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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 Go NRW - Spielplatz "Liethenstraße" (Nr. 35 01))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
18.10.2011
Erstellt
26.09.11, 18:42
Aktualisiert
26.09.11, 18:42
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 Go NRW - Spielplatz "Liethenstraße" (Nr. 35 01)) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 Go NRW - Spielplatz "Liethenstraße" (Nr. 35 01))

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Vorlage Nr.: 365/2011 Erstellt am: 08.09.2011 Aktenzeichen: II 512 Verfasser/in: Sascha Berger Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Jugendhilfeausschuss X 06.10.2011 Haupt- und Finanzausschuss X 18.10.2011 Betreff Bürgerantrag gemäß § 24 Go NRW - Spielplatz "Liethenstraße" (Nr. 35 01) Veranlasser/in / Antragsteller/in Bürger/innen Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Haupt- und Finanzausschuss zu empfehlen, der Haupt- und Finanzausschuss beschließt. Vorlage Nr.: 365/2011 . Seite 2 / 2 Der Spielplatz Liethenstr. in Dansweiler (Bezirk 36) wird, wie im Rahmen der 3. Fortschreibung des Jugendhilfeplanes Teilplan Spielplätze beschlossen, aufgegeben und in eine allgemeine Grünfläche umgewandelt. Erläuterungen Die politischen Gremien der Stadt haben in diesem Jahr die 3. Fortschreibung des Jugendhilfeplanes Teilplan Spielplätze ausführlich beraten und verabschiedet. Im Zuge dieser Beratungen wurde auch die Aufgabe des Spielplatzes Liethenstr. beschlossen. (Vorlage 32/2011) Insofern verweist die Verwaltung voll inhaltlich auf die Darstellung der Gesamtlage in Bezug auf die Spielplätze in dieser Vorlage. Nunmehr fordern Bürgerinnen und Bürger den Erhalt der Spielplatzfläche. Eine Gegenüberstellung der Datenlage des Spielplatzbezirkes (siehe Anlage) macht deutlich, dass die Zahl der Kinder im Spielplatzbezirk im Zeitraum zwischen 2010 und 2011 lediglich um 2 Kinder gestiegen ist. Diese Steigerung rechtfertig aus Sicht der Verwaltung nicht die Zweckbindung der Fläche als Spielplatzfläche und kann daher nicht als Argument für die Beibehaltung des Spielplatzes dienen.