Daten
Kommune
Inden
Größe
15 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 170/99/......
Der Bürgermeister
Garten- und Friedhofsamt
Beratungsfolge
Bau- und Vergabeausschuss
Aktenzeichen
67 31 10/0 Kr/Fa
Termin
Datum
16.11.1999
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
19.01.00
Betrifft:
Unterhaltung des ehemaligen Friedhofsgeländes sowie Nutzung der Leichenhalle an der Kath. Kirche
in Lamersdorf
-Vertrag zwischen der Kath. Kirchengemeinde Lamersdorf und der Gemeinde Inden
Beschlußentwurf:
Der als Anlage beigefügte Vertrag hinsichtlich der Nutzung der Leichenhalle in der Ortschaft
Lamersdorf ist zwischen der Kath. Kirchengemeinde St. Cornelius Lamersdorf und der
Gemeinde Inden abzuschließen.
Begründung:
Die auf kircheneigenem Grundstück in Lamersdorf stehende Leichenhalle wurde von der damaligen
Zivilgemeinde Lamersdorf gebaut und wird bis heute von der Gemeinde Inden genutzt und auch
unterhalten. Der mit Datum vom 1./14.10.1957 zwischen der Kath. Kirchengemeinde
St. Cornelius Lamersdorf und der Zivilgemeinde Lamersdorf abgeschlossene Vertrag traf
entsprechende Regelungen zur Nutzung der Leichenhalle bzw. Unterhaltung der damaligen
Friedhofsflächen.
Nachdem auf dem an der Kath. Kirche in Lamersdorf gelegenen Friedhof keine Bestattungen mehr
durchgeführt werden, hat der damals abgeschlossene Vertrag seine Gültigkeit verloren.
Aufgrund der Tatsache, dass die Gemeinde Inden die Leichenhalle weiterhin nutzt, bedarf es einer
neuen vertraglichen Regelung.
Bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 24.04.1997 wurde ein entsprechendes Vertragskonzept beschlossen, das vorab mit der Kirchengemeinde abgestimmt worden war.
Wegen der noch bestehenden Meinungsdifferenzen zwischen Vertretern der Kath. Kirchengemeinde
und Vertretern des Bistums Aachen kam es nicht zu einer endgültigen Vertragsunterzeichnung.
In nachfolgenden, sehr mühsamen Abstimmungsgesprächen zwischen der Zivilgemeinde Inden, der
Kath. Kirchengemeinde und dem Bistum Aachen wurde das nunmehr vorliegende Konzept erarbeitet.
Die Kath. Kirchengemeinde hat dieses Konzept abschließend angenommen, sodass eine endgültige
Vertragsunterzeichnung durchgeführt werden kann.
Wesentlicher Unterschied zwischen dem ursprünglich vorgesehenen und dem jetzt vorliegenden
Vertragskonzept ist der Umfang der durch die Zivilgemeinde durchzuführenden Mäharbeiten.
-2-2-
In Anlehnung an die im Zusammenhang mit dem Erwerb des Schulgrundstückes in Inden/Altdorf
getroffene vertragliche Regelung räumt die Gemeinde Inden nunmehr im § 4 des
vorliegenden Konzeptes ergänzend zur ursprünglich vorgesehenen Vertragsregelung die Unterhaltung des Kirchengrundstückes mittels Großflächenmähers ein.
T389.DOC
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Eine weitere Ergänzung ergibt sich in § 5. Die hier getroffenen Regelungen zu öffentlichen Abgaben
sind allerdings zur Zeit nicht relevant und werden deshalb nur vorsorglich mit in den Vertrag
aufgenommmen.
T389.DOC
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