Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
07.07.10, 07:07
Aktualisiert
07.07.10, 07:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Vertrag
zwischen
1.
der Stadt Erftstadt, vertreten durch Herrn Bürgermeister Dr. Franz-Georg Rips,
Holzdamm 10, 50374 Erftstadt-Liblar,
und
2.
der Freibadinitiative Kierdorf e.V., vertreten durch Frau Sabine Schulz-Brauckhoff
und Frau Sandra Getto, Wiesenstraße 53, 50374 Erftstadt (Vereinsanschrift).
§1
Die Stadt Erftstadt überträgt der Freibadinitiative Kierdorf e.V das Freibad in Kierdorf zur
selbst gestalteten und eigenverantwortlichen Nutzung. Die technischen Anlagen werden in
dem Zustand, wie sie sich bei Vertragsabschluss befinden, übergeben.
§2
Die Initiative übernimmt die Gesamtverantwortung für den Betrieb, sowohl was die
Öffnungszeiten als auch die Nutzungsbedingungen, die Aufsicht, die Verkehrssicherung und
die Hygiene anbelangt. Eventuelle Kosten sind für die Stadt Erftstadt damit nicht verbunden.
§3
Als Ausnahmen von der Kostenfreiheit aus Sicht der Stadt gelten die Gebäude- und
Grundstücksversicherung während der Nutzungszeit und die Bereitstellung eines
Schwimmmeisters / einer Schwimmmeisterin während des Badebetriebs.
§4
Die Initiative übernimmt neben dem technischen Betrieb auch die finanzielle Verantwortung,
vereinnahmt die Einnahmen und verwaltet diese auf eigene Rechnung. In gleicher Weise
werden alle Ausgaben (Ausnahme Schwimmmeister/-in und Gebäude- und
Grundstücksversicherung) von der Freibadinitiative Kierdorf e.V. übernommen.
§5
Das Freibad wird in dem vorhandenen bekannten Zustand der Freibadinitiative Kierdorf e.V.
übergeben. Die Stadt Erftstadt übernimmt keinerlei Haftung für den ordnungsgemäßen
Zustand.
§6
Die Freibadinitiative Kierdorf e.V. verpflichtet sich der Stadt Erftstadt gegenüber, beim
Betrieb des Freibades alle rechtlichen Vorschriften einzuhalten.
§7
Das unbefristete Vertragsverhältnis beginnt am 1. Mai 2010. Das Vertragsverhältnis endet,
so eine Vertragspartei den Vertrag schriftlich drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres
kündigt. Die Regelung unter §3 gelten jedoch lediglich bis zum 31.12.2010.
Erftstadt, den …………………………
Stadt Erftstadt
Freibadinitiative Kierdorf e.V.
…………………………
(Dr. Franz-Georg Rips)
Bürgermeister
……………………………….
(Sabine Schulz-Brauckhoff)
Vorstandsmitglied
…….…………………………
(Sandra Getto)
Vorstandsmitglied