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Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.10.2009 - 31.12.2009)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
02.08.10, 08:05
Aktualisiert
02.08.10, 08:05
Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.10.2009 - 31.12.2009)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 218/2010 Az.: 20 22-05 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 12.04.2010 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 29.06.2010 vorberatend Rat 06.07.2010 vorberatend Sportausschuss 09.11.2010 beschließend Betrifft: Bemerkungen Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.10.2009 - 31.12.2009 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 12.04.2010 Beschlussentwurf: Die beiliegende Aufstellung über die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.10.2009 – 31.12.2009 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gem. § 83 Abs. 2 GO NW in Verbindung mit § 8 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2009 sind die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, über deren Leistung der Bürgermeister entscheidet, dem Rat zur Kenntnis zu geben. (Dr. Rips)