Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,1 MB
Erstellt
02.09.10, 16:14
Aktualisiert
02.09.10, 16:14
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
i. V. m. den Bestimmungen
Gemäß § 2 Geschäftsordnung
den beigefügten Antrag der I des
SPD~
CDUFraktion
Fraktion
o
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F.D.P.-
der Hauptsatzung
der Stadt Erftstadt
Fraktion
0 Fraktion
0 BÜNDNIS
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DIEGRUNEN
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leite ich
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E~~1rC!9!!>~9l;~Yrrsetzung
Hartz IV in der Stadt Erttstadt
Finanzielle
Auswirkungen:
Noch keine zuverlässigeAngabe möglich
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.. Unterschrift 'des 'Buagetveranlwortlichen
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'Eritstddt, dEm25: April 2005
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Aus's"ahuss,für.<Soziales'und3Geslilndheit
8(, r' [cl" '''lVi,': i:,;T" ..l,,{
'''Zur'UmsetZungder ii-euen Sozialgesetzgebung (,Hartz IV') wurde zwischen der
Agentur für Arbeit und dem Rhein-Erft-Kreis Ende 2004 eine vertragliche
Vereinbarung
über
die Gründung
und
Zusammenarbeit
in einer
,:Arl?eit~ge.rne!fl~cfiaf,t ,(ARGE) für 5 Jahre, beginnend ab 01.01.05, getroffen.
::d6ri€it>:e.Q~r~gelt;'¢iiJEtwceitereVereinbarung die Aufgabenwahrnehmung
und
Leistungsgewährung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) für die Dauer einer
"(gesetZlich 'vorgesehenen) 'Überg·öfl1isr.möse';":'::;-."'''.,)(7'-'''[,' ',!(" ::- c,,.·::', ",,"c,,', 1<-,'" "
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nach den
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Bestimmungen
des SGB
llin allen Kommunen des Rheln-Ertt-Kreises. Zur Erfüllung
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dieser Aufgaben in den noch einzurichtenden lokalen Geschäftsstellen der
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eines
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unabdingbar.
Zentrale Weisungen der Bundesagentur für Arbeit mit pauschalen Festlegungen
der Personal-und Sachkosten für die Mitarbeiter/-innen in der ARGEsorgten für
Irritationen, da insofern mit den hierfür zur Verfügung stehenden Mitteln eine
auskörnmliche Personalbesetzung der Geschäftsstellen nicht mehr möglich war.
Der nach letztem Stand ermittelte Personalbedarf von ca. 290 Stellen war
hiernach nicht mehr finanzierbar.
•
Schließlich konnte eine von den Bürgermeisterndes Rhein-Erft-Kreisesauf deren
Konferenz am 18.04.05 befürwortete Kompromisslösung gefunden werden.
Hiernach werden die Overheadkosten der Bundesagentur reduziert, so dass
insgesamt noch 275 Stellen für die lokalen Geschäftsstellen finanziert werden
können.
Auf Antrag der
entsprechend.
CDU-Fraktion beschloss der
Kreistag
am
21.04.2005
Zu den im Antrag aufgelisteten Punkten ist ergänzend festzustellen:
1. Zu welchem Zeitpunkt die Geschäftsstelle in Erftstadt Ihren Betrieb
aufnehmen kann, ist derzeit noch ungewiss. Adäquate Geschäftsräume
sind bislang nicht angemietet. Die Agentur für Arbeit steht in Verhandlung
mit dem Inhaber einer Lechenicher Immobilie in der Bonner Straße.
Die Personalbestellungen für die Geschäftsstelle sind verbindlich noch
nicht erfolgt.
Außerdem ist die Vorgehensweise
bei der
Datenübertragung in das von der Bundesagentur genutzte bundesweite
Software-Programm zu klären.
•
2. Das vom Rhein-Erft-Kreis erstellte Organigramm
der Erftstädter
Geschäftsstelle weist insgesamt 23,09Stellen aus und wird unter anderem
besetzt von Mitarbeitern des Kreises,der Bundesagentur für Arbeit sowie
mit städtischen Bediensteten. Die Zahl der Mitarbeiter wurde vom RheinErft-Kreis
an
Hand
der
Anzahl
leistungsberechtigter
Bedarfsgemeinschaften ermittelt. Ob und ggf. in welchem Umfange im
Hinblick auf die oben aufgezeigte Problematik der Finanzierung hiervon
noch Abweichungen vorgenommen werden bleibt abzuwarten.
3. Die Anzahl zu betreuender Bedarfsgemeinschaften stellt sich wie folgt dar:
Im Sozialamt der Stadt Erftstadt werden zurzeit (Stand März 2005) 620
Bedarfsgemeinschaften mit Anspruch auf Arbeitslosengeld/Sozialgeld
betreut (ehemals Empfänger von Sozialhilfe). Daneben erhalten die
vormaligen Empfänger von Arbeitslosenhilfe von der Agentur für Arbeit in
Brühl entsprechende Leistungen nach dem SGB II. Wie viele dieser
Leistungsempfänger aus Erftstadt stammen, ist nicht bekannt.
Die Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften im gesamten Rhein-Erft-Kreis
(Kommunen und Agentur für Arbeit) belief sich im März 2005 auf 15.318
(Vormonat Februar 14.989).
P:\500\RAT\500_0\ANTRAG
HARTZ
IV 21.04.2005.DOC
4. Bzgl.der finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt wird auf
die Mitteilungsvorlage des Bürgermeisters vom 07.03.2005 an den Finanzund Personalausschuss (Sitzung vom 10.03.2005) hingewiesen. Die dem
Rhein-Erft-Kreis entstehenden Kosten aus der Umsetzung der Hartz-IVGesetze haben Auswirkung auf die Festsetzung der Kreisumlage.
Allerdings wird mit einer Personalkosteneinsparung in Höhe von 360.000 €
jährlich gerechnet.
Letztlich sind für die weitere Kostenentwicklung mehrere Faktoren von
Bedeutung, u.a.:
•
•
Tatsächliche Anzahl bislang städtischer Mitarbeiter/-innen,
die Geschäftsstelle der ARGE wechseln werden
•
Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme
•
Entwicklung der Zahlleistungsberechtigter
II
•
P:\500\RAT\500_0\ANTRAG
HARTZ
IV 21.04.200S.DOC
die in
der Geschäftsstelle Erftstadt
Personen nach dem SGB
: 3/04/ 2005
11: 48
0223571 932
s.
MICi-'AEL SCHMALEfi
J/S/oS-08
Ct\~i~j(:h~emokratische Union D.eutschlands't~
Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt .
Michael Schmalen,
:';.n")
Stadtverordneter
Stadt Erftstadt
Herm Bürgermeister Bösche
Herm 1. Beigeordneten Erner
Rathaus I Holzdamm 10
BM
4
10
Stadt Erflstadl
• Der Bürgermeister.
,,
: 14
50374 Erftstadt
105 104
82
8t
13. APR 2005
70
65
63
120
Eingang Büro Bürgermeister
•
01101
2t
per Telefax
32
40
43
44
50
61
51
I
J
13.4.2005
ANTRAG
gern. GO
Umsetzung Hartz IV in der Stadt Erftstadt
Sehr geehrter Herr Bösche, sehr geehrter Herr Emer,
•
aufgrund der aktuellen Berichterstattung zum Stand der Dinge bei der Umsetzung der Hartz IV Gesetze besteht die große Sorge, dass die bisherigen
Entwicklungen und Auswirkungen nicht mehr mit den Ursprungsbeschlüssen
in Einklang stehen. Hauptanliegen
von Hartz IV ist die Betreuung und
Vermittlung
von Langzeitarbeitslosen,
dazu ist es unabdingbar,
dass
entsprechendes
Personal zur Verfügung steht. Ich bitte daher um eine
aktuelle Sachstandsdarstellung zur Hartz IV Umsetzung in der Stadt Erftstadt
mit naobfolqenden Punkten:
• Start des Job-Centers vor Ort
• personelle Ausstattung des Job-Centers in Erftstadt
• zu betreuende Fall-Zahlen In Erftstadt
• finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Erftstadt im Jahre
2005 ft.
Vielen Dank.
reundliche
v...
F'raktionsvorsitzender.
Alfred Zetre.
F~ktklnsriuma:
Bonner Stralle 5
50374 Erflstadt-Loohenleh
BOrozaiten:
Mo.• OL.+00.
9.00 - ~,.ooU~.r
Telefon 02235-75954
Tel.lax 022,5·_665
Ba.nkvarbindung;
Krei$spark8S!le Köln
Koot",Nr. 019100<1300' BLZ 370
50. 99
~l
Anlage
[V1/fOf JI
Rhein-Erft-Kreis
Mitteilungsvorlage
Der Landrat
- öffentlich
141/2005
Antragsteller:
CDU-Kreistagsfraktion
Datum:
19_04_2005
50/2
50 Amt für soziale Angelegenheiten
Aktenzeichen:
Zuständige Organisationseinheit:
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
12L04_2005
I~K::...re::..:i::..:st=a=-g
Hartz IV - Schreiben
- ~
-
Drucksache
.'
alalt-/!
der CDU-Kreistagsfraktion
vom 07_04_2005
Sachdarstellung:
Am 09.12.2004 hat der Kreistag beschlossen, den ARGE-Vertrag zu unterschreiben,
der Arbeitsverwaltung
sofern seitens
- die nötige Personalausstattung durch die Arbeitsagentur entsprechend der vereinbarten
Personalrelationen (zum Stand 01.11.2004 255 Stellen bei 13.549 Bedarfsgemeinschaften,
Hinweis: plus 45 Stellen REK)
und
•
- die dezentrale
Unterbringung
der Job-Center in allen Kommunen, soweit dies von den
Kommunen gewünscht ist, durch die Anmietung entsprechender
die Arbeitsagentur sichergestellt
abgestimmt werden.
Räumlichkeiten
wird. Dabei soll der Standort mit der jeweiligen
durch
Kommune
Diese beiden, als nicht rückholbar vereinbarten Bedingungen, wurden in der Sitzung durch die
Vorsitzende der Geschäftsführung der Arbeitsagentur
(AA) Brühl zugesagt.
Daraufhin hat der Landrat auf Grund des einstimmigen
Beschlusses des Kreistages den ARGE-
Vertrag am 23.12.2004 unterschrieben.
Im Januar 2005 wurde die Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung
(HE/GA) Nr. 59 vom
28.12.2004 bekannt, in der festgelegt wurde, dass für die Personalkostenabrechungen das Verfahren budget. xis der Bundesagentur (BA) mit den dort hinterlegten Kostensätzen zu nutzen sei.
Hieraus konnte entnommen werden, dass die hinterlegten
Sätze der BA nicht denen entsprachen,
die zwischen der AA Brühl und dem Kreis (sowie den Kommunen) ausgehandelt und damit Vertragsgrundlage waren.
Vorlage
Seite 2 von 9
Die Abweichungen betrugen, je nach Besoldungs- und Vergütungsgruppe, zwischen 20 und 30
Prozent. In ersten Kontaktaufnahmen mit der örtlichen Agentur, der Regionaldirektion und der
BA, konnte noch keine Klärung darüber herbeigeführt werden, warum diese drastischen Unterschiede zwischen den Planungsgrößen der kommunalen Seite und der BA bestehen, Im Ergebnis
musste somit festgestellt werden, dass das vereinbarte und von der AA Brühl zugesagte Personaltableau von rund 300 Mitarbeiterinnen (davon 255 seitens der AA) für die ARGEso nicht zu
halten sei. Vielmehr musste nunmehr von einer Reduzierung der Mitarbeiterzahl auf eine Gesamtstärke der ARGEvon 230 bis 250 ausgegangenwerden, da auf Grund dessen von einer Finanzierunglücke in Höhe von ca. 3 bis 4 Mio €, für alle Mitarbeiterinnen der ARGEauszugehen
war,
•
Sofort eingeleitete Gespräche mit der AA Brühl, unter Beteiligung der Regionaldirektion Düsseldorf, darauf folgend Sitzungen verschiedener Gremien, Schriftverkehr mit dem Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), der BA Nürnberg, sowie den Rhein-Erft-Kreis vertretende Bundestagsabgeordnete führten zu einer Besprechungin Frankfurt am 18_03_2005.Neben Vertretern
des BMWA, der BA u.a. waren dort auch Mitarbeiter des Rhein·Erft-Kreises, als Vertreter des
Deutschen Landkreistages, anwesend und hatten Gelegenheit, die Kreisposition zu verdeutlichen.
Als Ergebnis hiervon kann folgendes festgehalten werden:
Die von den Vertretern des REKvorgetragenen Argumente und Hinweise führten zur einer lebhaf·
ten Diskussionund wurden seitens des BMWAzum Anlass genommen, eine Unterarbeitsgruppe zu
installieren, welche am 07.04.05 zu einer Folgebesprechung in Köln zusammenkommen sollte.
Hier waren aufgrund einer von der BA erstellten synoptischen Darstellung der unterschiedlichen
Gemeinkostensätze der KGST, des Bundes und der BA, einschließlich deren zugrundeliegenden
Sachverhalte, Lösungsansätzezu erörtern.
•
In dieser Folgesitzung konnten jedoch aus Sicht des REKdie gehegten Erwartungen nicht in der
erhofften Größenordnung erfüllt werden. Erkennbar war aber, dass der geplante Personalkörper
der ARGEum die Stellen gekürzt werden kann, die bereits durch die Gemeinkostenzuschläge und
Overheadabzüge in der BAIRegionaldirektion und örtlicher Agentur finanziert werden. In Teilbereichen erklärte sich die BA auch bereit, Abschläge vorzunehmen, die sich auf 5,51 Prozentpunk·
te von gesamt 20,54 % Gemeinkostenzuschlag beliefen.
Weiterhin konnte erreicht werden, dass die Sätze der BA im Bereich der Raumkosten nur dort
angewandt werden, wo BA-eigene Liegenschaften genutzt werden, reine Mietobjekte werden mit
den tatsächlichen, niedrigeren Kosten angesetzt. Da die gesamten IT-Mittel durch die BA bereit·
gestellt werden, mussten jedoch die höheren Sätze der BAAnerkennung finden. Zwischenzeitlich
liegt eine erste Zusammenfassungder Besprechungsergebnissevom 07.04.05 durch die BAvor. Es
steht zu erwarten, dass damit in Kürze auch die angekündigte Überarbeitung der HElGA 59 erfolgen wird.
Bisher handelt es sich jedoch lediglich um mündliche Aussagen, die im Rahmen von Besprechungsniederschriften schriftlich fixiert sind sowie E-Mails im Rahmen des Schriftverkehrs. Die
örtliche AA Brühl erklärte hierzu, bisher sei ihr zu diesem Komplex nichts bekannt und man gehe
Vf!oso?
Vorlage
Seite 3 von 9
Blatt - 2nach wie vor davon aus, dass die HElGA 59 anzuwenden sei. Eine Anfrage an die BA in Nürnberg
mit der Bitte um schriftliche
Bestätigung ist erfolgt,
eine Antwort steht noch aus.
Hieraus ergibt sich folgendes :
Eine noch vor dem 18.03.05 befürchtete
Deckungslücke von 3·4 Mio € steht nicht mehr zu erwar·
ten, da die Inhalte des Gemeinkostenzuschlages der BA nicht mit den kommunalen Gemeinkostenzuschlägen nach dem KGSt-Gutachten übereinstimmen und daher die kommunalen Dienstherren für ihr in die ARGE entsandtes Personal nicht die vergleichsweise
hohen Gemeinkostensätze
der BA als Erstattung fordern können.
Die dem Kreistagsbeschluss zu Grunde liegenden Annahmen von notwendigen
•
•
ARGE konnten nach Vorliegen weiterer
Erkenntnisse auf 290 reduziert werden .
300 Stellen für die
Vorlage
Seite 4 von 9
Grund hierfür
ist, dass die Personalzusammensetzung
sich auf Grund
schwierige
des Verhältnisses
oder leichte
mittlerweile
BeamtelAngestellte
bekannt ist und
in den Fallschlüsselungen
Fälle Änderungen hinsichtlich
nung ergeben haben, die zu einer Stellenreduzierung
weitgehend
in Bezug auf
der ersten Annahmen in der Modellrechführen konnten (bei gleicher Zahl der Be-
darfsgerneinschaften),
Weitere
13 Stellen können durch Verlagerung in die AA in der ARGE selbst (Zentrale)
gestrichen
werden. Gründ hierfür waren der bundesweite Vorwegabzug, der zur Reduzierung des Overheadbereiches führte und dessen Auswirkungen zum Zeitpunkt des Kreistagsbeschlusses bzw. der Vertragsunterzeichnung
noch nicht bekannt waren, sowie den höheren Gemeinkostenzuschlägen der
BA. Es handelt sich dabei beispielsweise um Dienst- und Serviceleistungen der BA, wie zentrale
IT-Services, aber auch Herausgabe von Geschäftsanweisungen, die zentrale Info-Line, aber auch
Stellen aus den Bereichen Finanzen, Steuerung, EDV, Controlling,
•
Mit den verbleibenden
Stellen können die errechneten
etc.
Sachbearbeiterschlüssel
wohl gehalten
werden.
Hinweis: Die Genauigkeit der Modellrechnung wuchs seit der ersten Aufstellung in 0612004, auch
noch nach der KT-Sitzung am 09.12.04, kontinuierlich.
Nachdem nunmehr das voraussichtliche
Personal bekannt ist, ist erkennbar, dass der gesetzliche Auftrag mit 290 Vollzeitstellen,
13 nicht unmittelbar
in der ARGE sondern bei der BA 1 Regionaldirektion
nanziert über die Vorwegabzüge bzw. die Gemeinkostensätze
der BA, erfüllt
Das zur Verfügung stehende Sach- u. Personalkostenbudget
für die so errechneten
reicht hierfür im Jahre 2005 aus, ohne Eingliederungsmittel
•
1 örtliche
hiervon
Agentur, fi-
werden kann.
277 Stellen
in Anspruch nehmen zu müssen.
Ob die Sach· und Personalkostenbudgets für die kommenden Jahre ausreichen werden, um die
Sach- und Personalaufwendungen der ARGE zu tragen, hängt auch von einer Reihe von Faktoren
ab, die heute noch nicht vollständig eingeschätzt werden können.
In dem Vorab-Overhead-Abzug
in Höhe von 4,258 % für das Jahr 2005 sind
einmalige Aufwendungen enthalten - z.B. für die Einrichtung der zentralen IT - , die in
den Folgejahren nicht anfallen werden.
Das Budget der ARGEn wurde für 2005 auf Basis des statistischen
Jahre 200212003 berechnet.
Zahlenmaterials
der
Die Berechnung der Budgets, würde sie auf den statisti-
schen Daten der Jahre 2003/2004 basieren, müsste zu einer Verstärkung der Budgets
führen, da die Fallzahlen deutlich höher liegen als noch 200212003. Erfolgt dies nicht,
wäre eine Anpassung der Fallschlüssel oder die Inanspruchnahme von Eingliederungsmitteln
erforderlich.
Soweit die dargestellten
Einflüsse auf die Budgets nicht zum Tragen kommen, so könnte aus heu-
tiger Sicht ab dem Jahre 2006 auf Grund von Personalkostensteigerungen
werden,
nicht ausgeschlossen
dass in einer Größenordnung von ca. 100.000 €, ab dem Jahre 2007 in Höhe von ca.
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Vorlage
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Seite 5 von 9
200.000 € auf den Eingliederungstitel zurückgegriffen werden müsste. Bei einem Volumen dieses
Budgetsvon etwa 25 Mia. € in 2005 beliefe sich der möglicherweise notwendige Eingriff auf 0,40
bzw. 0,80 %, dies unter dem Vorbehalt, dasses sich hierbei um Modellrechnungen handelt.
Lösungsmöglichkeiten:
1.
Der ARGE·Vertragvom 23.12.04 wird im Rahmeno.a. Ausführungen als dem Grunde nach erfüllt
angesehen. Der Eingriff in die Eingliederungstitel wird, soweit erforderlich, nicht grundsätzlich
abgelehnt. Ein notwendiger Beschlussüber die inanspruchnahme von Eingliederungsmitteln wäre
durch die Trägerversammlung der ARGEzu fassen.
•
2.
Der ARGE-Vertragvom 23.12.04 wird als nicht erfüllt angesehen, die Verwaltung wird ermächtigt, die Übergangslösunghinsichtlich der gemeinsam nach dem SGBII mit der Agentur für Arbeit
Brühl zu erfüllenden Aufgabe nicht über den 30.06.05 hinaus zu verlängern und ab 01.07.05 die
eigenen Aufgaben nach dem SGBII im Rahmender gesetzlichen Zuständigkeiten zu erfüllen (näheres hierzu s. unten - A, zusätzliche Risiken).
3.
•
Eine ergänzende Möglichkeit, dass Personaltableau zu verändern, läge in der Änderung des von
kommunaler Seite festgelegten Schlüsselsvon 1:300 in der Sachbearbeitung der Kosten der Unterkunft, etc. (kommunaler Pflichtteil im SGBII). Für den REKwurde dieser Schlüssel einvernehmlich festgelegt, so wie er auch für viele andere ARGEnin dieser Größenordnung bestimmt
wurde. Allerdings ist dieser Schlüssel kein zwingendes Kriterium. Eine Änderung des Schlüssels
auf angenommen 1:350 hätte z. B. zur Folge, dass der kommunale Pflichtanteil an der ARGE
nicht 45 Stellen (It. Beschlusslage bei 13.459 BG), sondern lediglich rund 39 Stellen ausmachen
würde. Damit soll verdeutlicht werden, dass auch auf kommunaler Seite Stellschrauben vorhanden sind, das gesamte Personaltableau der ARGEzu beeinflussen.
Folgendesist hinsichtlich der Finanzierung zusammenfassendzu beachten:
im Jahre 2005 wird es keine Finanzierungsprobleme geben, da aufgrund des unterjährigen tatsächlichen Beginns genügend Mittel zur Verfügung stehen. Auch in 2006 wird es keine Finanzierungsprobleme geben, wenn die eingesparten Mittel aus dem Vorjahr (zumindest teilweise) für
übertragbar erklärt werden (steht noch nicht fest). Somit würden erst ab dem Jahre 2007 ggf.
echte Entnahmen aus dem Eingliederungsbudget anfallen. Dieses gilt aber nur in der heutigen
Betrachtung, da die Festsetzung der Budgets seitens der Bundesregierung im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen erfolgt und heute niemand weiß, wie die wirtschaftlichen und finanziellen Eckdaten und Rahmenbedingungenaussehenwerden und zu welchen Ergebnissensie führen.
Vorlage
Seite 6 von 9
Weiterhin
ist zu beachten,
dass die Schätzungen der Zahl der Bedarfsgemeinschaften
Z004 zwischen 13.549 und rund 14.700 ständig variierten.
Die Bundesregierung
Schätzungen für den REK Mitte 2004 die Zahl von 11.952 BG unterstellt.
im Jahr
hat in ihren
Diese Grundlage für die
Berechung der Budgets hat bis heute Gültigkeit.
Tatsächlich
waren im Januar 2005
14.269, im Februar 14.704 und im März 15.631 Bedarfsge·
meinschaften zu verzeichnen. Die weitere Entwicklung ist derzeit schwer abschätzbar. Zum einen ist auf Grund verschiedener Umstände mit einer -Ieichten- Zunahme zu rechnen (z.B. Aus·
lauf ALG I Leistungen und Übergang in ALG II), andererseits
dass mit Aufnahme des operativen
Sollte die ARGE dann erfolgreich
Geschäftes (Fallmanagement,
arbeiten,
die Abnahme der Bedarfsgemeinschaften)
an den Personalbedarf ist durch befristete
Planung des Personalkörpers berücksichtigt
•
kann davon ausgegangen werden,
etc.) die Zahlen sinken werden.
würde die Möglichkeit
die Budgets entlasten
Arbeitsverhältnisse
wurden.
der Personalreduzierung
(über
können. Eine flexible Anpassung
möglich, die bereits heute in der
Hinweis: Allein auf Grund der Erhöhung der realen Zahl der BG auf 15.631 ist auf Basis der Berechnung des KT-Beschlusses vom 09.12.2004 ein Fehlbedarf von etwa 40 Stellen in der ARGE zu
konstatieren. Da die Zahl der BG aber auch in Zukunft ständig variieren wird, ist fraglich, ob dies
bei der jetzigen Entscheidung über die Zukunft der ARGE als Entscheidungskriterium
mit einflie·
ßen sollte oder vielmehr als unvermeidliche
Startvariable
die von Anfang an mit 14.700 BG durchgeführt
6% erhöht!
Ob und wann es zu einer Korrektur
zu betrachten
ist. Zur Modellrechnung,
wurde, hat sich die Zahl der BG lediglich um rund
der Zahlen der Bedarfsgemeinschaften,
und damit der Bud-
getfestsetzungen, seitens der Bundesregierung kommt, ist z. Z. nicht absehbar, aus Sicht des REK
und der Spitzenverbände aber unumgänglich.
•
Bei der Entscheidung über den ARGE-Vertrag sind folgende Fakten maßgeblich zu berücksichtigen:
Al Für einen Verbleib in der ARGE sprechende Punkte:
Nur in der ARGE kann der kommunale Träger über die Trägerversammlung,
führer,
die Nebenstellenleiter
nerfülllung
und die Sachbearbeiter
wirksam Einfluss auf die Aufgabe-
der ARGE nehmen.
Hierbei ist zu beachten,
der Mitarbeiterinnen
dass der Geschäftsführer,
die Nebenstellenleiter
und rund 50%
von der kommunalen Seite gestellt werden und erhebliche
Kompetenz in die ARGE einbringen.
Die Einflussnahme erstreckt
sich im Wesentlichen auf folgende Punkte:
-strategische Ziele zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit,
-Verteilung und Einsatz der Eingliederungsmittel,
-effektive
den Geschäfts-
Arbeitsabläufe,
fachliche
~71
Anlage
~ .....
=,,;~,,
r .....
,ii
Vorlage
~.I
-richtige Sachbearbeitung,
insbesondere auch im Hinblick auf die Einnahmeerzielung
Verfolgung vorrangiger Ansprüche bei Unterhaltspflichtigen
-Senkung der Fallzahlen,
-intensive und zielgerichtete
und
und Sozialleistungsträgern,
Vermittlung.
Die fehlende Einflussnahme würde zu einer Kostenbelastung
beim Kreis führen.
Nur in der ARGE kann "Hilfe aus einer Hand" gewährt werden.
für den Bürger Vorteile (kurze Wege und ein Ansprechpartner).
Eine getrennte Aufgabenwahrnehmung
che Nachteile mit sich bringen:
•
Seite 7 von 9
"I
Diese bringt insbesondere
würde aber auch für Kreis und Kommunen erhebli·
-Daten müssen doppelt erhoben werden,
- hoher Abstimmungsaufwand,
-auf die Daten der Agentur besteht kein unmittelbarer
durch Wegfall der Synergieeffekte
Zugriff,
entstehen deutlich
höhere Kosten bei Kreis und Kom-
munen (Nach ersten Überlegungen muss mit einer Verdoppelung
des kommunalen
zierungsanteils gerechnet werden, durch deutlich höhere Schlüsselzahlen
Stellenanteil für Mitarbeiterinnen
des gehobenen Dienstes),
keine Raumfreisetzung
keine Möglichkeit
Finan-
und erhöhten
in den Rathäusern,
für Kreis und Kommunen, Personal gegen Kostenerstattung
der ARGE
zuzuweisen.
•
Zusätzliche Risiken:
Darüber hinaus ist die Frage zu klären, ob ein Ausstieg aus dem Vertrag möglich ist bzw. Aussicht
auf Erfolg hätte.
Derzeit gilt, der Vertrag ist rechtsgültig
wirksam und einzuhalten.
ßerordentliche
zustande gekommen und damit rechts-
In dem ARGE-Vertrag selbst sind keine Punkte enthalten,
Kündigung rechtfertigen
der M in der Kreistagssitzung
die eine au-
könnten. Grundlage für den Vertrag waren die Aussagen
am 09.12.2004.
man von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage
Wären diese Aussagen falsch gewesen, könnte
ausgehen oder ggf. von einem Irrtum,
der zum
Abschluss des Vertrages geführt hat.
Die konkreten Rechtsfolgen wären:
Ein geltend gemachter Irrtum könnte zur Anfechtung des Vertrages führen (§ 119 BGB).
Ein Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) hätte zunächst eine Anpassung des Vertrages zur Folge, was im konkreten Falle allerdings ausscheidet.
vom Vertrag zulässig.
Damit wäre ein Rücktritt
Kritisch zu sehen ist in diesem Zusammenhang die Aussage der M zur Personalgestellung.
beinhaltete,
bringt (plus Pflichtanteil
allerdings
Diese
dass die M die nötige Personalstärke in Höhe von 255 (Stellen) in die ARGE einder kommunalen Seite 45). Zu dieser Aussage steht die M nach wie vor,
ist dies auf Grund der später veröffentlichten
Abrechnungssätze
seitens der BA in
Vorlage
Seite 8 von 9
Nürnberg -möglicherweisekönnte argumentiert
nicht aus dem Verwaltungskostenbudget
finanzierbar.
Seitens der M
werden, dass auch nie behauptet wurde, die gesamten Personalkosten aus
diesem Budget allein zu finanzieren,
lich seien. Dies ist rechtlich
da durchaus Durchgriffe
zulässig (Verwaltungs-
auf das Eingliederungsbudget
und Eingliederungsbudget
mög-
sind im Sinne eines
Gesamtbudgets gegenseitig deckungsfähig) und wird von vielen ARGEn - in weit größerem Ausmaß als hier voraussichtlich erforderlich - in der Bundesrepublik auch so gehandhabt.
(Hinweis: Niederschrift aus KT-Sitzung 09.12.04: "Frau Lentzen, ... , sagt zu, dass das Personalvolumen von 255 Stellen ausschließlich aus dem Budget der Arbeitsagentur finanziert wird").
BI Für einen Ausstieg aus der ARGE sprechende Punkte:
Die Deckelung des Verwaltungsbudgets
•
und die Zugrundelegung
zu geringer
durch den Bund können einen Rückgriff auf die Eingliederungspauschale
chen.
Es besteht sowohl hinsichtlich
notwendig
rna-
der Verwaltungs- als auch der Eingliederungspauschale
auf
Grund der fehlenden verfassungsmäßigen
BundeswirtschaftsDie derzeitige
Fallzahlen
Verankerung eine finanzielle
Abhängigkeit
vom
bzw. vom Bundesfinanzministerium.
Fallrate von 15.631 Bedarfsgemeinschaften
ist höher als im Vorjahr ange-
nommen (13.549 bis 14.700) und erheblich höher als die vom Bundeswirtschaftsministerium angenommenen 11.952 Bedarfsgemeinschaften,
so dass derzeit - unter Berücksichti·
gung der ursprünglichen Vorstellungen - von einer zu geringen Personalausstattung auszugehen ist. In diesem Zusammenhang ist zu beachten,
sorgepflicht
für ihr in die ARGE eingebrachtes
dass Kreis und Kommunen die Für-
Personal haben.
Hier muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass einige Punkte bereits zum Zeitpunkt
•
des
Kreistagsbeschlusses am 09.12.2004 und somit bei Abschluss des Vertrages bereits bekannt waren
(z. B. fehlende verfassungsmäßige Finanzgarantie)
nachrichtlichen Wert haben können.
Ergebnis der Besprechung der Bürgermeister
Der Landrat und die Bürgermeister
und somit bei der heutigen
haben in dieser Sitzung einstimmig
für den Erhalt der ARGE und die Übertragung der Aufgaben votiert,
Fazit:
1.
nur
mit Landrat Werner Stump am 18.04.2005:
und Bürgermeisterinnen
pekt einer ansonsten drohenden, erheblichen
te bei getrennter Aufgabenwahrnehmung.
Betrachtung
finanziellen
nicht zuletzt
Mehrbelastung
unter dem As-
für die kommunale Sei-
Vorlage
A:;;O.fOG" ::3~
Blatt -~
-
Seite 9 von 9
j
Der Ausstieg aus dem ARGE-Vertrag(respektive Rücktritt vom Vertrag) mit dem Ziel der getrennten Aufgabenwahrnehmung birgt enorm hohe rechtliche und finanzielle Risiken.
2_
Der Fortbestand der ARGEund die Übertragung der kommunalen Aufgaben ist aufgrund des eng
bemessenen Verwaltungsbudgets und der daraus möglicherweise resultierenden Probleme
hinsichtlich der Personalsituation im Hinblick auf das operative Geschäft, Zielerreichung von
Fördern und Fordern, ebenfalls mit - allerdings überschaubaren - Risiken behaftet,
•
Im Hinblick auf die äußerst knapp bemessene, verbleibende Zeit zur faktischen Umsetzung,
gleichgültig ob bei getrennter oder gemeinsamer Aufgabenwahrnehmung, müssen nunmehr
schnellstmöglich verbindliche Entscheidungen, auch bei weiter bestehenden Risiken und Unklarheiten, getroffen werden.
In Vertretung
Gerlinde Dauber
Kreisdirektorin
•
Anlage
Schreiben der CDU-Kreistagsfraktion
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich
den beigefügten Antrag der I des
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'Diese' Frägeii-wiiröeri'aucn
im 'leiZten'Schulausschusif
im' ZUsammeiih'aiig' mit der Efnrichtung der gymnasjalen Oberstufe angeschnitten. Zurzeit können noch keinerlei Aussagen
zu dEiri·Äuswirkürigengerilacht'werden.ln
der Einführunqsphase ist sogardamitzu rechnen,
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Zum gegenwärtigen Zeitpunkt einigermaßen verlässliche Aussagen
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Raumkonzepte erarbeiten und zur Diskussion stellen.
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INNERES SEKRETWIAT
+49-2235-404-253
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Dr. Wdf - ROdiger Zoü
Uichael Hemesath
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den 20.2.2005
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An den Bilrgenreister
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Sehr geehl1er Herr BOrgermeis1ef,
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Nmnens der C[)U. Fraktion stellen wir fOlgenden Antrag:
Die Verwaltung beriChtet in dem nachsten Schulausschuß d
organisatorischen Maßnahmen sich fOr den SchullrAger aus der T
Schuljahr 200512006 das Abitur bereits nach 12 Jahren erreicht wird.
, wetche baulichen und
he ergaben, daß ab dem
In der AufStelkmg soll vor allem auch die Oberarbeitung des Rawnp,l'OIramrnes an den Gymnasien
Berllcksictdigung finden. Durch den Wegfall der JMrgangsstufe
11 dürften entsprechende
Räurrkhkeil80 frei werden, welche dann evU. anderen Nutzungen zu
hit werden kOnntBn. Dureh
zusatzlichen Unterricht am NachlidllBg oder auch am
warden die vomandenen
Räumlichkeiten entsprechend besser ausgelastet •
Weiterhin In~n
•
Veränderungen, welche~
SchOlerbeförderu . ergeben könmen.
Es bietet sich an, nach VOI1age einer entsprechenden Konzeption, wek:
mit den jeweiligen Schulleitungen zu ers1lII1en Ist. die Schulkenferen
Konzept auch IIber lie geplanten baulichen und organisatorischen Neu
natOrlich in Zusammenarbeit
neben dem pädagogischen
zu infonnieren .
Mit bestem Dank fOr Ihre Bemohungen
IBId lI'eundlich$m Gruß
fOr die fraktion:
Dr. W.R.ZoII
t.tIchael Hemesath .
03