Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,6 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
07.07.10, 07:07
Aktualisiert
07.07.10, 07:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu V 254/2010
16.06.2010
Die Anlage, die Unterhaltung und der Betrieb von Friedhöfen stellen eine der
klassischen Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge dar.
Erinnerungskultur als einen Teil des Lebens wahrzunehmen und nicht zu verdrängen, ist die
eigentliche Leistung unserer über Jahrhunderte gewachsenen Friedhofskultur, die es auch
unter wachsenden schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen weiter zu sichern gilt. Die
Ansprüche an kommunale Friedhöfe haben sich verändert: Rückläufige Bestattungszahlen,
starker Anstieg der Urnenbestattungen, konkurrierende Bestattungsformen und –orte sowie
das zu zaghafte Reagieren auf neue Ansprüche haben das traditionelle Friedhofswesen in
finanzielle Schwierigkeiten gebracht.
Im Zuge der EU-Harmonisierung ist zudem nicht sicher, dass der Friedhofszwang weiter
Bestand haben wird, er gilt ohnehin nur noch in Deutschland und Österreich und wird
beispielsweise durch See- und Waldbestattungen inzwischen stark ausgehöhlt.
Die wichtigste Frage lautet daher:“ Wie bleiben unsere Friedhöfe konkurrenzfähig?“
Eine Voraussetzung ist die rechtssichere Gebührenkalkulation, die unter wandelnden
rechtlichen Anforderungen, sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und
Bestattungsverhalten angepasst werden muss, ohne die Grundsätze der Kostenrechnung zu
verlassen.
Es wird daher zunächst unterschieden zwischen grabidentischen und grabspezifischen Kosten.
Die Unterhaltung von Friedhofsmauern, Wegen, Hecken , Parkplätzen etc. fallen auch
unabhängig von der Inanspruchnahme einer bestimmten Grabart an. Daher werden nur 50%
der Hauptkostenstelle Friedhofsanlagen auf die Grabarten umgelegt.
Hier wurde die Grabfläche nicht mehr in dem bisherigen Umfang als Gebührenmaßstab
herangezogen, sondern 3 Bezugsgrößen ( Nutzungsdauer, Fläche und Belegung =
Äquivalenzziffern ).
Die Kostenentwicklung und der starke Anstieg der Urnenbestattungen würde sonst dazu
führen , dass die Sarggräber ( besonders die Größeren ) noch weniger nachgefragt werden, als
bisher.
Auch führt der neue Gebührenmaßstab dazu, dass die verschiedenen Laufzeiten von Gräbern
zu geringeren Unterschieden in der Gebührenhöhe führen. Neben der kalkulatorischen
Richtigkeit führt dies auch zu mehr Gebührengerechtigkeit. (die Ruhefristen der Gräber
unterscheiden sich nach Stadtteil um 10 Jahre)
Eine starke Erhöhung der Gebühren für Urnengräber ist aus kalkulatorischer Sicht notwendig,
im Gegenzug können die Gebühren für mehrstellige Wahlgräber gesenkt werden.
Einsparungen durch Minderung des Pflegeaufwandes sind eher kontraproduktiv. Bei der
Verkehrssicherungspflicht darf nicht gespart werden.
Neue Wege habe ich bereits durch die Angebote neuer Bestattungsformen auf Erftstädter
Friedhöfen ( V 278/2010) aufgezeigt . Zusammenhängende Freiflächen könnten in Zukunft so
genutzt werden, dass die Attraktivität erhöht, Kosten gesenkt, bzw. Einnahmen generiert
werden.
Beispiele: Verpachtung freier Flächen an Gewerbetreibende aus dem Friedhofsbereich,
Schaffung eines Lebensgartens mit Trauerbegleitung-Konzerten-Vorträgen-AusstellungenFriedhofsführungen , Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit evtl. eigener Internetauftritt, die
Nutzung von Flächen für die eigene Anzucht von Beetpflanzen oder Bäumen, Vergabe von
Patenschaften für Friedhofseinrichtungen oder Bäumen, auf abgetrennten Flächen wären ggf.
sogar Tierfriedhöfe vorstellbar.
(Dr. Rips)