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Antrag (Antrag bzgl. Erhebung von Gebühren für die Nutzung städtischer Gebäude)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
07.07.10, 07:07
Aktualisiert
07.07.10, 07:07
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 119/2010 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 16.02.2010 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion / FDP Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Termin Bemerkungen 10.03.2010 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 23.03.2010 vorberatend Rat 25.03.2010 beschließend Sportausschuss 01.06.2010 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 02.06.2010 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 29.06.2010 vorberatend Rat 06.07.2010 beschließend Betrifft: Antrag bzgl. Erhebung von Gebühren für die Nutzung städtischer Gebäude Finanzielle Auswirkungen: Zur Zeit ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 16.02.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Zurzeit werden städtische Gebäude überwiegend kostenlos zur Nutzung überlassen. Ich unterstütze den Antrag zur Einführung einer differenzierten Benutzungsgebührensatzung für städtische Gebäude. Auch die Gemeindeprüfungsanstalt hat aufgrund der im Jahr 2009 bei der Stadt Erftstadt durchgeführten Prüfung eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Die Nutzer sollen an den Bewirtschaftungskosten in einem angemessenen Umfang beteiligt werden. Fast alle Nachbargemeinden haben eine Benutzungsgebührensatzung für städtische Gebäude. Die zu erstellende Satzung muss so gefasst werden, dass die Nutzer angemessen belastet, aber keinesfalls überfordert werden. Förderungswürdige Vereinszwecke dürfen nicht gefährdet werden. Weiterhin muss die Satzung einfach zu handhaben sein, damit kein unnötiger Verwaltungsaufwand entsteht. (Dr. Rips) -2-