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Beschlussvorlage (Erstaufforstung Erweiterung Friesheimer Busch)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
01.07.2010
Erstellt
21.06.10, 06:55
Aktualisiert
21.06.10, 06:55
Beschlussvorlage (Erstaufforstung Erweiterung Friesheimer Busch) Beschlussvorlage (Erstaufforstung Erweiterung Friesheimer Busch)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 113/2010 Az.: 82 32-10 Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82-/-61- Datum: 10.02.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 10.03.2010 17.06.2010 Erstaufforstung Erweiterung Friesheimer Busch Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 10.02.2010 Beschlussentwurf: Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft erteilt dem Landesbetrieb Wald und Holz NordrheinWestfalen, Forstbetriebsbezirk Kerpen, den Auftrag eine Teilfläche von 70.537 qm aus dem Grundstück Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstück 122, aufzuforsten. Die Erstaufforstung erfolgt auf der Grundlage der Planung und Kostenschätzung vom 09.02.2010. Die geschätzten Kosten für die Erstaufforstung und die fünfjährige Anwuchspflege betragen insgesamt 117.500,00 EURO. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in der Pflanzperiode 2010/2011. Begründung: Das städtische Ökokonto ist bis auf einen kleinen Restanteil aufgezehrt. Für weitere Bauleitplanungen ist es erforderlich, dass die entsprechenden Ausgleichsflächen zur Verfügung stehen. Hinsichtlich weiterer Flächenversiegelungen bei evtl. Neuansiedlungen im Wirtschaftspark ist unter Umständen zusätzlicher Ausgleich erforderlich. Mit Anlegung dieser ca. 7 ha großen Fläche im Bereich des Friesheimer Busch ist ein entsprechender Flächen“vorrat“ gewährleistet. Die Stadt Erftstadt hat als Mitglied der Forstbetriebsgemeinschaft Ville einen entsprechenden Beförsterungvertrag. Die Ausführung obliegt dem Forstam Bonn, Forstbetriebsbezirk Kerpen, daher hat dieses auch die Planung der Erstaufforstungen übernommen und die nachfolgende Kostenkalkulation vorgenommen: Bodenvorbereitung Pflanzenankauf und Pflanzung Bau eines Wildschutzzaunes Anwuchspflege (5 Jahre) 7.500,00 EURO 72.000,00 EURO 10.000,00 EURO 28.000,00 EURO Auf eine Ausschreibung bzw. Preisanfrage für diese forstbetriebliche Maßnahme wird verzichtet. Die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit erfolgt beim Forstamt Bonn durch eine Kosten/Nutzenabwägung. Beim Pflanzenankauf erfolgt eine persönliche Inaugenscheinnahme des Pflanzgutes bei verschiedenen Baumschulen durch den zuständigen Förster. Die Abwägung von Qualität und Preis wird vor Ort vorgenommen und dann eine entsprechende Bestellung aufgegeben. Die Unternehmerarbeiten werden an den Unternehmer vergeben, der lt. Preisliste das günstigste Angebot abgegeben hat. Die Preislisten werden in 2- bis 3-jährigem Abstand gemäß Preisanfrage neu erstellt, so dass auch hier die Wirtschaftlichkeit gewährleistet ist. Eine Überprüfung erfolgt durch die Rechnungsprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Planung, Betreuung und fachliche Beratung erfolgt kostenlos durch das Forstamt aufgrund der Mitgliedschaft in der Forstbetriebsgemeinschaft Ville. Hierdurch wird gewährleistet, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, die Durchführbarkeit der Maßnahme sichergestellt und Umweltschutzaspekten Rechnung getragen wird, sowie eine spätere Beförsterung erfolgen kann. Gegen die Vergabe an den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen bestehen aus vorgenannten Gründen keine Bedenken. (Dr. Rips) -2-