Daten
Kommune
Erftstadt
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20.08.10, 06:39
Aktualisiert
20.08.10, 06:39
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung
i. V. m. den Bestimmungen
den beigefügten Antrag der I des
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der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich
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Stelluriqnohme 'der Verwaltung:
Der
Neubau
einer
Jugendkulturhalle
würde
durch
den
Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft durchgeführt. Im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells würden
die dem Eii:jEinbetiieb entstehenden Kosten (Zinsen, Abschreibung, Bauunterhaltung)
:dein Fachamtin Rechnung gestellt. Im Budget des Fachamtes wären weiterhin die
Betriebskosten .(Reinigung; Enerqie ...) zu veranschlaqen. Zu den. im Antrag
angesprochenen Fragen ist wie folgt Stellung zu nehmen:"
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zu 1.: Der Neubau einer Jugendkulturhalle ist grundsätzlich auch im Rahmen eines
Haushaltssicherungskonzeptes
genehmigungsfähig. Aufgrund der mit der Genehmigung des HSK verbundenen Auflagen muss jedoch gewährleistet sein,
dass die durch den Bau der Halle entstehenden Kosten (Miete, Betriebskosten)
P:\006\A7·3594
FINANZIERUNG
JUGENDZENTRUf.1,DOC
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nicht zu einer Erhöhung des Defizits führen. Den neuen Kosten müssen somit
Einsparungen an anderer Stelle in gleicher Größenordnung gegenüber stehen.
zu 2.: Durch den Bau einer Jugendkulturhalle
entstehen dem Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft, wie bereits ausgeführt, Kosten. Für die Bemessung der
Miete ist es völlig unerheblich, ob der Eigenbetrieb neue Darlehen aufnimmt,
deren Zinsen in die Mietberechnung einfließen, oder aber ob er zweckgerichtet
Grundstücke veräußert und dementsprechend die Verzinsung des Eigenkapitals
bei der Miete berücksichtigt wird.
Ergänzend ist anzumerken, dass der Eigenbetrieb in erheblichem Umfang
Darlehen aufgenommen hat. Erlöse aus Grundstücksverkäufen, die für den Bau
der Jugendkulturhalle
verwendet
werden,
können somit
nicht zur
Darlehenstilgung eingesetzt werden und führen beim Eigenbetrieb zu echten
erhöhten Aufwendungen.
•
zu 3.: Mit der Inbetriebnahme einer Jugendkulturhalle an der vorgesehenen Stelle
kann der neue Jugendtreff in Liblar wieder aufgegeben werden. Weitergehende
Kosten müssen im Gesamtetat der Verwaltung erwirtschaftet werden.
Einsparungen im Etat des Jugendamtes zu Gunsten der Jugendkulturhalle sind
aus jetziger Sicht kurzfristig nicht möglich .
•
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Christlich-Demokratische
Union Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
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50374 Erftstadt
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Alfred Zerres, Fraktionsvorsitzender
Stadt Erftstadt
Herrn Bürgermeister Bösche
Herrn 1. Beigeordneten Erner
Rathaus / Holzdamm 10
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23.6.2004
•
ANTRAG
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr 1. Beigeordneter,
wir beantragen, auch in Würdigung der Vorschläge der FDP-Fraktion, zur Finanzierung eines Jugendzentrums in Liblar unverzüglich Stellungnahmen der
Aufsichtsbehörden, hier namentlich des Rhein-Erft-Kreis und der Bezirksregierung Köln, mit nachfolgend aufgeführten Fragestellungen einzuholen:
•
1) Ist der Neubau eines Jugendzentrums in Liblar genehmigungsfähig?
Wenn ja unter welchen Auflagen?
2) Ist es möglich Immobilienverkaufserlöse
durch den Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft -der ja auch Bauherr wird- zweckgebunden für den
Neubau eines Jugendzentrums einzusetzen?
3) Welche Auswirkungen hat der Neubau eines Jugendzentrums in Liblar
auf den Etat des Jugendamtes? Wo müssen Einsparungen vorgenommen werden?
Wir bitten unserem Antrag entsprechend kurzfristig tätig zu werden.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
~~
Alfred Zerres
F raktio nsvorsitzender:
Alfred Zerres
Fraktionsraume:
Banner Straße 5
BOrozeiten:
50374 Erftstadt-Lechenich
9.00 - 11.00 Uhr
Mo .. Oi.,+Oo.
Telefon 02235-75954
Telefax 02235-688685
Bankverbindung:
Kreissparkasse Köln
Konto-Nt. 0191004300
BLZ 370 502 99