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Antrag (Antrag)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
66 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
07.07.10, 07:07
Aktualisiert
07.07.10, 07:07
Antrag (Antrag) Antrag (Antrag)

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CDU-Fraktion FDP-Fraktion Im Rat der Stadt Erftstadt im Rat der Stadt Erftstadt An den Bürgermeister der Stadt Erftstadt 4 A . I Rathaus 50374 Erftstadt Erftstadt, den 8. Feb. 2010 Antrag Erhebung von Gebühren für die Nutzung städtischer Gebäude (Aulen) Sehr geehrter Herr Bürgermeister, bitte leiten Sie den nachfolgenden Antrag der Fraktionen von CDU und FDP den zuständigen Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung zu: Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf einer Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren Räume) für Veranstaltungen für städtische Gebäude (Aulen, Säle und ähnliche durch außerschulische Nutzer zu erstellen. ~ Dabei soll systematisch dargestellt werden, welche Gebäude und Räumlichkeiten die Verwaltung grundsätzlich für außerschulische Nutzungen überlässt und welche Neben- und Dienstleistungen (Hausmeister, Reinigung, Heizung, Strom, Wasser, Verwaltung etc.) unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. ~ Die Dorfgemeinschaftshäuser in Köttingen, Dirmerzheim, Friesheim und Niederberg werden von Vereinen selbständig verwaltet und instand gehalten. Die jeweiligen Vereine erhalten dafür einen vertraglich abgesicherten, moderaten Betriebskostenzuschuss von Seiten der Stadt, der deutlich unterhalb dessen liegt, was in städtischer Regie an Betriebskosten anfallen würde. Daher bleibt die Nutzung durch die Dorfgemeinschaften gebührenfrei. » Die Nutzung der Aulen, Säle und anderer Räumlichkeiten für Veranstaltungen, die .,;;;, ausschließlich auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind, bleibt - -- -- - - - - - - - - - » Bei Vereinen, die durch Eigenregie Verantwortung übernehmen, wird die Nutzungsgebühr mit den durch das Engagement des Vereins ermöglichten Einsparungen verrechnet. » Für besondere Veranstaltungsformen und Veranstaltungen, bei denen keine Einnahmen erzielt werden, sollen Ausnahmen möglich sein. » Der Kontroll- und Abrechnungsaufwand soll möglichst gering gehalten werden. » Die Gebührenfestsetzung soll praxistauglich sein und darf die Vereine nicht überfordern. Begründung: Die angespannte Haushaltslage erfordert eine angemessene Beteiligung der Nutzer städtischer Räumlichkeiten an den Betriebskosten, damit eine sparsame und Ressourcen schonende Nutzung erreicht wird. Mit freundlichen Grüßen Alfred Zerres Fraktionsvorsitzender rd Hille Fraktionsvorsitzender 2