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Beschlussvorlage (Spielplatz BP121, Gymnich, Schützenstr., Entwurfsplanung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
09.07.10, 06:32
Aktualisiert
09.07.10, 06:32
Beschlussvorlage (Spielplatz BP121, Gymnich, Schützenstr., Entwurfsplanung) Beschlussvorlage (Spielplatz BP121, Gymnich, Schützenstr., Entwurfsplanung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 277/2010 Az.: 6712-08/51 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 18.05.2010 Beratungsfolge Unterausschuss Kinderspielplatzkommission Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin Bemerkungen 16.06.2010 vorberatend 23.06.2010 beschließend Spielplatz BP121, Gymnich, Schützenstr., Entwurfsplanung Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind bereits in Höhe von 80.000,00 € im Entwurf des Wirtschaftsplans 2005 des Eigenbetriebes Straßen vorgesehen gewesen Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 18.05.2010 Beschlussentwurf: Der Entwurfsplanung des Landschaftsarchitekturbüros Dalhaus & Engelmayer, Weilerswist, für den neuen Spielplatz in Gymnich, Schützenstr. (BP121) wird zugestimmt. Begründung: Nach Vorgabe des aktuellen Bebauungsplans ist an der Schützenstraße in Erftstadt-Gymnich im Bereich einer Neubausiedlung die Errichtung eines Spielplatzes festgesetzt worden. Zudem wurde die Kompensationsfläche für die Maßnahme im Bereich des neu zu errichtenden Spielplatzes festgelegt. Es handelt sich um eine langgezogene annähernd rechtwinklige Fläche (ca. 13 x 65 m), die im Norden und Westen von der vorgenannten Kompensationsfläche eingefasst wird. Auf Grundlage dieser Vorgaben hat das Landschaftsarchitekturbüro Dalhaus & Engelmayer einen Entwurf erstellt. Laut Entwurf kann der Spielplatz über zwei Eingänge (an der Schützenstraße und dem neuen Siedlungsweg) betreten werden. Ein linear ausgerichteter Weg verbindet die beiden Eingänge miteinander. Die verschiedenen Spielbereiche wurden entlang dieser Linie angeordnet. Die Eingänge und der Weg wurden barrierefrei ausgestaltet, damit z.B. der Kleinkindbereich auch mit einem Kinderwagen erreichbar ist. Das Spielangebot gliedert sich in vier unterschiedliche Altersgruppen. Ganz im Norden befindet sich ein Sandspielbereich mit einem Federwipptier für die 1-3 jährigen Kinder. Am südlichen Eingang soll ein Bereich mit Tischtennisplatte und Lümmelbank für die Kinder ab 12 Jahren entstehen. Zentral gelegen sind zwei größere Spielbereiche für die 3-6 und die 6-12 jährigen Kinder. Neben den herkömmlichen Spielgeräten wie einer Schaukel und einer Kletterkombination mit Rutsche stellt der integrative Spielpunkt eine Besonderheit dar. Es wurde Wert darauf gelegt, dass behinderte Kinder in das Spiel der anderen miteinbezogen werden. Durch ein speziell für behinderte Kinder konstruiertes Spielgerät könnte es zu einer Gruppentrennung kommen. Der integrative Spielpunkt besteht aus verschiedenen Elementen wie z.B. einem Verweilnetz, einer Sandschütte und/oder einem Sandaufzug mit Backtisch, die auch von anderen Kinder genutzt werden können. Er fördert das Zusammenspielen und macht durch seinen Standort Sand für behinderte Kinder erfahrbar. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Maßnahme im Rahmen der vorgelegten Dringlichkeitsliste für Investitionen von der Genehmigungsbehörde genehmigt wird. (Dr. Rips) -2-