Daten
Kommune
                    Brühl
                Größe
                        31 kB
                    Datum
                        10.12.2012
                    Erstellt
                        28.01.13, 19:08
                    Aktualisiert
                        28.01.13, 19:08
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Fraktion im Brühler Stadtrat
DIE LINKE.Fraktion Brühl, Rathaus, Fraktionsvorsitzender, Eckhard Riedel, Uhlstr. 3, 50321 Brühl
An den
Rat der Stadt Brühl
Z. Hd. Herrn Bürgermeister
Michael Kreuzberg
Rathaus
Uhlstraße 3
50321 Brühl
Eckhard Riedel
Fraktionsvorsitzender
Rathaus Brühl
Uhlstraße 3
50321 Brühl
Telefon 02232 / 79 - 21 55
Telefax 02232 / 79- 21 56
Mobil
0175 / 79 49776
riedel@dielinke-bruehl.de
www.dielinke-bruehl.de
Bankverbindung:
DIE LINKE.Fraktion
im Brühler Stadtrat
VR-Bank Rhein-Erft e.G.
BLZ 371 612 89
Kto-Nr. 404 160 13
Antrag Induktionsschleife
Brühl, den 21. Oktober 2012
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
ich bitte folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen:
Der Rat möge in seiner Sitzung am 10. Dezember 2012 beschließen:
Die Verwaltung der Stadt Brühl wird beauftragt, die Möglichkeiten und Kosten die der
Einbau von induktiven Höranlagen, Hörschleifen, bzw. Einsatzes von Kopfhörern in
öffentlichen Gebäuden und kulturellen Einrichtungen, die für Informationsveranstaltungen,
Versammlungen, Besprechungen und
Bürger/innenkontakte
genutzt werden, zu prüfen, um möglichst vielen hörbeeinträchtigten Menschen
Teilhabe an dem öffentlichen Leben zu ermöglichen, wie z.B. im Ratssaal und in den
Sitzungszimmern.
Begründung:
Schwerhörige Menschen haben die Möglichkeit, dort wo Induktionsschleifen vorhanden
sind, an öffentlichen und kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen.
In Brühl gibt es diese Gelegenheit bislang nicht.
Zur Induktionsschleife:
Hören stellt die Grundlage der menschlichen Kommunikation dar. Schwerhörige Menschen
werden allzu oft durch bauliche und infrastrukturelle Ausgrenzungen zusätzlich behindert.
Eine barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Gebäuden kann die Teilnahme am
gesellschaftlichen Leben enorm erleichtern. Deswegen müssen die Voraussetzungen
geschaffen werden, damit Menschen mit Behinderung
optimal am öffentlichen Leben teilnehmen können.
nach dem Stand der Technik
Schwerhörigkeit kann in die soziale Isolation führen wenn man keine Hilfe in Anspruch
nimmt oder bekommt. Für Schwerhörige ist es sehr wichtig, dass es in öffentlichen
Gebäuden Möglichkeiten gibt, die die Informationsübermittlung und Höreindrücke Ihnen
zugänglich macht. Das Hörgerät allein kann diese Leistung nicht bringen. Ungünstige
natürliche Umgebungsbedingungen – besonders Hintergrund- und Nebengeräusche –
erschweren dem hörbeeinträchtigen Menschen das Verstehen zusätzlich. Je massiver
diese Störungen sind, umso mehr Konzentration muss der Schwerhörige aufbringen und
umso schneller ermüdet er.
Die induktive Höranlage, auch Induktionsschleife genannt, setzt bei diesen Störungen an –
sie versucht, Fremdeinflüsse soweit wie möglich auszuschalten, damit sich der
hörgeschädigte Mensch ganz darauf konzentrieren kann, was er hören möchte, bzw. muss.
Diese technische Einrichtung ermöglicht den Hörgeräteträger(innen), störungsfrei
Audiosignale wie Musik oder Wortbeiträge in Veranstaltungsräumen drahtlos über das
Hörgerät zu empfangen. Die Induktionsschleife überbrückt gleichsam die räumliche Distanz
zwischen Sprecher und Hörer, das akustische Signal kommt nicht durch den Lautsprecher
im Raum an das Hörgerät, sondern auf elektromagnetischem Weg. Der technische
Aufwand ist gering – die Verbesserung für Hörbehinderte ist groß!
Eckhard Riedel
Fraktionsvorsitzender
Anlage
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