Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
01.07.2010
Erstellt
21.06.10, 06:55
Aktualisiert
21.06.10, 06:55
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 190/2010
Az.: 82 31-21/G 447
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 23.03.2010
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
17.06.2010
Antrag bzgl. Berichterstattung über die Errichtung eines Mobilfunkmastes in
Dirmerzheim
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 23.03.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Firma Vodafone ist im Dezember 2002 an die Stadt Erftstadt herangetreten und stellte die
Planung einer VF D2-Mobilfunkstation für das Gebiet Dirmerzheim vor. Die Errichtung der
Mobilfunkstation war erforderlich, da seinerzeit der neue UMTS-Standard eingeführt wurde. Das
Stadtgebiet war weitestgehend funktechnisch versorgt, jedoch wurde im Bereich ErftstadtDirmerzheim, Wehrstraße (Ecke Sportstraße) eine Versorgungslücke bzw. ein Engpass
verzeichnet.
Aufgrund der funktechnischen Begebenheiten kam als Standort der Sportplatz in ErftstadtDirmerzheim, hier der Austausch eines Flutlichtmastes, in Betracht.
Daraufhin haben zwischen Vertetern des SC Dirmerzheim, dem seinerzeitgen Ortsvorsteher,
Ratsmitgliedern, der Fa. Vodafone und der Stadt Erftstadt mehrere Ortstermine stattgefunden,
unter anderem am 13.02.2003, bei dem auch der auszutauschende Flutlichtmast und der Standort
der Versorgungseinheit festgelegt wurde. Den Beteiligten wurden Auszüge aus dem avisierten
Nutzungsvertrag mit Vodafone sowie Broschüren zur Verfügung gestellt und um Mitteilung
gebeten, ob Einwendungen oder Bedenken bestehen. Diese wurden nicht vorgetragen.
Da der Ausschuss für Umwelt- und Denkmalschutz in seiner Sitzung am 27.09.2001 (S 7/1429)
beschlossen hat, dass keine Mobilfunkstationen auf städtischen Grundstücken zulässig sind, bevor
nicht der Rat darüber in Kenntnis gesetzt worden ist, wurde eine entsprechende Entscheidung
über den Abschluss eines Nutzungsvertrages über die Errichtung einer Funkstation (Antennen und
Antennenträger) mit Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz für das Grundstück
Gemarkung Dirmerzheim, Flur 5, Flurstück 241 (Sportplatz Dirmerzheim) herbeigeführt.
Der Rat hat daraufhin in seiner Sitzung am 09.12.2003 - V 7/3134, öffentlicher Teil - einstimmig
beschlossen, dem Abschluss eines Nutzungsvertrages mit Vodafone zuzustimmen. Zum
damaligen Zeitpunkt wurde vereinbart, dass ein Flutlichtmast durch den Mobilfunkmast ersetzt
wird. Aufgrund technischer Gegebenheiten und der Einhaltung von Abstandsflächen zum Spielfeld
war dies jedoch nicht umsetzbar, so dass der Rat der Stadt Erftstadt in öffentlicher Sitzung am
05.07.2005 mit V 8/0644 einstimmig mit einer Enthaltung dem Neubau des Mobilfunkmastes
zugestimmt hat.
Die Baugenehmigung für die Errichtung des Funkmastes wurde am 08.10.2009 erteilt. Für die
Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung von Mobilfunkbasisstationen ist die Vorlage
einer Standortbescheinigung, welche die Bundesnetzagentur erteilt, erforderlich. Im Rahmen
dieses Standortbescheinigungsverfahrens prüft die Bundesnetzagentur u. a. die Einhaltung der
zulässigen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern, die
Sicherheitsabstandsflächen, die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte. Entsprechende
Feldstärken werden unter Annahme der maximalen Anlagenauslastung festgelegt. Nach der
Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder hat die
Bundesnetzagentur eine Standortbescheinigung zu erteilen, wenn der Schutz von Personen
gewährleistet ist. Eine entsprechende Standortbescheinigung wurde durch die Fa. Vodafone
vorlegt, so dass die Baugenehmigung zu erteilen ist. Eine Bürgerbeteiligung im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens ist nicht erforderlich.
Auf Wunsch des SC Dirmerzheim wurde abweichend zu dem ursprünglichen Standort lt.
Baugenehmigung vom 08.10.2009 eine Verschiebung durch die Fa. Vodafone beim
Bauordnungsamt der Stadt Erftstadt beantragt ( Antragseingang: 24.02.2010). Diesem Antrag
wurde am 04.03.2010 durch das Bauordnungsamt stattgegeben. Dadurch wurde erreicht, dass der
Spielbetrieb des SC Dirmerzheim durch den Mast und das erforderliche Fundament nicht
beeinträchtigt wird.
(Dr. Rips)
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