Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
2,5 MB
Datum
23.06.2010
Erstellt
11.06.10, 07:31
Aktualisiert
11.06.10, 07:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Jugend
Jugend
Vorbemerkung
Gegenstand der Prüfung im Bereich Jugend sind das Jugendamt insgesamt, die erzieherischen Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
und der Schutzauftrag
des Jugendamtes
bei Kindeswohlgefährdung
(5GB VIII).
Inhalte,
Ziel und Methodik
Bei der Prüfung der Leistungen des Jugendamtes und der Hilfe zur Erziehung werden auf der Grundlage von Kennzahlen die Leistungsorganisation, Leistungserbringung
und Angebotssteuerung
analysiert und bewertet. Ziel ist es, festzustellen, ob die Aufgaben sachgerecht und wirtschaftlich wahrgenommen
werden und entsprechende
Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die Leistungen zur Erfüllung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung
sind Gegenstand einer Rechtmäßigkeitsprüfung.
Um eine landesweit einheitliche Vorgehensweise zu gewährleisten, werden die Erhebungen mittels standardisierter Interview- und Datenerhebungsbögen durchgeführt, An Unterlagen werden neben den Haushaltsplänen und Jahresrechnungen
weitere interne Daten, wie z. B. Rats- und
Ausschussvorlagen,
Geschäfts-, Finanz- und Leistungsstatistiken,
Projektberichte, Dienst- und Arbeitsanweisungen und Leistungsdokumentationen genutzt.
Kommunale Besonderheiten bereinigen wir entsprechend. Bei der Stadt
Erftstadt besteht beispielsweise die Besonderheit, dass Mieten und Pachten im Rahmen eines Vermieter/Mieter-Modells
mit dem Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
veranschlagt werden. Andere Kommunen arbeiten in diesem Zusammenhang mit Inneren Verrechnungen. Beide Veranschlagungsformen
berücksichtigen wir im interkommunalen
Vergleich
nicht, sondern bereinigen die Beträge entsprechend. Wir gehen hierauf
innerhalb der einzelnen Kennzahlen gesondert ein.
Uberörtllche Prufunq der Stadt Erftstadt von Apl'il bis Juni 2009
GemeindeprUfungsanstalt Nordrhem-Westfalen 8 Projekt Nr. 4954
I
Ju
-1
Jugend
Kennzahlen
Im landesweiten Vergleich der kreisangehörigen Städte werden die gebildeten Kennzahlen verglichen. Im Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit werden die Kennzahlen
·
"Ausgaben der Hilfen zur Erziehung je Hilfefall" und
·
"Zuschussbedarf des Jugendamtes je Einwohner"
abschließend bewertet. Wir beziehen uns hierbei auf das Vergleichsjahr
2007, lassen aber die Tendenz 2008 und aktuelle Entwicklungen des
Jahres 2009 in die Beurteilung einfließen.
Die Stadt Erftstadt steht mit insgesamt 42 Kommunen mittlerer Größenklasse im Vergleich. Hierbei zählt die Stadt Erftstadt mit rund 51.000
Einwohnern im Vergleichsjahr 2007 zu den großen Kommunen des Vergleichskreises.
Neben der Darstellung der gesamten Bandbreite der Ergebnisse im interkommunalen Vergleich unterteilen wir die erzielten Werte im Rahmen
einer Klassierung nochmals in differenzierte Segmente, um der Stadt
Erftstadt eine möglichst genaue Standortbestimmung
zu ermöglichen.
Hierbei kann die Klassierung in der Summierung der geprüften Kommunen variieren, da wir nur die Kommunen in den Vergleich aufgenommen
haben, die uns valide Daten zur Verfügung stellen konnten.
Benchmarks
und Potenziale
Die Empfehlungen und die hiermit einhergehenden
Potenziale orientieren sich bei den Wirtschaftlichkeits- und Leistungskennzahlen
nicht am
landesweiten Mittelwert, sondern an dem jeweils besten Wert. Bei den
Leistungskennzahlen sind dies die höchsten Werte bzw. erreichten Anteile und Quoten, bei den Wirtschaftlichkeitskennzahlen
sind dies die Werte, die die wirtschaftlichste Relation von Mitteleinsatz und erzieltem Ergebnis bieten.
Ju - 2
Uberörtliche
I
Prufung der Stadt crftstadt von April bis Juni 2009
Nordrhem-Westfalen 8 Projekt Nr. 4954
Gemeindepr"üfungsanstalt
Jugend
Hilfe zur Erziehung
Nach
§ 275GB
VIII
haben
Personensorgeberechtigte
bei der
Erziehung
eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung.
Zuständig für die Erfüllung dieses Anspruches ist der örtliche Träger der
öffentlichen Jugendhilfe.
Der Bereich der Hilfe zur Erziehung macht rund 38 Prozent des Gesamtausgabevolumens
des Jugendamtes von rund 6,9 Mio. Euro aus. Die
Entwicklung der Aufwendungen wird in den Unterabschnitten (UA) 455
und 456 abgebildet (Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27 bis 355GB VIII,
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe
für junge Volljährige, Inobhutnahme nach den §§ 35a, 41, und 425GB
VIII) .
Organisation
und Steuerung
Das Jugendamt der Stadt Erftstadt erreicht bei der Analyse der Organisations- und Steuerungsleistungen
der Hilfen zur Erziehung folgende
Bewertungen auf einer Skala von 0 bis 41:
Anforderungen
an dieiSteuerungider
Hilfen zur Erziehung
Analyse und. Bewertung
Anforderung
Die Förderung der Erziehungsfähigkeit der Familie hat Priorität und
kommt in Form des Vorrangs ambulanter und auf das Familiensystem gerichteter Hilfen zum Ausdruck, die kontinuierlich fortentwickelt wird und deren Anteil an den Hilfefällen insgesamt steigt. Das
Jugendamt bietet im Vorfeld erzieherischer Hilfen präventive Leistungen (Familienberatung, Elternschule, Stadtteil- und Facharbeitskreise mit Ärzten, Kindergärten, Schulen, etc.) an.
Bewertung
3
Im Rahmen der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII werden Ziele,
Maßnahmen zur Zielerreichung und die Überprüfung der Zielerreichung im Einzelfall vereinbart. Die fachliche und zeitliche (6 Wochen bis 3 Monate) Konkretisierung von Zielen und Maßnahmen zur
Zielerreichung ist wesentlicher Indikator zur Messung der Wirksamkeit der Hilfen.
Die Erziehungsberatungsstellen
sind an Hilfeplangesprächen beteiligt und erbringen in Hilfeplanprozessen für das Jugendamt familientherapeutische Leistungen. Dabei werden sie als Auftragnehmer
tätig, Leistungskontingente sind vertraglich vereinbart und werden
im Rahmen der Förderung der Erziehungsberatungsstellen
einzelfallbezogen vergütet.
1
nicht erfüllt = 0; ansatzweise
vollständig erfüllt = 4
erfüllt
= 1;
teilweise
erfüllt
= 2;
4
2
überwiegend
erfüllt
= 3;
Uberörtliche PnJfung der Stadt ErftstadL von April bis Juni 2009
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
8 Projekt
Nr. 4954
I
Ju
- 3
Jugend
Anforderungen an die Steuerung der Hilfen zur Erziehung
Analyse und Bewertung
Anforderung
Die Vollzeitpflege ist als Alternative zur Heimerziehung stark ausgeprägt, neben Pflegefamilien bieten eigene Konzepte sozialpädagogischer Pflegefamilien Möglichkeiten der Aufnahme von Kindern
in multiplen Problem lagen und im Alter von 6 bis 12 Jahren.
Reintegrationskonzepte werden gezielt eingesetzt, um Kinder mit
Rückführungsaussichten in die Familie zu reintegrieren. Leistungen
des Heimträgers, die auf die Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit der Familien ausgerichtet sind, werden gesondert vergütet.
Die Bewertungen
·
werden
Bewertung
1
4
wie folgt begründet:
Die Leistungen der Hilfe zur Erziehung sind in der Stadt Erftstadt
auf den Erhalt und die Förderung der Erziehungsfähigkeit der
Familien ausgerichtet. Hierbei wird auf die Implementierung präventiver Angebote und niederschwelliger flexibler ambulanter Hilfen, durch die Gefährdungssituationen
frühzeitig erkannt und
kostenintensive Leistungsprozesse vermieden werden, besonderes Augenmerk gelegt. In diesem Sinne bestehen beispielsweise
enge Kooperationen mit Familienzentren, Familienbildungsstätten, privaten Vereinen und mit der Erziehungsberatungsstelle,
um auch deren Angebote und Leistungen ausschöpfen zu können.
Präventive Leistungen sind eine wesentliche Voraussetzung zur
Früherkennung von Gefährdungssituationen
und der Vermeidung
hilfeplangestützter
und kostenintensiver Leistungen der Hilfe zur
Erziehung. Das Jugendamt der Stadt Erftstadt fördert durch intensive Information und Beratung von Kindern, Eltern, Lehrern
und Erziehern, dass Problemlagen frühzeitig erkannt und durch
geeignet erscheinende niedrigschwellige Maßnahmen das Einsetzen kostenintensiver erzieherischer Hilfen vermieden oder zumindest hinausgeschoben werden.
Darüber hinaus besteht ein "Soziales Frühwarnsystem Erftstadt"
(Schutznetzwerk frühe Hilfen für Kinder). Durch eine Vernetzung
von Kinder-, Jugend- und Gesundheitshilfe und durch die konzertierte Inanspruchnahme
unterschiedlicher
Professionen sollen
kindliche
Entwicklungsrisiken
frühzeitig
erkannt
und niederschwellige Hilfs- und Unterstützungsangebote
zur Verfügung
gestellt werden.
Ju - 4
I
Uberörtliche Prüfung der Stadt Erftstadt von April bis Juni 2009
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhem-Westfalen
Projekt Nr. 4954
.
Jugend
Dennoch liegt der Anteil ambulanter Hilfen an den HilfepIanverfahren insgesamt im Vergleichsjahr 2007 mit einem Anteil von 43
Prozent deutlich unter dem Benchmark von 70 Prozent und sinkt
im Jahr 2008 weiter auf rund 39 Prozent. Wir gehen hierauf im
weiterführenden
Berichtsverlauf gesondert ein.
·
Die Hilfeplanverfahren
nach § 36 SGB VIII sind stark ausgeprägt,
prozessund ergebnisqualitative
Standards
der Fall- und
Leistungssteuerung
sind entwickelt und umfangreich dokumentiert. Bei Neufällen wird der Hilfeplan nach spätestens sechs Wochen fortgeschrieben,
in den laufenden Fällen je nach konkreter
Vereinbarung im Einzelfall, meist in Abständen von drei bis sechs
Monaten.
·
Die Stadt Erftstadt tauscht sich in Form regelmäßiger Fachgespräche mit der in der Stadt Erftstadt ansässigen Erziehungsund Familienberatungsstelle
des Caritasverbandes für den RheinErft-Kreis e.V. aus. Eine Einbeziehung in die Hilfeplanverfahren
erfolgt einzelfallbezogen.
Eine vertragliche
Vereinbarung
von
Leistungskontingenten
sowie eine einzelfallbezogene
Vergütung
von Leistungen erfolgen nicht. Die Erziehungsberatungsstelle
wird pauschal vom Jugendamt finanziert.
·
Die Entwicklung eigener Angebote und Konzepte der Volizeitpflege bieten eine wirtschaftliche Alternative zu Heimunterbringungen. Die Stadt Erftstadt stellt in der Auswertung des Anteils der
Vollzeitpflegefälle
an den stationären Hilfen derzeit den Minimalwert. Die Entwicklung neuer Konzepte bzw. der Ausbau der eigenen Angebote zur Vollzeitpflege bieten eine wirtschaftliche Alternative zur deutlich teureren Heimunterbringung.
Wir gehen hierauf im weiteren Berichtsverlauf gesondert ein.
·
Die Reintegration hat für das Jugendamt der Stadt Erftstadt eine
hohe Priorität und ist systemischer Bestandteil der Jugendhilfeplanung, soweit als Ausnahme eine erforderliche Verselbständigung nicht entgegensteht.
Rückführungsmäglichkeiten,
die eine
hinreichende Erfolgsaussicht versprechen, werden einzelfallbezogen im Rahmen der Hilfeplangespräche
besprochen. Zur Reintegration werden anschließend mit den Einrichtungen die notwendigen Schritte zur Rückführung in die Familie individuell für
jeden Einzelfall entwickelt. Die Leistungen von Heimträgern mit
entsprechender
Zielsetzung und Erfahrung (z.B. ,,5-Tagegrup-
Uberörtliche Prüfunq der Stadt Erftstadt von April bis Juni 2009
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen 8 Projekt Nr. 4954
I
Ju - 5
Jugend
pen") werden genutzt, jedoch nicht besonders
regulärer Bestandteil des Pflegesatzes.
vergütet.
Sie sind
Eine Reintegration gilt mit der Rückführung des Kindes noch nicht
als abgeschlossen, sondern wird nachgängig stabilisierend begleitet. Die Bündelung paralleler Hilfen (Unterbringung und Familienhilfe) wird regelmäßig angestrebt. In Einzelfällen werden zur
Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit der Eltern zusätzliche
Unterstützungsleistungen
bereitgestellt.
Zuschussbedarf
der Hilfe zur Erziehung
Der Zuschussbedarf je Einwohner stellt die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben dar, die zur Aufgabenerfüllung eingesetzt wird. Die
Ausgaben der Hilfe zur Erziehung je Hilfefall verdeutlichen den MitteIeinsatz des Jugendamtes, um im Einzelfall die Ziele erzieherischer Hilfe zu
erreichen.
Darstellung der Ist-Situation
Wir bilden nachfolgend die Entwicklung des Zuschussbedarfes der Hilfen
zur Erziehung - ohne die Personalausgaben der Allgemeinen Verwaltung
des Unterabschnittes 407 - im internen Zeitreihenvergleich ab.
Zuschussbedarfder
Hilfen zur Erziehung
2005
2004
2.113.969
(ohne UA 407)
2006
2.239.916
2.368.894
in Euro
2007
2.398.792
Der Zuschussbedarf
steigt kontinuierlich an. Im Eckjahresvergleich
2004/2007
ergibt sich eine Steigerung um rund 15 Prozent.
2007 nach Umlage der Perin den interkommunalen
Vergleich. Der Bereich Allgemeine Verwaltung wird gesammelt im UA
407 geführt. In Zusammenarbeit
mit dem Personalamt und dem Jugendamt haben wir eine Auf teilung auf einzelne Unterabschnitte vorgeWir stellen
nachfolgend den Zuschussbedarf
sonalausgaben
der Allgemeinen
Verwaltung
nommen.
Ju - 6
I
Überörtliche Prüfung der Stadt Erftstadt von April bis Juni 2009
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen 8 Projekt Nr. 4954
Jugend
Der Zuschussbedarf steigt durch die Personalausgaben
2007 um 37.504 Euro auf rund 2.436.000 Euro.
im Vergleichsjahr
Für den interkommunalen
Vergleich berücksichtigen wir die Hilfeform
der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte nicht, weil die Handhabung und Ausprägung dieser Hilfeform insbesondere in Zusammenhang
mit den Zugangsvoraussetzungen
regional sehr unterschiedlich ist. Bereinigt entspricht der Zuschussbedarf 47,43 Euro je Einwohner.
Zuschussbedarf
im interkommunalen
120
der Hilfe zur Erziehung je Einwohner
Vergleich 2007 (ohne Eingliederungshilfe)
108,02
100
80
e
:J
W
60
47,43
40
20
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Erftstadt
Die Stadt Erftstadt positioniert sich im Bereich des Minimalwertes. Zur
Einordnung des Ergebnisses bietet die Klassierung weitere Orientierung.
Zuschussbedarf der Hilfe zur Erziehung je Einwohner
(ohne Eingliederungshilfelin
Klassen und Euro
unter 55
55 bis unter 70
70 bis unter 85
ab 85
10 Städte
10 Städte
11 Städte
5 Städte
Uberörtliche
Prüfunq der Stadt Erftstadt von April bis Juni 2009
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
.
Projekt
Nr. 4954
I
Ju -7
Jugend
Zur weiterführenden Differenzierung stellen wir nachfolgend den Zuschussbedarf der Hilfen zur Erziehung je Einwohner unter 21 Jahren dar,
weil dies die Hauptzielgruppe der Leistungen des Jugendamtes ist.
Zuschussbedarf
der Hilfe zur Erziehung je Einwohner
unter 21 Jahren im interkommunalen
Vergleich 2007
(ohne Eingliederungshilfe)
492
500
450
400
350
300
o
:s 250
w
200
229
178
150
100
50
o
.
Minimum
Mittelwert
Maximum
Erftstadt
Es zeigt sich ein unterdurchschnittliches Ergebnis. Beeinflusst wird der
Zuschussbedarf der Hilfe zur Erziehung durch
·
die Falldichte (Anzahl der Hilfefälle je 1.000 EW unter 21 Jahren)
und
·
die Ausgaben oder Aufwendungen der Hilfe zur Erziehung je Hilfefal!.
Beide Einflussfaktoren betrachten wir nachfolgend im interkommunalen
Vergleich.
Ju - 8
I
Überörtliche Prüfunq der Stadt E:t-ftstadt von April bis Juni 2009
Gerneindeprüfungsanstalt
Nordrhem-Westfalen
Projekt Nr. 4954
.
Jugend
Falldichte
(Anzahl der Leistungsbezieher
je 1.000 Einwohner
zum 21. Lebensjahr)
im interkommunalen
Vergleich
2007
bis
30
25
20
..c
11)
N 15
14,85
C
«
10
5
0
Maximum
Minimum
Mittelwert
Erftstadt
Die Falldichte der Stadt Erftstadt liegt deutlich unter dem Mittelwert der
Vergleichskommunen.
Zur Einordnung des Ergebnisses bietet die Klassierung weitere Orientierung:
Falldichte
unter
15
(ohne
Eingliederungshilfe)
Anzahl
in Klassen
15 bis unter 20
20 bis unter 25
ab 25
12 Städte
11 Städte
6 Städte
7 Städte
Ausgaben der Hilfe zur Erziehung je Hilfefall
im interkommunalen
Vergleich 2007
25.000
20.000
13.422
0
~::J
15.000
W
8.978
10.000
5.000
0
.
Minimum
Maximum
Mittelwert
Erftstadt
.
Uberörtliche Prüfung der Stadt Erftstadl von April bis Juni 2009
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
Projekt Nr. 4954
I
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Jugend
Die Stadt
Klassierung
Erftstadt
gestaltet
Ausgabe"
positioniert
sich
sich wie folgt:
leicht
.
unterdurchschnittlich
der Hilfe. zur Erziehung
je Hilfefall (ohne
in Klassen Und Euro
Eingliederungshilfe)
unter 12.000
12.000 bis
unter 15.000
15.000 bis
unter 18.000
ab 18.000
9 Städte
10 Städte
13 Städte
6 Städte
Beeinflusst werden können die Ausgaben je Hilfefall insbesondere
·
den Anteil ambulanter
§ 36 SGB VIII
Hilfen an
Die
den
durch
Hilfeplanfällen
nach
und
·
den Anteil der Vollzeitpflegefälle an den stationären
samt.
Hilfen insge-
Auch diese beiden Kennzahlen sehen wir uns im interkommunalen
gleich an.
Ver-
Anteil der ambulanten
Hilfen an den Hilfeplanfällen
nach
§ 365GB VIII im interkommunalen
Vergleich 2007
80
70
70
70
60
...., 50
cQ!
43
N
0 40
ce..
33
30
20
10
0
--
Minimum
Maximum
Mittelwert
Erftstadt
Benchmark
Das Jugendamt der Stadt Erftstadt positioniert sich in seinem Anteil der
ambulanten Hilfen deutlich unter dem Benchmark. Der Benchmark ist
das Ergebnis gezielter Steuerung und dem konsequenten Ausbau flexibler ambulanter Hilfen bei insgesamt stabil bleibender mittlerer Falldichte.
Ju
- 10
I
Überörtliche Prüfung der Stadt Erltstadt von April bis Juni 2009
8 Projekt Nr. 4954
Gel11eindeprüfungsanstaltNordrhein-Westfalen
Jugend
Die Klassierung
zeigt folgende
Anteil der ambulanten
Einteilung:
nach § 36 SGB VIII
HiI'en a", den Hilfeplanfällen
in Klasser'lundin Prozent
unter 45
45 bis unter 55
55 bis unter 65
ab 65
9 Städte
12 Städte
14 Städte
7 Städte
Anteil
der Vollzeitpflegefälle
an den stationären
interkommunalen
Vergleich 2007
Hilfefällen
im
70
60
50
......
cQ) 40
N
0
Cl..
"- 30
26
20
10
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
In dieser Betrachtung stellt die Stadt Erftstadt
wert. Die Klassierung stellt sich wie folgt dar:
Erftstadt
derzeit den Minimum-
Anteil der Vollzeitpflegefälle
an deI) stationäre" Hilfefälle" (ohne Eingliederungshilfe) in Klas!ien und in Prozent
unter 40
40 bis unter 50
50 bis unter 60
ab 60
8 Städte
8 Städte
11 Städte
9 Städte
Analyse
Die Stadt Erftstadt weist eine deutlich unterdurchschnittliche
Falldichte
auf. In Verbindung mit durchschnittlichen Ausgaben je Hilfefall positioniert sich die Stadt Erftstadt im interkommunalen
Vergleich des Zuschussbedarfes der Hilfen zur Erziehung nahe am Minimumwert.
Uberörtliche Prüfung der Stadt Erftstadt von April bis Juni 2009
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen 8 Projekt Nr. 4954
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Jugend
Die niedrige Falldichte der Stadt Erftstadt resultiert aus dem gezielten
Einsatz eines sozialen Frühwarnsystemes, das modulartig aufgebaut ist.
Bereits im Vorfeld erzieherischer Hilfen wirken niederschwellige Zugangshilfen, die frühzeitig schwerwiegenden Problemstellungen entgegenstehen. Wie beschreiben die einzelnen Module nachfolgend:
Modul 1 - Familienzentren - Besuche bei Neugeborenen, präventive
Angebote; Vernetzung mit Ärzten, Hebammen, Beratungsstellen,
ASO
u.a.; Runder Tisch "Frühe Hilfen" -Altersgruppe: 0 - 3 Jahre
Modul 2 - Kindertagesstätten
- Ausbildung zu Kinderschutzfachkräften;
Sprachförderung;
Dienstanweisung
bzw. Vereinbarungen
zum Schutz-
auftrag - Altersgruppe
3 - 6
Jahre
Modul 3 - FÖRSTA (OGS, Grundschulen,
haltensauffälliger
Förderschule); Förderung verSchüler im Primarbereich - Altersgruppe 6 - 12 Jahre
Modul 4 - Jugendberatung Mobile - aufsuchende Jugendarbeit (bereits
in unserer letzten Prüfung positiv herausgehoben) - Altersgruppe 10 16 Jahre, "Zielgruppe": Sekundarstufe I
Modul 5 - Schulen - "beginnende" Schulverweigerung;
Entwicklung
eines verbindlichen Handlungskonzeptes - Altersgruppe 12 - 17 Jahre
Insgesamt gesehen haben wir den Eindruck gewonnen, dass das Jugendamt eine übergreifende Gesamtkonzeption verfolgt, die verschiedene Arbeitsfelder der Verwaltung zielgerichtet bündelt und auf die Verringerung von Hilfen zur Erziehung ausrichtet. Obwohl diese Konzeption in
ihrer Gesamtheit nicht schriftlich niedergelegt ist, spiegelt sie sich in den
Modulen des Frühwarnsystems und ist in ihren Ansätzen insbesondere
aus den gemeinsamen Gesprächen mit der Verwaltung deutlich geworden.
Die Fälle, die durch das bestehende Versorgungsnetz des Jugendamtes
fallen, sind überwiegend schwere Fälle, die aufgrund des Alters oder der
Intensität kaum in ambulante Hilfen oder auch Vollzeitpflegestellen vermittelt werden können. Darüber hinaus sind Zuzüge aus anderen Kommunen von der Stadt Erftstadt nicht zu beeinflussen.
Der Anteil ambulanter Hilfen an den Hilfeplanverfahren liegt im Jahr
2007 bei 43 Prozent und sinkt im Jahr 2008 auf rund 39 Prozent. In unserem letzten Prüfturnus hatte die Stadt Erftstadt für das Vergleichsjahr
2002 in ihrem Anteil ambulanter Hilfen noch den höchsten Prozentsatz
der Vergleichskommunen von rund 50 Prozent.
Ju - 12
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Uberörtliche Prüfung der Stadt Erftstadt von April bis Juni 2009
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
8 Projekt Nr. 4954
Jugend
Der Anteil der Vollzeitpflege an den stationären Hilfen erreicht im Vergleichsjahr 2007 lediglich rund 26 Prozent und bildet damit den Minimalwert. Darüber hinaus sinkt der Prozentsatz im Jahr 2008 weiter auf
rund 25 Prozent.
Obwohl von den vorhandenen Fällen vergleichsweise viele Hilfen in Form
einer stationären Unterbringung erfolgen, liegen die Kosten pro Fall noch
leicht unter dem interkommunalen Mittelwert.
Wir möchten der Stadt Erftstadt über die bestehenden Module ihrer Arbeit hinaus weitere Empfehlungen an die Hand geben, die die weiterführende Ausprägung des Anteils der ambulanten Hilfen herbeiführen und
eine Rückführung stationärer Hilfen in den ambulanten Bereich ermöglich sollen. Wir zeigen zunächst das Potenzial auf, das durch ein entsprechendes Agieren erzielt werden kann:
Benchmarking
Anteil ambulanter
Hilfen an den Hilfeplanfällen
Die Stadt Erftstadt erzielt im Anteil der ambulanten Hilfen an den Hilfepianfällen für das Jahr 2007 einen Wert von rund 43 Prozent. Der
Benchmark liegt bei 70 Prozent. Wir berechnen nachfolgend das Potenzial, das durch eine Steigerung des Anteils ambulanter Hilfen auf den
Benchmark erzielt werden kann. Bei den Ausgaben je ambulanter Hilfe
orientieren wir uns am landesweiten Mittelwert von rund 7.000 Euro.
Der Mittelwert für stationäre Hilfen liegt derzeit bei rund 25.000 Euro.
Uberörtliche
PrÜfung der Stadt Erftstadt von Apr"il bis Juni 2009
Nordrhein-Westfalen
8 Projekt Nr. 4954
Gemeindeprüfungsanstalt
I
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Jugend
Quantifizierung
GrobpotenzialHilfezurErziehungan den Hilfeplal\verf-.hren
nach §36
Anteil ambulanter
5GB VIII
Hilfen
Kennzahl
Wert
Anteil ambulanter
Fälle an den HilfeplanfälJen - Wert der Stadt Erftstadt 43 %
Anteil ambulanter Fälle bei Benchmark 70
%
682 Fälle
Al
111 Fälle
A2
43 Fälle
Sl=A2-A1
Differenz zum Benchmark
Indikator
Ausgaben je stationärem
Fall
25.000 Euro3
A3
Ausgaben je ambulantem
Fall
7.000 Euro4
A4
18.000 Euro
S2=A3-A4
Differenz
Potenzial
insgesamt
774.000
Abzüglich Kosten für erforderliche
gen zur Zielerreichung
Leistun-
Euro
P1=SlxS2
301.000 Euro
A5
Personalressourcen
ASD
13.500 Euro
A6
Personalressourcen
Kinderschutz
44.640 Euro
A7
Verbleibendes
Potenzial
Potenzial
je Einwohner
414.860
8,14
Euro
Euro
P 2 = P 1 - CA 5
+ A 6 + A 7)
50.972
EW
Die Leistungssteigerung
erfordert unterschiedliche Maßnahmen, die von
der Stadt Erftstadt geplant, finanziert und umgesetzt werden müssen.
Das Potenzial ist immer ein im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum
erzielbarer Wert. Bei den folgenden Empfehlungen handelt es sich um
eine Auflistung möglicher Maßnahmen zur Ziel- und Potenzialerreichung.
Der Mitteleinsatz ist bei der Potenzialberechnung
bereits in Abzug gebracht.
Mögliche Maßnahmen sind:
·
Weiterführender Ausbau niederschwelliger zugehender Familienhilfen (Hilfen im Haushalt, bei der Kinderpflege und Ernährung,
Erziehungsbeistandschaften,
sozialpädagogische
Familienhilfen
etc.)
Ausgehend von den Prozent- und Fallzahlen des Jahres 2007 sind als
Differenz zum Benchmark 43 zusätzliche Hilfefälle vom stationären Bereich in den ambulanten Bereich zu überführen. Bei durchschnittlichen
2
Ju - 14
I
ohne Eingliederungshilfe
3 landesweiter
Mittelwert
4
Mittelwert
landesweiter
Überörtliche Prüfung der Stadt Erftstadt von April bis Juni 2009
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
8 Projekt
Nr. 4954
Jugend
ambulanten Fallausgaben von 7.000 Euro entstehen hierfür zunächst
Ausgaben von 301.000 Euro. Diese Ausgaben sollten sich durch die
Verminderung
stationärer Fälle kompensieren. Da es sich hierbei um
einen langfristigen Prozess handelt, haben wir die Ausgaben zunächst
bei der Potenzialermittlung
in Abzug gebracht.
·
Bedarfsgerechte
Personalisierung
des ASD
Für die Betrachtung, mit welchem Personalschlüssel die Stadt Erftstadt
im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) arbeitet, haben wir
die Tätigkeitsfelder des ASD im Vorfeld definiert und um Zuordnung des
Personals gebeten. Den Bereich der Vollzeitpflege haben wir hierbei
nicht berücksichtigt, weil viele Kommunen mit einem eigenen Pflegekinderdienst arbeiten. Die Stadt Erftstadt arbeitet bislang ohne Spezialisierungen. Wir gehen hierauf im weiterführenden
Bericht noch gesondert
ein. Die entsprechenden Stellenanteile für die Vollzeitpflege haben wir
bei den Mitarbeiter/innen
in Abzug gebracht.
Der GPA-Richtwert in der Fallbearbeitung des ASD liegt bei 1 zu 35 Hilfeplanfällen. Der Richtwert ist das Ergebnis von Personal- und Organisationsuntersuchungen
in verschiedenen Jugendämtern unterschiedlicher
Größenklassen in NRW bei denen die Frage im Vordergrund stand, bei
welcher durchschnittlichen
Fallbelastung der Mitarbeiter/innen
im ASD
bzw. der Erziehungshilfe die Anforderungen an die fachpolitisch und gesetzlich geforderte Qualität der Aufgabenwahrnehmung
erfüllt und Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit
der Leistungen optimal ausgesteuert werden können.
Der Richtwert misst die durchschnittlich
zu erreichende Fallbelastung
von Hilfeplanfällen nach § 36 SGB VIII je vollzeitverrechneter
Stelle der
Erziehungshilfe im ASD. Erziehungshilfe umfasst Aufgaben nach §§ 16,
17, 18, 52 und 36 SGB VIII. Zugrunde gelegt wird der Jahresdurchschnittswert der laufenden Fälle. Der Richtwert unterstellt Arbeitszeitanteile von 30 Prozent für präventive Tätigkeiten, insbesondere Beratungsleistungen nach §§ 17, 18, 52 SGB VIII und 50 Prozent für Hilfeplanung
nach § 36 SGB VIII. Verwaltungstätigkeiten
(Dienstbesprechungen,
Rüstarbeitszeiten)
sollte nicht über 10 Prozent liegen, weitere 10 Prozent verbleiben für einzelfallübergreifende
Tätigkeiten im Sozialraum.
Das Jugendamt der Stadt Erftstadt arbeitet im Vergleichsjahr 2007 mit
5,29 Vollzeitstellen bei durchschnittlich 176 Hilfeplanfällen. Nach unserem GPA-Richtwert ergibt sich ein Stellen bedarf von 5,03 Vollzeitstellen.
Diesen Bedarf überschreitet die Stadt Erftstadt 2007 geringfügig. Im
Uberörtliche Prüfung der Stadt Erftstadt
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
von April bis Juni 2009
.
ProjektNr. 4954
r
Ju - 15
Jugend
Jahr 2008 steigen die Fallzahlen auf 194 Hilfeplanfälle. Der Personalbedarf steigt hiernach auf 5,54 Vollzeitstellen, während der Personalbestand gleich bleibt. Es ergibt sich für 2008 eine Unterschreitung des
Personalbedarfs
von
0,25
Vollzeitstellen.
Nach
dem
GPADurchschnittswert
aus Personalprüfungen
erfolgt die Eingruppierung
nach TVÖD 9. Das entspricht pro Vollzeitstelle Personalausgaben
von
rund 54.000 Euro. Für den ermittelten Personalschlüssel
des Jahres
2008 von 0,25 Vollzeitstellen fallen somit zusätzliche Ausgaben von
13.500 Euro an. Auch diesen Ressourceneinsatz haben wir bei der Potenzialermittlung in Abzug gebracht.
·
Kinderschutz
Zu dem modulartig aufgebauten sozialen Frühwarnsystem
der Stadt
Erftstadt gehört auch eine Qualifizierung der ASD-Mitarbeiter/innen im
Bereich Kinderschutz. Aufgrund der intensiven Vernetzung des Jugendamtes mit verschiedenen Einrichtungen und Institutionen (Ärzte, Schulen, Kindergärten, Erziehungsberatungsstelle,
Gesundheitsamt,
etc.) ist
die Zahl der frühzeitig gemeldeten Fälle in der Stadt Erftstadt höher als
im Durchschnitt der Vergleichskommunen. Der Mittelwert liegt bei rund
8 Fällen je 10.000 Einwohnern, während in Erftstadt im Jahr 2007 rund
14 Fälle gemeldet worden sind. Im Jahr 2008 übersteigt die Stadt Erftstadt den Mittelwert mit rund 17 gemeldeten Fällen je 10.000 Einwohner
bereits um mehr als das Doppelte.
Um den Qualitätsanforderungen
des Bereiches zu genügen (z.B. Hausbesuch durch zwei Fachkräfte - siehe auch nachfolgenden Berichtsteil
"Kinderschutz") und frühzeitig Handlungsalternativen
zur Vermeidung
kostenintensiver
Inobhutnahmen
aufzuzeigen (z.B. Beratung und verbindliche Vereinbarungen zur Abwendung von Gefährdungsrisiken,
wiederholte Überprüfung der Vereinbarung, Kontrollbesuche), ist ein erhöhter Zeitansatz erforderlich. Dies erfordert eine entsprechende Personalisierung der Aufgabe.
Der Personalbedarf liegt nach unseren Richtwerten bei einer volizeitverrechneten Stelle Kinderschutzfachkraft zu 120 Fällen pro Jahr bei durchschnittlichen Laufzeiten von bis zu sechs Wochen.
Der Fallschlüssel ist aus Erfahrungswerten
bisheriger Prüfungen und
Beratungen gewonnen. Die Personalkosten je Kinderschutzfachkraft liegen bei durchschnittlich 62.000 EurojJahr (Wert als GPA Durchschnittswert aus Personalprüfung, Eingruppierungsmerkmale
nach TVÖD 10).
Ju - 16
I
Überärtliche Prüfung der Stadt Erftstadt von April bis Juni 2009
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
8 Projekt Nr. 4954
Jugend
Ein eigener Personalanteil für den Bereich Kinderschutz ist derzeit bei
der Stadt Erftstadt nicht explizit ausgewiesen. Die Aufgabe wird von entsprechend geschulten Mitarbeiter/innen
des ASD wahrgenommen.
Bei
86 Fällen im Jahr 2008 liegt der Personalbedarf bei 0,72 Vollzeitstellen.
Das entspricht einem Ressourceneinsatz von 44.640 Euro. Auch diesen
Betrag haben wir bei der Potenzialberechnung in Abzug gebracht.
Nach Abzug des Ressourceneinsatzes verbleibt
rund 415.000 Euro für die Stadt Erftstadt.
Erhöhung des Anteils der Vollzeitpflegefälle
fen
ein Restpotenzial
an den stationären
von
Hil-
Für den Ausbau des Angebotes der Vollzeitpflegestellen
an den stationären Hilfen möchten wir der Stadt Erftstadt folgende Handlungsempfehlung geben.
·
Weiterentwicklung
der Angebote der Vollzeitpflege einschI. der
Möglichkeit der Inanspruchnahme
sozialpädagogischer
Pflegefamilien und von Bereitschaftspflegen
zur Vermeidung von Heimaufnahmen.
Zur Steigerung des Anteils der Vollzeitpflegefälle bedarf es der Ressourcen für eine intensive Werbung und Qualifizierung von Pflegepersonen,
die Kinder in schwierigen Erziehungssituationen
aufnehmen und betreuen können. Der Personalbedarf liegt bei einer vollzeitverrechneten
Stelle
je 35 Pflegekindern in Pflegefamilien, die über keine pädagogischen
Qualifikationen (Ausbildung, Studium, Beruf) verfügen. Der Personalbedarf für sozialpädagogische Pflegefamilien liegt in Anlehnung an Betreuungskonzepte für hochqualifizierte Pflegestellen bei 1 zu 25 Plätzen und
der Personalbedarf für Bereitschaftspflegefamilien
liegt bei 1 zu 15 Plätzen.
Bildet man hieraus einen Mischsatz, ergibt sich ein Personalschlüssel von
1 zu 25 Plätzen. Dieser Personalschlüssel bietet ausreichende Arbeitszeitanteile für die Werbung und Gewinnung von Pflegefamilien, die kontinuierliche Qualifizierung und Fachberatung der Familien bei erzieherischen Fragestellungen, regelmäßige Besuchskontakte zur Qualitätssicherung
der Aufgabe,
die Intervention
in Krisensituationen
und
die Beteiligung an der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII. Die Leistungen
werden vergütet nach Entgeltgruppe 9 TVÖD (54.000 Euro/Jahr).
Uberörtliche Prüfung der Stadt Erftstadt von April bis Juni 2009
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
8
Projekt
Nr, 4954
I
Ju
- 17
Jugend
Im Jahr 2008 verzeichnet die Stadt Erftstadt 27 Fälle in Vollzeitpflege.
Nach dem ermittelten Richtwert von 1 zu 25 Plätzen ergibt sich hieraus
ein Personalbedarf von 1,08 Vollzeitstellen, während die Stadt Erftstadt
mit einer halben Vollzeitstelle arbeitet. Hieraus ergibt sich ein weiterführender Personalbedarf von 0,58 Vollzeitstellen mit einem Ressourceneinsatz von 31.320 Euro. Ausgehend von durchschnittlich Kosten für eine
Heimunterbringung von rund 45.000 Euro und Kosten für eine Unterbringung in Vollzeitpflege von rund 12.000 Euro rechnet sich der Ressourceneinsatz bereits bei Vermeidung eines Heimpflegefalles.
Wir haben der Stadt Erftstadt vorstehend für verschiedene Arbeitsfelder
des Jugendamtes einen personellen Ressourceneinsatz
vorgeschlagen,
um langfristig und nachhaltig kostenintensive Hilfen zur Erziehung zu
verringern. Alternativ zu einer festen Bindung an eigenes Personal kann
mit dem Ressourceneinsatz
auch die weiterführende Zusammenarbeit
mit freien Trägern zum zielgerichteten Ausbau von Hilfsangeboten nach
aktuellen Problemlagen fokussiert werden. Das hat den Vorteil, dass die
Kommune flexibel auf Änderungen in der Bedarfslage agieren kann; der
Nachteil besteht in einer verminderten Kontrollfunktion gegenüber dem
freien Träger. Bei allen Maßnahmen ist darauf zu achten, dass im Gesamtkontext tatsächlich auch eine Vermeidung oder Rückführung kostenintensiver Hilfsangebote erfolgt. Insofern ist das Wirkungscontrolling
verstärkt in den Vordergrund zu stellen.
KIWI-Kennzahl "Ausgaben der Hilfe zur Erziehung je
Hilfefall"
Wir stellen nachfolgend die wesentlichen Ergebnisse für die Bewertung
der Kiwi-Kennzahl "Ausgaben der Hilfe zur Erziehung je Hilfefall" zusammen:
Ist-Situation
·
Ju - 18
I
Der Zuschussbedarf der Hilfe zur Erziehung der Stadt Erftstadt
liegt in 2007 bei rund 2,7 Mio. Euro absolut und bei rund 47 Euro
je Einwohner. Hiermit positioniert sich die Stadt Erftstadt im Bereich des Minimalwertes von 43 Euro.
Überörtliche Prüfung der Stadt !::rftstadt VOll April bis Juni 2009
Gerneindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
8 Projekt
Nr. 4954
Jugend
·
·
Durch ein Netzwerk früher Zugangshilfen setzt sich das Klientel
des Jugendamtes insbesondere aus schwierigen und älteren Kindern zusammen, die im Vorfeld durch das bestehende Versorgungsnetz fallen oder zuziehen. Deshalb liegen die Anteile ambulanter Hilfen an den Hilfeplanfällen und der Vollzeitpflege an den
stationären Hilfen deutlich unter den Werten der Vergleichkommunen.
Trotz des vergleichsweise hohen Anteils stationärer Hilfen positioniert sich die Stadt Erftstadt in der Betrachtung der durchschnittlichen Ausgaben je Hilfefall leicht unter dem Mittelwert.
Ziel der Stadt Erftstadt sollte es sein, den Anteil an stationären
Hilfen zu verringern und hierdurch die Ausgaben je Hilfefall weiterführend zu senken.
·
Über das bestehende Hilfsnetzwerk des Jugendamtes hinaus sind
insbesondere gezielte Maßnahmen für Eltern, Kinder und Jugendliche mit multiplen Problem lagen und für ältere Kinder erforderlich. Hierfür ist eine intensive Betreuung notwendig, die mit einem entsprechenden Ressourceneinsatz verbunden ist. Nach Abzug des Ressourceneinsatzes errechnen wir hierdurch ein mögliches Einsparpotenzial von rund 415.000 Euro.
KIWI-Bewertung
Angesichts der Ist-Situation
sowie den hieraus ableitbaren Handlungsmöglichkeiten
bewerten wir die Kennzahl "Ausgaben oder
Aufwendungen der Hilfe zur Erziehung je Hilfefall" mit dem Index
4.
Kinderschutz
Im Mittelpunkt der Prüfung steht die Rechtmäßigkeit der Aufgabenwahrnehmung des Jugendamtes nach § 8 a SGB VIII. Gegenstand der Prüfung sind die verfahrensbezogenen
Festlegungen des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe in Form von Dienstanweisungen und die Umsetzung
der Anforderungen in der Praxis durch Einsichtnahme in die Fallakten.
Nicht Gegenstand der Prüfung sind die Interventionsmöglichkeiten
des
Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung.
Uberörtliche Prüfunq der Stadt Erftstadt von April bis Juni 2009
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
8 Projekt
Nr. 4954
I
Ju
- 19
Jugend
Anforderungen
in der Dienstanweisung
Die Festlegungen der Stadt Erftstadt in den Dienstanweisungen erfüllen
die rechtlichen und fachpolitischen Anforderungen an die Aufgabenwahrnehmung wie folgt:
Erfüllung von Minde$tanfo!'derungen an d.enSchutzauftrag
nach § 8 aSGB VIII in den Dienstanweisungen
deI' Stadt E!'f'tstadt
Anforderung
Die Handlungsanweisungen zum Tätigwerden sind eindeutig,
sie bieten keine Handlungsalternativen.
Die Leistungsprozesse/Prozessschritte
sind beschrieben,
Verantwortlichkeiten sind zugeordnet, erwartete Ergebnisse
vorgegeben, Dokumentationsstandards
sind festgelegt.
Bei Gefährdungsrisiken erfolgen ein Hausbesuch und eine
Inaugenscheinnahme der Kinder nach differenzierten
Einschätzungsmerkmalen zum Gefährdungsrisiko.
Bei Gefährdungsrisiko und Hausbesuch werden immer zwei
Fachkräfte tätig, von denen mindestens eine Fachkraft als
Kinderschutzfachkraft qualifiziert und zertifiziert ist.
Die Zusammenarbeit mit Fachkräften freier Träger der Jugendhilfe ist
Gegenstand verbindlicher Handlungsanweisungen und durch
öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgesichert.
Zur wirksamen Abwendung von Gefährdungsrisiken sind
Vereinbarungen mit Dritten, wie der Polizei, den Kliniken, dem
sozialpsychiatrischen Dienst, Fachärzten für Kinderheilkunde und
Psychiatrie, zum gemeinsamen Tätigwerden vereinbart und
schriftlich niedergelegt.
Die Kinderschutzfälle werden dokumentiert/erfasst,
systematisch
ausgewertet und als Grundlage für die Weiterentwicklung der
Verfahrensstandards genutzt (Evaluation).
Die Bewertungen
·
Erfüllt/
nicht erfüllt
erfüllt
erfü IIt
erfüllt
erfüllt
erfü IIt
erfüllt
nicht erfüllt
werden wie folgt begründet:
Der gesetzlich normierte
Auftrag, bei Kindeswohlgefährdung
selbst und unmittelbar tätig zu werden, lässt keinen Raum für
Handlungsalternativen.
Die "Dienstanweisungen
der Stadt Erftstadt zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
gemäß § 8a
5GB VIII", deren Kenntnisnahme von allen zuständigen Beschäftigten schriftlich dokumentiert ist, beinhalten klare und eindeutige Handlungsanweisungen,
die keine Handlungsalternativen
zulassen.
·
J u - 20
I
Der Schutzauftrag
erfordert bei Kindeswohlgefährdung
ein Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und eine systematische Vorgehensweise (§ 8 a Absatz 1 Satz 25GB VIII). Ein systematisches Vorgehen bedarf festgelegter Handlungsschritte und Hand-
Überörtliche Prüfung der Stadt Erftstadt von April bis Juni 2009
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen 8 Projekt Nr. 4954
Jugend
lungsweisen (Methoden). Qualitätsmanagement
in der sozialen
Arbeit wird fachpolitisch zunehmend eingefordert, um durch QuaIitätssta nda rds abgesicherte
Leistu ngsprozesse/Prozesssch
ritte
steuern zu können. Im Jugendamt der Stadt Erftstadt sind Struktur-, Ergebnis- und Prozessqualitäten für die Leistungserbringung
nach § 8 a SGB VIII entwickelt und werden im Rahmen der bestehenden Dienstanweisungen als verbindliche Handlungsrahmen
(Standards) eingesetzt.
·
·
·
Als GPA-Standard sehen wir bei vorliegenden Gefährdungsrisiken
immer die Notwendigkeit eines Hausbesuchs oder einer Inaugenscheinnahme, da nur so eine zutreffende Risikoeinschätzung erfolgen kann. Das Jugendamt der Stadt Erftstadt erfüllt bereits
unsere Standardanforderung.
Zur Erkennung und zur Einschätzung eines konkreten Risikos werden die in den Dienstanweisungen beschriebenen Instrumente zur Risikoeinschätzung, die eine
differenzierte Wahrnehmung von Risikofaktoren sicherstellen, vor
Ort eingesetzt.
Der Schutzauftrag fordert, bei Kindeswohlgefährdung im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte systematisch vorzugehen (§ 8 a
Absatz 1 Satz 2 SGB VIII). In diesem Sinne werden bei der Stadt
Erftstadt bei Vorliegen eines Gefährdungsrisikos
und notwendigem Hausbesuch immer zwei Fachkräfte tätig, von denen mindestens eine durch beispielsweise mehrjährige pädagogische Zusatz- und Mediatorenausbildungen
als Kinderschutzfachkraft qualifiziert ist. In Bezug auf die Personalisierung der Aufgabe haben
wir bereits Ausführungen im Kapitel "Hilfen zur Erziehung" getroffen. Hierauf verweisen wir an dieser Stelle. Wir ermitteln einen Personalbedarf von 0,72 Vollzeitstellen, der bislang bei der
Stadt Erftstadt nicht spezifisch ausgewiesen ist, sondern im Stellenvolumen des ASD inbegriffen ist.
Ein effektiver Kinderschutz kann nicht auf das Jugendamt und
seine Dienste beschränkt bleiben. Andererseits kann der Gesetzgeber nicht ohne weiteres Einrichtungen und Dienste freier Träger zur Risikoeinschätzung und Wahrnehmung des Schutzauftrags verpflichten. Deshalb bedarf es vertraglicher Regelungen
zwischen dem Jugendamt und den Leistungserbringern,
in denen
die Übernahme von Schutzpflichten durch die Leistungserbringer
vereinbart wird. In diesem Sinne hat die Stadt Erftstadt mit den
in Frage kommenden freien Trägern der Jugendhilfe verbindliche
und schriftlich dokumentierte Vereinbarungen über die erforderli-
Uberörtliche
Prüfung der Stadt Erftstadt von April bis Juni 2009
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
8
Projekt
Nr,
4954
I
Ju
- 21
Jugend
chen Verfahrensschritte
fährdung abgeschlossen.
·
·
bei dem Verdacht einer KindeswohIge-
Im Rahmen des "Sozialen Frühwarnsystems Erftstadt" (Schutznetzwerk frühe Hilfen für Kinder) besteht zur wirksamen Abwendung von Gefährdungsrisiken ein Kooperationsnetzwerk zwischen
verschiedensten
Akteuren. Eine schriftliche Dokumentation
in
Form einer Kooperationsvereinbarung
wird derzeit formuliert.
Darüber hinaus werden durch das Jugendamt regelmäßig Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen
angeboten und durchgeführt; so z.B. das Angebot einer Ausbildung zur Kinderschutzfachkraft für die Beschäftigten in den Tageseinrichtungen für Kinder.
Die Kinderschutzfälle der Stadt Erftstadt werden erfasst und dokumentiert. Eine systematische Auswertung und Evaluation zur
Weiterentwicklung der Verfahrensstandards
im Hinblick auf Interventionsmöglichkeiten
und getroffene Interventionsentscheidungen (z.B. Anteil von Inobhutnahmen an den Verfahren/Meldungen, getroffene Vereinbarungen usw.) erfolgt noch nicht, befindet
sich jedoch im Aufbau.
Überprüfung der Anforderungen
durch Akteneinsicht
Die Bewertung der Überprüfung der Anforderungen durch Akteneinsicht
stellt sich für die Stadt Erftstadt folgendermaßen dar (gesichtet wurde
der laufende Fallbestand von 16 Fällen):
Überprüfung von Anforderungen in der Einzelfalldokumentation
durch Akteneinsicht
Anforderung erfüllt ja/nein
Dokumentation Aktenvorblatt
Meldung und Ersteinschätzung
Fall 1
ja
ja
Fall 2
ja
ja
Fall 3
ja
ja
Fall 4
ja
ja
Fall 5
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
2. Fachkraft bei Hausbesuch
und Gefährdungseinschätzung
ja
ja
ja
ja
ja
Vollständigkeit
Risikoei nschätzu ngsbog e n
Dokumentation
ärztliche Diagnostik
Vereinbarungen
Erziehungsbe rechtigte
ja
ja
ja
ja
ja
Vorgehensweise
Prozessschritten
Ju - 22
I
nach
ja
Uberörtliche Prüfunq der Stadt Erftstadt von April bis Juni 2009
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen 8 Projekt Nr. 4954
Jugend
Überprüfung von AnforCierur1gen il1der Einzelfalldokumentation
durch Akfel1eirisic:ht
Anforderung
erfüllt ja/nein
Dokumentation Aktenvorblatt
Meldung und Ersteinschätzung
Vorgehensweise nach
Prozesssch ritten
2. Fachkraft bei Hausbesuch
und Gefährdungseinschätzung
Vollständigkeit
Risikoeinschätzu ngsbogen
Dokumentation
ärztliche Diagnostik
Vereinbarungen
Erzieh ung s berechtigte
Anforderung
erfüllt ja/nein
Dokumentation Aktenvorblatt
Meldung und Ersteinschätzung
Vorgehensweise nach
Prozesssch ritte n
2. Fachkraft bei Hausbesuch
und Gefährdungseinschätzung
Vollständigkeit
Risikoei nschätzu ngs bog en
Dokumentation
ärztliche Diagnostik
Vereinbarungen
Erzie hungsberechtig te
Anforderung
erfüllt ja/nein
Dokumentation Aktenvorblatt
Meldung und Ersteinschätzung
Vorgehensweise nach
Prozessschritten
2. Fachkraft bei Hausbesuch
und Gefährdungseinschätzung
Vollständigkeit
Risikoei nschätzu ngsbogen
Dokumentation
ärztliche Diag nostik
Vereinbarungen
Erzieh ung sberechtig te
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fall 9
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Fall
10
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Fall
11
ja
ja
Fall
12
ja
ja
Fall
13
ja
ja
Fall
14
ja
ja
Fall
15
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Fall
16
ja
ja
ja
Leerfelder bedeuten, dass diese Prozessschritte
handelt sich um laufende Falle.
·
nicht erforderlich bzw. noch nicht erfolgt sind; es
In den Aktenvorblättern sind die wesentlichen Fallinformationen
und Ereignisse (z.B. Personalien, Erziehungsberechtigte,
Institutionen, behandelnde Ärzte, datierte Meldungen, Risikoeinschätzungen, Ergebnisse der Fachgespräche) enthalten.
Überärtliche
Prüfung der Stadt Erftstadt von April bis Juni 2009
GemeindeprClfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
8 Projekt
Nr, 4954
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Ju
- 23
Jugend
·
Alle Meldungen und Ersteinschätzungen
sind vollständig dokumentiert und von der jeweils fallführenden Fachkraft unterzeichnet.
·
Die Vorgehensweisen folgen durchgängig den vorgegebenen Prozessschritten und Dokumentationsstandards.
Die Auswertung der
Risikoeinschätzungen
nach differenzierten Merkmalen (Vorgaben
der Dienstanweisung
zur Situationseinschätzung)
ist Grundlage
der Entscheidungen über die Interventionen (Bewertung, Beurteilung und Handlungsschritte).
·
Hausbesuche und Inaugenscheinnahmen
werden immer von zwei
erfahrenen und qualifizierten Fachkräften durchgeführt
und dokumentiert.
·
Risikoeinschätzungen
nach differenzierten
Einschätzungsmerkmalen ("Risikoeinschätzung")
werden in allen Fällen genutzt und
sind vollständig ausformuliert in den Fallakten dokumentiert.
·
Dokumentationen
ärztlicher Diagnostik bei vermuteten körperlichen Misshandlungen einschließlich Fehlernährungen werden bei
Bedarf herangezogen und dokumentiert.
·
Schriftlich fixierte Vereinbarungen
mit Erziehungsberechtigten
zur Abwendung von Gefährdungsrisiken
(welche Leistungen sind
im Einzelfall zu erbringen, welche Verhaltensweisen
werden erwartet, wie erfolgt eine Kontrolle) waren bisher nicht erforderlich.
Bislang wurden die vor Ort getroffenen mündlichen Absprachen
immer zeitnah umgesetzt. Sofern eine schriftliche Abmachung im
Einzelfall angezeigt erscheint, wird eine Vereinbarung geschlossen und dokumentiert.
Feststell u ng
Die gesetzlichen
und fachpolitischen
Anforderungen
an den
Schutzauftrag für Kinder sind in den Dienstanweisungen
und den
Leistungsdokumentation
(Fallakten) umgesetzt. Die Stadt Erftstadt hat Instrumente
implementiert,
die die gesetzlichen und
dargelegten Qualitätsstandards
im Sinne eines effektiven Kinderund Jugendschutzes gewährleisten und erfüllen.
J u - 24
I
Überörtliche Prüfung der Stadt Erftstadt von April bis Juni 2009
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen 8 Projekt Nr. 4954
Jugend
Kinder- und Jugendarbeit
Für die Ermittlung des Zuschussbedarfes dieses Produktbereiches haben
wir die Rechnungsergebnisse
der Unterabschnitte 451 (Jugendarbeit),
452 (Jugendsozialarbeit,
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz), 453
(Förderung der Erziehung in der Familie) und 460 (Einrichtungen der
Jugendarbeit) zu Grunde gelegt. Die Stadt Erftstadt führt ein Vermieter/Mieter-Verhältnis
mit dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft. In diesem Zusammenhang haben wir die Mieten und Pachten der Gruppierung
53 bereinigt, um einen interkommunalen Vergleich zu ermöglichen.
Die Personalausgaben
der Allgemeinen Verwaltung des UA 407 haben
wir in Zusammenarbeit
mit der Verwaltung für das Jahr 2007 ermittelt
und entsprechend umgelegt. Der Bereich der Kinder- und Jugendarbeit
macht rund acht Prozent des Zuschussbedarfes des Jugendamtes aus.
Absolut beträgt der Zuschussbedarf
im Vergleichsjahr
2007 rund
594.000 Euro.
Bezogen auf den Einwohner ergibt sich im interkommunalen
folgende Darstellung:
Vergleich
Zuschussbedarf
Kinder- und Jugendarbeit je Einwohner
interkommunaler
Vergleich 2007
28,21
30
25
20
0
'- 15
::J
w
11,66
10
5
0
.
.....
-:
Minimum
Maximum
Die Stadt Erftstadt positioniert
Vergleichskommunen.
Uberörtliche
Mittelwert
Erft 5t a dt
sich deutlich unter dem Mittelwert der
Prüfung der Stadt Erftstadt von April bis Juni 2009
Nordrhein-Westfalen
8 Projekt Nr. 4954
Gemeindeprüfungsanstalt
I
Ju - 25
Jugend
Zur Übersicht
stellen
wir nachfolgend
Zuschussbedarf
bis 10
3 Städte
die Klassierungseinteilung
~er Kind~r~ ul;'ld Jugendarbeit
in Klassen und in Euro
11 bis 15
15 Städte
dar:
je Einwohner
16 bis 20
21 bis 25
9 Städte
9 Städte
ab 26
1 Stadt
Wir betrachten den Produktbereich Kinder- und Jugendarbeit insbesondere unter dem Aspekt der Vernetzung mit dem Bereich der Hilfen zur
Erziehung. Einen guten Ansatz führt die Stadt Erftstadt diesbezüglich im
Rahmen des Projektes Mobile, in dem aufsuchende Jugendarbeit betrieben wird. Das Projekt Mobile ist ebenso in das modulare soziale Frühwarnsystem der Stadt Erftstadt eingebunden wie das Handlungskonzept
für beginnende Schulverweigerer. Trotz des vergleichsweise niedrigen
Zuschussbedarfes legt die Stadt Erftstadt Arbeitsschwerpunkte,
die langfristig auf eine Verringerung der Hilfen zur Erziehung ausgerichtet sind.
Feststellung
Der Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ist Bestandteil einer
Gesamtkonzeption
des Jugendamtes, die Angebote wirkungsorientiert unter dem Fokus der langfristigen Verringerung von Hilfen
zur Erziehung sieht. Hierdurch kann die präventive Ausprägung
von Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit verstärkt im Vorfeld
erzieherischer Hilfen wirken.
Tagesbetreuung
für Kinder
Wir haben uns für den zweiten Prüfturnus dazu entschieden, die Tagesbetreuung für Kinder nicht näher zu betrachten, da im Rahmen des Kinderbildungsgesetztes
(KiBiz) der Ausbaugrad der Betreuungsangebote
in
den Kommunen stark differiert. Wir führen allerdings die Kennzahlen in
den Kommunen weiter, um den Kommunen ihren derzeitigen Stand im
Ausbauprozess zu zeigen. Mit einem Anteil von 54 Prozent der Gesamtausgaben nimmt der Bereich der Tagesbetreuung für Kinder in der Stadt
Erftstadt einen großen Ausgabeblock ein.
Ju - 26
Uberörtliche Prüfung der Stadt Erftstadt von April bis Juni 2009
I
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
8 Projekt
Nr. 4954
Jugend
Zuschussbedarf
der Tagesbetreuung
für Kinder
Der Zuschussbedarf der Tagesbetreuung für Kinder je Einwohner stellt
die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben dar, die zur Aufgabenerledigung eingesetzt wird. Wir ermitteln den Zuschussbedarf auf der
Grundlage der kommunalen Rechnungsergebnisse
der Unterabschnitte
454 (Tagespflege) und 464 (Tageseinrichtungen
für Kinder). Auch für
diesen Bereich haben wir die Mieten und Pachten der Gruppe 53 der
kameralen Haushaltsrechnung 2007 für den interkommunalen Vergleich
bereinigt. Darüber hinaus haben wir für diesen Bereich auch die Positionen "Abschreibungen" und "Verzinsung Anlagekapital" der Gruppe 68 in
Abzug gebracht, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
Für das Vergleichsjahr 2007 haben wir die Personalausgaben
der Allgemeinen Verwaltung des UA 407 in Absprache mit der Verwaltung entsprechend auf die Unterabschnitte umgelegt. Im Jahr 2007 liegt der Zuschussbedarf bei rund 3,7 Mio. Euro.
Auf den Einwohner bezogen erzielt die Stadt Erftstadt im interkommunalen Vergleich des Jahres 2007 folgendes Ergebnis:
Zuschussbedarf
der Tagesbetreuung
für Kinder je Einwohner
im interkommunalen
Vergleich 2007
120
105,08
100
73,29
80
0
L
::J
W
60
40
20
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Erftstadt
Die Stadt Erftstadt positioniert sich im Bereich des Mittelwertes.
Uberörtliche Pn.ifunq der Stadt Erftstadt von Apnl bis JUIlI 2009
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
_ Projekt
Nr. 4954
I
J u - 27
Jugend
Zur Einordnung des Ergebnisses betrachten
rung:
Zuschussbedan
wir nachfolgend
der Tagesl'etrepung
fjjr Kinder
in Klassen und in Euro
die Klassie-
je Einwohner
bis 60
61 bis 70
71 bis 80
81 bis 90
über 91
4 Städte
13 Städte
9 Städte
6 Städte
3 Städte
Zur vertiefenden Betrachtung stellen wir nachfolgend den Zuschussbedarf der Tagesbetreuung
für Kinder je Platz in den interkommunalen
Vergleich:
Zuschussbedarf
der Tagesbetreuung
im interkommunalen
für Kinder je Platz
Vergleich 2007
2.936
3.000
2.500
.
2.000
1.880
0
....
::J 1. 500
W
1. 000
500
0
Minimum
Maximum
Mittelwert
Erftstadt
Die Stadt Erftstadt positioniert sich in dieser Betrachtung
durchschnittlich.
Die Klassierung zeigt folgende Einteilung:
Zuschussbedarf
bis 1.800
4 Städte
Ju - 28
der Tagesbetreuung
in Klassen undin
1.801 bis 2.200
13 Städte
für Kinder
Euro
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
8
je Platz
2.201 bis 2.600
ab 2.601
9 Städte
6 Städte
Uberörtliche Prüfunq der Stadt Erftstadt von April bis Juni 2009
I
leicht unter-
Projekt
Nr. 4954
Jugend
Der Zuschussbedarf der Tagesbetreuung
folgenden Einflussfaktoren abhängig:
·
für Kinder ist insbesondere
von
Anteil freier Träger
·
Anteil der Gruppen armer Träger an den Gruppen in Tageseinrichtungen
·
Anteil altersgemischter
tungen
·
·
Gruppen an den Gruppen in Tageseinrich-
Elternbeitragsquote
Anteil der Tagespflegeplätze
gesamt
an den Tagesbetreuungsplätzen
ins-
Auch das Ausbauangebot im Bereich der Tagesbetreuung für Kinder sehen wir als Baustein einer Gesamtkonzeption, die eine optimale Versorgung der Kinder gewährleistet, um gegebenenfalls langfristig erzieherische Hilfen zu vermeiden. In diesem Kontext schauen wir uns nachfolgend das Ausbauangebot an Tagespflegeplätzen
in der Stadt Erftstadt
im interkommunalen Vergleich an.
Anteil Tagespflegeplätze
an Tagesbetreuungsplätzen
im interkommunalen
Vergleich 2007
insgesamt
38
9
8
7
6
4-J
~
N
5
e4
0..
3
2
1
o
Minimum
Maximum
Erftstadt
Mittelwert
Mit 29 Tagespflegeplätzen
ist der Anteil an Tagespflegeplätzen
in der
Stadt Erftstadt im Vergleichsjahr 2007 noch deutlich unterdurchschnittlich ausgeprägt. Im Jahr 2008 steigt der Anteil mit 51 Plätzen auf 2,53
Uberörtliche Prüfung
Gemeindeprüfungsanstalt
der Stadt
Erftstadt
Nordrhem-Westfalen
von Apnl
8
bis Juni 2009
Projekt
NI'. 4954
I
Ju
- 29
Jugend
Prozent und liegt damit im Mittelwert. Als weiterführende Zielperspektive soll das Angebot an Tagespflegeplätzen bis zum Jahr 2013 auf insgesamt 125 Plätze ausgebaut werden. Hiermit läge die Stadt Erftstadt in
ihrem Ausbauangebot bei rund sechs Prozent.
Vor dem Hintergrund eines generell steigenden Bedarfes nach flexiblen
Betreuungsmöglichkeiten
für Kinder unter drei Jahren ist der Ausbau
eines verlässlichen, qualitativ guten und strukturierten
Angebotes in
Abhängigkeit des Nachfrageverhaltens
der Eltern erforderlich, um den
Bedürfnissen und Erfordernissen der Familien gerecht werden zu können. Das Jugendamt hat einen entsprechenden Bedarf erkannt und diesbezüglich - zusätzlich zu der vorhandenen halben Stelle - ab dem
01.06.20009 eine Stellenaufstockung auf eine Vollzeitstelle veranlasst.
Feststellung
Auch für den Bereich der Tagesbetreuung für Kinder haben wir
den Eindruck gewonnen, dass das Jugendamt einen ganzheitlichen Ansatz führt, der vernetzende Aspekte unterschiedlicher
Teilbereiche des Jugendamtes in einer wirkungsorientierten
Gesamtkonzeption bündelt.
Jugendamt
insgesamt
Organisation
und Steuerung
Die Anforderungen
folgt gegliedert:
·
·
·
J u - 30
Produktorientierte
des Jugendamtes
Leistungsorganisation
Ziel- und kennzahlengestützte
Steuerung
Optimierter Workflow durch Anwendungsverfahren
Überörtliche
I
an die Gesamtsteuerung
Prüfung
der Stadt Erftstadt
Gemeindeprüfungsanstalt
VOll April bis Juni 2009
Nordrhein-Westfalen
8
Projekt Nr. 4954
sind wie
Jugend
Das Jugendamt der Stadt Erftstadt erreicht bei der Analyse der Organisations- und Steuerungsleistungen
folgende Bewertungen auf einer Skala von 0 bis 45:
Anforderungel"lan
die Gj!samtsteuerung
des Jugendamtes
Al"lalyse.und Bewertung
Anforderung
Produktorientierte
Leistungsorganisation
Die Produktgruppen Kinder- und Jugendarbeit, Tagesbetreuung für Kinder
und Hilfen in und außerhalb der Familie werden in der
Leistungsorganisation (maximal drei Abteilungen/Sachgebiete und
Leitungen) abgebildet.
Der Leitung des Jugendamtes sind die Leistungen des Fach- und
Finanzcontrolling zur Steuerungsunterstützung
(dezentrales Controlling
wird zentral in der Kämmerei gebündelt) direkt zugeordnet und
personalisiert, in Projektgruppen werden mit den zuständigen
Fachabteilungen Fachplanungen erarbeitet.
Pädagogische Leistungen in Schulen (Schulsozialarbeit, offene
Ganztagsschule) sind Bestandteil der Leistungen für Kinder, Jugendliche
und Familie und werden aus einer Hand gesteuert (Zusammenführung von
Leistungen und Aufgaben in einem Jugend- und Schulamt).
Ziel- und Kennzahlengestützte
Steuerung
Ziele und Kennzahlen (Finanz-, Wirtschaftlichkeits-, Leistungs- und
Strukturkennzahlen) dienen der Leitung als Steuerungsgrundlage für das
operative Leistungsgeschehen.
Die Produktgruppen/Abteilungen
bewirtschaften Ihre Budgets selbständig,
monatlich werden Plan- und Ist-Entwicklungen als Gegenstand von
Budgetgesprächen (Analyse von Abweichungen, Gegensteuerung,
Anpassung von Planwerten) dokumentiert.
Optimierter Workflow durch Anwendungsverfahren
Durch ein elektronisches Anwendungsverfahren werden verschiedene
Arbeitsbereiche der Jugendhilfe (Wirtschaftliche Jugendhilfe, ASD, UVG,
Beistandschaften, Vormundschaften etc.) in einer Lösung auf der Basis
gemeinsamer Stammdaten integriert.
Auf der Steuerungsebene werden die Leistungs- und Finanzdaten zu
steuerungsrelevanten
Kennzahlen zusammen geführt und bilden
fortlaufend Entwicklungen ab, die die Grundlage für die ziel- und
kennzahlengestützte Steuerung des Jugendamtes bilden.
Die Bewertungen
Produktorientierte
Bewertung
3
1
1
2
1
0
1
werden wie folgt begründet:
Leistungsorganisation
Produkte, Ziele und Kennzahlen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
werden im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) im Produktbereich 06 gebildet. Der Produktbereich bildet alle wirtschaftlichen Betätigungen als auch die fachlichen Verwaltungsaufgaben
der Kinder- und
Jugendhilfe nach den Vorgaben des NKF zur Bildung von Produktgruppen
5
nicht erfüllt = 0; ansatzweise
vollständig erfüllt = 4
erfüllt
= 1;
teilweise
erfüllt
= 2;
überwiegend
erfüllt
= 3;
Uberörtliche Prüfung der Stadt Erftstadl von Apnl bis Juni 2009
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
8 Projekt
Nr. 4954
I
Ju
- 31
Jugend
im kommunalen Haushalt ab. Die Bildung von Produkten
gruppen bleibt nach § 4 der GemHVO den Gemeinden,
und ProduktStädten und
Kreisen überlassen.
Der Organisationsaufbau
des Jugendamtes der Stadt Erftstadt entspricht
im Wesentlichen bereits der empfohlenen Produktstruktur
(die Abteilung
"Verwaltung" ist in Erftstadt separat ausgewiesen). Insgesamt gesehen
ist die Zusammenführung
der Fach- und Ressourcenverantwortung
in
den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung und Tagesbetreuung für Kinder gewährleistet. Die Leistungssteuerung
korrespondierender Angebote und Hilfen in Handlungsfeldern der Kinder- und
Jugendhilfe aus einer Hand ist gegeben. Dies erhöht die Überschaubarkeit und Transparenz wirtschaftlichen Handeins und trägt zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwandes
bei.
Im Folgenden stellen wir zur weiteren Orientierung unseren Mustervorschlag für einen NKF-Produktrahmen
und einen NKF-Produktplan des
Produktbereiches 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" vor.
Mustervorschlagder
für den Produktbereich
Nr.
Produktbereich
GPANRWeines NKF-Produktrahmens
06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe -
Nr.
Produktgruppe
1
Kinder- und
Jugendarbeit
Nr.
1
06
Kinder-, Jugendund Familienhilfe
2
Tagesbetreu ung
für Kinder
2
3
1
2
3
1
3
Hilfen in und außerhalb der Familie
2
3
Ju - 32
Produkt
Kinder- und
Jugendzentren
Erzieherischer Kinderund Jugendschutz
Jugendsozialarbeit
Spielgruppen
Tagespflege
Tageseinrichtungen
Erziehungsberatung,
Hilfen zur Erziehung
Vormundschaften,
Pflegschaften, Adoption
Beistandschaften und
Unterha Itsvorschuss
Überörtliche Prüfunq der Stadt Erftstadt von April bis Juni 2009
I
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
8 Projekt Nr. 4954
Jugend
Mustervorschlag
der GPA NitW eines
für den Produktbereich
Produktgruppen
NKF-Produktplanes
06 -Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Produkte
-
Leistungen
Kinder- und Jugendfreizeitkonzept
Mobile Jugendarbeit
Kinder- und Jugendzentren
Kinder- und Jugendarbeit
Erzieherischer Kinder- und
Jugendschutz
Jugendsozialarbeit
Elterngeld
Tagespflege und
Spielgruppen
Tagesbetreuung
für Kinder
Tageseinrichtungen
Erziehungsberatung,
Hilfen zur Erziehung,
Eing liederungshilfe
Hilfen in und außerhalb der
Familie
Vormundschaften,
Pflegschaften, Adoption
Beistandschaften und
Unterha Itsvorschuss
Betrieb eigener und
Förderung von Kinder- und
Jugendeinrichtungen
freier
Träger
Schutzmaßnahmen für
Kinder und Jugendliche
Leistungen zur schulischen
und beruflichen Ausbildung,
Eingliederung in die
Arbeitswelt und soziale
Integration
Leistungen nach dem
Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetz
Beratung, Werbung und
Vermittlung von
Tagespflegepersonen
Prüfung fachlicher Eignung
Förderung
Fachberatung
Qual itätsentwickl u ng
Bedarfsplanung
Betriebskostenfi na nz ieru ng
Freiwillig Förderung
Erhebung von
Elternbeiträgen
Beratung
Hilfeplanung
Angebotsentwicklung
Leistungen nach § 27 ff.
5GB VIII
Eingliederungshilfe
Führen von Vormundschaften und Pflegschaften
Werbung, Qualifizierung und
Begleitung privater
Vormünder und Pfleger
Adoptionsvermittlung
Leistungen nach dem
Unterha Itsvorsch ussg esetz
Führen von Beistandschaften
Beurkundungen
Ubel-örtliche Prüfung der Stadt Erftstadt von April bis Juni 2009
_ Projekt Nr. 4954
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
I
Ju - 33
Jugend
Das Amt 51 für Jugend, Familie und Soziales führt noch kein eigenverantwortliches
systematisches
Finanzcontrolling
und Berichtswesen
durch. Es erfolgt lediglich ein Fachcontrolling.
In diesem Rahmen werden die internen Entwicklungen ausgewertet,
Abweichungen von den Planungen analysiert und in Form von Quartalsberichten dem Amt 20 "Allgemeiner Finanzdienst" für das ämterübergreifende Finanzcontrolling vorgelegt. Unter NKF-Gesichtspunkten sehen
wir die Notwendigkeit, Controlling instrumente, die die Fach- und Finanzverantwortung
bündeln und zu strategischen Zielformulierungen
führen,
bei den Fachämtern einzurichten.
Das Amt 51 beinhaltet die Abteilungen 510 (Jugend und Familie, 511
(Verwaltung), 512 (Kindertagesbetreuung),
513 (Wohnen und Soziales)
und 514 (Jugendarbeit), so dass eine Vernetzung des Jugend-, Familienund Sozialbereiches hinsichtlich zu erzielender Synergien gegeben ist.
Pädagogische Leistungen in Schulen im Rahmen der SchulsozialarbeitjOffene Ganztagsschule sind dem Amt 51 nur zum Teil zugeordnet.
Im Rahmen des Frühwarnsystemes der Stadt Erftstadt erfolgt eine Förderung verhaltensauffälliger
Schüler im Primarbereich - Altersgruppe 6
bis 12 Jahre (Projekt FÖRSTA). Es erfolgt keine Zusammenführung
aller
pädagogischen
Leistungen in einem gemeinsamen Jugend-, Sozial- und
Schulamt. Das Amt 40 für SChulverwaltungs-, Kultur- und Sportangelegenheiten ist eine selbständige Organisationseinheit.
Zwischen beiden
Ämtern findet jedoch eine kooperative Zusammenarbeit statt.
Empfehlung
Wir halten eine Zusammenführung
der Sozial-, Jugend- und
Schulverwaltung
innerhalb eines Organisationsbereiches
für vorteilhaft. Innerhalb dieser Themen gibt es gleiche Zielgruppen, bei
denen Planungsvorteile und Synergien in der Aufgabenerfüllung
gegeben sind.
J u - 34
I
Überörtliche Prüfung der Stadt Et-ftstadt VOll April bis Juni 2009
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhem-Westfalen
8 Projekt Nr. 4954
Jugend
Ziel- und Kennzahlengestützte
Steuerung
Für die Transparenz des NKF-Haushaltes ist die Bildung von Kennzahlen
und Zielen eine wesentliche Grundlage. Im Rahmen eines NKFgestützten Finanz- und Fachcontrollings sind für den Produktbereich
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe bereits Ziele bestimmt und erste
Kennzahlen auf Grundlage vorhandener Leistungs- und Finanzdaten gebildet. Der Aufbau eines verbesserten steuerungsrelevanten
Kennzahlensystems ist vorgesehen.
Im Rahmen dieses Optimierungsprozesses
empfehlen wir die Bildung
von den einzelnen Produkten und Produktgruppen zugeordneter Finanz-,
Wirtschaftlichkeits-, Leistungs- und Strukturkennzahlen .
Finanzkennzahlen
- charakterisieren
den Mitteleinsatz in Relation zu
einer festen Bezugsgröße (Einwohner); z.B. "Zuschussbedarf
des Produktbereiches Leistungen für Kinder, Jugendliche und Familien je Einwohner";
Wirtschaftlichkeitskennzahlen
- charakterisieren
Relation zu einer Leistung; z.B. "Zuschussbedarf
ziehung je Leistungsempfänger";
den Mitteleinsatz in
Produkt Hilfen zur Er-
Leistungskennzahlen
- charakterisieren die Leistungserbringung gemessen an einem Zielwert (relativer Wert); z.B. "Anteil ambulanter Hilfen an
den Hilfeplanfällen nach § 365GB VIII";
Strukturkennzahlen
- charakterisieren strukturelle Rahmenbedingungen,
in denen die Kommune handelt; z.B. "Kaufkraft der Bevölkerung", ,,5GB
11Quote", "Arbeitslosenquote" .
Bei der Bildung von Kennzahlen kann sich die Stadt Erftstadt für den
Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" an unserem
nachfolgenden Kennzahlenset orientieren.
Uberörtliche
Prüfunq der Stadt Erftstadt von April bis Juni 2009
Nordrhein-Westfalen
8 Projekt
Nr. 4954
Gemeindeprüfungsanstalt
I
Ju - 35
Jugend
Mustervorschlag der GPA NRW für ein Kennzahlenset
für den Produktbereich 06 -Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Nr.
Prod uktbereich
Nr.
Produktgruppe
Produkt
Kinder- und
Jugendzentren
Kennzahlen
2
Erzieherischer
Kinder- und
Jugendschutz
Produktgruppenergebnis der Kinderund Jugendarbeit je
Einwohner
3
(mobile)
Jugendsozialarbeit
1
Spielgruppen
2
Tagespflege
3
Tageseinrichtungen
Nr.
1
1
2
06
- 36
Tagesbetreuung
für Kinder
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
3
Ju
Kinder- und
Jugendarbeit
1
Erziehungsberatung,
Hilfen zur
Erziehung
2
Vormundschaften,
Pflegschaften,
Adoption
3
Beistandschaften
und Unterhaltsvorschuss
Hilfen in und
außerhalb der
Familie
Überörtliche Prüfung der Stadt Erftstadt von April bis Juni 2009
I
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
-
8 Projekt
Nr. 4954
Produktgruppenergebnis der Tagesbetreuung für Kinder je Einwohner
Anteil der Tagespflegeplätze an den
Tagesbetreuungsplätzen insgesamt
Produktergebnis der
Tagesbetreuung für
Kinder je Platz,
Elternbeitragsquote
Produktergebnis der
Leistungen in und
außerhalb der Familie je Einwohner
Produktergebnis der
Hilfe zur Erziehung
je Einwohner,
Leistungsdichte,
Ausgaben je Hilfefall,
Anteil ambulanter
Hilfen an den Hilfen
insgesamt
Produktergebnis der
Leistungen nach
dem Unterhaltsvorschussgesetz je
Einwohner und je
Leistungsbezieher,
Rückholq uote
Jugend
Die Bildung steuerungsrelevanter
Kennzahlen dient der Steuerungsunterstützung. In Zusammenspiel von Verwaltung und Politik sollten hieraus strategische Zielformulierungen
für das Jugendamt generiert werden, die gemeinschaftlich definiert und als Zielvorgabe im Produkthaushalt niedergelegt werden.
Die Budgetplanung, -bewirtschaftung
und -steuerung erfolgt für die einzelnen Arbeitsfelder gebündelt durch das Zentralcontrolling.
Im Bereich
der erzieherischen Hilfen sind die freien Träger in das Controlling eingebunden und erstatten regelmäßig Bericht über die Entwicklung der Fälle,
die wiederum Grundlage für die Hilfeplanung sind. Sämtliche Berichte
werden zeitnah aufbereitet und zusammen mit den aktuellen Entwicklungen in den Teamsitzungen analysiert.
Uberörtllche Prüfung der Stadt Erftstadt von April bis Juni 2009
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen 8 Projekt Nr. 4954
I
Ju
- 37
Jugend
Optimierter
Workflow
durch Anwendungsverfahren
Das Amt für Jugend, Familie und Soziales setzt Standardsoftware
für die
Aufgabenerledigung
ein. Ein elektronisches Anwendungsverfahren
als
Gesamtlösung ist nicht im Einsatz.
Aus unserer Sicht sind mit einem integrierten Anwendungsverfahren
Prozessoptimierung folgende Ziele verbunden:
zur
·
Erhöhung der Produktivität
der Arbeit des Anwenders;
·
Integration verschiedener Arbeitsbereiche der Jugendhilfe
ner Lösung auf der Basis gemeinsamer Stammdaten;
·
Datenintegrität
und Vermeidung von Redundanzen
fassung und Vergeudung von Speicherkapazität);
.
Operative Steuerung (Administration,
Disposition, Information
und Planung) auf einer Datenbasis im standardisierten
Anwendungsverfahren
·
Vermeidung doppelter Aktenführung durch ausschließliche Nutzung des elektronischen Datenbestandes (elektronische Akte).
in ei-
(Mehrfacher-
Durch Anwendungsverfahren
werden auf der Arbeitsebene verschiedene
Arbeitsbereiche
in der Jugendhilfe miteinander verbunden, sodass die
Daten der Klienten nur einmal erfasst werden müssen. Eine Bearbeitung
erfolgt aus dem jeweiligen Arbeitsbereich heraus.
Hierbei gewährleistet
ein abgestuftes Benutzerkonzept
die Einhaltung
datenschutzrechtlicher
Regelungen und die Zuordnung der Fachdaten
zum entsprechend
berechtigten Anwender. Im Mittelpunkt
steht der
Workflow-Gedanke,
d.h. die Beschäftigten werden in ihren täglichen Arbeitsvollzügen
datentechnisch
optimal unterstützt.
Dabei werden alle
relevanten Arbeiten aus einem System heraus möglich.
Auf der Steuerungsebene
werden die Leistungs- und Finanzdaten zu
steuerungsrelevanten
Kennzahlen zusammengeführt
und bilden fortlaufend Entwicklungen ab. Leistungen, Leistungsprozesse, Einnahme- und
Ausgabeentwicklungen
werden transparent und können zur Bewertung
der Zielerreichung
in der Jugendhilfe zu Steuerungszwecken
genutzt
werden.
Ju - 38
I
Überörtliche Prüfung der
Gemeindeprüfungsanstalt
Erftstadt
VOll April bis Juni 2009
Nordrhelll-Westfalen
8 Projekt Nr. 4954
Stadt
Jugend
Das Leistungsspektrum der Jugendhilfe, das in der Anwendung bearbeitet werden soll, umfasst:
·
Verwaltung (Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz,
Wirtschaftliche Jugendhilfe, Haushalt);
·
·
·
Soziale Dienste (ASD, Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften, Jugendgerichtshilfe);
Tagesbetreuung
für Kinder (Stammdatenverwaltung,
nungswesen eigener Einrichtungen);
Fach- und Finanzsteuerung
Rech-
(Statistik).
Für die Wartung und Pflege eines entsprechenden
Programmes
einem Stellenbedarf von einer halben Vollzeitstelle zu rechnen.
ist mit
Empfehlung
Die Stadt Erftstadt sollte bei der Einführung einer elektronischen
Anwendungssoftware
die beschriebenen Anforderungen an eine
Gesamtlösung zugrunde legen.
Mit dieser Empfehlung schließen wir an unsere Empfehlung aus unserem
letzten Prüfturnus an, in dem wir ebenfalls bereits auf die Vorteile einer
einheitlichen Software eingegangen sind und eine entsprechende Einführung bereits empfohlen haben.
Personal
Zur Überprüfung, inwieweit die einzelnen Aufgaben im Jugendamt ausreichend personalisiert sind, dient die an Richtwerten der GPA orientierte
vergleichende Personalbemessung
für das Vergleichsjahr 2007 mit der
Tendenz 2008.
Die Richtwerte wurden aus den bisherigen Prüfungen und Personal- und
Organisationsuntersuchungen
in verschiedenen Jugendämtern
in NRW
gewonnen. Die Richtwerte orientieren sich an der Fragestellung, wie
viele Fälle bei voller Ausprägung der gesetzlichen und fachpolitisch geforderten Anforderungen an die Aufgabenerledigung bearbeitet werden
können.
Uberörtliche Prüfung der Stadt Erftstadt von April bis JUlii 2009
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen 8 Projekt Nr. 4954
I
Ju - 39
Jugend
Die Werte können nur erreicht werden, wenn
·
die Aufgaben ganzheitlich wahrgenommen werden (Einheitssachbearbeitung),
·
in der Aufbauorganisationdie Aufgaben zusammen geführt sind
und keine Schnittstellen zwischen Organisationseinheiten
Entscheidungsabläufen
bestehen und
·
der Workflow der Aufgabenwahrnehmung
Besonderer
oder in
optimiert ist.
Hinweis
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere nachfolgenden
Stellenvergleiche lediglich als Anhaltspunkt dafür dienen sollen,
ob das vorhandene Stellenvolumen in den verschiedenen untersuchten Produktbereichen der "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" einer näheren Überprüfung bedarf.
Eine solche Überprüfung wird in aller Regel nur durch vertiefende
organisatorische
Untersuchungen
und Stellenbedarfsanalysen
vollzogen werden können. Darüber hinaus ist uns bewusst, dass
Stellen-jAufgabeninhalte,
örtliche Besonderheiten bzw. kommunalpolitische Schwerpunktsetzungen,
die wir im Rahmen der Prüfung nicht alle umfassend würdigen können, ein im Vergleich zu
anderen Kommunen abweichendes Stellenvolumen durchaus erklären und rechtfertigen können.
Ju - 40
Überörtliche
I
Prüfunq der Stadt I::rftstadt von April bis Juni 2009
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhem-Westfalen
8
Projekt
Nr.
4954
Jugend
Personal-
und Leistungskennzahlen
PerSonalbemesSuhg
Fallzahl6
Aufgaben
fürdie
- 2007
vergleichende
GPA
Richtwert
Indikator
Personalbedarf
Personalbestand
176
HP Fälle
35
5,03
5,29
Kinderschutz
73
Fallzahl
120
0,61
-
Vollzeitpflege
23
Fallzahl
25
0,92
0,50
176
HP Fälle
166
1,06
0,56
693
Fallzahl
260
2,67
1,83
341
Fallzahl
364
0,94
1,60
16
Fallzahl
97
0,11
0,60
189
Anklagen
und Diversionen
252
0,75
1,26
Allgemeiner
sozialer
i Wirtschaftliche
Dienst
Jugendhilfe
Leistungen nach dem
Unterha Itsvorsch ussg esetz
Beistandschaften,
Amtspflegschaften
vormundschaften
Jugendgerichtshilfe
/-
I
Feststellung
Für die angeführten Aufgaben besteht nach den GPA Richtwerten
ein Personalbedarf von insgesamt 12,09 Vollzeitstellen, während
die Stadt Erftstadt mit 11,64 Vollzeitstellen arbeitet. Die Differenz
liegt bei 0,45 Vollzeitstellen.
Wir haben darüber hinaus die gleiche Personalstandsbemessung
Vergleichsjahr 2008 durchgeführt.
für das
Feststellung
Im Jahr 2008 liegt der Personalbedarf bei insgesamt 13,33 Vollzeitstellen. Der Personalbestand
ist mit 11,64 Vollzeitstellen
gleich geblieben. Es ergibt sich eine Unterschreitung des Personalbedarfes um 1,69 Vollzeitstellen.
6
Fallzahlen 2008 sind wie folgt definiert: Wirtschaftliche Jugendhilfe: Durchschnittliche
Anzahl der laufenden Hilfeplanfälle (Jahresdurchschnitt);
Jugendgerichtshilfe:
Anzahl der
Anklagen und Diversionen im Jahr (Summe); ASD: Hilfeplanfälle pro Mitarbeiter/in;
UVG
Laufende und eingestellte Fälle (Jahresdurchschnitt)
Uberörtliche
PrÜfung der Stadt Erftstadt von Apnl bis Juni 2009
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
8
Projekt
Nr.
4954
I
Ju
- 41
Jugend
Wir gehen
nachfolgend
kurz auf die einzelnen
Bereiche
ein:
Allgemeiner Sozialer Dienst
Die Stadt Erftstadt überschreitet den Personalbedarf im Jahr 2007 um
0,26 Vollzeitstellen. Bei gleich bleibender Stellenausstattung
werden im
Jahr 2008 194 Hilfeplanfälle bearbeitet. Aufgrund der gestiegenen Fallzahlen wird der Richtwert um nunmehr um 0,25 Vollzeitstellen unterschritten. Wir haben diesen Bereich in dem Kapitel "Hilfen zur Erziehung" bereits näher betrachtet und den Ressourceneinsatz im Rahmen
einer Potenzialberechnung monetär berücksichtigt.
Kinderschutz
Auch zu diesem Bereich haben wir im Kapitel "Hilfen zur Erziehung" Ausführungen getroffen. Der Stellenbedarf liegt für eine Fallzahl von 73 Fällen im Jahr 2007 bei 0,61 Vollzeitstellen und steigt bei 86 Fällen im Jahr
2008 auf OJ2 Vollzeitstellen. Der Aufgabenbereich wird bislang - ohne
zusätzliche Stellenausweisung - durch die Mitarbeiter/innen
des ASD mit
bearbeitet. Auch hier haben wir den Personaleinsatz im Rahmen einer
Potenzialberechnung monetär in Ansatz gebracht.
Vollzeitpflege
Die weiterführende
Ausprägung des Anteils der VOlIzeitpflege an den
stationären Hilfen haben wir als Handlungsempfehlung
im Kapitel "Hilfen
zur Erziehung" formuliert. Für eine entsprechende Zielvorgabe sehen wir
anhand unserer Richtwerte für das Jahr 2007 einen Personalbedarf von
OA2 Vollzeitstellen.
Für das Jahr 2008 erhöht sich der Personalbedarf
aufgrund leicht gestiegener Fallzahlen auf 0,58 Vollzeitstellen. Wie wir
bereits dargestellt haben, rechnet sich der Ressourceneinsatz bereits bei
Vermeidung eines Heimpflegefalles.
Wirtschaftliche
Wir ermitteln
Stelleneinsatz
Stadt Erftstadt
sonalschlüssel
Richtwerte ist
Ju - 42
I
Jugendhilfe
im Vergleich zu unseren Richtwerten einen verminderten
von 0,50 Vollzeitstellen. Im Jahr 2008 unterschreitet die
den Richtwert bei 194 Fällen und gleich bleibendem Perum 0,61 Vollzeitstellen.
Die Unterschreitung
unserer
nach Angabe der Stadt Erftstadt personenbedingt möglich.
Überörtliche Prüfunq der Stadt hftstadt
Gemeindeprüfungsanstalt
von April bis Juni 2009
Nordrhem-Westfalen
8 Projekt
Nr. 4954
Jugend
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Der Stellen bedarf wird im Jahr 2007 mit 0,84 Vollzeitstellen und im Jahr
2008 mit 0,92 Vollzeitstellen unterschritten.
Eine Entlastung ist nach
Angaben der Verwaltung geplant.
Beistandschaften
Nach unseren Richtwerten besteht im Vergleichsjahr 2007 ein "Stellenüberhang" von 0,66 Vollzeitstellen, der sich im Jahr 2008 auf 0,54 Vollzeitstellen vermindert.
Nach Angabe der Richtwertkommune
ist mindestens die Hälfte der Fälle
mit Zwangsmaßnahmen
verbunden. Es wird dort das ADV-Verfahren
"ProJugend" von Prosoz angewandt, wobei der Hauptsachbearbeiter
das
ADV-Verfahren selbst pflegt. Durch die gute technische Ausstattung wird
eine schnittstellenfreie
Bearbeitung gewährleistet. Eine eingehende Beratung und Unterstützung der Mütter ist nach Angaben der Richtwertkommune gewährleistet.
Die Stadt Erftstadt arbeitet nach einer Empfehlung der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe,
der eine kommunale Orientierungshilfe
zur
Personalbedarfsbemessung
des
Landes
BadenWürttemberg zu Grunde liegt. Hiernach wird für den Bereich Beistandschaften ein Bearbeitungsvolumen
von 230 bis 270 Fällen pro Voll zeitstelle vorgegeben. Wir haben diesbezüglich den Durchschnittswert
unserer bislang 42 geprüften Kommunen ermittelt. Hiernach liegt der durchschnittliche Fallschlüssel pro Mitarbeiter/in bei 337 Fällen und somit in
der Nähe unseres Benchmarks von 364 Fällen.
Darüber hinaus ergibt sich für Erftstadt die Besonderheit, dass Zahlungsabwicklungen
in diesem Bereich durch "online-banking"
im Jugendamt selbst erfolgen. In anderen Kommunen wird diese Aufgabe von der
Stadtkasse wahrgenommen.
Hierdurch ergibt sich nach Schätzung der
Verwaltung ein zusätzlicher Aufwand, der einen Anteil von 20 Prozent
einer Vollzeitstelle ausmacht.
Unter Anrechnung dieses Aufwandes sinkt der ermittelte "Stellenüberhang" des Jahres 2008 auf 0,34 Vollzeitstellen.
Aufgrund steigender
Fallzahlen in dem Bereich (341 Fälle in 2007 / 385 Fälle in 2008) sehen
wir aktuell keinen verstärkten Handlungsbedarf.
Die Fallzahlen sollten
aber im Auge behalten werden, um frühzeitig gegenzusteuern.
Uberörtliche
Prüfunq der Stadt Erftstadt von April bis Juni 2009
Nordrhein-Westfalen
Projekt Nr. 4954
Gemeindeprüfungsanstalt
.
I
Ju - 43
Jugend
Amtspflegschaften
/ Amtsvormundschaften
Für diesen Bereich setzt die Stadt Erftstadt nach unserem Richtwert im
Jahr 2007 insgesamt 0,49 Vollzeitstellen mehr ein. Im Jahr 2008 verringert sich die Differenz zu unserem Richtwert auf 0,33 Vollzeitstellen.
Von der Richtwert-Kommune
wurde darauf hingewiesen, dass der ASD
Unterstützungsleistungen
für diesen Bereich liefert (Kontaktaufnahme,
Begleitung). Es ist aber davon auszugehen, dass dies auch in anderen
Kommunen der Fall ist, so dass der Richtwert als belastbar angesehen
wird. Nach Angaben der Richtwert-Kommune
erfolgt die Sachbearbeitung ohne Überstunden und unter Erfüllung von gesetzten Qualitätsstandards.
Auch für diesen Bereich orientiert sich das Jugendamt an den Empfehlungen der Landesjugendämter,
die Richtwertvorgaben
des Landes
Baden-Württemberg
zu Grunde legen. Hiernach liegt der Stellenschlüssel
bei 60 bis 90 Fällen pro Mitarbeiter/in. Wir geben als Richtwert 97 Fälle
vor und liegen somit oberhalb der Vorgaben aus Baden-Württemberg.
Auch hier haben wir den Mittelwert unserer bislang geprüften 42 Kommunen gezogen. Hier kommen wir auf einen Fallschlüssel von rund 100
Fällen je Vollzeitstelle.
Die Stadt Erftstadt stellt nach eigenen Angaben eine individuelle Betreuung ihrer Mündel sicher. Den Mitarbeiter/innen
ist ein persönlicher Zugang wichtig, der zeitliche Ressourcen zugunsten einer intensiven Beziehung bindet.
Aufgrund steigender Fallzahlen (von 16 Fällen im Jahr 2007 auf 26 Fälle
im Jahr 2008) sehen wir auch für diesen Bereich derzeit keinen Handlungsbedarf. Die Fallzahlen sollten auch hier beobachtet werden, um im
Personalschlüssel gegebenenfalls frühzeitig gegenzusteuern.
Jugendgerichtshilfe
Der Personalbestand liegt mit 0,51 Vollzeitstellen über unserem Richtwert und steigt im Jahr 2008 aufgrund leicht rückläufiger Fallzahlen auf
0,52 Vollzeitstellen an.
Der Richtwert wird durch eine Kommune erreicht, die nach eigenen Angaben eine Vielzahl gleich gelagerter Fälle zu verzeichnen hat. Da aber
weitere Kommunen das Niveau nahezu erreichen, ist der Wert grundsätzlich belastbar.
J u - 44
I
Uberörtllche Prüfung der Stadt Erftstadt von April bis Juni 2009
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhem-Westfalen 8 Projekt Nr. 4954
Jugend
Die Stadt Erftstadt hat für diesen Bereich eine Umstrukturierung vorgenommen, nach der die Jugendgerichtshilfe zukünftig in den Bereich der
Jugendarbeit eingegliedert wird. Hierdurch verspricht sich das Jugendamt Synergien, die mit einer mittelfristigen Senkung des SteIlenvolumens um 0,25 Vollzeitstellen beziffert werden.
Zuschussbedarf
des Jugendamtes
Den Zuschussbedarf des Jugendamtes ermitteln wir auf der Grundlage
der kommunalen Rechnungsergebnisse
der Abschnitte 45 (Jugendhilfe
nach SGB VIII), 46 (Einrichtungen der Jugendhilfe) und der Unterabschnitte 407 (Verwaltung der Jugendhilfe) und 481 (Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes).
Bereinigt haben wir Miet- und Pachtzahlungen
an den Eigenbetrieb Immobilienmanagement.
Darstellung der Ist-Situation
Im Jahr 2007 liegt der Zuschussbedarf des Jugendamtes bei insgesamt
rund 6,9 Mio. Euro. Wir stellen nachfolgend den intrakommunalen Zeitverlauf dar.
Zuschussbedarfdes
Jugendamtes
in Euro
2005
2006
2007
2008
6.562.004
6.843.343
6.958.474
6.939.449
Der Zuschussbedarf steigt bis zum Jahr 2007 kontinuierlich an. Im Jahr
2008 ergibt sich eine leichte Verringerung um rund 19.000 Euro, die
insbesondere in Zusammenhang
mit einer Reduzierung von Ausgaben
im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder steht.
Im Eckjahresvergleich 2005/2008 ergibt sich eine Steigerung des Zuschussbedarfes um rund 6 Prozent. Bezogen auf den Einwohner positioniert sich die Stadt Erftstadt im interkommunalen Vergleich des Jahres
2007 wie folgt:
Uberörtliche
Prüfunq der Stadt Erftstadt von April bis Juni 2009
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhem-Westfalen
8 Projekt
Nr. 4954
I
J u - 45
Jugend
Zuschussbedarf
des Jugendamtes
je Einwohner
interkommunalen
Vergleich 2007
250
im
230
200
136
150
0
I-
~w
100
50
0
Maximum
Minimum
Mittelwert
Erftstadt
Die Stadt Erftstadt positioniert sich im Minimum. Zur Einordnung des
Ergebnisses bietet die Klassierung weitere Orientierung:
Zuschussbedarf
des Jugendamtes
je Einwohner in 2007 in Klassen und Euro
unter 150
150 bis unter 180
180 bis unter 210
ab 210
6 Städte
13 Städte
10 Städte
10 Städte
Aufgaben- und produktgruppenbezogen
wie folgt:
Ausgaben
verteilt sich das Finanzvolumen
des Jugendamtes
11 Tagesbetreuung
für
nach Produktgruppen
Kinder
. Kinder- und Jugendarbeit
J Hilfen
J u - 46
Uberärtliche
I
innerhalb
und
außerhalb
der
Familie
Prüfung der Stadt Erftstadt von April bis Juni 2009
Gemeindeprufungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
8
Projekt
Nr.
4954
Jugend
KIWI-Kennzahl "Zuschussbedarf
Einwohner"
des Jugendamtes
je
Der Zuschussbedarf des Jugendamtes je Einwohner bildet die höchst
aggregierte Kennzahl im Prüfgebiet. Die KIWI-Bewertung generiert sich
aus den wesentlichen Erkenntnissen und Ergebnissen des Berichtes. Wir
stellen nachfolgend die wichtigsten Kriterien für die Bewertung noch
einmal zusammen:
Ist-Situation
·
·
·
·
·
·
Der Zuschussbedarf des Jugendamtes liegt in 2007 insgesamt bei
rund 6,9 Mio. Euro. Hiervon entfallen auf den Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder rund 3,7 Mio. Euro auf den Bereich
der Erzieherischen Hilfen rund 2,7 Mio. Euro und auf den Bereich
der Kinder- und Jugendarbeit rund 594.000 Euro. Im Eckjahresvergleich 2004/2007 steigt der Zuschussbedarf um sechs Prozent.
Bezogen auf den Einwohner positioniert sich die Stadt Erftstadt
mit einem Zuschussbedarf von 136 Euro im Vergleichsjahr 2007
am Minimum.
Die Bereiche der Erzieherischen Hilfen und der Kinder- und Jugendarbeit zeigen sich im interkommunalen Vergleich des Zuschussbedarfes
deutlich unterdurchschnittlich;
der Bereich der
Tagesbetreuung für Kinder liegt im Mittelwert.
Ein gut strukturiertes soziales Frühwarnsystem und eine gute interne und externe Vernetzung sorgen bereits im Vorfeld erzieherischer Hilfen für eine gute Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Hierdurch kommen überwiegend ältere und schwierige Kinder in den Betreuungskreis des Jugendamtes. Das wirkt sich auf
die Quoten "ambulant vor stationär" und "Anteil Vollzeitpflege an
den stationären Hilfen" aus, die im interkommunalen
Vergleich
unter den Werten der Vergleichskommunen liegen.
Die Bereiche "Tagesbetreuung für Kinder" und "Kinder- und Jugendarbeit" sind bereits wirkungsorientiert ausgerichtet und unterstützen den Ansatz der Verwaltung, bereits im Vorfeld erzieherischer Hilfen geeignete Präventionsmaßnahmen
zu konzipieren.
Die Personalbemessung
ausgewählter Themenfelder des Jugendamtes anhand von GPA-Richtwerten zeigt insgesamt gesehen ei-
Uberörtliche Prüfung der Stadt Erftstadt von Apill bis JUlII 2009
Gememdeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen 8 Projekt Nr. 4954
I
Ju - 47
Jugend
nen Personalbedarf für das Jahr 2007 von 0,45 Vollzeitstellen,
der im Jahr 2008 aufgrund steigender Fallzahlen auf 1,69 Vollzeitstellen steigt.
·
Insgesamt gesehen ist das Jugendamt der Stadt Erftstadt sowohl
von den operativen Verfahrensabläufen
als auch von dem internen strategischen Gesamtansatz her gut aufgestellt. Dies wirkt
sich in dem geringen Zuschussbedarf des Jugendamtes aus.
Dennoch zeigen sich für die einzelnen Arbeitsfelder steigende Zuschussbedarfe, die einer frühzeitigen Gegensteuerung bedürfen.
·
Bei uns hat sich auch der Eindruck verfestigt, dass die reibungslosen Verfahrensabläufe
im Jugendamt derzeit in engem Zusammenhang mit der konstanten Besetzung der Leitungskräfte in den
einzelnen Bereichen stehen. Im Falle einer Personalfluktuation
könnten sich die im Bewertungsbogen "Anforderungen an die Gesamtsteuerung des Jugendamtes - Analyse und Bewertung" festgestellten Steuerungsdefizite deutlich stärker auswirken.
Handlungsempfehlungen
·
·
·
Niederschwellige zugehende Hilfen im Bereich der Hilfen zur Erziehung verstärken, um kostenintensive stationäre Maßnahmen
zu vermeiden. Ressourceneinsatz im Vorfeld führt nach unseren
Berechnungen zu einem Einsparpotenzial von rund 415.000 Euro.
Interne Zielvorgabe zum Ausbau des Anteils der Tagespflegeplätze an den Tagesbetreuungsplätzen
beibehalten.
EDV-Verfahren einsetzen, das übergreifende Auswertungen
ermöglicht. Fach- und Finanzcontrolling zusammenführen.
Steuerungsrelevante
Kennzahlen bilden. Hieraus strategische Zielvorgaben im Konsens zwischen Verwaltung und Politik ableiten und
im Produkthaushalt festschreiben. Entwicklungen beobachten und
frühzeitig gegensteuern.
KIWI-Bewertung
Angesichts
der beschriebenen Gesamtsituation
bewerten wir die
Kennzahl "Zuschussbedarf
oder Ergebnis des Jugendamtes" mit
dem Index
J u - 48
I
4.
Uberörtliche Prüfung der Stadt Erftstadt von April bis Juni 2009
Gerneindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen 8 Projekt Nr. 4954
Jugend
Potenzial
und Fazit
Das Potenzial im Prüfgebiet Jugend stellt sich wie folgt dar:
Übersicht Potenzial
- Prüfgebiet Jugend
Potenzial in Euro
Prüfungsschwerpunkt
absolut (gerundet
auf 1.000 Euro)
je Einwohner
Hilfe zur Erziehung - Anteil ambulanter Hilfen an den Hilfeplanfällen insgesamt
415.000
8,14
Fazit
Der Zuschussbedarf des Jugendamtes liegt im Vergleichsjahr 2007
bei rund 6,9 Mio. Euro insgesamt und bei 136 Euro je Einwohner.
Mit diesem Wert positioniert sich die Stadt Erftstadt im interkommunalen Vergleich im Bereich des Minimumwertes.
Der Zuschussbedarf verteilt sich zu 54 Prozent auf den Bereich der
Tagesbetreuung für Kinder, zu 38 Prozent auf den Bereich der Hilfen zur Erziehung und zu 8 Prozent auf die Kinder- und Jugendarbeit. Dabei zeigen sich die Bereiche der Hilfen zur Erziehung und
der Kinder- und Jugendarbeit im interkommunalen
Vergleich unterdurchschnittlich,
während der Bereich der Tagesbetreuung für
Kinder im Mittelwert liegt.
Das Jugendamt ist gut strukturiert.
Eine Gesamtkonzeption
betrachtet die einzelnen Aufgabenfelder des Jugendamtes wirkungsorientiert im Zusammenspiel zur Vermeidung erzieherischer Hilfen. Eine gute interne und externe Vernetzung sowie frühe Zugangshilfen sorgen für eine Betreuung von Kindern und Jugendlichen und vermeiden somit langfristig kostenintensive
Hilfen zur
Erziehung.
Dennoch erfordern steigende Zuschussbedarfe eine effektive Gegensteuerung. Um den Anteil ambulanter Hilfen zu erhöhen, sind
gezielte Maßnahmen für Eltern, Kinder und Jugendliche mit multiplen Problem lagen und für ältere Kinder erforderlich. Hierfür ist
ein Ressourceneinsatz notwendig, der nach unseren Berechnungen zu einem Einsparpotenzial von rund 415.000 Euro führt.
Uberörtliche
Prufunq der Stadt Erftstadt von Apnl bis Juni 2009
Nordrheln-Westfalen 8 Projekt Nr. 4954
Gemeindeprüfungsanstalt
I
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Jugend
Fazit
Darüber hinaus können die operativen
und strategischen
Verfahrensweisen
durch den Einsatz eines übergreifenden
modularen
EDV-Verfahrens
unterstützt
werden,
das das Fach- und Finanzcontrolling
bündelt und über die Auswertung
von Kennzahlen
zu
konkreten
strategischen
Zielformulierungen
führt, die gemeinsam
von Rat und Verwaltung
beschlossen werden sollten.
Insgesamt
gesehen haben wir einen guten Eindruck von den Verfahrensweisen
des Jugendamtes
der Stadt Erftstadt
gewonnen.
Hiermit setzt die Stadt Erftstadt den Eindruck aus unserer letzten
Prüfung fort.
J u - 50
Uberörtliche
I
Prüfung der Stadt Erftstadl von April bis Juni 2009
Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen
8
Projekt
Nr. 4954