Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
07.07.10, 07:07
Aktualisiert
07.07.10, 07:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 200/2010
Az.: 20
Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 23.03.2010
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
29.06.2010
Rat
06.07.2010
Betrifft:
Bemerkungen
Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 23.03.2010
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Erftstadt nimmt die Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO mit den
sich daraus ergebenden Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan zur Kenntnis.
Begründung:
Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe
der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung eines neuen Haushaltsplanes lässt sich nicht immer mit Gewissheit
absehen, ob die im Haushaltsplan des Vorjahres veranschlagten Ermächtigungen auch bis zum
Ende des Vorjahres in Anspruch genommen werden können.
Sind Vorhaben tatsächlich nicht abgeschlossen, eine Neuveranschlagung jedoch unterlassen
worden – da bis zuletzt von einer Abwicklung im Vorjahr ausgegangen wurde – stehen im neuen
Haushaltsjahr keine oder nicht ausreichende Mittel zur Verfügung. Um eine dennoch zügige
Durchführung/Fortführung der Vorhaben zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit
der Ermächtigungsübertragungen geschaffen.
Die Übertragung von Ermächtigungen führt dazu, dass dies zu Lasten des Haushalts des
Folgejahres erfolgt. Die übertragenen Ermächtigungen stehen im neuen Haushaltsjahr neben den
Ansätzen zur Verfügung und führen zu einer unmittelbaren Veränderung der beschlossenen
Haushaltspositionen im Ergebnisplan bzw. im Finanzplan und zur wirtschaftlichen Belastung des
dem Haushaltsjahr folgenden Jahres.
Die Inanspruchnahme der Ermächtigungen für Auszahlungen führt im Folgejahr zu einem höheren
Abfluss an liquiden Mitteln. Diese Mittel sind jedoch im Vorjahr entsprechend eingespart worden.
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zum Haushaltsjahr 2009 wurde der tatsächliche Bedarf
von Ermächtigungsübertragungen durch die Fachämter festgestellt.
Im investiven Bereich handelt es sich ausschließlich um Investitionsvorhaben, die im
abgelaufenden Jahr beauftragt und die entsprechenden Mittel hierfür mittels Vormerkung gesichert
wurden und sich lediglich die Realisierung ins kommende Jahr verzögert hat.
Ermächtigungsübertragungen im konsumtiven Bereich waren aufgrund der aktuellen
Haushaltssituation grundsätzlich untersagt mit Ausnahme der Aufwendungen, deren Finanzierung
durch Fördermittel gesichert war und bei Nichtinanspruchnahme dieser Fördermittel sogar eine
– ggfls. teilweise - Erstattung dieser Zuweisungen / Zuschüsse zur Folge gehabt hätten.
Die übertragenen Ermächtigungen sind in den Anlagen im Einzelnen aufgelistet.
(Dr. Rips)
-2-