Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
07.07.10, 07:07
Aktualisiert
07.07.10, 07:07
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Bauordnungsamt
Holzdamm 10
Frau Kübler
0 22 35 / 409-
Ihre Anfrage vom 29.04.2010
Rat
Betrifft:
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
30.06.2010
F 244/2010
06.07.2010
Anfrage bzgl. Baufertigstellung in Erftstadt in den letzten 15 Jahren
Sehr geehrter Herr Bohlen,
Ihre Anfrage vom 28.04.2010 darf ich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Bauordnungsamt der Stadt Erftstadt erst seit 1996
mit dem Programm pro-baug arbeitet, so dass auch erst seit 1996 die statistische
Auswertung von Daten möglich ist.
Die Anzahl der Wohnungen wird bei den einzelnen Bauvorhaben im Rahmen der Erteilung
der Baugenehmigung erfasst. Eine statistische Auswertung der Anzahl der Wohnungen bei
der Abnahme ist uns leider nicht möglich. Dabei ist anzumerken, dass nur in ganz wenigen
Fällen genehmigte Objekte nicht gebaut wurden. Die Anzahl der genehmigten Wohnungen
entspricht somit annähernd der Anzahl der fertiggestellten Wohnungen.
Zu 1. Die fertiggestellten Wohnungen in den Einfamilienwohnhäusern können der
Anlage 1 entnommen werden. Wie bereits oben erläutert, ist es uns nicht möglich,
bei Fertigstellungsabnahmen die Anzahl der Wohnungen in
Mehrfamilienwohnhäusern zu erfassen. Hier verweise ich auf die Anlage 2, in der
die Anzahl der genehmigten Wohnungen in den Mehrfamilienwohnhäusern
erfasst ist.
Eine Unterscheidung in Zwei- und Mehrfamilienwohnhäuser ist nicht möglich, da
Zweifamilienwohnhäuser automatisch als Mehrfamilienwohnhäuser veraktet
werden.
Zu 2. Die Anzahl der Wohnungen, die in Ein- und Mehrfamilienwohnhäusern
genehmigt wurden, ist in der Anlage 2 aufgelistet.
Zu 3. Die Anzahl der zusätzlichen Wohneinheiten, die durch An- oder Umbau
entstanden sind, ist ebenfalls der Anlage 2 zu entnehmen.
Zu 4. Hier können leider nur Angaben für den Zeitraum 2001 bis 2009 zu den öffentlich
geförderten Eigentumsmaßnahmen gemacht werden. Die in der Anlage 3
aufgeführten Zahlen entsprechen den Zahlen der Jahresstatistiken, die an die
Wohnungsbauförderungsanstalt NRW gemeldet werden. Sie können von der
Anzahl der tatsächlich geförderten Wohnungen abweichen, da ein
Wohnungszugang nach Übersendung der Förderungsakte vom Rhein-Erft-Kreis
hier erfolgt und statistisch dann erst erfasst wird. Dies geschieht dann, wenn die
Wohnung bezogen wird ( unter Umständen erst 1 – 2 Jahre nach dem Jahr der
Förderung). Konkrete Zahlen kann hier nur der Rhein-Erft-Kreis liefern. Diese
wurden angefordert, liegen jedoch noch nicht vor.
Zu 5. Die Anzahl der Wohnungen in Ein- bzw. Mehrfamilienwohnhäusern, die in den
einzelnen Ortschaften errichtet wurden, können der Anlage 4 entnommen werden.
Zu 6. Angaben zum Wohnungsbestand der Stadt Erftstadt für die Jahre 2000 und 2010
können leider nicht gemacht werden, da der Verwaltung keine Zahlen vorliegen.
Zu 7. siehe Punkt 6
Abschließend ist festzuhalten, dass in den Jahren 1996 – 2010 neben den v.g.
Wohnungen, die dem Genehmigungsverfahren des § 68 der BauO NRW unterliegen, noch
insgesamt 78 Wohneinheiten errichtet wurden, für die das Freistellungsverfahren gem. §
67 BauO NRW durchgeführt wurde.
(Dr. Rips)
-2-