Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (1. Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand eines Beigeordneten 2. Bestellung zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters 3. Bestimmung der Reihenfolge, in der die anderen Beigeordneten zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters berufen sind)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
118 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
15.09.11, 18:40
Aktualisiert
22.09.11, 12:00
Beschlussvorlage (1. Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand eines Beigeordneten	
2. Bestellung zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters
3. Bestimmung der Reihenfolge, in der die anderen Beigeordneten zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters berufen sind) Beschlussvorlage (1. Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand eines Beigeordneten	
2. Bestellung zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters
3. Bestimmung der Reihenfolge, in der die anderen Beigeordneten zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters berufen sind) Beschlussvorlage (1. Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand eines Beigeordneten	
2. Bestellung zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters
3. Bestimmung der Reihenfolge, in der die anderen Beigeordneten zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters berufen sind)

öffnen download melden Dateigröße: 118 kB

Inhalt der Datei

Erstellt am: 323/2011 1. Ergänzung 15.09.2011 Aktenzeichen: I/110 Vorlage Nr.: Verfasser/in: Frau Kauhausen Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss 11.1 X 20.09.2011 Rat 12.1 X 27.09.2011 Betreff 1. Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand eines Beigeordneten hier: Herr Wolfgang Thelen 2. Bestellung zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters hier: Herr Wolfgang Thelen 3. Bestimmung der Reihenfolge, in der die anderen Beigeordneten zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters berufen sind Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: € € Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: € ja nein Vorlage Nr.: 323/2011 1. Ergänzung . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt: 1. Der Eintritt in den Ruhestand von Herrn Wolfgang Thelen wird auf seinen Antrag auf den 1.12.2015 hinausgeschoben. 2. Herr Thelen wird mit Wirkung vom 07.11.2011 zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt und in die Besoldungsgruppe B 3 BBesG eingruppiert. 3. Bei Verhinderung des zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellten Beigeordneten sind die anderen Beigeordneten in folgender Reihenfolge zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters berufen: 1. Dezernent II, 2. Dezernent IV. Der Beschluss des Rates über die Vertretungsregelung vom 15.12.1987 wird aufgehoben. Erläuterungen zu 1.: Beamte auf Lebenszeit und auf Zeit treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie die für sie jeweils geltende Altergrenze erreichen. Durch das Dienstrechtsreformgesetz vom 05.02.2009 wird die Regelaltersgrenze beginnend mit dem Jahrgang 1947 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Herr Thelen, geboren am 23.10.1947, erreicht die Altersgrenze mit 65 Jahren und einem Monat und tritt somit am 01.12.2012 in den Ruhestand. Gemäß § 32 Abs. 1 LBG kann der Eintritt in den Ruhestand auf Antrag des Beamten um bis zu drei Jahre, jedoch nicht über das vollendete siebzigste Lebensjahr (bei Wahlbeamten auf Zeit außerdem nicht über das Ende der Wahlzeit) hinaus, hinausgeschoben werden, sofern dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Herr Thelen hat am 26.07.2011 beantragt, seinen Eintritt in den Ruhestand um 3 Jahre, mithin auf den 01.12.2015, hinauszuschieben. Die Verwaltung befürwortet den Antrag. Die Entscheidung über einen Antrag auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand trifft bei Beigeordneten der Rat. zu 2.: Der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters, Herr Erster Beigeordneter Senk, tritt mit Ablauf seiner Amtszeit am 07.11.2011 in den Ruhestand. Vorlage Nr.: 323/2011 1. Ergänzung . Seite 3 / 3 Der Rat muss daher aus dem Kreis der Beigeordneten einen neuen allgemeinen Vertreter bestellen (§ 68 Gemeindeordnung (GO) NW). Die Verwaltung schlägt Herrn Beigeordneten Thelen vor. Die Position des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters ist im Stellenplan gemäß § 2 der Eingruppierungsverordnung in die Besoldungsgruppe B 3 BBesG eingestuft. zu 3.: Die anderen Beigeordneten sind zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters nur berufen, wenn der zum allgemeinen Vertreter bestellte Beigeordnete verhindert ist (§ 68 Abs. 1 Satz 2 GO NW). Die Reihenfolge bestimmt der Rat (§ 68 Abs. 1 Satz 3 GO NW).