Daten
Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
19.09.11, 18:42
Aktualisiert
21.09.11, 10:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Rat
III /20/200/bi
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
27.09.2011
X
Herr Binder
(Verfasser/in)
312/2011
nö. S. TOP
22.08.2011
(Datum)
BETREFF:
Erweiterung des Vertriebsgebiets der Stadtwerke Pulheim GmbH (SWP GmbH)
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat beschließt, den § 2 Abs.1 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Pulheim GmbH wie
folgt zu ändern:
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme, der Ausbau und die Unterhaltung von Energieversorgungsnetzen im Stadtgebiet Pulheim zur Sicherstellung einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit im Stadtgebiet Pulheim mit Energie sowie die Erzeugung von Energie
und Wärme innerhalb des Gebietes der Stadt Pulheim. Gegenstand des Unternehmens ist auch
die Versorgung mit Energie und Wärme in der Region Rheinland und im Einzelfall bundesweit.
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ERLÄUTERUNGEN:
Heute lautet der Unternehmensgegenstand der Stadtwerke Pulheim GmbH gemäß § 2 Abs. 1 des
Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Pulheim GmbH wie folgt:
„Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme, der Ausbau und die Unterhaltung von Energieversorgungsnetzen im Stadtgebiet Pulheim zur Sicherstellung einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit im Stadtgebiet Pulheim mit Energie sowie die Erzeugung von und Versorgung mit Energie und Wärme innerhalb des Gebietes der Stadt Pulheim.“
Die Region Rheinland umfasst grundsätzlich den Rhein-Erft-Kreis, Köln, Bonn, Düsseldorf, Leverkusen und den Rhein-Sieg-Kreis.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts NRW (§
107a GO NRW) haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Stadtwerke Pulheim
GmbH grundlegend geändert. Es ist nun möglich – unter dem Vorbehalt einer Genehmigung der
Kommunalaufsicht –, dass die Stadtwerke Pulheim GmbH die Versorgung mit Energie und Wärme
auch außerhalb der Stadtgrenzen anbietet.
Derzeit müssen Kunden aus den Nachbargemeinden noch abgelehnt werden, da der Gesellschaftsvertrag im Einklang mit der vorherigen Fassung der Gemeindeordnung eine Versorgung
nicht erlaubt.
Die Erfahrungen bei den potenziellen Kunden haben gezeigt, dass über die Stadtgrenzen hinaus
Interesse besteht, Kunde bei der Stadtwerke Pulheim GmbH zu werden.
Die Stadtwerke Pulheim GmbH schlägt daher vor, den Gegenstand des Gesellschaftsvertrages
der neuen Rechtslage anzupassen.
Die geplante Änderung des Gesellschaftsvertrages hat keine negative finanzielle Auswirkung auf
den städtischen Haushalt.
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