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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
RD/Schr.
06.05.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
22.05.2003
TOP Ein Ja
Nein
310/2003
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Abbruch eines Einfamilienwohnhauses in Schophoven, Kalkweg 35, Gemarkung Schophoven, Flur
10, Flurstück 58
Beschlussentwurf:
Das Einvernehmen zum Abbruch des Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung
Schophoven, Flur 10, Flurstück 58, Kalkweg 35, wird gem. § 36 BauGB erteilt.
Begründung:
Seitens der RWE Rheinbraun AG ist beim Kreis Düren ein Antrag auf Abbruchgenehmigung für
das oben angeführte Gebäude beantragt worden. Das Gebäude liegt im Bereich des Kalkweges
abseits der Ortslage Schophoven im künftigen Sicherheitsstreifen des Tagebaus. Es ist baufällig und
wird nicht mehr bewohnt. Eine Entwässerung kann nach den heutigen gesetzlichen Grundlagen
nicht mehr sichergestellt werden. Der Anschluss an das Kanalsystem der Ortslage Schophoven ist
unwirtschaftlich.
Da aus den oben angeführten Gründen eine Nutzung bis zum Erreichen des Tagebaus der Ortslage
Schophoven nicht mehr möglich ist, kann dem Antrag auf Abbruchgenehmigung zugestimmt
werden.