Daten
Kommune
Pulheim
Größe
118 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
15.09.11, 18:40
Aktualisiert
22.09.11, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Erstellt am:
323/2011 1.
Ergänzung
15.09.2011
Aktenzeichen:
I/110
Vorlage Nr.:
Verfasser/in:
Frau Kauhausen
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
11.1
X
20.09.2011
Rat
12.1
X
27.09.2011
Betreff
1. Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand eines Beigeordneten
hier: Herr Wolfgang Thelen
2. Bestellung zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters
hier: Herr Wolfgang Thelen
3. Bestimmung der Reihenfolge, in der die anderen Beigeordneten zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters
berufen sind
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
€
€
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
€
ja
nein
Vorlage Nr.: 323/2011 1. Ergänzung . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt:
1. Der Eintritt in den Ruhestand von Herrn Wolfgang Thelen wird auf seinen Antrag auf den 1.12.2015
hinausgeschoben.
2. Herr Thelen wird mit Wirkung vom 07.11.2011 zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt und in
die Besoldungsgruppe B 3 BBesG eingruppiert.
3. Bei Verhinderung des zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellten Beigeordneten sind die
anderen Beigeordneten in folgender Reihenfolge zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters berufen:
1. Dezernent II,
2. Dezernent IV.
Der Beschluss des Rates über die Vertretungsregelung vom 15.12.1987 wird aufgehoben.
Erläuterungen
zu 1.:
Beamte auf Lebenszeit und auf Zeit treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem
sie die für sie jeweils geltende Altergrenze erreichen. Durch das Dienstrechtsreformgesetz vom
05.02.2009 wird die Regelaltersgrenze beginnend mit dem Jahrgang 1947 schrittweise von 65 auf
67 Jahre angehoben.
Herr Thelen, geboren am 23.10.1947, erreicht die Altersgrenze mit 65 Jahren und einem Monat
und tritt somit am 01.12.2012 in den Ruhestand.
Gemäß § 32 Abs. 1 LBG kann der Eintritt in den Ruhestand auf Antrag des Beamten um bis zu
drei Jahre, jedoch nicht über das vollendete siebzigste Lebensjahr (bei Wahlbeamten auf Zeit
außerdem nicht über das Ende der Wahlzeit) hinaus, hinausgeschoben werden, sofern dienstliche
Gründe nicht entgegenstehen.
Herr Thelen hat am 26.07.2011 beantragt, seinen Eintritt in den Ruhestand um 3 Jahre, mithin auf
den 01.12.2015, hinauszuschieben. Die Verwaltung befürwortet den Antrag.
Die Entscheidung über einen Antrag auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand trifft bei
Beigeordneten der Rat.
zu 2.:
Der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters, Herr Erster Beigeordneter Senk, tritt mit Ablauf seiner
Amtszeit am 07.11.2011 in den Ruhestand.
Vorlage Nr.: 323/2011 1. Ergänzung . Seite 3 / 3
Der Rat muss daher aus dem Kreis der Beigeordneten einen neuen allgemeinen Vertreter bestellen (§ 68
Gemeindeordnung (GO) NW). Die Verwaltung schlägt Herrn Beigeordneten Thelen vor.
Die Position des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters ist im Stellenplan gemäß § 2 der
Eingruppierungsverordnung in die Besoldungsgruppe B 3 BBesG eingestuft.
zu 3.:
Die anderen Beigeordneten sind zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters nur berufen, wenn der zum
allgemeinen Vertreter bestellte Beigeordnete verhindert ist (§ 68 Abs. 1 Satz 2 GO NW). Die Reihenfolge
bestimmt der Rat (§ 68 Abs. 1 Satz 3 GO NW).