Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
01.07.2010
Erstellt
21.06.10, 06:55
Aktualisiert
21.06.10, 06:55
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 113/2010
Az.: 82 32-10
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82-/-61- Datum: 10.02.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
10.03.2010
17.06.2010
Erstaufforstung Erweiterung Friesheimer Busch
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 10.02.2010
Beschlussentwurf:
Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft erteilt dem Landesbetrieb Wald und Holz NordrheinWestfalen, Forstbetriebsbezirk Kerpen, den Auftrag eine Teilfläche von 70.537 qm aus dem
Grundstück Gemarkung Bliesheim, Flur 10, Flurstück 122, aufzuforsten.
Die Erstaufforstung erfolgt auf der Grundlage der Planung und Kostenschätzung vom 09.02.2010.
Die geschätzten Kosten für die Erstaufforstung und die fünfjährige Anwuchspflege betragen
insgesamt 117.500,00 EURO.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in der Pflanzperiode 2010/2011.
Begründung:
Das städtische Ökokonto ist bis auf einen kleinen Restanteil aufgezehrt. Für weitere
Bauleitplanungen ist es erforderlich, dass die entsprechenden Ausgleichsflächen zur Verfügung
stehen. Hinsichtlich weiterer Flächenversiegelungen bei evtl. Neuansiedlungen im Wirtschaftspark
ist unter Umständen zusätzlicher Ausgleich erforderlich. Mit Anlegung dieser ca. 7 ha großen
Fläche im Bereich des Friesheimer Busch ist ein entsprechender Flächen“vorrat“ gewährleistet.
Die Stadt Erftstadt hat als Mitglied der Forstbetriebsgemeinschaft Ville einen entsprechenden
Beförsterungvertrag. Die Ausführung obliegt dem Forstam Bonn, Forstbetriebsbezirk Kerpen,
daher hat dieses auch die Planung der Erstaufforstungen übernommen und die nachfolgende
Kostenkalkulation vorgenommen:
Bodenvorbereitung
Pflanzenankauf und Pflanzung
Bau eines Wildschutzzaunes
Anwuchspflege (5 Jahre)
7.500,00 EURO
72.000,00 EURO
10.000,00 EURO
28.000,00 EURO
Auf eine Ausschreibung bzw. Preisanfrage für diese forstbetriebliche Maßnahme wird verzichtet.
Die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit erfolgt beim Forstamt Bonn durch eine Kosten/Nutzenabwägung. Beim Pflanzenankauf erfolgt eine persönliche Inaugenscheinnahme des
Pflanzgutes bei verschiedenen Baumschulen durch den zuständigen Förster. Die Abwägung von
Qualität und Preis wird vor Ort vorgenommen und dann eine entsprechende Bestellung
aufgegeben. Die Unternehmerarbeiten werden an den Unternehmer vergeben, der lt. Preisliste das
günstigste Angebot abgegeben hat. Die Preislisten werden in 2- bis 3-jährigem Abstand gemäß
Preisanfrage neu erstellt, so dass auch hier die Wirtschaftlichkeit gewährleistet ist. Eine
Überprüfung erfolgt durch die Rechnungsprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Planung, Betreuung und fachliche Beratung erfolgt kostenlos durch das Forstamt aufgrund der
Mitgliedschaft in der Forstbetriebsgemeinschaft Ville. Hierdurch wird gewährleistet, dass die
gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, die Durchführbarkeit der Maßnahme
sichergestellt und Umweltschutzaspekten Rechnung getragen wird, sowie eine spätere
Beförsterung erfolgen kann.
Gegen die Vergabe an den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen bestehen aus
vorgenannten Gründen keine Bedenken.
(Dr. Rips)
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