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Antrag (Antrag bzgl. Umsetzung Hartz IV in der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,1 MB
Erstellt
02.09.10, 16:14
Aktualisiert
02.09.10, 16:14

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER i. V. m. den Bestimmungen Gemäß § 2 Geschäftsordnung den beigefügten Antrag der I des SPD~ CDUFraktion Fraktion o ___ F.D.P.- der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt Fraktion 0 Fraktion 0 BÜNDNIS 90 I DIEGRUNEN f/lJ· 4ft/if 0 leite ich StY [l!-_a_n_d_ie_zu_s_til_·n_d_ig_e_n_A_u_SS_C_h_ü_ss_e_w_e_it_e_r. __ SJADT ERFTSTADT DE~/BÜRGERMEISTER DM ~ ~ 70 6S I-- ., r- - n~AP.R20~.5,~, .l ~l,~. . PU' ,..,ft, I I' '. ...~ --::'[.' __ ~E t ... ~21 • 81 "'\ 1105T1041 82 ~ ..... ;.-r,\S'adt Erlt$'~dt ,! Der 8ürQerm~l1ster • Ii . öffentlich "'(' i n cH··!r'·'..;·.......... Mnl,.'lr,I~"~-~§.~:;i t::ln'}3ng ,B\if:o £\0f7.rmC'~I~ .;;;;; '! 32 I 40T 43 44"1"');0 ~'_j .",1"!le..".' 1,:_i' .. .. Ii,)1 ,. A 8/ 0508 .. c ;Z~hK'i (li3r Amt: Star!t ErHstadt - 50 - Fr?kfjOl~ ;-'] 50NC!N!?3 e.1 ,Bescrl{\l!~f.: .".. '."" DIE GRÜNi .: \I - 50- .. Datum: 25.04.2005 ~_A ~ .. ==. ~-= ..,=.,===. ="'="=""="'=-- r------~.= k:l!.f.~i\:h =. ========';.:;,;'" ::::'::;, , , . ;; ~~.tr!!!:t:r E~~1rC!9!!>~9l;~Yrrsetzung Hartz IV in der Stadt Erttstadt Finanzielle Auswirkungen: Noch keine zuverlässigeAngabe möglich r 1::~-;'f..'t ,~)(::r.:.t;:!;J':"r-: iC"~-;:~:~ .. Unterschrift 'des 'Buagetveranlwortlichen ~- ."!l""';~\i·( G ? '_~;i,~,,;(.;i~:;i:;.;~:;tlm.:nlJ i. \1, !T~.dsr 'Eritstddt, dEm25: April 2005 • H2,j~,t0t.u~p ;:10:.1" s~~){!t !:.n.J~.:.t£·dt !r;;[~-::. :äl rJ8bt~!!(iT:~:;K'B!! dBr ',' ""I, ~..:." il..,.....l .c: 'J Aus's"ahuss,für.<Soziales'und3Geslilndheit 8(, r' [cl" '''lVi,': i:,;T" ..l,,{ '''Zur'UmsetZungder ii-euen Sozialgesetzgebung (,Hartz IV') wurde zwischen der Agentur für Arbeit und dem Rhein-Erft-Kreis Ende 2004 eine vertragliche Vereinbarung über die Gründung und Zusammenarbeit in einer ,:Arl?eit~ge.rne!fl~cfiaf,t ,(ARGE) für 5 Jahre, beginnend ab 01.01.05, getroffen. ::d6ri€it>:e.Q~r~gelt;'¢iiJEtwceitereVereinbarung die Aufgabenwahrnehmung und Leistungsgewährung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) für die Dauer einer "(gesetZlich 'vorgesehenen) 'Überg·öfl1isr.möse';":'::;-."'''.,)(7'-'''[,' ',!(" ::- c,,.·::', ",,"c,,', 1<-,'" " "''':l:; , .. •. 1 .} J '-~ •• ~ ••• : ...... 0.,·':-' ~_\s:..::_:·;l:~~:':'(·n .' "J ' ': ... ~;'~ "~'~'j'l :':'_:'~ . .. Anqestrebtes Ziel den.vertroqllchen RegelQhgeh wer und..ist die dezentrale m m Anoietüngi',,-yon ,i Follrncnoqernerit» urid- ~t,eisf6AgisgewährL6g" nach den -I._. Bestimmungen des SGB llin allen Kommunen des Rheln-Ertt-Kreises. Zur Erfüllung ~ ,:-'; :".;;. ';~ ,',~ $',/~'--:j ,'t:";;:':,'·,·,,:;: dieser Aufgaben in den noch einzurichtenden lokalen Geschäftsstellen der ~ ,,,.Ä.RG)~·'::jsr"'--~·i.~.~. ,'r~r.t~+eljüng ....aüsreichenden ·'Persönalbestande's··"--··· C'I .'" .. ~, .. <, ,':',,!. M ;! .-.:~~ ';"";~;-.'~ ~ I.t,".'::-\,,":! ,.,' j3.e... !;.f~··~f:; eines ..· unabdingbar. Zentrale Weisungen der Bundesagentur für Arbeit mit pauschalen Festlegungen der Personal-und Sachkosten für die Mitarbeiter/-innen in der ARGEsorgten für Irritationen, da insofern mit den hierfür zur Verfügung stehenden Mitteln eine auskörnmliche Personalbesetzung der Geschäftsstellen nicht mehr möglich war. Der nach letztem Stand ermittelte Personalbedarf von ca. 290 Stellen war hiernach nicht mehr finanzierbar. • Schließlich konnte eine von den Bürgermeisterndes Rhein-Erft-Kreisesauf deren Konferenz am 18.04.05 befürwortete Kompromisslösung gefunden werden. Hiernach werden die Overheadkosten der Bundesagentur reduziert, so dass insgesamt noch 275 Stellen für die lokalen Geschäftsstellen finanziert werden können. Auf Antrag der entsprechend. CDU-Fraktion beschloss der Kreistag am 21.04.2005 Zu den im Antrag aufgelisteten Punkten ist ergänzend festzustellen: 1. Zu welchem Zeitpunkt die Geschäftsstelle in Erftstadt Ihren Betrieb aufnehmen kann, ist derzeit noch ungewiss. Adäquate Geschäftsräume sind bislang nicht angemietet. Die Agentur für Arbeit steht in Verhandlung mit dem Inhaber einer Lechenicher Immobilie in der Bonner Straße. Die Personalbestellungen für die Geschäftsstelle sind verbindlich noch nicht erfolgt. Außerdem ist die Vorgehensweise bei der Datenübertragung in das von der Bundesagentur genutzte bundesweite Software-Programm zu klären. • 2. Das vom Rhein-Erft-Kreis erstellte Organigramm der Erftstädter Geschäftsstelle weist insgesamt 23,09Stellen aus und wird unter anderem besetzt von Mitarbeitern des Kreises,der Bundesagentur für Arbeit sowie mit städtischen Bediensteten. Die Zahl der Mitarbeiter wurde vom RheinErft-Kreis an Hand der Anzahl leistungsberechtigter Bedarfsgemeinschaften ermittelt. Ob und ggf. in welchem Umfange im Hinblick auf die oben aufgezeigte Problematik der Finanzierung hiervon noch Abweichungen vorgenommen werden bleibt abzuwarten. 3. Die Anzahl zu betreuender Bedarfsgemeinschaften stellt sich wie folgt dar: Im Sozialamt der Stadt Erftstadt werden zurzeit (Stand März 2005) 620 Bedarfsgemeinschaften mit Anspruch auf Arbeitslosengeld/Sozialgeld betreut (ehemals Empfänger von Sozialhilfe). Daneben erhalten die vormaligen Empfänger von Arbeitslosenhilfe von der Agentur für Arbeit in Brühl entsprechende Leistungen nach dem SGB II. Wie viele dieser Leistungsempfänger aus Erftstadt stammen, ist nicht bekannt. Die Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften im gesamten Rhein-Erft-Kreis (Kommunen und Agentur für Arbeit) belief sich im März 2005 auf 15.318 (Vormonat Februar 14.989). P:\500\RAT\500_0\ANTRAG HARTZ IV 21.04.2005.DOC 4. Bzgl.der finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt wird auf die Mitteilungsvorlage des Bürgermeisters vom 07.03.2005 an den Finanzund Personalausschuss (Sitzung vom 10.03.2005) hingewiesen. Die dem Rhein-Erft-Kreis entstehenden Kosten aus der Umsetzung der Hartz-IVGesetze haben Auswirkung auf die Festsetzung der Kreisumlage. Allerdings wird mit einer Personalkosteneinsparung in Höhe von 360.000 € jährlich gerechnet. Letztlich sind für die weitere Kostenentwicklung mehrere Faktoren von Bedeutung, u.a.: • • Tatsächliche Anzahl bislang städtischer Mitarbeiter/-innen, die Geschäftsstelle der ARGE wechseln werden • Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme • Entwicklung der Zahlleistungsberechtigter II • P:\500\RAT\500_0\ANTRAG HARTZ IV 21.04.200S.DOC die in der Geschäftsstelle Erftstadt Personen nach dem SGB : 3/04/ 2005 11: 48 0223571 932 s. MICi-'AEL SCHMALEfi J/S/oS-08 Ct\~i~j(:h~emokratische Union D.eutschlands't~ Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt . Michael Schmalen, :';.n") Stadtverordneter Stadt Erftstadt Herm Bürgermeister Bösche Herm 1. Beigeordneten Erner Rathaus I Holzdamm 10 BM 4 10 Stadt Erflstadl • Der Bürgermeister. ,, : 14 50374 Erftstadt 105 104 82 8t 13. APR 2005 70 65 63 120 Eingang Büro Bürgermeister • 01101 2t per Telefax 32 40 43 44 50 61 51 I J 13.4.2005 ANTRAG gern. GO Umsetzung Hartz IV in der Stadt Erftstadt Sehr geehrter Herr Bösche, sehr geehrter Herr Emer, • aufgrund der aktuellen Berichterstattung zum Stand der Dinge bei der Umsetzung der Hartz IV Gesetze besteht die große Sorge, dass die bisherigen Entwicklungen und Auswirkungen nicht mehr mit den Ursprungsbeschlüssen in Einklang stehen. Hauptanliegen von Hartz IV ist die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen, dazu ist es unabdingbar, dass entsprechendes Personal zur Verfügung steht. Ich bitte daher um eine aktuelle Sachstandsdarstellung zur Hartz IV Umsetzung in der Stadt Erftstadt mit naobfolqenden Punkten: • Start des Job-Centers vor Ort • personelle Ausstattung des Job-Centers in Erftstadt • zu betreuende Fall-Zahlen In Erftstadt • finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Erftstadt im Jahre 2005 ft. Vielen Dank. reundliche v... F'raktionsvorsitzender. Alfred Zetre. F~ktklnsriuma: Bonner Stralle 5 50374 Erflstadt-Loohenleh BOrozaiten: Mo.• OL.+00. 9.00 - ~,.ooU~.r Telefon 02235-75954 Tel.lax 022,5·_665 Ba.nkvarbindung; Krei$spark8S!le Köln Koot",Nr. 019100<1300' BLZ 370 50. 99 ~l Anlage [V1/fOf JI Rhein-Erft-Kreis Mitteilungsvorlage Der Landrat - öffentlich 141/2005 Antragsteller: CDU-Kreistagsfraktion Datum: 19_04_2005 50/2 50 Amt für soziale Angelegenheiten Aktenzeichen: Zuständige Organisationseinheit: Beratungsfolge Termin Bemerkungen 12L04_2005 I~K::...re::..:i::..:st=a=-g Hartz IV - Schreiben - ~ - Drucksache .' alalt-/! der CDU-Kreistagsfraktion vom 07_04_2005 Sachdarstellung: Am 09.12.2004 hat der Kreistag beschlossen, den ARGE-Vertrag zu unterschreiben, der Arbeitsverwaltung sofern seitens - die nötige Personalausstattung durch die Arbeitsagentur entsprechend der vereinbarten Personalrelationen (zum Stand 01.11.2004 255 Stellen bei 13.549 Bedarfsgemeinschaften, Hinweis: plus 45 Stellen REK) und • - die dezentrale Unterbringung der Job-Center in allen Kommunen, soweit dies von den Kommunen gewünscht ist, durch die Anmietung entsprechender die Arbeitsagentur sichergestellt abgestimmt werden. Räumlichkeiten wird. Dabei soll der Standort mit der jeweiligen durch Kommune Diese beiden, als nicht rückholbar vereinbarten Bedingungen, wurden in der Sitzung durch die Vorsitzende der Geschäftsführung der Arbeitsagentur (AA) Brühl zugesagt. Daraufhin hat der Landrat auf Grund des einstimmigen Beschlusses des Kreistages den ARGE- Vertrag am 23.12.2004 unterschrieben. Im Januar 2005 wurde die Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung (HE/GA) Nr. 59 vom 28.12.2004 bekannt, in der festgelegt wurde, dass für die Personalkostenabrechungen das Verfahren budget. xis der Bundesagentur (BA) mit den dort hinterlegten Kostensätzen zu nutzen sei. Hieraus konnte entnommen werden, dass die hinterlegten Sätze der BA nicht denen entsprachen, die zwischen der AA Brühl und dem Kreis (sowie den Kommunen) ausgehandelt und damit Vertragsgrundlage waren. Vorlage Seite 2 von 9 Die Abweichungen betrugen, je nach Besoldungs- und Vergütungsgruppe, zwischen 20 und 30 Prozent. In ersten Kontaktaufnahmen mit der örtlichen Agentur, der Regionaldirektion und der BA, konnte noch keine Klärung darüber herbeigeführt werden, warum diese drastischen Unterschiede zwischen den Planungsgrößen der kommunalen Seite und der BA bestehen, Im Ergebnis musste somit festgestellt werden, dass das vereinbarte und von der AA Brühl zugesagte Personaltableau von rund 300 Mitarbeiterinnen (davon 255 seitens der AA) für die ARGEso nicht zu halten sei. Vielmehr musste nunmehr von einer Reduzierung der Mitarbeiterzahl auf eine Gesamtstärke der ARGEvon 230 bis 250 ausgegangenwerden, da auf Grund dessen von einer Finanzierunglücke in Höhe von ca. 3 bis 4 Mio €, für alle Mitarbeiterinnen der ARGEauszugehen war, • Sofort eingeleitete Gespräche mit der AA Brühl, unter Beteiligung der Regionaldirektion Düsseldorf, darauf folgend Sitzungen verschiedener Gremien, Schriftverkehr mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), der BA Nürnberg, sowie den Rhein-Erft-Kreis vertretende Bundestagsabgeordnete führten zu einer Besprechungin Frankfurt am 18_03_2005.Neben Vertretern des BMWA, der BA u.a. waren dort auch Mitarbeiter des Rhein·Erft-Kreises, als Vertreter des Deutschen Landkreistages, anwesend und hatten Gelegenheit, die Kreisposition zu verdeutlichen. Als Ergebnis hiervon kann folgendes festgehalten werden: Die von den Vertretern des REKvorgetragenen Argumente und Hinweise führten zur einer lebhaf· ten Diskussionund wurden seitens des BMWAzum Anlass genommen, eine Unterarbeitsgruppe zu installieren, welche am 07.04.05 zu einer Folgebesprechung in Köln zusammenkommen sollte. Hier waren aufgrund einer von der BA erstellten synoptischen Darstellung der unterschiedlichen Gemeinkostensätze der KGST, des Bundes und der BA, einschließlich deren zugrundeliegenden Sachverhalte, Lösungsansätzezu erörtern. • In dieser Folgesitzung konnten jedoch aus Sicht des REKdie gehegten Erwartungen nicht in der erhofften Größenordnung erfüllt werden. Erkennbar war aber, dass der geplante Personalkörper der ARGEum die Stellen gekürzt werden kann, die bereits durch die Gemeinkostenzuschläge und Overheadabzüge in der BAIRegionaldirektion und örtlicher Agentur finanziert werden. In Teilbereichen erklärte sich die BA auch bereit, Abschläge vorzunehmen, die sich auf 5,51 Prozentpunk· te von gesamt 20,54 % Gemeinkostenzuschlag beliefen. Weiterhin konnte erreicht werden, dass die Sätze der BA im Bereich der Raumkosten nur dort angewandt werden, wo BA-eigene Liegenschaften genutzt werden, reine Mietobjekte werden mit den tatsächlichen, niedrigeren Kosten angesetzt. Da die gesamten IT-Mittel durch die BA bereit· gestellt werden, mussten jedoch die höheren Sätze der BAAnerkennung finden. Zwischenzeitlich liegt eine erste Zusammenfassungder Besprechungsergebnissevom 07.04.05 durch die BAvor. Es steht zu erwarten, dass damit in Kürze auch die angekündigte Überarbeitung der HElGA 59 erfolgen wird. Bisher handelt es sich jedoch lediglich um mündliche Aussagen, die im Rahmen von Besprechungsniederschriften schriftlich fixiert sind sowie E-Mails im Rahmen des Schriftverkehrs. Die örtliche AA Brühl erklärte hierzu, bisher sei ihr zu diesem Komplex nichts bekannt und man gehe Vf!oso? Vorlage Seite 3 von 9 Blatt - 2nach wie vor davon aus, dass die HElGA 59 anzuwenden sei. Eine Anfrage an die BA in Nürnberg mit der Bitte um schriftliche Bestätigung ist erfolgt, eine Antwort steht noch aus. Hieraus ergibt sich folgendes : Eine noch vor dem 18.03.05 befürchtete Deckungslücke von 3·4 Mio € steht nicht mehr zu erwar· ten, da die Inhalte des Gemeinkostenzuschlages der BA nicht mit den kommunalen Gemeinkostenzuschlägen nach dem KGSt-Gutachten übereinstimmen und daher die kommunalen Dienstherren für ihr in die ARGE entsandtes Personal nicht die vergleichsweise hohen Gemeinkostensätze der BA als Erstattung fordern können. Die dem Kreistagsbeschluss zu Grunde liegenden Annahmen von notwendigen • • ARGE konnten nach Vorliegen weiterer Erkenntnisse auf 290 reduziert werden . 300 Stellen für die Vorlage Seite 4 von 9 Grund hierfür ist, dass die Personalzusammensetzung sich auf Grund schwierige des Verhältnisses oder leichte mittlerweile BeamtelAngestellte bekannt ist und in den Fallschlüsselungen Fälle Änderungen hinsichtlich nung ergeben haben, die zu einer Stellenreduzierung weitgehend in Bezug auf der ersten Annahmen in der Modellrechführen konnten (bei gleicher Zahl der Be- darfsgerneinschaften), Weitere 13 Stellen können durch Verlagerung in die AA in der ARGE selbst (Zentrale) gestrichen werden. Gründ hierfür waren der bundesweite Vorwegabzug, der zur Reduzierung des Overheadbereiches führte und dessen Auswirkungen zum Zeitpunkt des Kreistagsbeschlusses bzw. der Vertragsunterzeichnung noch nicht bekannt waren, sowie den höheren Gemeinkostenzuschlägen der BA. Es handelt sich dabei beispielsweise um Dienst- und Serviceleistungen der BA, wie zentrale IT-Services, aber auch Herausgabe von Geschäftsanweisungen, die zentrale Info-Line, aber auch Stellen aus den Bereichen Finanzen, Steuerung, EDV, Controlling, • Mit den verbleibenden Stellen können die errechneten etc. Sachbearbeiterschlüssel wohl gehalten werden. Hinweis: Die Genauigkeit der Modellrechnung wuchs seit der ersten Aufstellung in 0612004, auch noch nach der KT-Sitzung am 09.12.04, kontinuierlich. Nachdem nunmehr das voraussichtliche Personal bekannt ist, ist erkennbar, dass der gesetzliche Auftrag mit 290 Vollzeitstellen, 13 nicht unmittelbar in der ARGE sondern bei der BA 1 Regionaldirektion nanziert über die Vorwegabzüge bzw. die Gemeinkostensätze der BA, erfüllt Das zur Verfügung stehende Sach- u. Personalkostenbudget für die so errechneten reicht hierfür im Jahre 2005 aus, ohne Eingliederungsmittel • 1 örtliche hiervon Agentur, fi- werden kann. 277 Stellen in Anspruch nehmen zu müssen. Ob die Sach· und Personalkostenbudgets für die kommenden Jahre ausreichen werden, um die Sach- und Personalaufwendungen der ARGE zu tragen, hängt auch von einer Reihe von Faktoren ab, die heute noch nicht vollständig eingeschätzt werden können. In dem Vorab-Overhead-Abzug in Höhe von 4,258 % für das Jahr 2005 sind einmalige Aufwendungen enthalten - z.B. für die Einrichtung der zentralen IT - , die in den Folgejahren nicht anfallen werden. Das Budget der ARGEn wurde für 2005 auf Basis des statistischen Jahre 200212003 berechnet. Zahlenmaterials der Die Berechnung der Budgets, würde sie auf den statisti- schen Daten der Jahre 2003/2004 basieren, müsste zu einer Verstärkung der Budgets führen, da die Fallzahlen deutlich höher liegen als noch 200212003. Erfolgt dies nicht, wäre eine Anpassung der Fallschlüssel oder die Inanspruchnahme von Eingliederungsmitteln erforderlich. Soweit die dargestellten Einflüsse auf die Budgets nicht zum Tragen kommen, so könnte aus heu- tiger Sicht ab dem Jahre 2006 auf Grund von Personalkostensteigerungen werden, nicht ausgeschlossen dass in einer Größenordnung von ca. 100.000 €, ab dem Jahre 2007 in Höhe von ca. ~------Anlage )). i .:::!::!'.~\! Vorlage VP/rJS-()f Blatt "3-1 !'i ~i .. Seite 5 von 9 200.000 € auf den Eingliederungstitel zurückgegriffen werden müsste. Bei einem Volumen dieses Budgetsvon etwa 25 Mia. € in 2005 beliefe sich der möglicherweise notwendige Eingriff auf 0,40 bzw. 0,80 %, dies unter dem Vorbehalt, dasses sich hierbei um Modellrechnungen handelt. Lösungsmöglichkeiten: 1. Der ARGE·Vertragvom 23.12.04 wird im Rahmeno.a. Ausführungen als dem Grunde nach erfüllt angesehen. Der Eingriff in die Eingliederungstitel wird, soweit erforderlich, nicht grundsätzlich abgelehnt. Ein notwendiger Beschlussüber die inanspruchnahme von Eingliederungsmitteln wäre durch die Trägerversammlung der ARGEzu fassen. • 2. Der ARGE-Vertragvom 23.12.04 wird als nicht erfüllt angesehen, die Verwaltung wird ermächtigt, die Übergangslösunghinsichtlich der gemeinsam nach dem SGBII mit der Agentur für Arbeit Brühl zu erfüllenden Aufgabe nicht über den 30.06.05 hinaus zu verlängern und ab 01.07.05 die eigenen Aufgaben nach dem SGBII im Rahmender gesetzlichen Zuständigkeiten zu erfüllen (näheres hierzu s. unten - A, zusätzliche Risiken). 3. • Eine ergänzende Möglichkeit, dass Personaltableau zu verändern, läge in der Änderung des von kommunaler Seite festgelegten Schlüsselsvon 1:300 in der Sachbearbeitung der Kosten der Unterkunft, etc. (kommunaler Pflichtteil im SGBII). Für den REKwurde dieser Schlüssel einvernehmlich festgelegt, so wie er auch für viele andere ARGEnin dieser Größenordnung bestimmt wurde. Allerdings ist dieser Schlüssel kein zwingendes Kriterium. Eine Änderung des Schlüssels auf angenommen 1:350 hätte z. B. zur Folge, dass der kommunale Pflichtanteil an der ARGE nicht 45 Stellen (It. Beschlusslage bei 13.459 BG), sondern lediglich rund 39 Stellen ausmachen würde. Damit soll verdeutlicht werden, dass auch auf kommunaler Seite Stellschrauben vorhanden sind, das gesamte Personaltableau der ARGEzu beeinflussen. Folgendesist hinsichtlich der Finanzierung zusammenfassendzu beachten: im Jahre 2005 wird es keine Finanzierungsprobleme geben, da aufgrund des unterjährigen tatsächlichen Beginns genügend Mittel zur Verfügung stehen. Auch in 2006 wird es keine Finanzierungsprobleme geben, wenn die eingesparten Mittel aus dem Vorjahr (zumindest teilweise) für übertragbar erklärt werden (steht noch nicht fest). Somit würden erst ab dem Jahre 2007 ggf. echte Entnahmen aus dem Eingliederungsbudget anfallen. Dieses gilt aber nur in der heutigen Betrachtung, da die Festsetzung der Budgets seitens der Bundesregierung im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen erfolgt und heute niemand weiß, wie die wirtschaftlichen und finanziellen Eckdaten und Rahmenbedingungenaussehenwerden und zu welchen Ergebnissensie führen. Vorlage Seite 6 von 9 Weiterhin ist zu beachten, dass die Schätzungen der Zahl der Bedarfsgemeinschaften Z004 zwischen 13.549 und rund 14.700 ständig variierten. Die Bundesregierung Schätzungen für den REK Mitte 2004 die Zahl von 11.952 BG unterstellt. im Jahr hat in ihren Diese Grundlage für die Berechung der Budgets hat bis heute Gültigkeit. Tatsächlich waren im Januar 2005 14.269, im Februar 14.704 und im März 15.631 Bedarfsge· meinschaften zu verzeichnen. Die weitere Entwicklung ist derzeit schwer abschätzbar. Zum einen ist auf Grund verschiedener Umstände mit einer -Ieichten- Zunahme zu rechnen (z.B. Aus· lauf ALG I Leistungen und Übergang in ALG II), andererseits dass mit Aufnahme des operativen Sollte die ARGE dann erfolgreich Geschäftes (Fallmanagement, arbeiten, die Abnahme der Bedarfsgemeinschaften) an den Personalbedarf ist durch befristete Planung des Personalkörpers berücksichtigt • kann davon ausgegangen werden, etc.) die Zahlen sinken werden. würde die Möglichkeit die Budgets entlasten Arbeitsverhältnisse wurden. der Personalreduzierung (über können. Eine flexible Anpassung möglich, die bereits heute in der Hinweis: Allein auf Grund der Erhöhung der realen Zahl der BG auf 15.631 ist auf Basis der Berechnung des KT-Beschlusses vom 09.12.2004 ein Fehlbedarf von etwa 40 Stellen in der ARGE zu konstatieren. Da die Zahl der BG aber auch in Zukunft ständig variieren wird, ist fraglich, ob dies bei der jetzigen Entscheidung über die Zukunft der ARGE als Entscheidungskriterium mit einflie· ßen sollte oder vielmehr als unvermeidliche Startvariable die von Anfang an mit 14.700 BG durchgeführt 6% erhöht! Ob und wann es zu einer Korrektur zu betrachten ist. Zur Modellrechnung, wurde, hat sich die Zahl der BG lediglich um rund der Zahlen der Bedarfsgemeinschaften, und damit der Bud- getfestsetzungen, seitens der Bundesregierung kommt, ist z. Z. nicht absehbar, aus Sicht des REK und der Spitzenverbände aber unumgänglich. • Bei der Entscheidung über den ARGE-Vertrag sind folgende Fakten maßgeblich zu berücksichtigen: Al Für einen Verbleib in der ARGE sprechende Punkte: Nur in der ARGE kann der kommunale Träger über die Trägerversammlung, führer, die Nebenstellenleiter nerfülllung und die Sachbearbeiter wirksam Einfluss auf die Aufgabe- der ARGE nehmen. Hierbei ist zu beachten, der Mitarbeiterinnen dass der Geschäftsführer, die Nebenstellenleiter und rund 50% von der kommunalen Seite gestellt werden und erhebliche Kompetenz in die ARGE einbringen. Die Einflussnahme erstreckt sich im Wesentlichen auf folgende Punkte: -strategische Ziele zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, -Verteilung und Einsatz der Eingliederungsmittel, -effektive den Geschäfts- Arbeitsabläufe, fachliche ~71 Anlage ~ ..... =,,;~,, r ..... ,ii Vorlage ~.I -richtige Sachbearbeitung, insbesondere auch im Hinblick auf die Einnahmeerzielung Verfolgung vorrangiger Ansprüche bei Unterhaltspflichtigen -Senkung der Fallzahlen, -intensive und zielgerichtete und und Sozialleistungsträgern, Vermittlung. Die fehlende Einflussnahme würde zu einer Kostenbelastung beim Kreis führen. Nur in der ARGE kann "Hilfe aus einer Hand" gewährt werden. für den Bürger Vorteile (kurze Wege und ein Ansprechpartner). Eine getrennte Aufgabenwahrnehmung che Nachteile mit sich bringen: • Seite 7 von 9 "I Diese bringt insbesondere würde aber auch für Kreis und Kommunen erhebli· -Daten müssen doppelt erhoben werden, - hoher Abstimmungsaufwand, -auf die Daten der Agentur besteht kein unmittelbarer durch Wegfall der Synergieeffekte Zugriff, entstehen deutlich höhere Kosten bei Kreis und Kom- munen (Nach ersten Überlegungen muss mit einer Verdoppelung des kommunalen zierungsanteils gerechnet werden, durch deutlich höhere Schlüsselzahlen Stellenanteil für Mitarbeiterinnen des gehobenen Dienstes), keine Raumfreisetzung keine Möglichkeit Finan- und erhöhten in den Rathäusern, für Kreis und Kommunen, Personal gegen Kostenerstattung der ARGE zuzuweisen. • Zusätzliche Risiken: Darüber hinaus ist die Frage zu klären, ob ein Ausstieg aus dem Vertrag möglich ist bzw. Aussicht auf Erfolg hätte. Derzeit gilt, der Vertrag ist rechtsgültig wirksam und einzuhalten. ßerordentliche zustande gekommen und damit rechts- In dem ARGE-Vertrag selbst sind keine Punkte enthalten, Kündigung rechtfertigen der M in der Kreistagssitzung die eine au- könnten. Grundlage für den Vertrag waren die Aussagen am 09.12.2004. man von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage Wären diese Aussagen falsch gewesen, könnte ausgehen oder ggf. von einem Irrtum, der zum Abschluss des Vertrages geführt hat. Die konkreten Rechtsfolgen wären: Ein geltend gemachter Irrtum könnte zur Anfechtung des Vertrages führen (§ 119 BGB). Ein Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) hätte zunächst eine Anpassung des Vertrages zur Folge, was im konkreten Falle allerdings ausscheidet. vom Vertrag zulässig. Damit wäre ein Rücktritt Kritisch zu sehen ist in diesem Zusammenhang die Aussage der M zur Personalgestellung. beinhaltete, bringt (plus Pflichtanteil allerdings Diese dass die M die nötige Personalstärke in Höhe von 255 (Stellen) in die ARGE einder kommunalen Seite 45). Zu dieser Aussage steht die M nach wie vor, ist dies auf Grund der später veröffentlichten Abrechnungssätze seitens der BA in Vorlage Seite 8 von 9 Nürnberg -möglicherweisekönnte argumentiert nicht aus dem Verwaltungskostenbudget finanzierbar. Seitens der M werden, dass auch nie behauptet wurde, die gesamten Personalkosten aus diesem Budget allein zu finanzieren, lich seien. Dies ist rechtlich da durchaus Durchgriffe zulässig (Verwaltungs- auf das Eingliederungsbudget und Eingliederungsbudget mög- sind im Sinne eines Gesamtbudgets gegenseitig deckungsfähig) und wird von vielen ARGEn - in weit größerem Ausmaß als hier voraussichtlich erforderlich - in der Bundesrepublik auch so gehandhabt. (Hinweis: Niederschrift aus KT-Sitzung 09.12.04: "Frau Lentzen, ... , sagt zu, dass das Personalvolumen von 255 Stellen ausschließlich aus dem Budget der Arbeitsagentur finanziert wird"). BI Für einen Ausstieg aus der ARGE sprechende Punkte: Die Deckelung des Verwaltungsbudgets • und die Zugrundelegung zu geringer durch den Bund können einen Rückgriff auf die Eingliederungspauschale chen. Es besteht sowohl hinsichtlich notwendig rna- der Verwaltungs- als auch der Eingliederungspauschale auf Grund der fehlenden verfassungsmäßigen BundeswirtschaftsDie derzeitige Fallzahlen Verankerung eine finanzielle Abhängigkeit vom bzw. vom Bundesfinanzministerium. Fallrate von 15.631 Bedarfsgemeinschaften ist höher als im Vorjahr ange- nommen (13.549 bis 14.700) und erheblich höher als die vom Bundeswirtschaftsministerium angenommenen 11.952 Bedarfsgemeinschaften, so dass derzeit - unter Berücksichti· gung der ursprünglichen Vorstellungen - von einer zu geringen Personalausstattung auszugehen ist. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, sorgepflicht für ihr in die ARGE eingebrachtes dass Kreis und Kommunen die Für- Personal haben. Hier muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass einige Punkte bereits zum Zeitpunkt • des Kreistagsbeschlusses am 09.12.2004 und somit bei Abschluss des Vertrages bereits bekannt waren (z. B. fehlende verfassungsmäßige Finanzgarantie) nachrichtlichen Wert haben können. Ergebnis der Besprechung der Bürgermeister Der Landrat und die Bürgermeister und somit bei der heutigen haben in dieser Sitzung einstimmig für den Erhalt der ARGE und die Übertragung der Aufgaben votiert, Fazit: 1. nur mit Landrat Werner Stump am 18.04.2005: und Bürgermeisterinnen pekt einer ansonsten drohenden, erheblichen te bei getrennter Aufgabenwahrnehmung. Betrachtung finanziellen nicht zuletzt Mehrbelastung unter dem As- für die kommunale Sei- Vorlage A:;;O.fOG" ::3~ Blatt -~ - Seite 9 von 9 j Der Ausstieg aus dem ARGE-Vertrag(respektive Rücktritt vom Vertrag) mit dem Ziel der getrennten Aufgabenwahrnehmung birgt enorm hohe rechtliche und finanzielle Risiken. 2_ Der Fortbestand der ARGEund die Übertragung der kommunalen Aufgaben ist aufgrund des eng bemessenen Verwaltungsbudgets und der daraus möglicherweise resultierenden Probleme hinsichtlich der Personalsituation im Hinblick auf das operative Geschäft, Zielerreichung von Fördern und Fordern, ebenfalls mit - allerdings überschaubaren - Risiken behaftet, • Im Hinblick auf die äußerst knapp bemessene, verbleibende Zeit zur faktischen Umsetzung, gleichgültig ob bei getrennter oder gemeinsamer Aufgabenwahrnehmung, müssen nunmehr schnellstmöglich verbindliche Entscheidungen, auch bei weiter bestehenden Risiken und Unklarheiten, getroffen werden. In Vertretung Gerlinde Dauber Kreisdirektorin • Anlage Schreiben der CDU-Kreistagsfraktion STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich den beigefügten Antrag der I des SPDCDUFraktion [lI Fraktion o 0 F.D.P.- o Fraktion Fraktion BÜNDNI~ 90 I DIEGRUNEN o StV g_e_n_A_u_SS _____U9 a_n_d_ie_Z_U_&_8_.n_d_i __Ch_o_SS __e_w_e_~e_r_. __~ • --------------- , .-; :':I~. ;.- ~-~ <,,-"" - - -.- --_ __ .. - /il .. , ":;., ': ,"' t Finanzielle Aus -';> wir .1'-' ' ... k u n gen: I , ' - -, .,~ -- "'.::~.-.:.. ,.,. - -, ~~ -., ,- L. IR! Keine - ~i-;:- _... _"~' ,-. c',.' Unfer~chrif!ldes Budgetverahlwortlicheii·.·, '.' Erti~i~dt;,den3h05:2005' !•.•... ,.. ;.,:.e ...:-","" ..... -.... "'--- ----f-' • . '. " ,. ." .. ~.( '-. ._- _... _-- - C"_"'" - ':-'.,!~l':',",~···>~~~\,'_':l.'t_:...:.-:-. 'Diese' Frägeii-wiiröeri'aucn im 'leiZten'Schulausschusif im' ZUsammeiih'aiig' mit der Efnrichtung der gymnasjalen Oberstufe angeschnitten. Zurzeit können noch keinerlei Aussagen zu dEiri·Äuswirkürigengerilacht'werden.ln der Einführunqsphase ist sogardamitzu rechnen, dass,:~s~b~i den z~rVeifügung stehenden RäUme~'V:qrdp~rg~hend zuEnqpässen kommen kann. . :·.7 . ...•. ' .. ,-: '." '" -',' .f" _,",' .," ,', _.' ..Nach Abschluss.der Umstellungsphaseist zweifellos' miteiner Entspannung der Raum-' . situationanden beiden,Gymnasien zu rechnen. Ein Rückgang bei den Beförderungskosten ::·ist·gdenfafis Zum gegenwärtigen Zeitpunkt einigermaßen verlässliche Aussagen ::.zU:treffEm,:I~i hichf:h,qglich, da noch keinerlei Ausführungsvorschriften vorliegen. c- ,;.. , ., .... ",' ziterWart~n~ " ", 'I~. 1 :. :,1', i _ .• , .' . ,. , . 'Wie'im IEiiZieri Schulausschuss bereits zugesichert, wird die Schulverwaltung zu gegebener 'iZeitausführlich:unterrichtEmund'in~usammenarbeitrnit'deh'betroffenen'SchUlze'n'trer{n'eue Raumkonzepte erarbeiten und zur Diskussion stellen. ',>~~. :'"_.... _;',,: 'i', / ,- " '," •4', ) ,. ':;c ., , ... ' ..'J: t , ,', ''"1 .'.'.' '.: 13/@4/2005 13:27 INNERES SEKRETWIAT +49-2235-404-253 S. 50374 Dr. Wdf - ROdiger Zoü Uichael Hemesath CDlJ.. Fraklon den 20.2.2005 Richard' .14 An den Bilrgenreister Helm Emsl- Dieter BOsche RaIhauS ßM 10 1I " , ,, 20 L2 1 4 105 104 ~1 ......'E Stadt ErttstAdl . Der Burgermelster • Eil,gang BUfOBOf'Jer~e;st~ \ 40 43 ., 65 -1 _6J\ 13.APR.2G05 32 70 ,0 61 : ._ . " J Sehr geehl1er Herr BOrgermeis1ef, • Nmnens der C[)U. Fraktion stellen wir fOlgenden Antrag: Die Verwaltung beriChtet in dem nachsten Schulausschuß d organisatorischen Maßnahmen sich fOr den SchullrAger aus der T Schuljahr 200512006 das Abitur bereits nach 12 Jahren erreicht wird. , wetche baulichen und he ergaben, daß ab dem In der AufStelkmg soll vor allem auch die Oberarbeitung des Rawnp,l'OIramrnes an den Gymnasien Berllcksictdigung finden. Durch den Wegfall der JMrgangsstufe 11 dürften entsprechende Räurrkhkeil80 frei werden, welche dann evU. anderen Nutzungen zu hit werden kOnntBn. Dureh zusatzlichen Unterricht am NachlidllBg oder auch am warden die vomandenen Räumlichkeiten entsprechend besser ausgelastet • Weiterhin In~n • Veränderungen, welche~ SchOlerbeförderu . ergeben könmen. Es bietet sich an, nach VOI1age einer entsprechenden Konzeption, wek: mit den jeweiligen Schulleitungen zu ers1lII1en Ist. die Schulkenferen Konzept auch IIber lie geplanten baulichen und organisatorischen Neu natOrlich in Zusammenarbeit neben dem pädagogischen zu infonnieren . Mit bestem Dank fOr Ihre Bemohungen IBId lI'eundlich$m Gruß fOr die fraktion: Dr. W.R.ZoII t.tIchael Hemesath . 03