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Anfrage (Anfrage bzgl. Baufertigstellung in Erftstadt in den letzten 15 Jahren)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
07.07.10, 07:07
Aktualisiert
07.07.10, 07:07
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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Bauordnungsamt Holzdamm 10 Frau Kübler 0 22 35 / 409- Ihre Anfrage vom 29.04.2010 Rat Betrifft: Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 30.06.2010 F 244/2010 06.07.2010 Anfrage bzgl. Baufertigstellung in Erftstadt in den letzten 15 Jahren Sehr geehrter Herr Bohlen, Ihre Anfrage vom 28.04.2010 darf ich wie folgt beantworten: Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Bauordnungsamt der Stadt Erftstadt erst seit 1996 mit dem Programm pro-baug arbeitet, so dass auch erst seit 1996 die statistische Auswertung von Daten möglich ist. Die Anzahl der Wohnungen wird bei den einzelnen Bauvorhaben im Rahmen der Erteilung der Baugenehmigung erfasst. Eine statistische Auswertung der Anzahl der Wohnungen bei der Abnahme ist uns leider nicht möglich. Dabei ist anzumerken, dass nur in ganz wenigen Fällen genehmigte Objekte nicht gebaut wurden. Die Anzahl der genehmigten Wohnungen entspricht somit annähernd der Anzahl der fertiggestellten Wohnungen. Zu 1. Die fertiggestellten Wohnungen in den Einfamilienwohnhäusern können der Anlage 1 entnommen werden. Wie bereits oben erläutert, ist es uns nicht möglich, bei Fertigstellungsabnahmen die Anzahl der Wohnungen in Mehrfamilienwohnhäusern zu erfassen. Hier verweise ich auf die Anlage 2, in der die Anzahl der genehmigten Wohnungen in den Mehrfamilienwohnhäusern erfasst ist. Eine Unterscheidung in Zwei- und Mehrfamilienwohnhäuser ist nicht möglich, da Zweifamilienwohnhäuser automatisch als Mehrfamilienwohnhäuser veraktet werden. Zu 2. Die Anzahl der Wohnungen, die in Ein- und Mehrfamilienwohnhäusern genehmigt wurden, ist in der Anlage 2 aufgelistet. Zu 3. Die Anzahl der zusätzlichen Wohneinheiten, die durch An- oder Umbau entstanden sind, ist ebenfalls der Anlage 2 zu entnehmen. Zu 4. Hier können leider nur Angaben für den Zeitraum 2001 bis 2009 zu den öffentlich geförderten Eigentumsmaßnahmen gemacht werden. Die in der Anlage 3 aufgeführten Zahlen entsprechen den Zahlen der Jahresstatistiken, die an die Wohnungsbauförderungsanstalt NRW gemeldet werden. Sie können von der Anzahl der tatsächlich geförderten Wohnungen abweichen, da ein Wohnungszugang nach Übersendung der Förderungsakte vom Rhein-Erft-Kreis hier erfolgt und statistisch dann erst erfasst wird. Dies geschieht dann, wenn die Wohnung bezogen wird ( unter Umständen erst 1 – 2 Jahre nach dem Jahr der Förderung). Konkrete Zahlen kann hier nur der Rhein-Erft-Kreis liefern. Diese wurden angefordert, liegen jedoch noch nicht vor. Zu 5. Die Anzahl der Wohnungen in Ein- bzw. Mehrfamilienwohnhäusern, die in den einzelnen Ortschaften errichtet wurden, können der Anlage 4 entnommen werden. Zu 6. Angaben zum Wohnungsbestand der Stadt Erftstadt für die Jahre 2000 und 2010 können leider nicht gemacht werden, da der Verwaltung keine Zahlen vorliegen. Zu 7. siehe Punkt 6 Abschließend ist festzuhalten, dass in den Jahren 1996 – 2010 neben den v.g. Wohnungen, die dem Genehmigungsverfahren des § 68 der BauO NRW unterliegen, noch insgesamt 78 Wohneinheiten errichtet wurden, für die das Freistellungsverfahren gem. § 67 BauO NRW durchgeführt wurde. (Dr. Rips) -2-