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Beschlussvorlage (Abbruch eines Einfamilienwohnhauses in Schophoven, Kalkweg 35, Gemarkung Schophoven, Flur 10, Flurstück 58)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,9 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Abbruch eines Einfamilienwohnhauses in Schophoven, Kalkweg 35, Gemarkung Schophoven, Flur 10, Flurstück 58)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt RD/Schr. 06.05.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 22.05.2003 TOP Ein Ja Nein 310/2003 Ent Bemerkungen Betrifft: Abbruch eines Einfamilienwohnhauses in Schophoven, Kalkweg 35, Gemarkung Schophoven, Flur 10, Flurstück 58 Beschlussentwurf: Das Einvernehmen zum Abbruch des Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Schophoven, Flur 10, Flurstück 58, Kalkweg 35, wird gem. § 36 BauGB erteilt. Begründung: Seitens der RWE Rheinbraun AG ist beim Kreis Düren ein Antrag auf Abbruchgenehmigung für das oben angeführte Gebäude beantragt worden. Das Gebäude liegt im Bereich des Kalkweges abseits der Ortslage Schophoven im künftigen Sicherheitsstreifen des Tagebaus. Es ist baufällig und wird nicht mehr bewohnt. Eine Entwässerung kann nach den heutigen gesetzlichen Grundlagen nicht mehr sichergestellt werden. Der Anschluss an das Kanalsystem der Ortslage Schophoven ist unwirtschaftlich. Da aus den oben angeführten Gründen eine Nutzung bis zum Erreichen des Tagebaus der Ortslage Schophoven nicht mehr möglich ist, kann dem Antrag auf Abbruchgenehmigung zugestimmt werden.