Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Erhebung von Gebühren für die außerschulische Benutzung der Sportanlagen der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
07.07.10, 07:07
Aktualisiert
07.07.10, 07:07
Beschlussvorlage (Erhebung von Gebühren für die außerschulische Benutzung der Sportanlagen der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Erhebung von Gebühren für die außerschulische Benutzung der Sportanlagen der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Erhebung von Gebühren für die außerschulische Benutzung der Sportanlagen der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Erhebung von Gebühren für die außerschulische Benutzung der Sportanlagen der Stadt Erftstadt)

öffnen download melden Dateigröße: 19 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 271/2010 Az.: - 40 - Amt: - 40 BeschlAusf.: - -40- Datum: 12.05.2010 Beratungsfolge Sportausschuss Termin 01.06.2010 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 02.06.2010 vorberatend Betriebsausschuss Stadtwerke 15.06.2010 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 29.06.2010 vorberatend Rat 06.07.2010 beschließend Betrifft: Bemerkungen Erhebung von Gebühren für die außerschulische Benutzung der Sportanlagen der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Anteilige Einnahmen in Höhe von 18.000,-- € für das Haushaltsjahr 2010 bei Produkt 080 424 010 Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 12.05.2010 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die außerschulische Benutzung der Sportanlagen der Stadt Erftstadt mit Wirkung vom 01.10.2010 Begründung: Wegen der angespannten Haushaltslage der Stadt Erftstadt wurde die Verwaltung im Zusammenhang mit der Beratung des A 122/2010 beauftragt, den Entwurf einer Gebührensatzung für die außerschulische Benutzung städtischer Sportanlagen zu erarbeiten. Die Verwaltung hat daraufhin eine Bestandsaufnahme aller Erftstädter Sportanlagen durchgeführt und die jährlichen Kosten für die Bereitstellung dieser Sportanlagen ermittelt. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar: 1. Bestandsermittlung Sport- und Gymnastikhallen - Dreifach-Halle Sporthalle am Rotbach - Dreifach-Halle Carl-Schurz-Sporthalle - Judoraum in der Dreifach-Halle Carl-Schurz-Sporthalle - Gymnastikraum in der Carl-Schurz-Sporthalle - Zweifach-Halle Theodor-Heuss-Sporthalle - Tennishalle Lechenich - Sporthalle des Gymnasiums Lechenich - Sporthalle der Theodor-Heuss-Hauptschule (Nordhalle) - Sporthalle der Gottfried-Kinkel-Realschule - Gymnastikraum der Gottfried-Kinkel-Realschule - Kraftraum der Gottfried-Kinkel-Realschule - Sporthalle der Carl-Schurz-Hauptschule - Sporthalle der Grundschule Lechenich-Süd - Sporthalle der Donatus-Grundschule - Gymnastikraum der Donatus-Grundschule - Sporthalle der Erich-Kästner-Grundschule - Sporthalle der Grundschule Gymnich - Sporthalle der Janusz-Korczak-Grundschule - Sporthalle der St.-Barbara-Concordia-Grundschule - Sporthalle der Don-Bosco-Förderschule - Gymnastikraum der Kindertagesstätte Blessem Außensportanlagen - Sportplatz Ahrem - Sportplatz Blessem - Sportplatz Bliesheim - Sportplatz Borr - Sportplatz Dirmerzheim - Sportplatz Erp - Sportplatz Friesheim - Sportplatz Gymnich - Sportplatz Herrig - Sportplatz Kierdorf - Sportplatz Köttingen - Sportplatz Lechenich Tennenplatz - Sportplatz Lechenich Kunstrasenplatz - Sportplatz Liblar Tennenplatz - Sportplatz Stadion Liblar Rasenplatz Bäder - Lehrschwimmbecken der Janusz-Korczak-Grundschule - Schwimmhalle des Gymnasiums Lechenich - Hallenbad Liblar - Freibad Lechenich 2. Kosten Das Benutzungsrecht öffentlicher Einrichtungen und Anlagen korrespondiert mit der grundsätzlichen Pflicht, die damit verbundenen Lasten zu tragen. Dies gilt auch für kommunale Sportanlagen. Um der förderungswürdigen Betätigung der Erftstädter sporttreibenden Vereinigungen Rechnung zu tragen, konnten die städtischen Sportanlagen bisher gebührenfrei zur Verfügung gestellt werden. Wegen der äußerst angespannten Haushaltslage stellt die Einführung einer gebührenpflichtigen Nutzung städtischer Sportanlagen eine unverzichtbare Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung dar. Um die Belange des Sports auch weiterhin besonders zu würdigen, -2- wird die Einnahmequelle aus der Erhebung von Benutzungsgebühren für städtische Sportanlagen nur im zumutbaren Umfang ausgeschöpft. Besondere Berücksichtigung finden - der Kinder- und Jugendsport - die Prüfung zur Erlangung des Deutschen Sportabzeichens - durch den zuständigen Fachverband angesetzte Meisterschafts- und Pokalspiele sowie Wettkämpfe. Für diese Nutzungen werden grundsätzlich keine Gebühren erhoben. Kooperationen im Rahmen des Landesprogramms „Schule und Verein“ sind ebenfalls gebührenfrei, da sie schulische Veranstaltungen sind. Eine Gebührenverrechnung mit vom Nutzer erbrachten Eigenleistungen wird im Interesse einer transparenten Ausweisung von Gebühreneinnahmen und Erstattungen an Dritte nicht vollzogen. Es ist bereits langjährige Praxis, dass einige Sportvereine für die Sportplatzpflege aufgrund bestehender separater Vereinbarungen eine Sachkostenerstattung erhalten. Sollten weitere Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen an Sportstätten, die nachweislich zu Einsparungen innerhalb des städtischen Haushalts führen, durch Nutzer in Eigenregie erbracht werden, so erfolgt aufgrund einer vertraglichen Regelung ein entsprechender finanzieller Ausgleich. Die Verpflichtung zur Zahlung der Nutzungsgebühr bleibt generell unberührt. Die sonstige außerschulische Nutzung der städtischen Sportanlagen durch Erftstädter sporttreibende Vereinigungen und städtische Einrichtungen für den Erwachsenensport wird mit einem dem öffentlichen Interesse angemessenen Gebührensatz von 4,-- € pro Nutzungsstunde je Sportstätteneinheit belastet. Zur Ermittlung des Kostendeckungsgrades werden Personal- wie auch Betriebskosten für Energie, bauliche Unterhaltung und Reinigung der Erftstädter Sportanlagen zugrunde gelegt. Die Kosten für die gedeckten Sportanlagen basieren auf Werten des Jahres 2009; die laufenden Unterhaltungskosten für die Außensportanlagen sind Durchschnittswerte der letzten 9 Jahre; der Kostenerstattung an die Stadtwerke liegen Verlustzuweisungen und Aufwandsentschädigungen aus 2009 zugrunde. Für die Bereitstellung der städtischen Sportanlagen sind danach jährlich ca. 2.100.000,-- € aufzuwenden. Unterschiedliche Qualitätsmerkmale der städtischen Sportanlagen finden keine Berücksichtigung bei der Berechnung. Die Nutzungseinheit pro Sportstätte bezieht sich auf die unter 1. genannten jeweiligen Sportanlagen, bei Mehrfach-Sporthallen auf jedes Hallenteil, bei Außensportanlagen je Sportplatz, Sportplätze mit Leichtathletikanlage je Nutzungsbereich. Das Hallenbad Liblar und die Schwimmhalle des Gymnasiums Lechenich werden je genutzter Bahn mit einer halben Einheit, das Springerbecken des Hallenbades Liblar und das Lehrschwimmbecken Erp mit einer Einheit berechnet. Die Gesamtkosten der städtischen Sportanlagen sind nach der Nutzungsfrequenz sowohl für den Schulsport als auch den Vereinssport aufzuteilen. Zur Ermittlung des aktuellen Nutzerverhaltens hat der Stadtsportverband eine Vereinsabfrage veranlasst, durch die jedoch bisher keine validen Daten in Erfahrung gebracht werden konnten. Daher werden hilfsweise die städtischen Belegungspläne als Berechnungsgrundlage herangezogen, wonach ca. 48.000 Nutzungsstunden auf den Schulsport und ca. 45.000 Nutzungsstunden auf den Vereinssport entfallen. Auf Grundlage der Gesamtkosten von 2.100.000,-- € und einem Nutzungsvolumen von insgesamt ca. 93.000 Stunden wird eine Nutzungsstunde mit 23,-- € pro Einheit kalkuliert. Eine Kostenbeteiligung von 4,-- € je Stunde/Einheit stellt somit einen Deckungsgrad von ca. 17 % dar. Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität wird das eingeräumte freie Nutzungsrecht für den Kinder- und Jugendsport, für Prüfungen zur Erlangung des Deutschen Sportabzeichens und für durch den zuständigen Fachverband angesetzte Meisterschafts- und Pokalspiele sowie -3- Wettkämpfe nicht nach dem nachgewiesenen Umfang der jeweiligen Inanspruchnahme bemessen. Vielmehr basiert diese Kalkulation auf der Annahme einer Pauschalnutzung von montags bis freitags in der Zeit von 17.30 bis 20.00 Uhr. Für diesen Zeitraum wird die Nutzung entsprechend dem Vorgenannten unwiderlegbar vermutet. Die gebührenpflichtigen Nutzungszeiten für den Erwachsenensport ab 20.00 bis 23.00 Uhr orientieren sich an den vorliegenden Belegungsplänen und belaufen sich auf ca. 19.800 Stunden. Auf Grundlage dieses gebührenpflichtigen Nutzungsvolumens und eines Gebührensatzes von 4,-- € pro Nutzungsstunde/Einheit könnte nach den derzeitigen Erkenntnissen eine jährliche Einnahme an Benutzungsgebühren für städtische Sportanlagen in Höhe von ca. 80.000,-- € erzielt werden. Auch unter Berücksichtigung eines geschätzten Nutzungsrückgangs von ca. 10 % könnte ein Gebührenaufkommen von ca. 72.000,- € kalkuliert werden. In der Gesamtbetrachtung stellt diese Einnahme eine ca. 3,5%ige Deckung der Gesamtausgaben dar. 3. Sonstige Nutzungsregelungen Für andere Nutzungen von städtischen Sportanlagen wird ein kostendeckendes Entgelt erhoben, welches außerhalb der Gebührensatzung geregelt wird. 4. Beteiligung des Sportsportverbandes Die Thematik der gebührenpflichtigen Nutzung der städtischen Sportanlagen sowie die Vorbereitung des entsprechenden Satzungsentwurfs wurde in drei Gesprächsrunden mit Vertretern des Stadtsportverbandes und der Verwaltung ausführlich besprochen. Auf Grundlage dieser Ausführungen wird vorgeschlagen, den als Anlage beigefügten Entwurf der Gebührensatzung für die außerschulische Benutzung städtischer Sportanlagen zu beschließen. (Dr. Rips) -4-