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Antrag (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
966 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
17.08.10, 06:45
Aktualisiert
17.08.10, 06:45
Antrag (Anlage 2) Antrag (Anlage 2)

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Inhalt der Datei

Der Landrat 66 Amt für Straßenbau und Verkehr Rhein-Erft-Kreis· Der Landrat· 66 . 50124 Bergheim '~-------'r~'--'--'--'-'""""--l-"-"-'" --- Stadt Erftstadt Holzdamm 10 , i I 50374 Erftstadt ez l 1'","'~111 I! IV, '~-70-'li"ir'~:'1(\A' I'J!'Jl~" .!U...,,!,I)~1"I()L ------L--~,'_.:.J. -1 . 10 I - EJ 114 j I . ST/\L~T EF\FTST/~OT 01::;:: ;"'!'~C"';;\;:F!ST,E'R - 0Z '[! ~-:;\ ,i,i\;; ••• "'~ \ •. , :': ,i -•• Q/, 0,1 c 6:"",\ I -1 1 6.)~ I~;;T:~'i':~T;;~ij Datum 26.°5.2010 Mein Zeichen 66/94134/K45/0 Auskunft erteilt Herr Zünskes ZimmerNr. 3·57 Telefon 02271 83-4678 Errichtung einer geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen auf dem Schlunkweg (K45)in Höhe Martin-Luther-Straße (A625/2008, A 658/2008) 02271 83-2329 Ihr Schreiben vom 23.°4.2°°9 E-Mail Fax ralf.zuenskes@rhein-erft-kreis.de Hinweis: Versenden Sie keine vertraulichen, schützenswerten Daten per E-Mail In Ihrem o.g. Schreiben beziehen Sie sich auf die Geschwindigkeitsmessungen des Rhein-Erft-Kreis aus dem vergangen Jahr und das vorangegangene Anhörungsverfahren zur Errichtung eines FGÜ auf der K45 (Schlunkweg) in Höhe der Martin-Luther -Straße. Auf Grund der Verkehrsmessungen und Fußgängerzählungen Anfang 2009 hatte sich ergeben, das in diesem Bereich kein Bedarffür eine Querungsstelle besteht. Außerdem gibt es in diesem Bereich keine Unfalllage die eine I Änderung der Verkehrssituation nötig machen würde. Daher wird von mir neben dem FGÜ auch die Errichtung einer Querungsstelle im o.g. Bereich abgelehnt. Hausadresse Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Telefon 02271 83-0 Fax 02271 83-2300 Internet www.rhein-erft-kreis.de info@rhein-erft-kreis.de Post adresse 50124 Bergheim Öffnungszeiten Die im März 2009 gemessenen Geschwindigkeiten liegen über der zulässigen, ausgeschilderten Geschwindigkeit. Ich möchte aber anmerken, dass es sich hier um eine klassifizierte Straße handelt und darauf im Normalfall Tempo 50 zulässig ist. Aus meiner Sicht besteht keine Veranlassung in diesem Bereich die Geschwindigkeit zu reduzieren, da weder die Unfallzahlen noch die Verkehrsmengen diese erforderlich machen. Auch wenn im entfernten Umfeld Schulen und Kindergärten liegen, ist eine unmittelbare Gefährdung nicht zu erkennen. Da es sich hier um eine Kreisstraße handelt schlage ich vor ,die Geschwindigkeitsreduzierung aufzuheben. Im Auftrag Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr (nur Service- und Zulassungsstelle Kreishaus Bergheim) Bankverbindungen Postbank Köln (BlZ 37010050) Konto: 10 850 505 BI(: PBNKDEFF IBAN:DE453701 0050 0010 8505 05 Kreissparkasse Köln (BlZ 370 502 99) Konto: 142 001 200 BI(: COKSDE33 IBAN:DE723705 0299 0142 0012 00 Öffentl. Verkehrsmittel ~ Kapp im zum Kreishaus Bahn: Bergheim und Zieverich Bushaltestellen: Am Knüchelsdamm und Kreishaus - Weitere Infos: www.revg.de oder 022341806-0