Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
07.07.10, 07:07
Aktualisiert
07.07.10, 07:07
Stichworte
Inhalt der Datei
14/05
2010
16:14
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e. V, - Postfach1~07- 50102Bera~
An die Stadt Erftstadt
Herrn Dr. Franz-Georg Rips
Bürgermeister
Rathaus
50374 Erftstadt
Ihre Zeichen:
Ihre Nachricht:
Unsere Zeichen:
Telefon:
Telefax:
Bergheim,
Du/s
02271/430 57
02271/4 30 58
02271/4 1262
14. MCli2010
Einführung von Sportstätten-Nutzungsgebühren
Sehr geehrter Herr Dr. Ripsr
da wir als KSB Rhein-Erft e.V. davon ausgehen, dass eine politische Entscheidung in
Erftstadt hierzu kurz vor der Entscheidung steht, möchten wir uns mit einer Bitte an
Sie wenden. Gleich ob es ein "Brühler ModeW' geben wird oder eine abweichende
Variante, ist unS sehr an einer sportartübergreifend
gerechten Lösung gelegen. Die
dem LSB NRW vorliegenden landesweiten Erfahrungen zeigen auch im Rhein-ErftKreis stets deutlichr dass bei der Einführung und erfolgreichen Umsetzung folgende
Prämissen eingehalten werden sollten:
1. gerechte Gebühren für die Nutzung von Bädern ( sportarttypische Eigenarten
beachten)r
Freiplätzen wie Fußballfelder, Kleinspielfelder und Leichtathletikanlagen, sowie Turnhallen ( sportspezifische Nutzung 1-3 )
2. sportartspezifische Mehrfachnutzungen beachten. Z.B. Fußballmannschaften
nutzen neben den Spiel-Feldern auch Toilettenanlagen, Umkleiden und
Duschen in Turnhallen.
3. Nutzungszeiten für Erwachsener typische Zeiten in Sommer- und WinterMonaten beachten.
Hallen- und Bädernutzung von Erwachsenen erfolgen typischerweise hauptsächlich in den späten Nachmittags und Abendstunden. Die Nutzung von
Spielfeldern (Freianlagen) durch Erwachsene erfolgen sChwerpunktmäßig
nicht in den späten Abendstundenr sondern häufig bereits vor 20.00 Uhr.
4. Nutzung von Turnhallen für Gruppen und Einzelkämpfer, die auch Leistungssport betreiben. Hier sind gegenüber dem Breitenssport in der Regel Personenzahlbegrenzungen
zu beachten, so dass sich hierbei Pauschalansätze anbieten.
GeschäftsteIle: Chaunyring 11 . 50126 Bergheim - Nebengebäude Geschw. Scholl-RealschuleBankverbindung: Kreissparkasse Köln. Kto-Nr.: 0 142005471 - BLZ370 502 99
Vorstand: Harald Dud"u$ - Monika A.rnsfetd - Otto Winkelhag Oliver Fuß
AmtsQerlcht Köln VR 300297
www.ksb-rhein-erft.de-buero@ksb-rhein-erft.de
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S. Wettkämpfe
und Wettkampftraining
erfordern zum Erreichen, der von uns Allen gewünschten hohen
Leistungsklassen
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6. einfachste Kontrolle der genutzten Zeiten in den Sportstätten. Hier versteht
es sich von selbst, dass eingenommene Gelder nicht durch einen Verwaltungsaufwand zunichte gemacht werden.
7. Der zeitpunkt der Einführung der Gebühren, darf nicht zu einer Zahlungsfähigkeit von Vereinen führen. Erst durch satzungsgemäßen Beschluß einer Mitgliederversammlung
kann ein Verein Ld.R. erst im Folgejahr die Mitgliedsbei-
träge derart erhöhen, dass die Nutzungsgebühren
im Beitrag enthalten sind.
8. Es versteht sich von selbst, dass die Zuführung der zusätzlichen Einnahmen
so wie die Sportpauschale gemäß §16 GFG NRW für Erhalt und Instandsetzung von Sportanlagen eingesetzt und von der Verwaltung dokumentiert
wird.
9. Eine Berücksichtigung der Vereine, die bereits jetzt oder künftig der Stadt
durch Übernahme von verantwortung
(Schlüsseldienste,
Kleinreparaturen,
Reinigung und/ oder Grünpflege) sparen, müssen eine gänzliche oder teilweise Entlastung von den Gebühren erfahren.
Über eine entsprechende Beachtung der vorgenannten Punkte würden wir uns freuen. Wir werden die Ergebnisse in Erftstadt in unsere Dokumentation auFnehmen.
Mit freundlichem Gruß
H6r61d Dudzu$
1. Vorsitzender
Geschäftsteile: Chaunynng 11 - 50126 Berghelm - Nebengebi:iudeGeschw. Scholl-Realschule Bankverbindung: Kreissparkasse Köln - Kto-Nr.:
0 142005471 - BLZ 37050299
vorstand:
Harald
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- Otto
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Amtsg@rlcht Köln VR300297
www.ksb-rheln-erft.de-buero@ksb-rhein-erft.de
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