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Anfrage (Anfrage bzgl. Leistungen auf der DB-Eifelstrecke)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
16.07.10, 06:34
Aktualisiert
16.07.10, 06:34
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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Uwe Wegner Karolingerstr. 147 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Eigenbetrieb Immobilien Holzdamm 10 Herr Dr. Risthaus 0 22 35 / 409-417 Mein Zeichen Ihr Zeichen Ihre Anfrage vom 25.03.2010 Rat Betrifft: Datum 27.04.2010 F 210/2010 06.07.2010 Anfrage bzgl. Leistungen auf der DB-Eifelstrecke Sehr geehrter Herr Wegner, zu Ihrer Anfrage bezüglich der Leistungen auf der DB-Eifelstrecke möchte ich wie folgt Stellung nehmen: zu Frage 1: Das Sachgebiet für den gesamten ÖPNV-Bereich ist in der Abteilung Wirtschafts- und Verkehrsförderung angesiedelt. Diese Abteilung ist dem Dezernat des Bürgermeisters zugeordnet. zu Frage 2: Der Aufgabenbereich erfordert neben fachlicher Kompetenz auch eine hohe Kommunikationsfähigkeit nicht nur für den internen sondern auch für den externen Bereich. Für dieses Sachgebiet des öffentlichen Personennahverkehrs sind Kontakte zum Kreis, den Verkehrsbetrieben und VRS unumgänglich. Eine fachlich kompetente, wie auch vertrauensvolle Zusammenarbeit mit VRS als Aufgabenträger für den schienengebundenen Verkehr ist somit unerlässlich. Grundsätzlich sind auch Alternativen zur derzeitigen Organisationsstruktur denkbar. Allerdings sehe ich keine Notwendigkeit für eine Änderung der Zuständigkeit. zu Frage 3: Derzeit läuft die Ausschreibung durch den VRS. Die Angebotsfrist endet im August 2010 und somit wird die Betriebsaufnahme voraussichtlich im Dezember 2013 erfolgen. Über die Laufzeitdauer kann konkret noch keine Aussage getroffen werden, da dies von den eingegangenen Angeboten abhängig ist. Es ist eine Laufzeit zwischen 10 und 20 Jahren ausgeschrieben, innerhalb dieses Rahmens sind die Anbieter frei in ihrem Angebot. Somit wird die Laufzeit erst nach Ablauf der Angebotsfrist und Auswahl des Anbieters feststehen. zu Frage 4: Im SPNV-Bereich muss die Stadt Erftstadt sich nicht an den Kosten beteiligen, da hier der Aufgabenträger die Kosten trägt. zu Frage 5: Der Rhein-Erft-Kreis entsendet für die Zweckverbandsversammlung fünf Vertreter. Davon sind vier aus den politischen Gremien des Kreises und ein Vertreter aus der Kreisverwaltung. Aus dieser Zweckverbandsversammlung werden die Mitglieder für den Aufsichtsrat im VRS gewählt. Die Verwaltung und die städtischen Gremien der Stadt Erftstadt werden vor der Ausschreibung nicht beteiligt. Im Rahmen der Erstellung des Nahverkehrsplanes kann die Stadt Erftstadt auch Anregungen zum SPNV einbringen. zu Frage 6: Im Zuge des Umbaus des Bahnhofs Erftstadt werden die neuen Bahnsteige auf eine Länge von 180 m ausgebaut. Somit wird die Voraussetzung geschaffen, dass auf dieser Stecke längere Zugeinheiten eingesetzt werden können und den Fahrgästen, gerade in den Hauptverkehrszeiten, mehr Sitzplätze zur Verfügung stehen. Aus Sicht der Stadt Erftstadt sind eine Ausweitung des Angebotes in den Spitzenzeiten sowie eine Verlängerung in den Abendstunden wünschenswert. Langfristig sollte ein Ausbau als S-Bahn angestrebt werden. zu Frage 7: Die Stadt Erftstadt hat ihre Anregungen im Zuge der Aktualisierung des Nahverkehrsplanes eingebracht. Weiterhin wurden Gespräche mit der Geschäftsleitung des VRS geführt. Bisher konnten die Forderungen der Stadt aufgrund der damit verbundenen Kosten nicht umgesetzt werden. zu Frage 8: Der VRS führt in regelmäßigen Abständen Kundenbefragungen durch. zu Frage 9: Von Unregelmäßigkeiten erfährt die Verwaltung nur zufällig. Es erfolgt keine regelmäßige Information durch Bahn oder VRS, da die Stadt Erftstadt nicht Aufgabenträger ist. zu Frage 10: siehe Antwort zu Frage 9 zu Frage 11: Die Stadt Erftstadt hat keine Sanktionsmöglichkeiten. Der Verwaltung ist nicht bekannt, welche vertraglichen Vereinbarungen in diesem Zusammenhang zwischen VRS (Auftraggeber) und DB (Auftragnehmer) bestehen zu Frage 12: siehe Beantwortung zu Frage 11 zu Frage 14 siehe Beantwortung zu Frage 9 zu Frage 15 - 18 Beschwerden in diesem Sinne liegen der Verwaltung nicht vor. Es ist jedoch bekannt, dass von den Fahrgästen der Zustand des Bahnhofs (Sauberkeit, Wetterschutz usw.) bemängelt wird. Weiterhin sind die Züge häufig überfüllt, auch außerhalb der Spitzenzeiten. Im Winter kommt es zu Zugausfällen. Viele Fahrgäste wünschen eine zusätzliche Spätverbindung. Es kann allerdings nicht festgestellt werden, dass bei der Verwaltung in nennenswerten Umfang Beschwerden eingehen und bestimmte Themen gehäuft angesprochen werden. Die Verwaltung steht in regelmäßigem Kontakt mit dem Rhein-Erft-Kreis, dem VRS und dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland. -2- Die Verwaltung ist insbesondere hinsichtlich der Verbesserung der baulichen Zustände im Bahnhof initiativ geworden. Diese Bemühungen haben auch Erfolg gezeigt. Anregungen zur Verbesserung des Angebotes wurden und werden im Zusammenhang mit der Beratung über den Nahverkehrsplan vorgetragen. Weiterhin wurde der Ausbau zur S-Bahn angeregt. (Dr. Rips) -3-