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Beschlussvorlage (Unterhaltung des ehemaligen Friedhofsgeländes sowie Nutzung der Leichenhalle an der Kath. Kirche in Lamersdorf -Vertrag zwischen der Kath. Kirchengemeinde Lamersdorf und der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
15 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (Unterhaltung des ehemaligen Friedhofsgeländes sowie Nutzung der Leichenhalle an der Kath. Kirche in Lamersdorf
-Vertrag zwischen der Kath. Kirchengemeinde Lamersdorf und der Gemeinde Inden) Beschlussvorlage (Unterhaltung des ehemaligen Friedhofsgeländes sowie Nutzung der Leichenhalle an der Kath. Kirche in Lamersdorf
-Vertrag zwischen der Kath. Kirchengemeinde Lamersdorf und der Gemeinde Inden)

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Vorlagen-Nr. 170/99/...... Der Bürgermeister Garten- und Friedhofsamt Beratungsfolge Bau- und Vergabeausschuss Aktenzeichen 67 31 10/0 Kr/Fa Termin Datum 16.11.1999 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 19.01.00 Betrifft: Unterhaltung des ehemaligen Friedhofsgeländes sowie Nutzung der Leichenhalle an der Kath. Kirche in Lamersdorf -Vertrag zwischen der Kath. Kirchengemeinde Lamersdorf und der Gemeinde Inden Beschlußentwurf: Der als Anlage beigefügte Vertrag hinsichtlich der Nutzung der Leichenhalle in der Ortschaft Lamersdorf ist zwischen der Kath. Kirchengemeinde St. Cornelius Lamersdorf und der Gemeinde Inden abzuschließen. Begründung: Die auf kircheneigenem Grundstück in Lamersdorf stehende Leichenhalle wurde von der damaligen Zivilgemeinde Lamersdorf gebaut und wird bis heute von der Gemeinde Inden genutzt und auch unterhalten. Der mit Datum vom 1./14.10.1957 zwischen der Kath. Kirchengemeinde St. Cornelius Lamersdorf und der Zivilgemeinde Lamersdorf abgeschlossene Vertrag traf entsprechende Regelungen zur Nutzung der Leichenhalle bzw. Unterhaltung der damaligen Friedhofsflächen. Nachdem auf dem an der Kath. Kirche in Lamersdorf gelegenen Friedhof keine Bestattungen mehr durchgeführt werden, hat der damals abgeschlossene Vertrag seine Gültigkeit verloren. Aufgrund der Tatsache, dass die Gemeinde Inden die Leichenhalle weiterhin nutzt, bedarf es einer neuen vertraglichen Regelung. Bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 24.04.1997 wurde ein entsprechendes Vertragskonzept beschlossen, das vorab mit der Kirchengemeinde abgestimmt worden war. Wegen der noch bestehenden Meinungsdifferenzen zwischen Vertretern der Kath. Kirchengemeinde und Vertretern des Bistums Aachen kam es nicht zu einer endgültigen Vertragsunterzeichnung. In nachfolgenden, sehr mühsamen Abstimmungsgesprächen zwischen der Zivilgemeinde Inden, der Kath. Kirchengemeinde und dem Bistum Aachen wurde das nunmehr vorliegende Konzept erarbeitet. Die Kath. Kirchengemeinde hat dieses Konzept abschließend angenommen, sodass eine endgültige Vertragsunterzeichnung durchgeführt werden kann. Wesentlicher Unterschied zwischen dem ursprünglich vorgesehenen und dem jetzt vorliegenden Vertragskonzept ist der Umfang der durch die Zivilgemeinde durchzuführenden Mäharbeiten. -2-2- In Anlehnung an die im Zusammenhang mit dem Erwerb des Schulgrundstückes in Inden/Altdorf getroffene vertragliche Regelung räumt die Gemeinde Inden nunmehr im § 4 des vorliegenden Konzeptes ergänzend zur ursprünglich vorgesehenen Vertragsregelung die Unterhaltung des Kirchengrundstückes mittels Großflächenmähers ein. T389.DOC .. . VorlageSeite ../ 2 Eine weitere Ergänzung ergibt sich in § 5. Die hier getroffenen Regelungen zu öffentlichen Abgaben sind allerdings zur Zeit nicht relevant und werden deshalb nur vorsorglich mit in den Vertrag aufgenommmen. T389.DOC .. .