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Beschlussvorlage (Erweiterung des Vertriebsgebiets der Stadtwerke Pulheim GmbH)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
19.09.11, 18:42
Aktualisiert
21.09.11, 10:55
Beschlussvorlage (Erweiterung des Vertriebsgebiets der Stadtwerke Pulheim GmbH) Beschlussvorlage (Erweiterung des Vertriebsgebiets der Stadtwerke Pulheim GmbH)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat III /20/200/bi (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 27.09.2011 X Herr Binder (Verfasser/in) 312/2011 nö. S. TOP 22.08.2011 (Datum) BETREFF: Erweiterung des Vertriebsgebiets der Stadtwerke Pulheim GmbH (SWP GmbH) VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat beschließt, den § 2 Abs.1 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Pulheim GmbH wie folgt zu ändern: Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme, der Ausbau und die Unterhaltung von Energieversorgungsnetzen im Stadtgebiet Pulheim zur Sicherstellung einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit im Stadtgebiet Pulheim mit Energie sowie die Erzeugung von Energie und Wärme innerhalb des Gebietes der Stadt Pulheim. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Versorgung mit Energie und Wärme in der Region Rheinland und im Einzelfall bundesweit. -1- ERLÄUTERUNGEN: Heute lautet der Unternehmensgegenstand der Stadtwerke Pulheim GmbH gemäß § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Pulheim GmbH wie folgt: „Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme, der Ausbau und die Unterhaltung von Energieversorgungsnetzen im Stadtgebiet Pulheim zur Sicherstellung einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit im Stadtgebiet Pulheim mit Energie sowie die Erzeugung von und Versorgung mit Energie und Wärme innerhalb des Gebietes der Stadt Pulheim.“ Die Region Rheinland umfasst grundsätzlich den Rhein-Erft-Kreis, Köln, Bonn, Düsseldorf, Leverkusen und den Rhein-Sieg-Kreis. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts NRW (§ 107a GO NRW) haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Stadtwerke Pulheim GmbH grundlegend geändert. Es ist nun möglich – unter dem Vorbehalt einer Genehmigung der Kommunalaufsicht –, dass die Stadtwerke Pulheim GmbH die Versorgung mit Energie und Wärme auch außerhalb der Stadtgrenzen anbietet. Derzeit müssen Kunden aus den Nachbargemeinden noch abgelehnt werden, da der Gesellschaftsvertrag im Einklang mit der vorherigen Fassung der Gemeindeordnung eine Versorgung nicht erlaubt. Die Erfahrungen bei den potenziellen Kunden haben gezeigt, dass über die Stadtgrenzen hinaus Interesse besteht, Kunde bei der Stadtwerke Pulheim GmbH zu werden. Die Stadtwerke Pulheim GmbH schlägt daher vor, den Gegenstand des Gesellschaftsvertrages der neuen Rechtslage anzupassen. Die geplante Änderung des Gesellschaftsvertrages hat keine negative finanzielle Auswirkung auf den städtischen Haushalt. -2-