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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 96, Erftstadt-Liblar, Am Vogelsang, Änderung (Servicestation Wohnmobile) I. Beschluss über die Anregungen II. Satzungsbeschluss Bezug: A 7 / 0950, PlanA am 29.05.2002 V 7/2183, Rat am 29.10.2002 V 7 /3442, Rat am 06.07.2004)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,2 MB
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
02.09.10, 15:11

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister öffentlich V N.: 61.21-20/96 8/ Amt: ()/fdb - 61 - An den BeschIAusf.: - 61 - Rat Datum: 09.11.2004 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den Ausschuss • Betrifft: für Stadtentwicklung Bebauungsplan (Servicestation Nr. 96, Erftstadt-Liblar, Wohnmobile) Am Vogelsang, Änderung I. Beschluss über die Anregungen II. Satzungsbeschluss Bezug: A 7 / 0950, PlanA am 29.05.2002 V 7/2183, Rat am 29.10.2002 V 7 /3442, Rat am 06.07.2004 Finanzielle • Auswirkungen: lID Keine Unterschriftdes BUdgetverantw0l~n Erftstadt,den09.11.2004 W Beschlussentwurf: I. Über die während der Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 96, Erftstadt-Liblar, Am Vogelsang, Änderung (Servicestation Wohnmobile), gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.05.2004 (BGBI. I S. 718) i. V. m. § 233 Abs.1 und § 244 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) vorgebrachten Anregungen wird wie folgt entschieden: 1. RWE Power Aktiengesellschaft, 50416 Köln Abteilung Liegenschaften und Umsiedlungen, Die Abteilung Liegenschaften und Umsiedlungen der RWE Power Aktiengesellschaft verweist vollinhaltlich auf die Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung. Den dort vorgebrachten Anregungen hinsichtlich der durch das Plangebiet verlaufenden tektonischen Störung ist durchzeichnerische und textlicheFestsetzungen bereits entsprochen. P:\sz\VORLAGEN\v6100014-314.doc - 2. Rheln-Erft-Kreis, 50126 Bergheim 2 - Amt für Kreisplanung und Naturschutz, 1. Der Anregung, die Pflanzflächen für die Baumstandorte festzusetzen, wird gefolgt. Willy-Brandt-Platz 1, als private Grünflächen 2. Der Anregung, auf die zukünftige Wasserschutzzone III B hinzuweisen, wird gefolgt. 3. Der Hinweis, den Bereich der Ver- und Entsorgungsstation ausreichend zu befestigen und an die städtische Kanalisation anzuschließen wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. 4. • Der Rhein-Erft-Kreis weist auf mögliche Verunreinigungen des Untergrundes infolge des Betriebs des ehemaligen Güterbahnhofs Liblar hin. Dieser Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Da es sich bei dem geplanten Reisemobilstellplatz in der Umsetzung um einen bodennahen Eingriff handelt, sind in Abstimmung mit der Unteren Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde etwaige altlastentechnische Untersuchungen im Rahmen der Baugenehmigung und der Baumaßnahme mit der Unteren Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde abzustimmen. 5. Der Aussage, die Bebauungsplan-Ändenung kann nicht gefolgt werden. 3. Bezirksregierung Düsseldorf, Gaedestraße 7, 50968 Köln sei nicht aus dem FNP entwickelt, Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW-Rheinland, Die Bezirksregienung Düsseldorf, (Kampfmittelbeseitigung), weist entgegen der Stellungnahme in der frühzeitigen Trägerbeteiligung auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern/Kampfmitteln im Plangebiet hin. Die bisherige Formulierung in den Hinweisen der Planzeichnung wird dementsprechend geändert. 4. Erftverband, • Bereich Abwassertechnik, Paffendorfer Der Hinweis in Bezug auf die Sümpfungsmaßnahmen entsprechend berücksichtigt. 5. A. Brucks, Seestraße Weg 42, 50126 Bergheim ist bereits im Bebauungsplan 8, 50374 Erftstadt 1. Der Aussage, der Reisemobilstellplatz würde durch seinen gewerblichen Charakter eine räumliche Isolation der "Wohngegend Alt-Liblar" bewirken und so soziale Spannungen verstärken, kann nicht zugestimmt werden. 2. Der Aussage, ständig wechselnde Gegend, wird nicht zugestimmt. 3. Der Anregung, an diesem Ort eine Begegnungsstätte für die Bewohner in Form eines Minigolfplatzes, Biergartens, Cafes oder .Dorf''platzes zu schaffen oder kleine Einzelhandelsgeschäfte oder ein kleines Bürohaus in einer Grünanlage zu errichten, kann nicht entsprochen werden. 4. Der Aussage, das eine unschöne, kalte .Parkplatzteiche" ausreichendem Maß genutzt wird, wird nicht zugestimmt. 5. Dem Hinweis, die Fläche nicht zu versiegeln und zahlreiche Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchem vorzunehmen, ist überwiegend bereits entsprochen. P:\SZIVORLAGENIV61 00014-314. DOC Nutzer führen zu einer Anonymisierung der entsteht, die in nicht - II. 3 - Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27,08,1997 (BGBI. I S, 2141) zuletzt geändert durch Gesetz vom 05,05,2004 (BGBI, I S, 718) i.V.rn. § 233 Abs.1 und § 244 Abs.2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23,09.2004 (BGBI. I S.2414) i. V. rn. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14,07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 96, Erftstadt-Liblar, Am Vogelsang, Änderung (Servicestation Wohnmobile) nebst Begründung als Satzung beschlossen. Begründung: Zu 1.2.5,: Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich der Bebauungsplan-Änderung gemischte Baufläche dar, Die im Bebauungsplan festgesetzte Nutzung als Stellplatz für Wohnmobile ist in einem Mischgebiet allgemein zulässig. Im vorliegenden Bebauungsplan ist allerdings das Plangebiet auf die Größe des Stellplatzes begrenzt. Eine Festsetzung als Mischgebiet ist nach § 1 Abs. 5 BauNVO 1990 nicht zulässig, da dadurch die allgemeine Zweckbestimmung eines Mischgebietes nicht mehr gewahrt ist. Um die planungsrechtliche Voraussetzung für die Umsetzung eines solchen Stellplatzes zu sichern, wurde auf die Festsetzung als Sondergebiet zurückgegriffen, Insofern widerspricht die angestrebte Nutzung nicht der im Flächennutzungsplan vorgesehenen. Im Übrigen kann bei der geringen Größe des Plangebietes mit ca. 1465 qm der Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden. Die nicht .parzellenscharfen" Darstellungen des FNP lassen den bauleitplanerischen Spielraum, in städtebaulich begründeten Einzelfällen von den Vorgaben der vorbereitenden Planung abzuweichen, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Grundzüge der Stadtentwicklung nicht berührt werden. Zu 1.5.1.: Bei dem geplanten Reisemobilstellplatz handelt es sich nicht um eine gewerbliche Nutzung, sondern um ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung .Servtcestation für Wohnmobile". Durch die Gestaltung der Anlage mit einer Baumreihe entlang der Max-Planck- und Cari-Schurz-Straße wird diese Fläche gefasst und liegt nicht mehr, wie bisher, brach. Dadurch wird ein räumlicher Übergang von der Bebauung an der Cari-Schurz-Straße zur Seestraße geschaffen, der lediglich durch die Kreisverkehrsanlage unterbrochen wird, Eine Verstärkung sozialer Spannungen ist aufqrund dieses verbindenden Elements nicht zu erkennen. Zu 1.5.2.: Aufgrund der geringen Anzahl der geplanten Stellplätze (ca. 13) bzw. der zu erwartenden Personenanzahl ist eine Anonymisierung der Gegend nicht zu befürchten. Zu 1.5.3.: Eine .Beqeqnunqsstätte" in Form eines Biergartens besteht bereits einige Meter entfernt am "Ville Express". Eine weitere öffentliche oder private Begegnungsstätte ist somit an dieser Stelle kontraproduktiv. Darüber hinaus befinden sich entlang der Carl-Schurz-Straße 3 öffentliche Plätze (Marienplatz, Viry-Chatillon-Platz und CarlSchurz-Platz), sodass insgesamt ausreichend Treffpunkte bestehen. Zudem kann aufgrund der das Plangebiet durchziehenden tektonischen Störzone eine Bebauung mit Einzelhandelsgeschäften oder einem Bürohaus nicht erfolgen, da bauliche Anlagen hier nicht zulässig sind. Zu 1.5.4.: Der Standort des Platzes ist Ergebnis eines Arbeitskreises ("RunderTisch"). Dieser hat Kriterien gesammelt, die ein Caravan-Stellplatz mindestens erfüllen sollie, um angenommen zu werden. Nach Prüfung mehrerer Flächen erfülll der beplante Standort alle geforderten Bedingungen, Er liegt zentrumsnah, Gastronomie und Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in direkter Umgebung, die Anfahrt ist über die B 265 einfach und bequem zu bewältigen. • • P;\Sz\VORLAGENIV6100014·314.00C - 4 - Zu 1.5.5.: Der Platz wird bis auf die südöstliche Grenze mit Bäumen und Sträuchem eingegrünt. Die Versiegelung der Fläche ist auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt. Zu II.: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 29.10.2002 beschlossen, ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 durchzuführen. Nach der Durchführung einer Bürgerversammlung am 12.12.2002 und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 15.11.2002 bis 26.12.2002 fand die einmonatige Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 08.09.2004 bis 07.10.2004 statt. • Aufgrund des Ergebnisses des Abwägungsprozesses kann nunmehr der Bebauungsplan Nr. 96, Erftstadt-Liblar, Am Vogelsang, Änderung (Servicestation Wohnmobile) nebst Begründung als Satzung beschlossen werden . Anlagen • P:\SZlVORLAGENIV6100014-314.DOC , _. ~ e, V, Ul'Jb RW~ Rheinbraun ·..:..;:...;=".....T.-::JrUt.::W~i~enSChaften und C.':'L.:umsredlungen Stadtverwaltung Erftstadt Postfach 25 65 61.21-20196 15.11.2002 BL 112-Fuß 02211480-22018 02211480-23566 hans-gilbert.Fuss 50359 Erftstadt .0. @rwerhejnbraun,com Köln, 27.12.2002 Bebauungsplan Nr. 96, E.-Ublar, Am Vogelsang, Änderung -5ervlcestatlon Wohnmobile ~. Sehr geehrte Damen und Herren, wie Ihnen bekannt ist, wird das Plangebiet von einer bewegungsaktiven tektonischen Störung gekreuzt. Im Verlauf dieser tektonischen Störung treten unterschiedliche bauwerksschädigende Bodenbewegungen auf. Wir haben Ihnen daher in der Anlage den Bereich "rot" gekennzeichnet, der bei einer zukünftigen Verplanung von jeglicher Neubebauung freizuhalten ist. Dies gilt auch für Nebenanlagen, die gemäß § 23 Abs. 5 BauNVO auf den nichtbebaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden dürfen, wenn im Bebauungsplan nichts anderes festgesetzt ist. ~. Hier können, wie von Ihnen vorgesehen, Grün·, Verkehrsflächen und Spielplätze angelegt werden. In die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ist daher für die von jeglicher Neubebauung freizuhaltende Störzone mitaufzunehmen, dass hier Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO ebenfalls ausgeschlossen sind. Das gleiche gilt für bauliche Anlagen, soweit sie nacn Lancesreoru in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können. Mit freundliehen Grüßen ,-' RWE Rheinbraun Aktiengesellschaft ,., Abteilung Liegenschaften und Umsiedlungen AWE Rhelnbnlun _Ischaft Undenlhal 50418 K4ln T: 0221-480 0 F: 0221-480 13 51 I: www.rwe,oom V_des Aufslchtsral8: Dr. Goo Malchel Vorstand: Anlage Ber1hold Ie BoneI<amo (V"",rz_) Dr. Dletrich B6cI<er Bernd J. BruIoor Dr. Johannes Lambertz Gent SpanIol Sitz dor GoseUschaft KOto Elnge""1l8n beim Am1sgerich. Köln ~r-Nummer HAB 117 Bankverbindung: Wesldeutscho Landesbank GltozenlTalo BLZ: 300 500 00 KIO,Nr.: 0000152561 USHdNr.: OE811223345 J • ,, ,, ,, , , ,, , , 88 Ublar • ,- -, L. _" Bereich dar Md. des BP E96 ..Wj. St~rzona 311 JlJ 82 85 [] III 83 ,. • GF f 6,00 m f . BemaBung 8/ Maßstab 1:1000 RWE Rheinbraun AG ~ ' ' ~ ~ [=~~~~~B~r:Ü~h~le~rnsct:r:aß~_1e~~j' ~f~.?dJ Bergschäden· Markschelderel Abteilung BL 2 7, KOln, den . .' • \z&\. LJ . MlII1aIchofder .F . RW~ RWE Power An!age /1 RWf ...... ·"wn .. "lbrb.fI , ..... " Stadtverwaltung Erftstad Postfach 25 65 BM 10 ~, \ 1_ 50359 Erftstadt \.. :, 20 •• ~.,Jr.f '''''''tI:m@:Da~~~~;PiD~~raleKöln ~ • 105 104 82 s••• E,,, •• ad' 81 0.' 'BOrg.,mo,.'.' . _, !0 dJ~,_~ f'. 65 6121-20/91":':·' 2 7. SEP. 2004 zu - ~ "'_--l ? /-, 16.08.2004 PBF.UL-Fuß e Eif\ganQßQro eor~",,",el~~;; 32 40 A3 44 J. 0221-480.22018 0221-480 _ 88 22018 Köln, 23.09.04 Bebauungsplan (Servicestation Nr. 96, Erftstadt-liblar, Wohnmobile) Am Vogelsang, Änderung Sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen Bezug auf Ihr o.g. Schreiben und verweisen vollinhaltlich auf unsere Stellungnahme BL Y. - Fuß vom 27.12.2002. Mit freundlichen Grüßen RWE Power Aktiengesellschaft Abteilung Liegenschaften und Umsiedlungen RWE Power /.' /J • Aktiengeseßschaft 50416 Köln T: 0221/480.1> F: 02211480-13 51 I: www.rwe.com Vorsluender des Aufsichtsrats: Harry Roels Anlagen Vorstand: Dr. Gert Mafchel (Vorsitzender) Dr. Dietrich Böcker Alwin Fining Dr. eerd Jäger Dr. Johannes Lambertz Antonius Vo~ Sill de, Gesell",h,fl: Essen und Köln Eingetragen beim: Amtsgericht Essen HRB 17420 Amtsgericht Köln HRB 117 Bankverbindung: WestlB AG BLl: 300 500 00 KIO.N,.:152561 l8AN: DE43 3005 0000 0000152561 arc (SWIFT-<:ode): WELADEDD USI~dN,.: DEB11223345 Sl-N,.: 1121571711032 Erftkrei:s· Der liYldtat 50124 Bergheim Stadt Erftstadt 50359 Erftstadt • Auskunft Zimmer-Nr. erteilt Herr Weber 3.4 Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Datum 02271183· 4213 61.3.41.01.03 17.12.2002 be Fax: 83-2344 - e-mail: Amt61@erftkreis.de Änderung des Bebauungsplanes 96 Beteiligung gern. § 4 SauGB Ihr Schreiben vom 15.11.2002 - 61.21-20/96 Die Bebauungsplan-Änderung ist nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan steUtfür diesen Bereich gemischte Baufläche dar. Ich rege an, im Sinne des § 1 a (3) BauGB Grünflächen festzusetzen, die die Größe der im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Grünfläche nicht unterschreiten. Als Festsetzung im Sinne von § 9 (1) Nr. 20 BauGB rege ich die Pflanzung einer Baumreihe an. Auch rege ich an, Schutzmaßnahmen für das östlich angrenzende Landschaftsschutzgebiet gegenüber Gefährdungen durch den Baubetrieb festzusetzen. Zu einzelnen Planinhalten werde ich ggf. während der öffentlichen Auslegung SteUung nehmen, da der Ihrem Schreiben beiliegende Übersichtsplan eine eingehende Beurteilung nicht ermöglicht. Weber j Bankverbjndungen: Öffentliche Verkehrsmittel zum KreI5MUS: Haltötef!e Krei~haus jBu\finien 115. 923. 924. 961. 911.9151 Hc1h:esu.>fte KntJchelsdamm (Busfinien 71 5. 923. 939. 940. 961, 963. 911, 9151 __ h (DB 351 ~N3K01n IBtz 310100 Sal Konto 0010850505 Krets'Spart.asse KOIn (1lU 370 502 991 Kon'o 014200'lOO Derlandrat Amt für KreIsplanung und Naturschutz Datum °7·10.20°4 Stadt Erftstadt Mein Zeichen 6'.34'.05.03 Auskunft erteilt 50359 Erftstadt Anlege ·1 He" Weber zu ~iiJ -l·[jlc~ Bebauungsplan 96 Öffentliche-Auslegung Ihr Schreiben vom 16.08.2004 -61 21-20/96 Die Baumstandorte und die Pflanzfläche sind im Änderungsentwurf abgegrenzt. Ich rege an, diese Rächen als private Grünflächen (Pflanzf1ächen für die Baumstandorte) festzusetzen. •• Die Bebauungsplanänderung liegt im Grundwassereinzugsgebiet des Wasserwerkes Dirmerzheim in der zukünftigen Wasserschutzzone \11 B. Ich rege an, auf diese zukünftige Wasserschuuzone hinzuweisen. Ich weise darauf hin, dass der Bereich der Ver- und Entsorgungsstation wegen des Abwassers ausreichend zu befestigen und an die städtische Kanalisation anzuschließen ist, so.dass eine Verunreinigung des Untergrundes ausgeschlossen wird. Itmtne1' NT. 3-4 Telefon 0127183-41'3 Fax 0227,83-'344 [-Mon Amt61@rhein-erft-1cTeis.de Haus.dresse Willy-Brandt-Platz Telefon 021718J-o Pax 0].17183-23°0 Intern .. www.rhein-erft-kreis.de info@rhein-erft-kre1s.de Postad,es'ie 50'24 Bergheim Öffnungszetten Montag bis freitag 08:00 Uhr hi .. 12;]0 Uhr Donntrstag '4:00 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:00 bis 11 Uhr (nur Service- und Zulassungsstelle Kreishaus Im Plangebiet befand sich der Güterbahnhof liblar. Aufgrund der gewerblichen Nutzung und - damit verbunden - der lagerung von und des Umganges mit wasser- bzw. umweltgefährdenden Stoffen können Verunreinigungen des Untergrundes nicht ausgeschlossen werden. Daher sind entsprechende altlastentechnische Untersuchungen durchzuführen. Die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen sind meiner Unteren Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde zeitnah zur Prüfung vorzulegen. Die im Plangebiet durchzuführenden Baumaßnahmen sind im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren mit meiner Unteren Wasserund Abfallwirtschaftsbehörde abzustimmen. 1 50126 Bergheim im Bergheim) aankverbfndungen Postbank Köln (BL2370100 50) Konto: '0 850 505 Kreissparkasse Köln (all 370 502 99) Konto: 142 001 200 Öffentl. Verltehnmtttel ;rum Knrishaus Bahn: Bergheim und Zieverich Bushattestellen. Am Knü.chelsmmm und Kreishaus - Weitere Infos: www.Tellg,deoder02234 1806'0 S~elvon). Hinsichtlich der Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan verweise ich auf meine Stellungnahme vom '7.\2.02. Ich verweise hierzu auf die Bestimmungen der §§ 8 und 10 BauGB. Im Auftrag /rJ;cfl2:"':Weber .-. -, Bezirksregierung Köln 2-10 Bezirklircgie:rung, 50606 Köln Zeughausstraße 50667 Köln Stadt Erftstadt Holzdamm 10 Herr Bens Auskunft erteilt: Zimmer: H 365 Durchwnhl: (0221) 147 ·38 60 Telefax: (0221) 147 ·3869 50374 Erftstadt Aktenzeichen: (bei Antwort bitte angeben) 22.5-BM Datum: ~ 205/02 10.12.2002 Kampfmittelbeseitigung; hier: BPL Nr. 96, Am Vogelsang, Erftstadt-Liblar, Servicestat~on Wohnmobile Bezug: Ihre Anfrage vom 15.11.2002, Az.: 61.21-20/96 Sehr geehrte Damen und Herren. die Auswertung der meinem Kampfmittelräumdienst zur Verfügung stehenden Luftbilder ergibt im Umfeld Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern/Kampfmitteln. • Da sich jedoch im unmittelbaren Baubereich keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln ergeben, bestehen aus Sicht des Kampfmittelräumdienstes keine Bedenken gegen die Durchführung der in Rede stehenden Maßnahme . Eine Garantie nicht gewährt der Freiheit werden. von Kampfmitteln kann gleichwohl Daher sind bei Kampfmittelfunden während der Erd-/Bauarbeiten die Arbeiten aus Sicherheitsgründen sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst zu verständigen. 1/2 Sprechzeiten: pcnönlich: donncntq:. Von 8:30 - 15:00 Uh.r und nach VCli:inbo.tunS ldcfonttch: mOn1q.· dOI;ux:nlal' von 8:30· 11:00 Uhr, l'e1efon: E-Mail: (0221) 147·0 posUlc1le@bczrcl.kodn.nrw.de Internet: http:"_.bczres-kocln.nrw.dc X.400 C=dc: A=dbp: I'=dva-nrw: Zu erreichen mit: DB bis Köln Hbf U·ßahn 1..irUcn 3 .•. 5.12.14.16.18 /' Überweisungen all RlIK Kühl: Wcst!JI, Gtrczentrele Köln BIZ 370 500 00 KOCllonumrnc:r965 60 Hinweis: Sollten in dem in Rede stehenden Bereich jedoch Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) durchgeführt werden, wird eine Tiefensondierung empfohlen. In diesem Fall bitte ich zwecks Abstimmung der Vorgehensweise um Ihren Rückruf. Mit freundlichen uftrag '1 ~ Grüßen ~M--1 , Bens) • • 2/2 Edtymb.1od • Postfach '320 • 50103 Qombeirn Abwasser. Technik Stadtverwaltung Erflstadt Umwelt- und Planungsamt Postfach 25 65 Fachberek:h Ihr Ansprechpattner Durchwahl Telefax 50359 Erftstadt Unser Zeichen A.1 Frau Eskens (02271) 88-211 (02271) 88-910 EslGoed I A.1 - 40 801 ~12185.doc E-Mail doris.eskens @erttverband.de 18. Dez. 2002- • SPlan Nr. 96 "Llblar, Am Vogelsang" Aufsteilung einer Änderung -Ihr Schreiben v. 15.11.2002, Ihr Zeichen: 61.21-20/96 Sehr geehrte Damen und Herren, gegen das v.g. Vorhaben bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn die Versiege/ung möglichst gering gehalten wird. Das erste Grundwasserstockwerk war im Oktober 2001 auf Grund der SümpfungsmaBnahmen bis zur Basis trocken gefallen. Vor Beginn der SümpfungsmaBnahmen betrug die Höhe ca. 79,5 m üNN. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag • ~8<~e~I"~~~~ Clernens Piclc Mdl !l.,nk\tonlcn: ::::Qmmerzb~nk Berghe!n, :Jeuische B:lnk AG. BClgheim Konlo 300 .100 000 Konlo .171 0 000 BLZ 370 <100<1<1 BLZ :17Q 700 60 Vorstand: Bauassesser. Oipl.-lng Jena- Chri!\tinn ROlhe Krci!;sp.,r!>:assc Koln Kontn 142005 AnS OLZ 370 Sü2 9'3 Poslb.,nlc Köln Konlo 0 \09 0130SOG eLZ 370 10050 Volksb:Hlk E.ll1'lG Kl)nlo 1 001 09A 019 8LZ 370 f.9? S? lJIl. tpH Bereich Abwassertechnik eM \ to Erft Stadtverwaltung Erftstadt Umwelt- u. Planungsamt Postfach 2565 \~ 1I 2~ Abteilung lIu Anspo-echpartnet Durchwahl Telefax Unser Zeichen E-Mail 50359 Erftstadt • _ Verband Wasserwirtschaft für unsere Region. Bitte beachten Sie unsere neuen Telefon-Durchwahlnummern I Erttvert>and I Postlacn 1320 I 50103 BeqJh _.\ .. ..l. 14 ~. = A.l Technische Dienste Frau Szymanski (022 71) 88-1324 (02271) 88-19 10 Szy I A.l- 40801a I bauleitplanung @erftverband.de --_._-- -----------Bergheim, 30. August 2004 Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 96 "Erftstadt-Liblar, Arn Vogelsang" -_ Ihr Zeichen: 61.21-20/96, Ihr Schreiben vom: 16.08.2004 Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die o. g. Offenlage bestehen aus wasserwirtschaftficher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn unsere Stellungnahme vom 18.12.2002 auch weiterhin inhaltlich berücksichtigt wird. Mit freundlichen Grüßen Erftverband Paffendorfer Weg 42 50126 Bergheim Fon(02271)88·0 Fax (02271) 88·1210 www.erftverband.de Commerzbank Bergheim Konto 390 400 000 BtZ 370 400 44 Kreissparkasse Köln Konto 142 005 895 BLZ370 502 99 Deutsche Bank AG Bergheim Konto 4 710 000 BlZ 370 700 60 Volksbank Erft eG Konto 1 001 098019 BLZ 370 692 52 Vorsitzender des Verbandsrats: Clemens Pick, Mdl vorstand: Dr.-Ing. Wulf Lindner / Arne Brucks - Seestraße 8 - 50374 Erftstadt-Liblar E-Mail: arne.brucks@web.de Anfage A. Brucks· Seestraße 8 . 50374 Erftstadt 8M 10 Nicole Appelt-Löhr Umwelt- u. Planungsamt Stadt Erftstadt .. 21 81 _ Dor aOrgIJunOIlHar - 06.0K12004 \ 14 l20 82 105 104 Stlll"t e,f1sladl 40 43 I "4.fi 1~ irR/o,,,,, 9S Blatt '- r;- zu 6J Eingang BOre BOrQi!I~""1t 32 A Y> ~r 50359 Erftstadt • Reisemobilstellplatz in Liblar, BP 96, Offenlage Sehr geehrte Frau Appelt-Löhr, zu der geplanten' Anlage eines Reisemobilstellplatzes Stellung nehmen: e' in Liblar möchte ich wie folgt Ein Reisemobilstellplatz würde optisch zu sehr den gewerblichen Charakter der Nutzung hervorheben. Dies hätte zur Folge, dass die Wohngegend an der Seestraße noch mehr als bisher räumlich von der Wohngegend in Alt-Liblar an der Carl-Schurz-Straße isoliert werden würde, Soziale Spannungen würden verstärkt werden und die Entstehung einer funktionierenden .Dorf=Gemeinschaft würde erschwert werden. Die ständig wechselnden Nutzer des Stellplatzes würden das Vorhandensein von fremden Personen,. die zwischen Stellplatz und Liblarer See pendeln, erhöhen und somit zu einer weiteren Anonymisierung der Gegend fuhren. Wesentlich sinnvoller wäre es, auf dem fraglichen Gelände eine Begegnungsstätte fur die Bewohner der verschiedenen Ortsteile entstehen zu lassen, zum Beispiel ein Minigolfplatz, ein Biergarten in einer Grünanlage oder ein Cafe mit einem Spielplatz. Könnte nichtauch hier, wie in Oberliblar, ein .Dorfv-Platz entstehen? Seite I von 2 Denkbar wären auch kleine Einzelhandelsgeschäfte oder ein kleines Bürohaus fur verschiedene Dienstleister eingebettet in eine Grünanlage mit Parkbänken, einem Teich usw. Außerdem ist m.E. nicht damit zu rechnen, dass ein Reisemobilstellplatz in ausreichendem Maße genutzt werden würde. Jeder Durchreisende sucht sich lieber einen schönen Campingplatz zum Beispiel in der Eifel aus, um zu übernachten. Zumal er hier in Liblar in der Nähe des geplanten Stellplatzes überhaupt keine Möglichkeiten hat, 'Artikel fur seinen täglichen Bedarf einzukaufen. Oder sollen die Nutzer mit Ihren Wohnmobilen durch Liblar hindurch -zu Aldi und Real fahren? Daher befürchte ich, dass hier eine unschöne, kalte Parkplatzleiche in Form einer grauen Fläche entstehen könnte. . Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass, unabhängig von der Art der .Nutzung, die Fläche nicht versiegelt werden sollte und zahlreiche Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern vorgenommen werden sollten. Bitte berücksichtigen Sie meine Anmerkungen und Vorschläge bei der weiteren Planung im Interesse der Bürger und Bürgerinnen von Liblar! Mit freundliehen Grüßen A. Brucks •• Seite 2 von 2 Bezirksregierung Düsseldorf l:a::;rk~sre:gi:eru:n!!~D~os:se:ld~O:rf:p:",:!n:.~eh:3:Q~Q~8-'6t.1.5"",4"04=Q8fD~OS~:;C11~dO~rf3~g:~\9gpCp~D~ienstgebnUdC Geedestraße 7, 50968 8M " Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW Kötn - Rheinland 105 104 82 0' :Stadt I 10 Erftstadt - Der Bürgermeister Postfach 2565 f- 50359 {14 Erftstadt _ Oe~f'A~f Errrsfadl -' 7 Benstelle KolD 'I:orme'.,.ler - rehwahl: 27. SEP. 2004 r (0221) 147· 3869 20 21 6121-20/96 • 40 Herr Bauer 'L'\'"1 ..,., 21. 09. 2004 vo.:m~-'-'~.L.!~~·~3J..:'~4QJ5Qt2::1j~~'~Akt~n7..eiCh~ (bei Antwort bitteangeben) Ihre Anfmge Ihr Zeichen Elngaog BO'o BO,........ 32 (0221) 147· 3860 26.08.04 22.5 - BM 171 1 2004 Kampfmittelbeseitigung hier: BPL Nr. 96, Erftstadt - Liblar, Am Vogelsang ( Servicestation Wohnmobile) Bezug: ITireAnfrage Ober das Ordnungsamt Erflstadt Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage zur Kampfmittelbelastung des o.g. Plangebietes ergab nach Auswertung der mir vorliegenden Luftbilder Hinweise auf das Vornandensein von Bombenblindgängern 1 Kampfmitteln, da der Bereich im ehemaligen Bombenabwurf -I Kampfgebiet liegt. Aus diesem Grunde ist es mir zur Zeit nicht möglich, fUr die in Rede stehenden Flachen eine Kampfmittelfreiheit Zwecks Kampfmittelilberprüfung bitte ich bei Konkretisierung frühzeitige - d.h. mindestens 3 Monate vor Baubeginn und ggf. Baustillegungen zu vermeiden, • zu bescheinigen. der in Rede stehenden - erneute Beteiligung Maßnahmen um um Bauverzögerungen Hierftlr bitte ich für die gekennzeichneten Flächen folgendes zu veranlassen: X Vorlage der Betretungserlaubnis X Freistellung der Flache ( Bebauung 1 Bewuchs) X Bereitstellung von Versorgungsleitungspillnen Sobald die o.a. Unterlagen vorliegen bzw. die Voraussetzungen geschafTen sind, kann mit der Kampfmittel räumurig begonnen werden. das Ordnungsamt Erflstadt erhält eine Durchschrift dieser Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen Bauer Te/don (Zcnlnll) (02 I I) 475-C Zu erreichen mit Zahlungen an: Landeskasse DOsscidorf Telefax (Zentral) (0211) 475-2671 OB bis KOln Hbf hnp:/Iwww.bezreg-duesseldorf.nrw.de KVB Buslinie 132 K'O.Nr.: 4100012 BLZ: 30050000 lßAN: DE41300500000004I 000 12 E-Mail: poststc:lle@be7Ieg-<luesseldorf.nrw.de bis Gaedestreße BIC: WELADEDD Wes'LBAG