Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
07.07.10, 07:07
Aktualisiert
07.07.10, 07:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 282/2010
Az.: 82.24
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 1 Datum: 19.05.2010
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
29.06.2010
vorberatend
Rat
06.07.2010
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Zustimmung der Stadt Erftstadt zur Beteiligung der GVG an der RheinEnergie Express GmbH
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 19.05.2010
Beschlussentwurf:
Die Stadt Erftstadt stimmt einer Beteiligung der Gasversorgung Rhein-Erft mbH (GVG) mit einem
Anteil von 3 % an der RheinEnergie Express GmbH zu.
Begründung:
Seit einiger Zeit hat sich der Wettbewerb um private und gewerbliche Strom- und Gaskunden erheblich verschärft. Während die Kundenwechselraten im Strommarkt lange unter 1 % pro Jahr
lagen und im Gasmarkt gar kein Endkundenwettbewerb existierte, ist die jährliche Wechselquote
mittlerweile erheblich angestiegen. Der Markteintritt neuer Wettbewerber (wie z. B. Flexstrom, Nuon, eprimo) hat bereits zu jährlichen Wechselraten von über 5 % pro Jahr geführt. Auch im Gasmarkt ist der Wettbewerb in den letzten beiden Jahren mit einer Vielzahl von bundesweit agierenden Wettbewerbern (wie z.B. E wie Einfach, Yellogas, Bärengas und Nuon) voll entbrannt. Hinzu
kommen regionale Anbieter (z.B. rhenag, Stadtwerke Düsseldorf).
Im Gasmarkt nimmt der Kundenwechsel ebenfalls seit 2008 an Bedeutung zu.
Bisher hat die GVG keine Möglichkeit, die Kundenverluste im Privat- und Geschäftskunden (PuG)Segment im Heimmarkt auszugleichen. So ist insbesondere die Gründung und Etablierung einer
eigenen Gesellschaft zum Verkauf von Strom und Gas an Privat- und Kleingewerbekunden außerhalb des eigenen Stammgebietes nicht möglich. Schließlich bedarf die Etablierung einer neuen
Marke Anlaufinvestitionen in Millionenhöhe, eines zuverlässigen technischen Supports und besonderer Erfahrungen in Vertrieb und Marketing, über die die GVG nicht in notwendigem Umfang verfügt.
Daher ist, anstelle eines eigenen Marktauftrittes, beabsichtigt, Anteile der überörtlich tätigen
RheinEnergie Express GmbH zu erwerben und so mittelbar außerhalb des eigenen Netzgebietes
aktiv um Kunden zu werben.
Nach der Übernahme eines Anteils durch die GVG ergeben sich für die RheinEnergie Express
GmbH folgende Beteiligungsquoten:
Voraussichtliche Quoten an
RheinEnergie Express GmbH
RheinEnergie AG, Köln
50,1 %
MVV Energie AG, Mannheim
Bergische Licht-, Kraft- und Wasserwerke GmbH, Bergisch
Gladbach
25,1 %
4,0 %
AggerEnergie GmbH, Gummersbach
4,0 %
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Hürth
3,0 %
evd energieversorgung dormagen gmbh, Dormagen
1,0 %
Stadtwerke Leichlingen, Leichlingen
0,2 %
Weitere Beteiligungspartner
12,6 %
Summe
100,0 %
Für die 3%-ige Beteiligung der GVG entfällt daher ein Kaufpreis zum Nennwert für die Anteilsübertragung in Höhe von 15.000,- €.
Die Gremien der GVG haben am 17.03.2010 der Beteiligung an der RheinEnergie Express
GmbH zugestimmt. Aufgrund der gemeindlichen Beteiligung an der GVG war eine Marktanalyse gem. § 107 Abs. 5 GO NRW erforderlich. Diese Analyse kommt zu dem Ergebnis,
dass die beabsichtigte Beteiligung kommunalrechtlich zulässig ist, insbesondere da es
sich nicht um ein neues Betätigungsfeld der GVG, sondern um eine reine Gebietserweiterung handelt. Auch sind andere Energieunternehmen aus Nordrhein Westfalen bereits außerhalb des Kerngebietes tätig. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden die Industrie- und
Handelskammer zu Köln, die Handwerkskammer zu Köln und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di angehört. Es wurden keine Bedenken gegen die Beteiligung vorgetragen.
(Dr. Rips)
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