Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,2 MB
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
02.09.10, 15:11
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
öffentlich
V
N.: 61.21-20/96
8/
Amt:
()/fdb
- 61 -
An den
BeschIAusf.: - 61 -
Rat
Datum: 09.11.2004
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über den
Ausschuss
•
Betrifft:
für Stadtentwicklung
Bebauungsplan
(Servicestation
Nr. 96, Erftstadt-Liblar,
Wohnmobile)
Am Vogelsang,
Änderung
I. Beschluss über die Anregungen
II. Satzungsbeschluss
Bezug:
A 7 / 0950, PlanA am 29.05.2002
V 7/2183, Rat am 29.10.2002
V 7 /3442, Rat am 06.07.2004
Finanzielle
•
Auswirkungen:
lID Keine
Unterschriftdes BUdgetverantw0l~n
Erftstadt,den09.11.2004
W
Beschlussentwurf:
I.
Über die während der Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 96, Erftstadt-Liblar, Am Vogelsang, Änderung (Servicestation Wohnmobile), gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)in
der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 05.05.2004 (BGBI. I S. 718) i. V. m. § 233 Abs.1 und § 244 Abs. 2
BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414)
vorgebrachten Anregungen wird wie folgt entschieden:
1. RWE Power Aktiengesellschaft,
50416 Köln
Abteilung Liegenschaften und Umsiedlungen,
Die Abteilung Liegenschaften und Umsiedlungen der RWE Power Aktiengesellschaft
verweist vollinhaltlich auf die Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung. Den dort vorgebrachten Anregungen hinsichtlich der durch das Plangebiet
verlaufenden tektonischen Störung ist durchzeichnerische und textlicheFestsetzungen
bereits entsprochen.
P:\sz\VORLAGEN\v6100014-314.doc
-
2. Rheln-Erft-Kreis,
50126 Bergheim
2
-
Amt für Kreisplanung
und Naturschutz,
1. Der Anregung, die Pflanzflächen für die Baumstandorte
festzusetzen, wird gefolgt.
Willy-Brandt-Platz
1,
als private Grünflächen
2. Der Anregung, auf die zukünftige Wasserschutzzone III B hinzuweisen, wird gefolgt.
3. Der Hinweis, den Bereich der Ver- und Entsorgungsstation ausreichend zu befestigen und an die städtische Kanalisation anzuschließen wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt.
4.
•
Der Rhein-Erft-Kreis weist auf mögliche Verunreinigungen
des Untergrundes
infolge des Betriebs des ehemaligen Güterbahnhofs Liblar hin. Dieser Hinweis wird
zur Kenntnis genommen. Da es sich bei dem geplanten Reisemobilstellplatz in der
Umsetzung um einen bodennahen Eingriff handelt, sind in Abstimmung mit der
Unteren Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde
etwaige altlastentechnische
Untersuchungen im Rahmen der Baugenehmigung und der Baumaßnahme mit der
Unteren Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde abzustimmen.
5. Der Aussage, die Bebauungsplan-Ändenung
kann nicht gefolgt werden.
3. Bezirksregierung
Düsseldorf,
Gaedestraße 7, 50968 Köln
sei nicht aus dem FNP entwickelt,
Kampfmittelbeseitigungsdienst
NRW-Rheinland,
Die Bezirksregienung Düsseldorf, (Kampfmittelbeseitigung),
weist entgegen der
Stellungnahme in der frühzeitigen Trägerbeteiligung auf das Vorhandensein von
Bombenblindgängern/Kampfmitteln
im Plangebiet hin. Die bisherige Formulierung in
den Hinweisen der Planzeichnung wird dementsprechend geändert.
4. Erftverband,
•
Bereich
Abwassertechnik,
Paffendorfer
Der Hinweis in Bezug auf die Sümpfungsmaßnahmen
entsprechend berücksichtigt.
5. A. Brucks,
Seestraße
Weg 42, 50126 Bergheim
ist bereits im Bebauungsplan
8, 50374 Erftstadt
1. Der Aussage, der Reisemobilstellplatz würde durch seinen gewerblichen Charakter
eine räumliche Isolation der "Wohngegend Alt-Liblar" bewirken und so soziale
Spannungen verstärken, kann nicht zugestimmt werden.
2.
Der Aussage, ständig wechselnde
Gegend, wird nicht zugestimmt.
3.
Der Anregung, an diesem Ort eine Begegnungsstätte für die Bewohner in Form
eines Minigolfplatzes, Biergartens, Cafes oder .Dorf''platzes zu schaffen oder kleine
Einzelhandelsgeschäfte oder ein kleines Bürohaus in einer Grünanlage zu errichten,
kann nicht entsprochen werden.
4.
Der Aussage, das eine unschöne, kalte .Parkplatzteiche"
ausreichendem Maß genutzt wird, wird nicht zugestimmt.
5.
Dem Hinweis, die Fläche nicht zu versiegeln und zahlreiche Anpflanzungen von
Bäumen und Sträuchem vorzunehmen, ist überwiegend bereits entsprochen.
P:\SZIVORLAGENIV61
00014-314. DOC
Nutzer führen zu einer Anonymisierung
der
entsteht, die in nicht
-
II.
3 -
Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27,08,1997 (BGBI. I S, 2141) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 05,05,2004 (BGBI, I S, 718) i.V.rn. § 233 Abs.1 und § 244
Abs.2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23,09.2004 (BGBI. I S.2414)
i. V. rn. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)
vom 14,07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung wird der Bebauungsplan
Nr. 96, Erftstadt-Liblar, Am Vogelsang, Änderung (Servicestation Wohnmobile) nebst
Begründung als Satzung beschlossen.
Begründung:
Zu 1.2.5,:
Der Flächennutzungsplan
stellt für den Bereich der Bebauungsplan-Änderung
gemischte Baufläche dar, Die im Bebauungsplan festgesetzte Nutzung als Stellplatz
für Wohnmobile ist in einem Mischgebiet allgemein zulässig. Im vorliegenden
Bebauungsplan ist allerdings das Plangebiet auf die Größe des Stellplatzes
begrenzt. Eine Festsetzung als Mischgebiet ist nach § 1 Abs. 5 BauNVO 1990 nicht
zulässig, da dadurch die allgemeine Zweckbestimmung eines Mischgebietes nicht
mehr gewahrt ist. Um die planungsrechtliche Voraussetzung für die Umsetzung
eines solchen Stellplatzes zu sichern, wurde auf die Festsetzung als Sondergebiet
zurückgegriffen,
Insofern widerspricht die angestrebte Nutzung nicht der im
Flächennutzungsplan vorgesehenen.
Im Übrigen kann bei der geringen Größe des Plangebietes mit ca. 1465 qm der
Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden.
Die nicht .parzellenscharfen"
Darstellungen
des FNP lassen den bauleitplanerischen Spielraum, in städtebaulich begründeten Einzelfällen von den
Vorgaben der vorbereitenden Planung abzuweichen, wenn - wie im vorliegenden
Fall - die Grundzüge der Stadtentwicklung nicht berührt werden.
Zu 1.5.1.:
Bei dem geplanten Reisemobilstellplatz handelt es sich nicht um eine gewerbliche
Nutzung, sondern um ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung .Servtcestation
für Wohnmobile". Durch die Gestaltung der Anlage mit einer Baumreihe entlang der
Max-Planck- und Cari-Schurz-Straße wird diese Fläche gefasst und liegt nicht mehr,
wie bisher, brach. Dadurch wird ein räumlicher Übergang von der Bebauung an der
Cari-Schurz-Straße
zur Seestraße
geschaffen,
der lediglich durch die
Kreisverkehrsanlage unterbrochen wird, Eine Verstärkung sozialer Spannungen ist
aufqrund dieses verbindenden Elements nicht zu erkennen.
Zu 1.5.2.:
Aufgrund der geringen Anzahl der geplanten Stellplätze (ca. 13) bzw. der zu erwartenden Personenanzahl ist eine Anonymisierung der Gegend nicht zu befürchten.
Zu 1.5.3.:
Eine .Beqeqnunqsstätte" in Form eines Biergartens besteht bereits einige Meter
entfernt am "Ville Express". Eine weitere öffentliche oder private Begegnungsstätte
ist somit an dieser Stelle kontraproduktiv. Darüber hinaus befinden sich entlang der
Carl-Schurz-Straße 3 öffentliche Plätze (Marienplatz, Viry-Chatillon-Platz und CarlSchurz-Platz), sodass insgesamt ausreichend Treffpunkte bestehen. Zudem kann
aufgrund der das Plangebiet durchziehenden tektonischen Störzone eine Bebauung
mit Einzelhandelsgeschäften
oder einem Bürohaus nicht erfolgen, da bauliche
Anlagen hier nicht zulässig sind.
Zu 1.5.4.:
Der Standort des Platzes ist Ergebnis eines Arbeitskreises ("RunderTisch"). Dieser
hat Kriterien gesammelt, die ein Caravan-Stellplatz mindestens erfüllen sollie, um
angenommen zu werden. Nach Prüfung mehrerer Flächen erfülll der beplante
Standort alle geforderten Bedingungen, Er liegt zentrumsnah, Gastronomie und
Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in direkter Umgebung, die Anfahrt ist über die
B 265 einfach und bequem zu bewältigen.
•
•
P;\Sz\VORLAGENIV6100014·314.00C
- 4 -
Zu 1.5.5.:
Der Platz wird bis auf die südöstliche Grenze mit Bäumen und Sträuchem eingegrünt. Die Versiegelung der Fläche ist auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt.
Zu II.:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 29.10.2002 beschlossen, ein Verfahren zur Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 96 durchzuführen.
Nach der Durchführung einer Bürgerversammlung am 12.12.2002 und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 15.11.2002 bis 26.12.2002 fand die
einmonatige Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 08.09.2004 bis 07.10.2004 statt.
•
Aufgrund des Ergebnisses des Abwägungsprozesses kann nunmehr der Bebauungsplan Nr. 96,
Erftstadt-Liblar, Am Vogelsang, Änderung (Servicestation Wohnmobile) nebst Begründung als
Satzung beschlossen werden .
Anlagen
•
P:\SZlVORLAGENIV6100014-314.DOC
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Rheinbraun
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C.':'L.:umsredlungen
Stadtverwaltung Erftstadt
Postfach 25 65
61.21-20196
15.11.2002
BL 112-Fuß
02211480-22018
02211480-23566
hans-gilbert.Fuss
50359 Erftstadt
.0.
@rwerhejnbraun,com
Köln, 27.12.2002
Bebauungsplan Nr. 96, E.-Ublar, Am Vogelsang, Änderung -5ervlcestatlon
Wohnmobile
~.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen bekannt ist, wird das Plangebiet von einer bewegungsaktiven
tektonischen Störung gekreuzt. Im Verlauf dieser tektonischen Störung treten
unterschiedliche bauwerksschädigende Bodenbewegungen auf. Wir haben
Ihnen daher in der Anlage den Bereich "rot" gekennzeichnet, der bei einer
zukünftigen Verplanung von jeglicher Neubebauung freizuhalten ist. Dies gilt
auch für Nebenanlagen, die gemäß § 23 Abs. 5 BauNVO auf den
nichtbebaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden dürfen, wenn im
Bebauungsplan nichts anderes festgesetzt ist.
~.
Hier können, wie von Ihnen vorgesehen, Grün·, Verkehrsflächen und
Spielplätze angelegt werden.
In die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ist daher für die von
jeglicher Neubebauung freizuhaltende Störzone mitaufzunehmen, dass hier
Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO ebenfalls ausgeschlossen sind.
Das gleiche gilt für bauliche Anlagen, soweit sie nacn Lancesreoru in den
Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können.
Mit freundliehen Grüßen
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RWE Rheinbraun Aktiengesellschaft
,.,
Abteilung Liegenschaften und Umsiedlungen
AWE Rhelnbnlun
_Ischaft
Undenlhal
50418 K4ln
T: 0221-480 0
F: 0221-480 13 51
I: www.rwe,oom
V_des
Aufslchtsral8:
Dr. Goo Malchel
Vorstand:
Anlage
Ber1hold Ie BoneI<amo
(V"",rz_)
Dr. Dletrich B6cI<er
Bernd J. BruIoor
Dr. Johannes Lambertz
Gent SpanIol
Sitz dor GoseUschaft KOto
Elnge""1l8n beim
Am1sgerich. Köln
~r-Nummer
HAB 117
Bankverbindung:
Wesldeutscho Landesbank
GltozenlTalo
BLZ: 300 500 00
KIO,Nr.: 0000152561
USHdNr.: OE811223345
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Bereich dar Md. des BP E96
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Maßstab 1:1000
RWE Rheinbraun AG
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Bergschäden· Markschelderel
Abteilung BL 2
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RWE Power
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Stadtverwaltung Erftstad
Postfach 25 65
BM
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50359 Erftstadt
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2 7. SEP. 2004
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16.08.2004
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32 40 A3
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J.
0221-480.22018
0221-480 _ 88 22018
Köln, 23.09.04
Bebauungsplan
(Servicestation
Nr. 96, Erftstadt-liblar,
Wohnmobile)
Am Vogelsang,
Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf Ihr o.g. Schreiben und verweisen vollinhaltlich auf unsere
Stellungnahme BL Y. - Fuß vom 27.12.2002.
Mit freundlichen Grüßen
RWE Power Aktiengesellschaft
Abteilung Liegenschaften und Umsiedlungen
RWE Power
/.' /J
•
Aktiengeseßschaft
50416 Köln
T: 0221/480.1>
F: 02211480-13 51
I: www.rwe.com
Vorsluender des
Aufsichtsrats:
Harry Roels
Anlagen
Vorstand:
Dr. Gert Mafchel
(Vorsitzender)
Dr. Dietrich Böcker
Alwin Fining
Dr. eerd Jäger
Dr. Johannes Lambertz
Antonius Vo~
Sill de, Gesell",h,fl:
Essen und Köln
Eingetragen beim:
Amtsgericht Essen
HRB 17420
Amtsgericht Köln
HRB 117
Bankverbindung:
WestlB AG
BLl: 300 500 00
KIO.N,.:152561
l8AN: DE43 3005 0000
0000152561
arc (SWIFT-<:ode):
WELADEDD
USI~dN,.: DEB11223345
Sl-N,.: 1121571711032
Erftkrei:s·
Der liYldtat
50124 Bergheim
Stadt Erftstadt
50359 Erftstadt
•
Auskunft
Zimmer-Nr.
erteilt
Herr Weber
3.4
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Datum
02271183·
4213
61.3.41.01.03
17.12.2002 be
Fax: 83-2344 - e-mail: Amt61@erftkreis.de
Änderung des Bebauungsplanes 96
Beteiligung gern. § 4 SauGB
Ihr Schreiben vom 15.11.2002 - 61.21-20/96
Die Bebauungsplan-Änderung ist nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der
Flächennutzungsplan steUtfür diesen Bereich gemischte Baufläche dar.
Ich rege an, im Sinne des § 1 a (3) BauGB Grünflächen festzusetzen, die die Größe der im
rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Grünfläche nicht unterschreiten. Als Festsetzung im Sinne von § 9 (1) Nr. 20 BauGB rege ich die Pflanzung einer Baumreihe an.
Auch rege ich an, Schutzmaßnahmen für das östlich angrenzende Landschaftsschutzgebiet
gegenüber Gefährdungen durch den Baubetrieb festzusetzen.
Zu einzelnen Planinhalten werde ich ggf. während der öffentlichen Auslegung SteUung
nehmen, da der Ihrem Schreiben beiliegende Übersichtsplan eine eingehende Beurteilung
nicht ermöglicht.
Weber
j
Bankverbjndungen:
Öffentliche
Verkehrsmittel
zum KreI5MUS:
Haltötef!e Krei~haus jBu\finien 115. 923. 924. 961. 911.9151
Hc1h:esu.>fte
KntJchelsdamm (Busfinien 71 5. 923. 939. 940. 961, 963. 911, 9151
__
h (DB 351
~N3K01n
IBtz 310100 Sal Konto 0010850505
Krets'Spart.asse KOIn
(1lU 370 502 991 Kon'o 014200'lOO
Derlandrat
Amt für KreIsplanung und Naturschutz
Datum
°7·10.20°4
Stadt Erftstadt
Mein Zeichen
6'.34'.05.03
Auskunft erteilt
50359 Erftstadt
Anlege
·1
He" Weber
zu
~iiJ
-l·[jlc~
Bebauungsplan 96
Öffentliche-Auslegung
Ihr Schreiben vom 16.08.2004 -61 21-20/96
Die Baumstandorte und die Pflanzfläche sind im Änderungsentwurf
abgegrenzt. Ich rege an, diese Rächen als private Grünflächen
(Pflanzf1ächen für die Baumstandorte) festzusetzen.
••
Die Bebauungsplanänderung
liegt im Grundwassereinzugsgebiet
des Wasserwerkes Dirmerzheim in der zukünftigen Wasserschutzzone \11 B. Ich rege an, auf diese zukünftige Wasserschuuzone hinzuweisen.
Ich weise darauf hin, dass der Bereich der Ver- und Entsorgungsstation wegen des Abwassers ausreichend zu befestigen und an die städtische Kanalisation anzuschließen ist, so.dass eine Verunreinigung
des Untergrundes ausgeschlossen wird.
Itmtne1' NT.
3-4
Telefon
0127183-41'3
Fax
0227,83-'344
[-Mon
Amt61@rhein-erft-1cTeis.de
Haus.dresse
Willy-Brandt-Platz
Telefon 021718J-o
Pax 0].17183-23°0
Intern ..
www.rhein-erft-kreis.de
info@rhein-erft-kre1s.de
Postad,es'ie
50'24 Bergheim
Öffnungszetten
Montag
bis freitag
08:00 Uhr hi .. 12;]0 Uhr
Donntrstag
'4:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag
08:00 bis
11
Uhr
(nur Service- und Zulassungsstelle
Kreishaus
Im Plangebiet befand sich der Güterbahnhof liblar. Aufgrund der
gewerblichen Nutzung und - damit verbunden - der lagerung von
und des Umganges mit wasser- bzw. umweltgefährdenden Stoffen
können Verunreinigungen des Untergrundes nicht ausgeschlossen
werden. Daher sind entsprechende altlastentechnische
Untersuchungen durchzuführen. Die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen
sind meiner Unteren Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde zeitnah
zur Prüfung vorzulegen.
Die im Plangebiet durchzuführenden Baumaßnahmen sind im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren
mit meiner Unteren Wasserund Abfallwirtschaftsbehörde abzustimmen.
1
50126 Bergheim
im
Bergheim)
aankverbfndungen
Postbank
Köln (BL2370100 50)
Konto: '0 850 505
Kreissparkasse Köln (all 370 502 99)
Konto: 142 001 200
Öffentl. Verltehnmtttel
;rum Knrishaus
Bahn: Bergheim und Zieverich
Bushattestellen.
Am Knü.chelsmmm
und Kreishaus - Weitere
Infos:
www.Tellg,deoder02234
1806'0
S~elvon).
Hinsichtlich der Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan verweise
ich auf meine Stellungnahme vom '7.\2.02. Ich verweise hierzu auf
die Bestimmungen der §§ 8 und 10 BauGB.
Im
Auftrag
/rJ;cfl2:"':Weber
.-.
-,
Bezirksregierung Köln
2-10
Bezirklircgie:rung, 50606 Köln
Zeughausstraße
50667 Köln
Stadt Erftstadt
Holzdamm 10
Herr Bens
Auskunft erteilt:
Zimmer: H 365
Durchwnhl: (0221) 147 ·38 60
Telefax:
(0221) 147 ·3869
50374 Erftstadt
Aktenzeichen:
(bei Antwort bitte angeben)
22.5-BM
Datum:
~
205/02
10.12.2002
Kampfmittelbeseitigung;
hier:
BPL Nr. 96, Am Vogelsang, Erftstadt-Liblar,
Servicestat~on
Wohnmobile
Bezug:
Ihre Anfrage vom 15.11.2002, Az.: 61.21-20/96
Sehr geehrte
Damen und Herren.
die Auswertung der meinem Kampfmittelräumdienst
zur Verfügung stehenden Luftbilder ergibt im Umfeld Hinweise auf
das Vorhandensein von Bombenblindgängern/Kampfmitteln.
•
Da sich jedoch im unmittelbaren
Baubereich keine Hinweise auf
das Vorhandensein von Kampfmitteln ergeben, bestehen aus Sicht
des Kampfmittelräumdienstes
keine Bedenken gegen die Durchführung der in Rede stehenden Maßnahme .
Eine Garantie
nicht gewährt
der Freiheit
werden.
von Kampfmitteln
kann gleichwohl
Daher sind bei Kampfmittelfunden
während der Erd-/Bauarbeiten
die Arbeiten aus Sicherheitsgründen
sofort einzustellen und
die nächstgelegene
Polizeidienststelle
oder der Kampfmittelräumdienst zu verständigen.
1/2
Sprechzeiten:
pcnönlich: donncntq:. Von 8:30 - 15:00 Uh.r
und nach VCli:inbo.tunS
ldcfonttch: mOn1q.· dOI;ux:nlal' von 8:30· 11:00 Uhr,
l'e1efon:
E-Mail:
(0221) 147·0
posUlc1le@bczrcl.kodn.nrw.de
Internet: http:"_.bczres-kocln.nrw.dc
X.400
C=dc: A=dbp: I'=dva-nrw:
Zu erreichen mit:
DB bis Köln Hbf
U·ßahn 1..irUcn
3 .•. 5.12.14.16.18
/'
Überweisungen all RlIK Kühl:
Wcst!JI, Gtrczentrele Köln
BIZ 370 500 00
KOCllonumrnc:r965 60
Hinweis:
Sollten in dem in Rede stehenden Bereich jedoch Erdarbeiten
mit erheblicher mechanischer
Belastung (z.B. Rammarbeiten,
Pfahlgründungen,
Verbauarbeiten
oder vergleichbare
Arbeiten)
durchgeführt werden, wird eine Tiefensondierung
empfohlen. In
diesem Fall bitte ich zwecks Abstimmung der Vorgehensweise
um
Ihren Rückruf.
Mit
freundlichen
uftrag
'1
~
Grüßen
~M--1
,
Bens)
•
•
2/2
Edtymb.1od
• Postfach
'320 •
50103
Qombeirn
Abwasser. Technik
Stadtverwaltung Erflstadt
Umwelt- und Planungsamt
Postfach 25 65
Fachberek:h
Ihr Ansprechpattner
Durchwahl
Telefax
50359 Erftstadt
Unser Zeichen
A.1
Frau Eskens
(02271) 88-211
(02271) 88-910
EslGoed I A.1 - 40 801
~12185.doc
E-Mail
doris.eskens
@erttverband.de
18. Dez. 2002-
•
SPlan Nr. 96 "Llblar, Am Vogelsang"
Aufsteilung einer Änderung
-Ihr Schreiben v. 15.11.2002, Ihr Zeichen: 61.21-20/96
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen das v.g. Vorhaben bestehen aus wasserwirtschaftlicher
Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn die Versiege/ung möglichst gering gehalten wird.
Das erste Grundwasserstockwerk
war im Oktober 2001 auf Grund der SümpfungsmaBnahmen
bis
zur Basis trocken gefallen. Vor Beginn der SümpfungsmaBnahmen
betrug die Höhe ca. 79,5 m
üNN.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
•
~8<~e~I"~~~~
Clernens Piclc Mdl
!l.,nk\tonlcn:
::::Qmmerzb~nk Berghe!n,
:Jeuische B:lnk AG. BClgheim
Konlo 300 .100 000
Konlo .171 0 000
BLZ 370 <100<1<1
BLZ :17Q 700 60
Vorstand:
Bauassesser. Oipl.-lng
Jena- Chri!\tinn ROlhe
Krci!;sp.,r!>:assc Koln Kontn
142005 AnS OLZ 370 Sü2 9'3
Poslb.,nlc Köln
Konlo 0 \09 0130SOG eLZ 370 10050
Volksb:Hlk E.ll1'lG
Kl)nlo 1 001 09A 019 8LZ 370 f.9? S?
lJIl.
tpH
Bereich Abwassertechnik
eM
\ to
Erft
Stadtverwaltung Erftstadt
Umwelt- u. Planungsamt
Postfach 2565
\~
1I
2~
Abteilung
lIu Anspo-echpartnet
Durchwahl
Telefax
Unser Zeichen
E-Mail
50359 Erftstadt
•
_
Verband
Wasserwirtschaft
für unsere Region.
Bitte beachten Sie unsere neuen
Telefon-Durchwahlnummern I
Erttvert>and I Postlacn 1320 I 50103 BeqJh _.\
.. ..l. 14
~.
=
A.l Technische Dienste
Frau Szymanski
(022 71) 88-1324
(02271) 88-19 10
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bauleitplanung
@erftverband.de
--_._-- -----------Bergheim, 30. August 2004
Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 96 "Erftstadt-Liblar,
Arn Vogelsang"
-_
Ihr Zeichen: 61.21-20/96, Ihr Schreiben vom: 16.08.2004
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die o. g. Offenlage bestehen aus wasserwirtschaftficher
Sicht
seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn unsere Stellungnahme
vom 18.12.2002 auch weiterhin inhaltlich berücksichtigt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Erftverband
Paffendorfer Weg 42
50126 Bergheim
Fon(02271)88·0
Fax (02271) 88·1210
www.erftverband.de
Commerzbank Bergheim
Konto 390 400 000
BtZ 370 400 44
Kreissparkasse
Köln
Konto 142 005 895
BLZ370 502 99
Deutsche Bank AG Bergheim
Konto 4 710 000
BlZ 370 700 60
Volksbank Erft eG
Konto 1 001 098019
BLZ 370 692 52
Vorsitzender des
Verbandsrats:
Clemens Pick, Mdl
vorstand:
Dr.-Ing. Wulf Lindner
/
Arne Brucks - Seestraße 8 - 50374 Erftstadt-Liblar
E-Mail: arne.brucks@web.de
Anfage
A. Brucks· Seestraße 8 . 50374 Erftstadt
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Nicole Appelt-Löhr
Umwelt- u. Planungsamt
Stadt Erftstadt
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Reisemobilstellplatz
in Liblar, BP 96, Offenlage
Sehr geehrte Frau Appelt-Löhr,
zu der geplanten' Anlage eines Reisemobilstellplatzes
Stellung nehmen:
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in Liblar möchte ich wie folgt
Ein Reisemobilstellplatz würde optisch zu sehr den gewerblichen Charakter der Nutzung hervorheben.
Dies hätte zur Folge, dass die Wohngegend an der Seestraße noch mehr als bisher
räumlich von der Wohngegend in Alt-Liblar an der Carl-Schurz-Straße isoliert werden
würde,
Soziale Spannungen würden verstärkt werden und die Entstehung einer funktionierenden .Dorf=Gemeinschaft würde erschwert werden.
Die ständig wechselnden Nutzer des Stellplatzes würden das Vorhandensein von
fremden Personen,. die zwischen Stellplatz und Liblarer See pendeln, erhöhen und somit zu einer weiteren Anonymisierung der Gegend fuhren.
Wesentlich sinnvoller wäre es, auf dem fraglichen Gelände eine Begegnungsstätte fur
die Bewohner der verschiedenen Ortsteile entstehen zu lassen, zum Beispiel ein Minigolfplatz, ein Biergarten in einer Grünanlage oder ein Cafe mit einem Spielplatz.
Könnte nichtauch hier, wie in Oberliblar, ein .Dorfv-Platz entstehen?
Seite I von 2
Denkbar wären auch kleine Einzelhandelsgeschäfte oder ein kleines Bürohaus fur verschiedene Dienstleister eingebettet in eine Grünanlage mit Parkbänken, einem Teich
usw.
Außerdem ist m.E. nicht damit zu rechnen, dass ein Reisemobilstellplatz in ausreichendem Maße genutzt werden würde. Jeder Durchreisende sucht sich lieber einen
schönen Campingplatz zum Beispiel in der Eifel aus, um zu übernachten. Zumal er
hier in Liblar in der Nähe des geplanten Stellplatzes überhaupt keine Möglichkeiten
hat, 'Artikel fur seinen täglichen Bedarf einzukaufen. Oder sollen die Nutzer mit Ihren
Wohnmobilen durch Liblar hindurch -zu Aldi und Real fahren? Daher befürchte ich,
dass hier eine unschöne, kalte Parkplatzleiche in Form einer grauen Fläche entstehen
könnte.
.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass, unabhängig von der Art der
.Nutzung, die Fläche nicht versiegelt werden sollte und zahlreiche Anpflanzungen von
Bäumen und Sträuchern vorgenommen werden sollten.
Bitte berücksichtigen Sie meine Anmerkungen und Vorschläge bei der weiteren Planung im Interesse der Bürger und Bürgerinnen von Liblar!
Mit freundliehen Grüßen
A. Brucks
••
Seite 2 von 2
Bezirksregierung Düsseldorf
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Geedestraße 7, 50968
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Kampfmittelbeseitigungsdienst
NRW Kötn
- Rheinland
105 104 82 0'
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Erftstadt - Der Bürgermeister
Postfach 2565
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50359
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(0221) 147· 3869
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Herr Bauer
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21. 09. 2004
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(bei Antwort bitteangeben)
Ihre Anfmge
Ihr Zeichen
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32
(0221) 147· 3860
26.08.04
22.5 -
BM 171 1 2004
Kampfmittelbeseitigung
hier:
BPL Nr. 96, Erftstadt - Liblar, Am Vogelsang ( Servicestation Wohnmobile)
Bezug:
ITireAnfrage Ober das Ordnungsamt
Erflstadt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage zur Kampfmittelbelastung
des o.g. Plangebietes ergab nach Auswertung der mir vorliegenden
Luftbilder Hinweise auf das Vornandensein von Bombenblindgängern
1 Kampfmitteln, da der Bereich im
ehemaligen Bombenabwurf -I Kampfgebiet liegt. Aus diesem Grunde ist es mir zur Zeit nicht möglich,
fUr die in Rede stehenden Flachen eine Kampfmittelfreiheit
Zwecks Kampfmittelilberprüfung
bitte ich bei Konkretisierung
frühzeitige - d.h. mindestens 3 Monate vor Baubeginn
und ggf. Baustillegungen zu vermeiden,
•
zu bescheinigen.
der in Rede stehenden
- erneute Beteiligung
Maßnahmen
um
um Bauverzögerungen
Hierftlr bitte ich für die gekennzeichneten Flächen folgendes zu veranlassen:
X
Vorlage der Betretungserlaubnis
X
Freistellung der Flache ( Bebauung 1 Bewuchs)
X
Bereitstellung von Versorgungsleitungspillnen
Sobald die o.a. Unterlagen vorliegen bzw. die Voraussetzungen geschafTen sind, kann mit der Kampfmittel räumurig begonnen werden.
das Ordnungsamt
Erflstadt
erhält eine Durchschrift dieser Mitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Bauer
Te/don (Zcnlnll) (02 I I) 475-C
Zu erreichen mit
Zahlungen an: Landeskasse DOsscidorf
Telefax (Zentral) (0211) 475-2671
OB bis KOln Hbf
hnp:/Iwww.bezreg-duesseldorf.nrw.de
KVB Buslinie 132
K'O.Nr.: 4100012
BLZ: 30050000
lßAN:
DE41300500000004I 000 12
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bis Gaedestreße
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Wes'LBAG