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Beschlussvorlage (11. Änderung FNPl.)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (11. Änderung FNPl.) Beschlussvorlage (11. Änderung FNPl.)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD 03.09.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 02.10.2003 Rat 15.10.2003 TOP Ein Ja Nein 356/2003 Ent Bemerkungen Betrifft: 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 27 „Waagmühle“ und Nr. 26 „Lärmschutzanlage II“ - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: - Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Inden wird in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne Nr. 27 „Waagmühle“ und Nr. 26 „Lärmschutzanlage II“ geändert. - Auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, da die Unterrichtung und Erörterung bereits auf der Grundlage der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 27 „Waagmühle“ und Nr. 26 „Lärmschutzanlage II“ erfolgt ist. - Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) durchgeführt. - Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 27 „Waagmühle“ und Nr. 26 „Lärmschutzanlage II“ und der Entwurf des Erläuterungsberichtes werden in der vorliegenden Form gebilligt. - Die Entwürfe des Planes und des Erläuterungsberichtes werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Begründung: Zurzeit wird der Gesamtflächennutzungsplan der Gemeinde Inden neu gefasst. Die vorgezogenen Beteiligungsverfahren sind durchgeführt worden. Die Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln über die landesplanerische Zustimmung zum Entwurf gem. § 20 Landesplanungsgesetz wird in absehbarer Zeit wegen der unterschiedlichen Auffassungen über die Ausweisungen der Wohnbauflächen im Bereich der Ortslage Schophoven nicht zu einer Einigung führen. Aus diesen Gründen wird sich das Verfahren zur Neufassung des Flächennutzungsplanes voraussichtlich länger hinziehen. In Abstimmung mit der Bezirksregierung wird, um die Bebauungspläne „Waagmühle“ und „Gut Müllenark“ nicht zu gefährden, der noch rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Inden im Parallelverfahren geändert. Vorlage: 356/2003 Seite - 2 - Aus diesen Gründen ist nun mit der Offenlage der Bebauungspläne das Änderungsverfahren des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden einzuleiten. Ein Konzept des Erläuterungsberichtes und des Flächennutzungsplanentwurfes wird den Fraktionen zu ihren Sitzungen vor dem 02. Oktober 2003 zur Verfügung gestellt. Die endgültige Planfassung mit dem dazugehörigen Erläuterungsbericht wird den Fraktionen vor der Ratssitzung zur Verfügung gestellt.