Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
66 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
07.07.10, 07:07
Aktualisiert
07.07.10, 07:07
Stichworte
Inhalt der Datei
CDU-Fraktion
FDP-Fraktion
Im Rat der Stadt Erftstadt
im Rat der Stadt Erftstadt
An den Bürgermeister
der Stadt Erftstadt
4
A
.
I
Rathaus
50374 Erftstadt
Erftstadt, den 8. Feb. 2010
Antrag
Erhebung von Gebühren für die Nutzung städtischer Gebäude (Aulen)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
bitte leiten Sie den nachfolgenden Antrag der Fraktionen von CDU und FDP den
zuständigen Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung zu:
Die Verwaltung
wird beauftragt, den Entwurf einer Satzung über die Erhebung
von Benutzungsgebühren
Räume) für Veranstaltungen
für städtische Gebäude (Aulen, Säle und ähnliche
durch außerschulische
Nutzer zu erstellen.
~ Dabei soll systematisch dargestellt werden, welche Gebäude und
Räumlichkeiten die Verwaltung grundsätzlich für außerschulische Nutzungen
überlässt und welche Neben- und Dienstleistungen (Hausmeister, Reinigung,
Heizung, Strom, Wasser, Verwaltung etc.) unentgeltlich zur Verfügung gestellt
werden.
~ Die Dorfgemeinschaftshäuser in Köttingen, Dirmerzheim, Friesheim und
Niederberg werden von Vereinen selbständig verwaltet und instand gehalten.
Die jeweiligen Vereine erhalten dafür einen vertraglich abgesicherten,
moderaten Betriebskostenzuschuss von Seiten der Stadt, der deutlich
unterhalb dessen liegt, was in städtischer Regie an Betriebskosten anfallen
würde. Daher bleibt die Nutzung durch die Dorfgemeinschaften gebührenfrei.
» Die Nutzung der Aulen, Säle und anderer Räumlichkeiten für Veranstaltungen,
die
.,;;;, ausschließlich auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind, bleibt
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» Bei Vereinen, die durch Eigenregie Verantwortung übernehmen, wird die
Nutzungsgebühr mit den durch das Engagement des Vereins ermöglichten
Einsparungen verrechnet.
» Für besondere Veranstaltungsformen und Veranstaltungen, bei denen keine
Einnahmen erzielt werden, sollen Ausnahmen möglich sein.
» Der Kontroll- und Abrechnungsaufwand soll möglichst gering gehalten werden.
» Die Gebührenfestsetzung soll praxistauglich sein und darf die Vereine nicht
überfordern.
Begründung:
Die angespannte Haushaltslage erfordert eine angemessene Beteiligung der Nutzer
städtischer Räumlichkeiten an den Betriebskosten, damit eine sparsame und
Ressourcen schonende Nutzung erreicht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Zerres
Fraktionsvorsitzender
rd Hille
Fraktionsvorsitzender
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