Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
26.09.11, 18:42
Aktualisiert
26.09.11, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
365/2011
Erstellt am:
08.09.2011
Aktenzeichen:
II 512
Verfasser/in:
Sascha Berger
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
06.10.2011
Haupt- und Finanzausschuss
X
18.10.2011
Betreff
Bürgerantrag gemäß § 24 Go NRW - Spielplatz "Liethenstraße" (Nr. 35 01)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürger/innen
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Haupt- und Finanzausschuss zu empfehlen,
der Haupt- und Finanzausschuss beschließt.
Vorlage Nr.: 365/2011 . Seite 2 / 2
Der Spielplatz Liethenstr. in Dansweiler (Bezirk 36) wird, wie im Rahmen der 3. Fortschreibung des Jugendhilfeplanes Teilplan
Spielplätze beschlossen, aufgegeben und in eine allgemeine Grünfläche umgewandelt.
Erläuterungen
Die politischen Gremien der Stadt haben in diesem Jahr die 3. Fortschreibung des Jugendhilfeplanes Teilplan Spielplätze
ausführlich beraten und verabschiedet. Im Zuge dieser Beratungen wurde auch die Aufgabe des Spielplatzes Liethenstr.
beschlossen. (Vorlage 32/2011)
Insofern verweist die Verwaltung voll inhaltlich auf die Darstellung der Gesamtlage in Bezug auf die Spielplätze in dieser
Vorlage.
Nunmehr fordern Bürgerinnen und Bürger den Erhalt der Spielplatzfläche.
Eine Gegenüberstellung der Datenlage des Spielplatzbezirkes (siehe Anlage) macht deutlich, dass die Zahl der Kinder im
Spielplatzbezirk im Zeitraum zwischen 2010 und 2011 lediglich um 2 Kinder gestiegen ist. Diese Steigerung rechtfertig aus
Sicht der Verwaltung nicht die Zweckbindung der Fläche als Spielplatzfläche und kann daher nicht als Argument für die
Beibehaltung des Spielplatzes dienen.