Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
03.06.10, 06:48
Aktualisiert
03.06.10, 06:48
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 203/2010
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 25.03.2010
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
15.04.2010
vorberatend
Jugendhilfeausschuss
23.06.2010
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Freistellung der städtischen Kita-Leitungen
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 25.03.2010
Beschlussentwurf:
Die Freistellung der Leitungskraft in den städtischen Kitas von der Leitung einer eigenen Gruppe
wird in mindestens dreigruppigen Einrichtungen in dem bisherigen Maße aufrechterhalten.
Die Erforderlichkeit eines über die Freistellung hinausgehenden Anteils an pädagogischer Arbeit in
der Kita wird im jeweiligen Kindergartenrat entschieden.
Bei Gruppenreduzierungen in einzelnen Kitas wird für die jeweilige Einrichtung neu entschieden.
Begründung:
Mit V 188/2009 hat der Jugendhilfeausschuss am 06.05.2009 entschieden, die Freistellung der
Leitung vorläufig bis zum Ende des Kindergartenjahres 2009/2010 zu begrenzen.
Es bedarf insofern eines neuen Beschlusses.
Das Kinderbildungsgesetz NW (KiBiz) hat die sogenannten Kindpauschalen zur Grundlage der
finanziellen Förderung der Kindertagesstätten gemacht. An die Stelle des bisherigen
Betriebskostenzuschusses tritt ein pauschalierter Zuschuss, der sich an bestimmten Struktur- und
Ausstattungsmerkmalen ausrichtet. Maßgeblich sind die Zuordnung zu den Gruppentypen und die
Betreuungszeit.
Mit dem Mitteleinsatz (Finanz-Input) muss ein Output erreicht werden, der sich insbesondere in der
Bereitstellung der geforderten Personalausstattung äußert. Die Personalausstattung, die in der
Anlage zu § 19 Abs. 1 KiBiz vorgegeben ist, dient in erster Linie der Gewährleistung der
Betreuungsqualität in den Einrichtungen.
Nach dieser Personal-Sollvorgabe hat jede Gruppe zugeordnete Fachkraftstunden bzw.
Ergänzungskraftstunden und zusätzliche Fachkraftstunden.
Die Fachkraftstunden und die Ergänzungskraftstunden beziffern die „Grundausstattung“ zur
Betreuung der Kinder in den jeweiligen Gruppen, die mindestens - schon aus haftungsrechtlichen
Gründen - bereitstehen müssen.
Die zusätzlichen Fachkraftstunden für jede Gruppe sollen verwandt werden für
Vertretungsstunden, Berufspraktikanten, Fortbildung, Sprachförderung, unterstützender Einsatz in
U3-Gruppen, übergreifende Projekte sowie die Leitungsfreistellung.
Nach dem alten Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder gab es bei einer bestimmten Anzahl
von Gruppen bzw. bestimmten Gruppenformen Ansprüche auf eine freigestellte Leitung, also eine
sozialpädagogische Fachkraft, die nicht durch Betreuungsarbeit in der Gruppe gebunden war.
Kleine Einrichtungen hatten eine solche Leitungsfreistellung dagegen nicht. Um diese teilweise als
ungerechtfertigt kritisierte Ungleichbehandlung abzustellen, ist in den Pauschalen nach dem KiBiz
für jede Gruppe ein fester Anteil von 20 % der Betreuungszeit für eine Leitungsfreistellung
enthalten. Es ist Sache des Trägers, diesen Anteil aus den darüber hinaus zur Verfügung
stehenden Fachkraftstunden aufzustocken, wenn sich nicht schon aus den Vorgaben im
Betriebserlaubnisverfahren eine derartige Entscheidung ergibt.
Davon ausgehend, dass die geplanten Erweiterungsmaßnahmen in 2011 fertig gestellt werden,
sind für das Kindergartenjahr 2010/11 folgende Stundenbudgets vorgegeben, die natürlich erst mit
Inbetriebnahme der Erweiterungen ausgeschöpft werden:
Kita
Fachkraftstd.
Blessem
-FKS255,75
Ergänzungskraftstd.
-EKS79,75
zusätzliche
Fachkraftstd.
-ZFKS69,00
Bliesheim
236,50
38,50
63,50
Borr
89,10
Dirmerzheim
189,00
90,10
54,00
Friesheim
236,50
137,50
72,50
Gymnich
264,00
88,00
75,20
39,00;
20 % wären
32,00 Std.
Herrig
173,25
74,00
49,50
39,00;
20 % wären
davon für
Leitung
Besonderheit
39,00;
20 % wären
30,00 Std.
39,00;
20 % wären
25,00 Std.
kein
Berufspraktikant
15,00
-2-
39,00;
20 % wären
25,00 Std.
39,00;
20 % wären
34,00 Std.
z.Zt. eine Gruppe
und keine feste
Freistellung,
nachher drei;
kein
Berufspraktikant
eine Gruppe,
zweigeschossig,
keine feste
Freistellung;
kein
Berufspraktikant
kein
Berufspraktikant
eine Gruppe
nachfragebedingt
geschlossen, jetzt
4 Gruppen davon
2 integrativ;
kein
Berufspraktikant
jetzt 3 nachher 4
Gruppen;
kein
Berufspraktikant
kein
Berufspraktikant
23,00 Std.
Köttingen
264,00
88,00
72,00
39,00;
20 % wären
32,00 Std.
39,00;
20 % wären
32,00 Std.
39,00;
20 % wären
49,00 Std.
LechenichNord
214,50
137,50
67,20
LechenichSüd
352,00
176,00
108,50
Liblar,
Th.-HeussStr.
264,00
187,00
85,50
39,00;
20 % wären
41,00 Std.
Liblar,
W.-BrandtStr.
187,00
88,00
54,50
39,00;
20 % wären
25,00 Std.
Familienzentrum;
jetzt 5 nachher 6
Gruppen davon 2
integrativ;
kein
Berufspraktikant
2 integrative
Gruppen;
kein
Berufspraktikant
für dieses
Familienzentrum
eine zusätzliche
Fachkraft;
kein
Berufspraktikant
Erläuterung:
Die Berufspraktikantenstellen können aufgrund zurückgehender Bewerbungen nicht besetzt werden.
Die Aufgaben der Leitung sind vielfältiger Art. Die quantitativen wie qualitativen Anforderungen
sind erheblich gestiegen durch die Aufnahme immer jüngerer Kinder, die Erwartungshaltungen der
Eltern, zunehmend erziehungsverunsicherte wie auch –unfähige Eltern und nicht gelingende
Trennungssituationen. Hinzu kommen Anforderungen durch ein stärkeren Ansprüchen gerecht
werden wollendes System der betrieblichen Beurteilung, der tariflich geforderten
leistungsorientierten Bezahlung und der Übertragung von Unternehmerpflichten hinsichtlich des
Arbeitsschutzes und der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren.
Das Management einer Kita heute ist mit den Leitungsanforderungen von vor 20 Jahren nicht mehr
vergleichbar. Die Leitung ist die Schlüsselfigur für Qualität. Kitas arbeiten sozialraumbezogen, sind
vernetzt und stellen sich dem Kinderschutzauftrag nach § 8 a SGB VIII. Nicht zuletzt sollte dieser
Realität bei dem Tarifkonflikt im Erziehungsbereich im letzten Jahr Rechnung getragen werden.
Die Verwaltung des Jugendamtes ist der Meinung, dass die Leitungen der städtischen Kitas mit
drei Gruppen und mehr weiterhin von der Leitung einer eigenen Gruppe freigestellt sein sollen.
Selbstverständlich sind sie je nach Kita-Größe und pädagogischer Notwendigkeit in die Arbeit mit
Kindern eingebunden. In wie weit diese Arbeit geht, sollte im jeweiligen Kindergartenrat
entschieden werden, da dort die jeweilige Besonderheit einer Kita wie die personellen
Gegebenheiten aufs Beste bekannt sind. Im Kindergartenrat beraten die Vertreterinnen und
Vertreter des Trägers, des Personals und des Elternbeirates gemeinsam. Seine Aufgabe ist
insbesondere die Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit sowie die
räumliche, sachliche und personelle Ausstattung.
(Dr. Rips)
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