Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
16.07.10, 06:34
Aktualisiert
16.07.10, 06:34
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Uwe Wegner
Karolingerstr. 147
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Eigenbetrieb Immobilien
Holzdamm 10
Herr Dr. Risthaus
0 22 35 / 409-417
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Ihre Anfrage vom 25.03.2010
Rat
Betrifft:
Datum
27.04.2010
F 210/2010
06.07.2010
Anfrage bzgl. Leistungen auf der DB-Eifelstrecke
Sehr geehrter Herr Wegner,
zu Ihrer Anfrage bezüglich der Leistungen auf der DB-Eifelstrecke möchte ich wie folgt Stellung
nehmen:
zu Frage 1:
Das Sachgebiet für den gesamten ÖPNV-Bereich ist in der Abteilung Wirtschafts- und
Verkehrsförderung angesiedelt. Diese Abteilung ist dem Dezernat des Bürgermeisters zugeordnet.
zu Frage 2:
Der
Aufgabenbereich
erfordert
neben
fachlicher
Kompetenz
auch
eine
hohe
Kommunikationsfähigkeit nicht nur für den internen sondern auch für den externen Bereich. Für
dieses Sachgebiet des öffentlichen Personennahverkehrs sind Kontakte zum Kreis, den
Verkehrsbetrieben und VRS unumgänglich. Eine fachlich kompetente, wie auch vertrauensvolle
Zusammenarbeit mit VRS als Aufgabenträger für den schienengebundenen Verkehr ist somit
unerlässlich.
Grundsätzlich sind auch Alternativen zur derzeitigen Organisationsstruktur denkbar. Allerdings
sehe ich keine Notwendigkeit für eine Änderung der Zuständigkeit.
zu Frage 3:
Derzeit läuft die Ausschreibung durch den VRS. Die Angebotsfrist endet im August 2010 und somit
wird die Betriebsaufnahme voraussichtlich im Dezember 2013 erfolgen. Über die Laufzeitdauer
kann konkret noch keine Aussage getroffen werden, da dies von den eingegangenen Angeboten
abhängig ist. Es ist eine Laufzeit zwischen 10 und 20 Jahren ausgeschrieben, innerhalb dieses
Rahmens sind die Anbieter frei in ihrem Angebot. Somit wird die Laufzeit erst nach Ablauf der
Angebotsfrist und Auswahl des Anbieters feststehen.
zu Frage 4:
Im SPNV-Bereich muss die Stadt Erftstadt sich nicht an den Kosten beteiligen, da hier der
Aufgabenträger die Kosten trägt.
zu Frage 5:
Der Rhein-Erft-Kreis entsendet für die Zweckverbandsversammlung fünf Vertreter. Davon sind vier
aus den politischen Gremien des Kreises und ein Vertreter aus der Kreisverwaltung. Aus dieser
Zweckverbandsversammlung werden die Mitglieder für den Aufsichtsrat im VRS gewählt.
Die Verwaltung und die städtischen Gremien der Stadt Erftstadt werden vor der Ausschreibung
nicht beteiligt. Im Rahmen der Erstellung des Nahverkehrsplanes kann die Stadt Erftstadt auch
Anregungen zum SPNV einbringen.
zu Frage 6:
Im Zuge des Umbaus des Bahnhofs Erftstadt werden die neuen Bahnsteige auf eine Länge von
180 m ausgebaut. Somit wird die Voraussetzung geschaffen, dass auf dieser Stecke längere
Zugeinheiten eingesetzt werden können und den Fahrgästen, gerade in den Hauptverkehrszeiten,
mehr Sitzplätze zur Verfügung stehen. Aus Sicht der Stadt Erftstadt sind eine Ausweitung des
Angebotes in den Spitzenzeiten sowie eine Verlängerung in den Abendstunden wünschenswert.
Langfristig sollte ein Ausbau als S-Bahn angestrebt werden.
zu Frage 7:
Die Stadt Erftstadt hat ihre Anregungen im Zuge der Aktualisierung des Nahverkehrsplanes
eingebracht. Weiterhin wurden Gespräche mit der Geschäftsleitung des VRS geführt. Bisher
konnten die Forderungen der Stadt aufgrund der damit verbundenen Kosten nicht umgesetzt
werden.
zu Frage 8:
Der VRS führt in regelmäßigen Abständen Kundenbefragungen durch.
zu Frage 9:
Von Unregelmäßigkeiten erfährt die Verwaltung nur zufällig. Es erfolgt keine regelmäßige
Information durch Bahn oder VRS, da die Stadt Erftstadt nicht Aufgabenträger ist.
zu Frage 10:
siehe Antwort zu Frage 9
zu Frage 11:
Die Stadt Erftstadt hat keine Sanktionsmöglichkeiten. Der Verwaltung ist nicht bekannt, welche
vertraglichen Vereinbarungen in diesem Zusammenhang zwischen VRS (Auftraggeber) und DB
(Auftragnehmer) bestehen
zu Frage 12:
siehe Beantwortung zu Frage 11
zu Frage 14
siehe Beantwortung zu Frage 9
zu Frage 15 - 18
Beschwerden in diesem Sinne liegen der Verwaltung nicht vor. Es ist jedoch bekannt, dass von
den Fahrgästen der Zustand des Bahnhofs (Sauberkeit, Wetterschutz usw.) bemängelt wird.
Weiterhin sind die Züge häufig überfüllt, auch außerhalb der Spitzenzeiten. Im Winter kommt es zu
Zugausfällen. Viele Fahrgäste wünschen eine zusätzliche Spätverbindung.
Es kann allerdings nicht festgestellt werden, dass bei der Verwaltung in nennenswerten Umfang
Beschwerden eingehen und bestimmte Themen gehäuft angesprochen werden.
Die Verwaltung steht in regelmäßigem Kontakt mit dem Rhein-Erft-Kreis, dem VRS und dem
Zweckverband Nahverkehr Rheinland.
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Die Verwaltung ist insbesondere hinsichtlich der Verbesserung der baulichen Zustände im
Bahnhof initiativ geworden. Diese Bemühungen haben auch Erfolg gezeigt. Anregungen zur
Verbesserung des Angebotes wurden und werden im Zusammenhang mit der Beratung über den
Nahverkehrsplan vorgetragen. Weiterhin wurde der Ausbau zur S-Bahn angeregt.
(Dr. Rips)
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