Daten
Kommune
Pulheim
Größe
143 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
28.10.11, 18:37
Aktualisiert
28.10.11, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
425/2011
Erstellt am:
19.10.2011
Aktenzeichen:
III / 26-Ba
Verfasser/in:
Herr Batist
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Rat
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
08.11.2011
Betreff
Anstrahlung des Alten Rathauses Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
KG AHl Häre
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Unter Verzicht auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss zieht der Rat die Zuständigkeit gem. Zif. 4.3 der
Zuständigkeitsordnung an sich und beschließt
1. dem Antrag der KG Ahl Häre auf Anstrahlung des Alten Rathauses Pulheim in der Form stattzugeben, dass der
Anstrahlung des Gebäudes an 2 Seiten (Front und Blumachergasse)
Vorlage Nr.: 425/2011 . Seite 2 / 2
a) sowie der davor stehenden Bäume
alternativ
b) nur des Gebäudes ohne die Bäume
zugestimmt wird
2. Die Verwaltung wird ermächtigt mit der KG eine entsprechende Vereinbarung mit folgendem Inhalt abzuschließen:
o Die Installations-, Anschaffungs-, Wartungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten gehen zu Lasten des Antragstellers
eine Kostenbeteiligung der Stadt wird ausgeschlossen.
o Die Laufzeit der Vereinbarung ist gekoppelt an das Bestehen des Mietvertrages über das Alte Rathaus.
o Nach Ablauf sind die eingebauten Scheinwerfer und Leitungen wieder vollständig zurückzubauen oder gehen
entschädigungslos in das Eigentum der Stadt über. Das Wahlrecht hierzu obliegt der Stadt.
Erläuterungen
Die KG Ahl Häre ist Mieterin des Alten Rathauses Pulheim und beantragt mit beigefügtem Schreiben vom 30.09.2011 das Alte
Rathaus anstrahlen zu dürfen. Hierfür werden bodengleiche Scheinwerfer in die Fläche des Marktplatzes Pulheim eingelassen,
die das Gebäude mit Weißlicht anstrahlen. Die Ausführung erfolgt durch die Firma Rheinenergie, die bereits in der Stadt Köln
viele markante Bauwerke im Rahmen eines Lichtkonzepts während der Dunkelheit anstrahlt.
Um einen Eindruck über die Wirkung der Anstrahlung zu erhalten, wurde durch die Firma Rheinenergie eine Testanstrahlung
durchgeführt, an der auch Vertreter der Verwaltung teilgenommen haben. Hierbei wurden zwei Lichtfarben (weiß und gelb)
sowie eine ergänzende Anstrahlung der Bäume in den vorgelagerten Hochbeeten demonstriert.
Im Ergebnis bleibt folgendes festzuhalten:
o
o
o
o
o
Die Anstrahlung ist positiv zu bewerten, da sie das Erscheinungsbild des Gebäudes sowie des Marktplatzes insgesamt
deutlich attraktiviert.
Architektonische Merkmale, Plastizität und Räumlichkeit des Gebäudes werden effektvoll hervorgehoben.
Die Anstrahlung ist andererseits so dezent, dass eine störende Blendwirkung auf benachbarte Wohnungen
ausgeschlossen werden kann.
Einheitlich wurde von allen Beteiligten bewertet, dass Weißlicht die Fassadenstruktur besser zur Geltung bringt und
sich in das Gesamterscheinungsbild des Marktplatzes besser einfügt als Gelblicht.
Uneinheitlich fiel demgegenüber die Bewertung der Baumanstrahlung aus. Einige bewerteten diese uneingeschränkt
als positiv, während andere dies als „zu viel des Guten― empfanden oder zu Bedenken gaben, dass während der
Testanstrahlung die Bäume belaubt waren und der Eindruck im unbelaubten Zustand eher als negativ einzustufen sei.
Das Lichtkonzept der Rheinenergie ist in SD-Net als Anlage beigefügt. Fotografien der Testanstrahlung mit Weißlicht sind auf
den Seiten 14 – 17 zu finden, eine Anstrahlung mit Gelblicht auf den Seiten 18 – 19. Zusätzlich wird jeder Fraktion das Konzept
auf einer Daten-CD zur Verfügung gestellt. Auf eine Beifügung in gedruckter Form hat die Verwaltung verzichtet, da im
Schwarz-/Weißdruck die Bilder keine Aussagekraft besitzen.