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Beschlussvorlage (Freistellung der städtischen Kita-Leitungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
03.06.10, 06:48
Aktualisiert
03.06.10, 06:48
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 203/2010 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 25.03.2010 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 15.04.2010 vorberatend Jugendhilfeausschuss 23.06.2010 beschließend Betrifft: Bemerkungen Freistellung der städtischen Kita-Leitungen Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 25.03.2010 Beschlussentwurf: Die Freistellung der Leitungskraft in den städtischen Kitas von der Leitung einer eigenen Gruppe wird in mindestens dreigruppigen Einrichtungen in dem bisherigen Maße aufrechterhalten. Die Erforderlichkeit eines über die Freistellung hinausgehenden Anteils an pädagogischer Arbeit in der Kita wird im jeweiligen Kindergartenrat entschieden. Bei Gruppenreduzierungen in einzelnen Kitas wird für die jeweilige Einrichtung neu entschieden. Begründung: Mit V 188/2009 hat der Jugendhilfeausschuss am 06.05.2009 entschieden, die Freistellung der Leitung vorläufig bis zum Ende des Kindergartenjahres 2009/2010 zu begrenzen. Es bedarf insofern eines neuen Beschlusses. Das Kinderbildungsgesetz NW (KiBiz) hat die sogenannten Kindpauschalen zur Grundlage der finanziellen Förderung der Kindertagesstätten gemacht. An die Stelle des bisherigen Betriebskostenzuschusses tritt ein pauschalierter Zuschuss, der sich an bestimmten Struktur- und Ausstattungsmerkmalen ausrichtet. Maßgeblich sind die Zuordnung zu den Gruppentypen und die Betreuungszeit. Mit dem Mitteleinsatz (Finanz-Input) muss ein Output erreicht werden, der sich insbesondere in der Bereitstellung der geforderten Personalausstattung äußert. Die Personalausstattung, die in der Anlage zu § 19 Abs. 1 KiBiz vorgegeben ist, dient in erster Linie der Gewährleistung der Betreuungsqualität in den Einrichtungen. Nach dieser Personal-Sollvorgabe hat jede Gruppe zugeordnete Fachkraftstunden bzw. Ergänzungskraftstunden und zusätzliche Fachkraftstunden. Die Fachkraftstunden und die Ergänzungskraftstunden beziffern die „Grundausstattung“ zur Betreuung der Kinder in den jeweiligen Gruppen, die mindestens - schon aus haftungsrechtlichen Gründen - bereitstehen müssen. Die zusätzlichen Fachkraftstunden für jede Gruppe sollen verwandt werden für Vertretungsstunden, Berufspraktikanten, Fortbildung, Sprachförderung, unterstützender Einsatz in U3-Gruppen, übergreifende Projekte sowie die Leitungsfreistellung. Nach dem alten Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder gab es bei einer bestimmten Anzahl von Gruppen bzw. bestimmten Gruppenformen Ansprüche auf eine freigestellte Leitung, also eine sozialpädagogische Fachkraft, die nicht durch Betreuungsarbeit in der Gruppe gebunden war. Kleine Einrichtungen hatten eine solche Leitungsfreistellung dagegen nicht. Um diese teilweise als ungerechtfertigt kritisierte Ungleichbehandlung abzustellen, ist in den Pauschalen nach dem KiBiz für jede Gruppe ein fester Anteil von 20 % der Betreuungszeit für eine Leitungsfreistellung enthalten. Es ist Sache des Trägers, diesen Anteil aus den darüber hinaus zur Verfügung stehenden Fachkraftstunden aufzustocken, wenn sich nicht schon aus den Vorgaben im Betriebserlaubnisverfahren eine derartige Entscheidung ergibt. Davon ausgehend, dass die geplanten Erweiterungsmaßnahmen in 2011 fertig gestellt werden, sind für das Kindergartenjahr 2010/11 folgende Stundenbudgets vorgegeben, die natürlich erst mit Inbetriebnahme der Erweiterungen ausgeschöpft werden: Kita Fachkraftstd. Blessem -FKS255,75 Ergänzungskraftstd. -EKS79,75 zusätzliche Fachkraftstd. -ZFKS69,00 Bliesheim 236,50 38,50 63,50 Borr 89,10 Dirmerzheim 189,00 90,10 54,00 Friesheim 236,50 137,50 72,50 Gymnich 264,00 88,00 75,20 39,00; 20 % wären 32,00 Std. Herrig 173,25 74,00 49,50 39,00; 20 % wären davon für Leitung Besonderheit 39,00; 20 % wären 30,00 Std. 39,00; 20 % wären 25,00 Std. kein Berufspraktikant 15,00 -2- 39,00; 20 % wären 25,00 Std. 39,00; 20 % wären 34,00 Std. z.Zt. eine Gruppe und keine feste Freistellung, nachher drei; kein Berufspraktikant eine Gruppe, zweigeschossig, keine feste Freistellung; kein Berufspraktikant kein Berufspraktikant eine Gruppe nachfragebedingt geschlossen, jetzt 4 Gruppen davon 2 integrativ; kein Berufspraktikant jetzt 3 nachher 4 Gruppen; kein Berufspraktikant kein Berufspraktikant 23,00 Std. Köttingen 264,00 88,00 72,00 39,00; 20 % wären 32,00 Std. 39,00; 20 % wären 32,00 Std. 39,00; 20 % wären 49,00 Std. LechenichNord 214,50 137,50 67,20 LechenichSüd 352,00 176,00 108,50 Liblar, Th.-HeussStr. 264,00 187,00 85,50 39,00; 20 % wären 41,00 Std. Liblar, W.-BrandtStr. 187,00 88,00 54,50 39,00; 20 % wären 25,00 Std. Familienzentrum; jetzt 5 nachher 6 Gruppen davon 2 integrativ; kein Berufspraktikant 2 integrative Gruppen; kein Berufspraktikant für dieses Familienzentrum eine zusätzliche Fachkraft; kein Berufspraktikant Erläuterung: Die Berufspraktikantenstellen können aufgrund zurückgehender Bewerbungen nicht besetzt werden. Die Aufgaben der Leitung sind vielfältiger Art. Die quantitativen wie qualitativen Anforderungen sind erheblich gestiegen durch die Aufnahme immer jüngerer Kinder, die Erwartungshaltungen der Eltern, zunehmend erziehungsverunsicherte wie auch –unfähige Eltern und nicht gelingende Trennungssituationen. Hinzu kommen Anforderungen durch ein stärkeren Ansprüchen gerecht werden wollendes System der betrieblichen Beurteilung, der tariflich geforderten leistungsorientierten Bezahlung und der Übertragung von Unternehmerpflichten hinsichtlich des Arbeitsschutzes und der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Das Management einer Kita heute ist mit den Leitungsanforderungen von vor 20 Jahren nicht mehr vergleichbar. Die Leitung ist die Schlüsselfigur für Qualität. Kitas arbeiten sozialraumbezogen, sind vernetzt und stellen sich dem Kinderschutzauftrag nach § 8 a SGB VIII. Nicht zuletzt sollte dieser Realität bei dem Tarifkonflikt im Erziehungsbereich im letzten Jahr Rechnung getragen werden. Die Verwaltung des Jugendamtes ist der Meinung, dass die Leitungen der städtischen Kitas mit drei Gruppen und mehr weiterhin von der Leitung einer eigenen Gruppe freigestellt sein sollen. Selbstverständlich sind sie je nach Kita-Größe und pädagogischer Notwendigkeit in die Arbeit mit Kindern eingebunden. In wie weit diese Arbeit geht, sollte im jeweiligen Kindergartenrat entschieden werden, da dort die jeweilige Besonderheit einer Kita wie die personellen Gegebenheiten aufs Beste bekannt sind. Im Kindergartenrat beraten die Vertreterinnen und Vertreter des Trägers, des Personals und des Elternbeirates gemeinsam. Seine Aufgabe ist insbesondere die Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit sowie die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung. (Dr. Rips) -3- -4-