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Beschlussvorlage (Anstrahlung des Alten Rathauses Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
143 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
28.10.11, 18:37
Aktualisiert
28.10.11, 18:37
Beschlussvorlage (Anstrahlung des Alten Rathauses Pulheim) Beschlussvorlage (Anstrahlung des Alten Rathauses Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 425/2011 Erstellt am: 19.10.2011 Aktenzeichen: III / 26-Ba Verfasser/in: Herr Batist Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Rat ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 08.11.2011 Betreff Anstrahlung des Alten Rathauses Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in KG AHl Häre Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Unter Verzicht auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss zieht der Rat die Zuständigkeit gem. Zif. 4.3 der Zuständigkeitsordnung an sich und beschließt 1. dem Antrag der KG Ahl Häre auf Anstrahlung des Alten Rathauses Pulheim in der Form stattzugeben, dass der Anstrahlung des Gebäudes an 2 Seiten (Front und Blumachergasse) Vorlage Nr.: 425/2011 . Seite 2 / 2 a) sowie der davor stehenden Bäume alternativ b) nur des Gebäudes ohne die Bäume zugestimmt wird 2. Die Verwaltung wird ermächtigt mit der KG eine entsprechende Vereinbarung mit folgendem Inhalt abzuschließen: o Die Installations-, Anschaffungs-, Wartungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten gehen zu Lasten des Antragstellers eine Kostenbeteiligung der Stadt wird ausgeschlossen. o Die Laufzeit der Vereinbarung ist gekoppelt an das Bestehen des Mietvertrages über das Alte Rathaus. o Nach Ablauf sind die eingebauten Scheinwerfer und Leitungen wieder vollständig zurückzubauen oder gehen entschädigungslos in das Eigentum der Stadt über. Das Wahlrecht hierzu obliegt der Stadt. Erläuterungen Die KG Ahl Häre ist Mieterin des Alten Rathauses Pulheim und beantragt mit beigefügtem Schreiben vom 30.09.2011 das Alte Rathaus anstrahlen zu dürfen. Hierfür werden bodengleiche Scheinwerfer in die Fläche des Marktplatzes Pulheim eingelassen, die das Gebäude mit Weißlicht anstrahlen. Die Ausführung erfolgt durch die Firma Rheinenergie, die bereits in der Stadt Köln viele markante Bauwerke im Rahmen eines Lichtkonzepts während der Dunkelheit anstrahlt. Um einen Eindruck über die Wirkung der Anstrahlung zu erhalten, wurde durch die Firma Rheinenergie eine Testanstrahlung durchgeführt, an der auch Vertreter der Verwaltung teilgenommen haben. Hierbei wurden zwei Lichtfarben (weiß und gelb) sowie eine ergänzende Anstrahlung der Bäume in den vorgelagerten Hochbeeten demonstriert. Im Ergebnis bleibt folgendes festzuhalten: o o o o o Die Anstrahlung ist positiv zu bewerten, da sie das Erscheinungsbild des Gebäudes sowie des Marktplatzes insgesamt deutlich attraktiviert. Architektonische Merkmale, Plastizität und Räumlichkeit des Gebäudes werden effektvoll hervorgehoben. Die Anstrahlung ist andererseits so dezent, dass eine störende Blendwirkung auf benachbarte Wohnungen ausgeschlossen werden kann. Einheitlich wurde von allen Beteiligten bewertet, dass Weißlicht die Fassadenstruktur besser zur Geltung bringt und sich in das Gesamterscheinungsbild des Marktplatzes besser einfügt als Gelblicht. Uneinheitlich fiel demgegenüber die Bewertung der Baumanstrahlung aus. Einige bewerteten diese uneingeschränkt als positiv, während andere dies als „zu viel des Guten― empfanden oder zu Bedenken gaben, dass während der Testanstrahlung die Bäume belaubt waren und der Eindruck im unbelaubten Zustand eher als negativ einzustufen sei. Das Lichtkonzept der Rheinenergie ist in SD-Net als Anlage beigefügt. Fotografien der Testanstrahlung mit Weißlicht sind auf den Seiten 14 – 17 zu finden, eine Anstrahlung mit Gelblicht auf den Seiten 18 – 19. Zusätzlich wird jeder Fraktion das Konzept auf einer Daten-CD zur Verfügung gestellt. Auf eine Beifügung in gedruckter Form hat die Verwaltung verzichtet, da im Schwarz-/Weißdruck die Bilder keine Aussagekraft besitzen.