Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Berichterstattung über die Errichtung eines Mobilfunkmastes in Dirmerzheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
01.07.2010
Erstellt
21.06.10, 06:55
Aktualisiert
21.06.10, 06:55
Antrag (Antrag bzgl. Berichterstattung über die Errichtung eines Mobilfunkmastes in Dirmerzheim) Antrag (Antrag bzgl. Berichterstattung über die Errichtung eines Mobilfunkmastes in Dirmerzheim)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 190/2010 Az.: 82 31-21/G 447 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 23.03.2010 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 17.06.2010 Antrag bzgl. Berichterstattung über die Errichtung eines Mobilfunkmastes in Dirmerzheim Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 23.03.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Die Firma Vodafone ist im Dezember 2002 an die Stadt Erftstadt herangetreten und stellte die Planung einer VF D2-Mobilfunkstation für das Gebiet Dirmerzheim vor. Die Errichtung der Mobilfunkstation war erforderlich, da seinerzeit der neue UMTS-Standard eingeführt wurde. Das Stadtgebiet war weitestgehend funktechnisch versorgt, jedoch wurde im Bereich ErftstadtDirmerzheim, Wehrstraße (Ecke Sportstraße) eine Versorgungslücke bzw. ein Engpass verzeichnet. Aufgrund der funktechnischen Begebenheiten kam als Standort der Sportplatz in ErftstadtDirmerzheim, hier der Austausch eines Flutlichtmastes, in Betracht. Daraufhin haben zwischen Vertetern des SC Dirmerzheim, dem seinerzeitgen Ortsvorsteher, Ratsmitgliedern, der Fa. Vodafone und der Stadt Erftstadt mehrere Ortstermine stattgefunden, unter anderem am 13.02.2003, bei dem auch der auszutauschende Flutlichtmast und der Standort der Versorgungseinheit festgelegt wurde. Den Beteiligten wurden Auszüge aus dem avisierten Nutzungsvertrag mit Vodafone sowie Broschüren zur Verfügung gestellt und um Mitteilung gebeten, ob Einwendungen oder Bedenken bestehen. Diese wurden nicht vorgetragen. Da der Ausschuss für Umwelt- und Denkmalschutz in seiner Sitzung am 27.09.2001 (S 7/1429) beschlossen hat, dass keine Mobilfunkstationen auf städtischen Grundstücken zulässig sind, bevor nicht der Rat darüber in Kenntnis gesetzt worden ist, wurde eine entsprechende Entscheidung über den Abschluss eines Nutzungsvertrages über die Errichtung einer Funkstation (Antennen und Antennenträger) mit Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz für das Grundstück Gemarkung Dirmerzheim, Flur 5, Flurstück 241 (Sportplatz Dirmerzheim) herbeigeführt. Der Rat hat daraufhin in seiner Sitzung am 09.12.2003 - V 7/3134, öffentlicher Teil - einstimmig beschlossen, dem Abschluss eines Nutzungsvertrages mit Vodafone zuzustimmen. Zum damaligen Zeitpunkt wurde vereinbart, dass ein Flutlichtmast durch den Mobilfunkmast ersetzt wird. Aufgrund technischer Gegebenheiten und der Einhaltung von Abstandsflächen zum Spielfeld war dies jedoch nicht umsetzbar, so dass der Rat der Stadt Erftstadt in öffentlicher Sitzung am 05.07.2005 mit V 8/0644 einstimmig mit einer Enthaltung dem Neubau des Mobilfunkmastes zugestimmt hat. Die Baugenehmigung für die Errichtung des Funkmastes wurde am 08.10.2009 erteilt. Für die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung von Mobilfunkbasisstationen ist die Vorlage einer Standortbescheinigung, welche die Bundesnetzagentur erteilt, erforderlich. Im Rahmen dieses Standortbescheinigungsverfahrens prüft die Bundesnetzagentur u. a. die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern, die Sicherheitsabstandsflächen, die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte. Entsprechende Feldstärken werden unter Annahme der maximalen Anlagenauslastung festgelegt. Nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder hat die Bundesnetzagentur eine Standortbescheinigung zu erteilen, wenn der Schutz von Personen gewährleistet ist. Eine entsprechende Standortbescheinigung wurde durch die Fa. Vodafone vorlegt, so dass die Baugenehmigung zu erteilen ist. Eine Bürgerbeteiligung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist nicht erforderlich. Auf Wunsch des SC Dirmerzheim wurde abweichend zu dem ursprünglichen Standort lt. Baugenehmigung vom 08.10.2009 eine Verschiebung durch die Fa. Vodafone beim Bauordnungsamt der Stadt Erftstadt beantragt ( Antragseingang: 24.02.2010). Diesem Antrag wurde am 04.03.2010 durch das Bauordnungsamt stattgegeben. Dadurch wurde erreicht, dass der Spielbetrieb des SC Dirmerzheim durch den Mast und das erforderliche Fundament nicht beeinträchtigt wird. (Dr. Rips) -2-