgt hier jährlich etwa 15.000 € bei der Stadt
Brühl.
3. Seit Januar 2013 verschickt die Zentrale Vergabestelle keine Ausschreibungsunterlagen mehr per Post. Die Vergabeunterlagen werden grundsätzlich nur noch elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellt. Dies stellt
eine wesentliche Verringerung der Portogebühren und Druckkosten dar. Die Kosten
beim Vergabemarktplatz Rheinland betragen jährlich 892,50 € ab 2013. Über diesen Vergabemarktplatz können allerdings alle Arten von Ausschreibungen veröffentlicht und den Bietern elektronisch zur Verfügung gestellt werden.
Der Vergabemarktplatz Rheinland wird bereits seit Sommer 2011 von der Zentralen
Vergabestelle genutzt. Das Land NRW verpflichtet öffentliche Auftraggeber unter
anderem auf der Internetseite www.vergabe.nrw.de Auftragsvergaben und Beschaffungsabsichten bekannt zu machen. Der Vergabemarktplatz Rheinland ist
Bestandteil dieser Internetseite.
4. Größere Beschaffungen (z.B. Fahrzeuge, Kopierer, Einrichtungen der neuen Kindertagesstätten) sind meist öffentlich oder sogar europaweit auszuschreiben. Dies
erfolgt alles elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland.
5. Vordrucke, Bewerbungsbedingungen und Vertragsbedingungen hält die Zentrale
Vergabestelle bereits seit vielen Jahren vor. Diese müssen nur bei rechtlichen Änderungen oder ausschreibungsspezifisch angepasst werden. Dies kann eine Einkaufsgemeinschaft nicht leisten bzw. nur gegen zusätzliche Kosten.
6. Die Stadt Brühl hat im Bereich der Feuerwehr bereits mehrfach „Einkaufsgemeinschaften“ gebildet. Für die Städte Hürth, Wesseling und Erftstadt wurden schon
gemeinsame Ausschreibungen mit der Stadt Brühl durchgeführt. Bei diesen Ausschreibungen handelte es sich um Fahrzeuge. Hier wären zusätzliche Kosten zur
Ausschreibung an KoPart eG angefallen. Unter Berücksichtigung der Grenze von
europaweiten Ausschreibungen (238.000 € brutto) wären hier jeweils Kosten von 3
% des Auftragswertes zusätzlich zu zahlen. Dies macht einen Betrag von mindestens 7.140 € aus.
Die Feuerwehr der Stadt Brühl muss in den nächsten Jahren digitale Funkgeräte beschaffen. Hier laufen Planungen über eine gemeinsame einheitliche Beschaffung dieser Geräte
durch viele Feuerwehren. Dies wird nach Angabe der Feuerwehr unter Umständen durch
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die KoPart eG erfolgen und ein Beitritt dann geprüft. Konkrete Kostenangaben von KoPart
eG gibt es hier aber nicht.
Für die „normalen“ Beschaffungen der Stadt Brühl ist eine Mitgliedschaft in dieser Einkaufsgenossenschaft aus den dargelegten Gründen zurzeit nicht attraktiv und nicht beabsichtigt. Ein angebliches Einsparpotential kann nicht ermittelt werden, da KoPart eG noch
keine Angaben zu den Kosten bei tatsächlichen Ausschreibungen machen kann. Eine
Verringerung des Personalaufwandes wird auch nicht gesehen, da die Zuständigkeit und
Verantwortung für die Prüfung der Vergabeunterlagen, der Angebote und der Vergabeempfehlung bei der zuständigen Dienststelle und der Örtlichen Rechnungsprüfung bei der
Stadt Brühl verbleiben.
Bgm.
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