Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
07.07.10, 07:07
Aktualisiert
07.07.10, 07:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 119/2010
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 16.02.2010
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion / FDP Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse
weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Termin
Bemerkungen
10.03.2010
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
23.03.2010
vorberatend
Rat
25.03.2010
beschließend
Sportausschuss
01.06.2010
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
02.06.2010
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
29.06.2010
vorberatend
Rat
06.07.2010
beschließend
Betrifft:
Antrag bzgl. Erhebung von Gebühren für die Nutzung städtischer Gebäude
Finanzielle Auswirkungen:
Zur Zeit ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
Immobilienwirtschaft
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 16.02.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Zurzeit werden städtische Gebäude überwiegend kostenlos zur Nutzung überlassen. Ich
unterstütze den Antrag zur Einführung einer differenzierten Benutzungsgebührensatzung für
städtische Gebäude. Auch die Gemeindeprüfungsanstalt hat aufgrund der im Jahr 2009 bei der
Stadt Erftstadt durchgeführten Prüfung eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Die
Nutzer sollen an den Bewirtschaftungskosten in einem angemessenen Umfang beteiligt werden.
Fast alle Nachbargemeinden haben eine Benutzungsgebührensatzung für städtische Gebäude.
Die zu erstellende Satzung muss so gefasst werden, dass die Nutzer angemessen belastet, aber
keinesfalls überfordert werden. Förderungswürdige Vereinszwecke dürfen nicht gefährdet werden.
Weiterhin muss die Satzung einfach zu handhaben sein, damit kein unnötiger
Verwaltungsaufwand entsteht.
(Dr. Rips)
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