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Beschlussvorlage (Zustimmung der Stadt Erftstadt zur Beteiligung der GVG an der RheinEnergie Express GmbH)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
07.07.10, 07:07
Aktualisiert
07.07.10, 07:07
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 282/2010 Az.: 82.24 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 1 Datum: 19.05.2010 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 29.06.2010 vorberatend Rat 06.07.2010 beschließend Betrifft: Bemerkungen Zustimmung der Stadt Erftstadt zur Beteiligung der GVG an der RheinEnergie Express GmbH Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 19.05.2010 Beschlussentwurf: Die Stadt Erftstadt stimmt einer Beteiligung der Gasversorgung Rhein-Erft mbH (GVG) mit einem Anteil von 3 % an der RheinEnergie Express GmbH zu. Begründung: Seit einiger Zeit hat sich der Wettbewerb um private und gewerbliche Strom- und Gaskunden erheblich verschärft. Während die Kundenwechselraten im Strommarkt lange unter 1 % pro Jahr lagen und im Gasmarkt gar kein Endkundenwettbewerb existierte, ist die jährliche Wechselquote mittlerweile erheblich angestiegen. Der Markteintritt neuer Wettbewerber (wie z. B. Flexstrom, Nuon, eprimo) hat bereits zu jährlichen Wechselraten von über 5 % pro Jahr geführt. Auch im Gasmarkt ist der Wettbewerb in den letzten beiden Jahren mit einer Vielzahl von bundesweit agierenden Wettbewerbern (wie z.B. E wie Einfach, Yellogas, Bärengas und Nuon) voll entbrannt. Hinzu kommen regionale Anbieter (z.B. rhenag, Stadtwerke Düsseldorf). Im Gasmarkt nimmt der Kundenwechsel ebenfalls seit 2008 an Bedeutung zu. Bisher hat die GVG keine Möglichkeit, die Kundenverluste im Privat- und Geschäftskunden (PuG)Segment im Heimmarkt auszugleichen. So ist insbesondere die Gründung und Etablierung einer eigenen Gesellschaft zum Verkauf von Strom und Gas an Privat- und Kleingewerbekunden außerhalb des eigenen Stammgebietes nicht möglich. Schließlich bedarf die Etablierung einer neuen Marke Anlaufinvestitionen in Millionenhöhe, eines zuverlässigen technischen Supports und besonderer Erfahrungen in Vertrieb und Marketing, über die die GVG nicht in notwendigem Umfang verfügt. Daher ist, anstelle eines eigenen Marktauftrittes, beabsichtigt, Anteile der überörtlich tätigen RheinEnergie Express GmbH zu erwerben und so mittelbar außerhalb des eigenen Netzgebietes aktiv um Kunden zu werben. Nach der Übernahme eines Anteils durch die GVG ergeben sich für die RheinEnergie Express GmbH folgende Beteiligungsquoten: Voraussichtliche Quoten an RheinEnergie Express GmbH RheinEnergie AG, Köln 50,1 % MVV Energie AG, Mannheim Bergische Licht-, Kraft- und Wasserwerke GmbH, Bergisch Gladbach 25,1 % 4,0 % AggerEnergie GmbH, Gummersbach 4,0 % Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Hürth 3,0 % evd energieversorgung dormagen gmbh, Dormagen 1,0 % Stadtwerke Leichlingen, Leichlingen 0,2 % Weitere Beteiligungspartner 12,6 % Summe 100,0 % Für die 3%-ige Beteiligung der GVG entfällt daher ein Kaufpreis zum Nennwert für die Anteilsübertragung in Höhe von 15.000,- €. Die Gremien der GVG haben am 17.03.2010 der Beteiligung an der RheinEnergie Express GmbH zugestimmt. Aufgrund der gemeindlichen Beteiligung an der GVG war eine Marktanalyse gem. § 107 Abs. 5 GO NRW erforderlich. Diese Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die beabsichtigte Beteiligung kommunalrechtlich zulässig ist, insbesondere da es sich nicht um ein neues Betätigungsfeld der GVG, sondern um eine reine Gebietserweiterung handelt. Auch sind andere Energieunternehmen aus Nordrhein Westfalen bereits außerhalb des Kerngebietes tätig. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden die Industrie- und Handelskammer zu Köln, die Handwerkskammer zu Köln und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di angehört. Es wurden keine Bedenken gegen die Beteiligung vorgetragen. (Dr. Rips) -2-