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Beschlussvorlage (Anlage vom 16.06.2010)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,6 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
07.07.10, 07:07
Aktualisiert
07.07.10, 07:07
Beschlussvorlage (Anlage vom 16.06.2010)

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Inhalt der Datei

Anlage zu V 254/2010 16.06.2010 Die Anlage, die Unterhaltung und der Betrieb von Friedhöfen stellen eine der klassischen Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge dar. Erinnerungskultur als einen Teil des Lebens wahrzunehmen und nicht zu verdrängen, ist die eigentliche Leistung unserer über Jahrhunderte gewachsenen Friedhofskultur, die es auch unter wachsenden schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen weiter zu sichern gilt. Die Ansprüche an kommunale Friedhöfe haben sich verändert: Rückläufige Bestattungszahlen, starker Anstieg der Urnenbestattungen, konkurrierende Bestattungsformen und –orte sowie das zu zaghafte Reagieren auf neue Ansprüche haben das traditionelle Friedhofswesen in finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Im Zuge der EU-Harmonisierung ist zudem nicht sicher, dass der Friedhofszwang weiter Bestand haben wird, er gilt ohnehin nur noch in Deutschland und Österreich und wird beispielsweise durch See- und Waldbestattungen inzwischen stark ausgehöhlt. Die wichtigste Frage lautet daher:“ Wie bleiben unsere Friedhöfe konkurrenzfähig?“ Eine Voraussetzung ist die rechtssichere Gebührenkalkulation, die unter wandelnden rechtlichen Anforderungen, sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Bestattungsverhalten angepasst werden muss, ohne die Grundsätze der Kostenrechnung zu verlassen. Es wird daher zunächst unterschieden zwischen grabidentischen und grabspezifischen Kosten. Die Unterhaltung von Friedhofsmauern, Wegen, Hecken , Parkplätzen etc. fallen auch unabhängig von der Inanspruchnahme einer bestimmten Grabart an. Daher werden nur 50% der Hauptkostenstelle Friedhofsanlagen auf die Grabarten umgelegt. Hier wurde die Grabfläche nicht mehr in dem bisherigen Umfang als Gebührenmaßstab herangezogen, sondern 3 Bezugsgrößen ( Nutzungsdauer, Fläche und Belegung = Äquivalenzziffern ). Die Kostenentwicklung und der starke Anstieg der Urnenbestattungen würde sonst dazu führen , dass die Sarggräber ( besonders die Größeren ) noch weniger nachgefragt werden, als bisher. Auch führt der neue Gebührenmaßstab dazu, dass die verschiedenen Laufzeiten von Gräbern zu geringeren Unterschieden in der Gebührenhöhe führen. Neben der kalkulatorischen Richtigkeit führt dies auch zu mehr Gebührengerechtigkeit. (die Ruhefristen der Gräber unterscheiden sich nach Stadtteil um 10 Jahre) Eine starke Erhöhung der Gebühren für Urnengräber ist aus kalkulatorischer Sicht notwendig, im Gegenzug können die Gebühren für mehrstellige Wahlgräber gesenkt werden. Einsparungen durch Minderung des Pflegeaufwandes sind eher kontraproduktiv. Bei der Verkehrssicherungspflicht darf nicht gespart werden. Neue Wege habe ich bereits durch die Angebote neuer Bestattungsformen auf Erftstädter Friedhöfen ( V 278/2010) aufgezeigt . Zusammenhängende Freiflächen könnten in Zukunft so genutzt werden, dass die Attraktivität erhöht, Kosten gesenkt, bzw. Einnahmen generiert werden. Beispiele: Verpachtung freier Flächen an Gewerbetreibende aus dem Friedhofsbereich, Schaffung eines Lebensgartens mit Trauerbegleitung-Konzerten-Vorträgen-AusstellungenFriedhofsführungen , Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit evtl. eigener Internetauftritt, die Nutzung von Flächen für die eigene Anzucht von Beetpflanzen oder Bäumen, Vergabe von Patenschaften für Friedhofseinrichtungen oder Bäumen, auf abgetrennten Flächen wären ggf. sogar Tierfriedhöfe vorstellbar. (Dr. Rips)