Daten
Kommune
Inden
Größe
18 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
308/2003
Datum
Bauverwaltungsamt
25.04.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
04.06.2003
Bau- und Vergabeausschuss
23.07.2003
Rat
15.10.2003
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Einziehung von Gemeindestraßen in den Ortschaften Inden und Altdorf
Beschlussentwurf:
Der Rat der Gemeinde Inden beschließt die Einziehung der in der als Anlage beigefügten
Einziehungsverfügung genannten Gemeindestraßen und Nebenanlagen klassifizierter Straßen,
soweit sie in der Straßenbaulastträgerschaft der Gemeinde Inden stehen.
Vor der Veröffentlichung dieser Einziehungsverfügung ist die Absicht der Einziehung mindestens 3
Monate vorher im Mitteilungsblatt der Gemeinde Inden öffentlich bekannt zu machen.
Begründung:
Die Firma RWE Rheinbraun AG beantragt mit Schreiben vom 27.01.2003 die Einziehung weiterer
Wirtschaftswege (siehe hierzu Vorlage Nr.305/2003) sowie die Einziehung von innerörtlichen
Straßen in den Ortschaften Inden und Altdorf.
Es handelt sich bei den betreffenden Straßen um gemeindeeigene Straßen bzw. um die im
Gemeindeeigentum stehenden Nebenanlagen im Bereich klassifizierter Straßen.
Das Einziehungsverfahren für die innerörtlichen Straßen ist gemäß § 7 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) durchzuführen.
Die Einziehungsverfügung ist durch den Straßenbaulastträger öffentlich bekannt zu machen.
Das Straßen- und Wegegesetz NW sieht vor, dass mindestens drei Monate vor dieser
Veröffentlichung die Ankündigung der beabsichtigten Einziehung ortsüblich bekannt gemacht
werden muss.
Durch die Einziehung wird die öffentliche Sachherrschaft über die Straßen und die Eigenschaft der
öffentlichen Straßen beseitigt.
Die betreffenden Straßen- bzw. Straßenteile sind in Übersichtskarten kenntlich gemacht und können
in der Bauverwaltung eingesehen werden.
Eine Ausfertigung hat Herr Josef Wirtz als Vertreter der Landwirtschaft erhalten.
Vorlage: 308/2003
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Ein Großteil der Gemeindestraßen hat durch die abgeschlossene Umsiedlung ihre
Verkehrsbedeutung verloren. Teilweise wurden die Straßen bereits bergbaulich in Anspruch
genommen oder stehen kurz vor der Inanspruchnahme.
Somit sind die Voraussetzungen für die Durchführung des Einziehungsverfahrens gemäß
§ 7 StrWG NRW gegeben.
Es ist beabsichtigt, die in der Baulast der Gemeinde Inden liegenden Straßen bzw. Straßenteile in
einem Verfahren einzuziehen.
Das Verfahren sollte zeitgleich mit der anstehenden Entwidmung der Landesstraßen 241 und 257,
die voraussichtlich im Mai 2004 wirksam wird, durchgeführt werden.
Unabhängig von dem durchzuführenden Einziehungsverfahren besteht seitens der Fa. RWE
Rheinbraun AG die Absicht, frühzeitig mit dem Rückbau der Straßen zu beginnen, sodass der
Abtransport der Bauschuttmassen noch vor der Abbindung der L 241 abgewickelt werden kann.
So hat der Bau- und Vergabeausschuss bereits in seiner Sitzung am 27.02.2002 dem Rückbau
einiger Straßen- bzw. Straßenteile in Altdorf und Inden zugestimmt, wobei die Zustimmung
vorbehaltlich der Zusicherung zur Übernahme der Verkehrssicherungspflicht seitens der Fa. RWE
Rheinbraun AG erfolgte.
In gemeinsamen Gesprächen wurde seitens der Vertreter der Fa. RWE Rheinbraun der Wunsch
geäußert, nach erfolgtem Einziehungsbeschluss weitere Straßen zurück zu bauen.
Auch hier muss, solange das Straßeneinziehungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, die
Übernahme der Verkehrssicherungspflicht seitens der Fa. RWE Rheinbraun zugesichert werden.
Nach Aussage der Fa. RWE Rheinbraun AG sind folgende Anwesen zur Zeit noch bewohnt oder in
Nutzung:
-
Am Sandberg 1 (vereinbarter Räumungstermin: 30.06.2003)
Hauptstraße 20 (dto.)
Römerstraße 25 (nur noch Betriebsumzug)
Mühlenstraße 7 (Räumungstermin: 31.03.2003)
Merödgener Straße 1 (Nutzung durch Gemeinde Inden)
Solange diese Anwesen bewohnt oder in sonstiger Weise genutzt werden, muss die Erschließung
gewährleistet bleiben.
In der Ortschaft Altdorf können mit Ausnahme der Straße „Voßenkamp“, die bis zum Abschluss
der Rückbauaktion bestehen bleiben muss, alle Straßen zurückgebaut werden.
In der Ortschaft Inden sollen in Abstimmung mit der Landwirtschaft folgende Straßen bis zum
Schluss offen bleiben:
-
Wolfsgasse
Friedensstraße
Geuenicher Straße
Merödgener Straße
Zu den Kempen
Vorlage: 308/2003
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Ergänzung für die Sitzung am 23.07.2003:
Entsprechend der am 16.06.2003 stattgefundenen ergänzenden Beratung mit Vertretern der
Fraktionen hat die Fa. RWE Rheinbraun zwischenzeitlich die gemachten Zusagen hinsichtlich der
Übernahme der Verkehrssicherungspflicht und der weiteren Benutzbarkeit von Straßen schriftlich
bestätigt. So wird auch die Merödgener Straße und die Keltenstraße – in Richtung Lucherberg –
langfristig offengehalten. Diese Bestätigung wurde den Fraktionen zugeleitet. Eine Entscheidung
im Sinne des Beschlussvorschlages kann somit in der heutigen Sitzung erfolgen.
Vorlage: 308/2003
Seite - 4 Öffentliche Bekanntmachung
Verfügung zur Einziehung von Gemeindestraßen in Inden und Altdorf
Aufgrund des Ratsbeschlusses der Gemeinde Inden vom 15.10.2003 zur Einziehung der
Gemeindestraßen in Inden und Altdorf wird folgendes verfügt:
Folgende Gemeindestraßen haben im Rahmen des Braunkohlentagebaus und der damit
verbundenen Umsiedlung der Ortschaften Inden und Altdorf ihre Verkehrsbedeutung verloren und
werden durch das Fortschreiten des Tagebaus in Anspruch genommen:
Ortschaft Altdorf:
Alter Markt, Auf dem Berg, Brockengasse, Chlodwigstraße, Friedrichskamp, Gartenstraße,
Gronental, Im Baumgarten, Im Schlehental, Löwenstraße, Mühlenberg, Patterner Straße,
Pumpengasse, Vossenkamp, Wehrkämpen
Ortschaft Inden:
Aldenhovener Straße, Am alten Graben, Am Bahnhof, Am Sandberg, Am Spaniel, An der Erk,
An der Gansweid, Auf dem Driesch, Bergstraße, Buchenweg, Buschweg, Friedensstraße,
Geuenicher Straße, Haldenstraße, In der Kombach, Keltenstraße, Kirchstraße, Klappergasse,
Kohlstraße, Lindenstraße, Lohner Straße, Merödgener Straße, Mühlenstraße, Reitgasse,
Römerstraße, Rössener Straße, Schwarzer Weg, Schulstraße, Uferstraße, Waidmühlenweg,
Wilhelmstraße, Wolfsgasse, Zu den Kempen
Die Nebenanlagen an folgenden klassifizierten Straßen im Bereich der Ortsdurchfahrten:
Bahnhofstraße, Dürener Straße, Hauptstraße, Jülicher Straße, Neustraße
Wegen der bergbaulichen Inanspruchnahme wird der Gemeingebrauch deshalb aufgehoben.
Der Anliegerverkehr wird durch den Bergbautreibenden sichergestellt.
Die Gemeinde Inden hat in ihrer Eigenschaft als Straßenbaubehörde die Absicht der
Straßeneinziehung am ...... im Mitteilungsblatt der Gemeinde Inden bekannt gemacht.
Einwendungen gegen diese Absicht der Einziehung sind nicht erhoben worden.
Die Einziehung wird am Tage nach dieser Bekanntmachung wirksam.
Rechtsgrundlage für die Einziehung ist § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995
(GV NRW S. 1028/SGV NRW 91), zuletzt geändert durch Art. 4 Ges. vom 9.5.2000
(GV NRW S. 462).
Vorlage: 308/2003
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Ein Lageplan mit der Darstellung der eingezogenen Straßen wird während der Dienststunden in der
Gemeindeverwaltung Inden, 52459 Inden, Rathausstraße 1, Zimmer 24 zur Einsicht bereitgehalten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Einziehungsverfügung kann innerhalb eines Monats vom Tage der Bekanntmachung
dieser Verfügung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur
Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Inden, 52459 Inden, Rathausstraße 1, Zimmer 24
einzulegen.
Sollte die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen
Verschulden dem Widerspruchsführer zugerechnet werden.
Inden, den 15.10.2003
Halfenberg
Bürgermeister