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Antrag (Antrag bzgl. Finanzierung eines Jugenszentrum in Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
614 kB
Erstellt
20.08.10, 06:39
Aktualisiert
20.08.10, 06:39
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen den beigefügten Antrag der I des SPDIVI CDUFraktion ~ Fraktion o der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich o F.D.P.- 0 Fraktion [$ an die zuständigen StV Ausschüsse weiter. fC~tll~~~ T -tJ!lltJY 6S 114 24. JUNI200 4 I,---' 6J I . . I.•~.,~Elrmllt\Q,8öro Buroennol51er l 21 32 ..4t) '4,~ SO " 20 61 Öffentlich I· ... ,~ 51' i... '.::~':. '\';' .-'::I~ '\' • A 7/3594 r·'i·tI1·i·.:.:~ ':-:"~' ','-,;,,", ... I ..1 ~ ,I ~• I, .H;~ [ '.r ":.' • , I' I , <>, r '." -- - I, .•.•.. ,',:',1"j- ~I' ...... - -,.-- I ." I:: t " s s>: .~';' tJI.'·!~·-:l 'C: . •- .. , -vt .-.~,I. r ,, ' .. .,". " 'j t,.- •.~ "e' " -.",,,, c, ' 'l' • I, ,'" - ._'--- j '. BeschIAusf.: - 82 '1 , _._ ..... ._. 'I ..... __ J '.1" 'Datum: 17.11.2004 '.•1::'G',LI': -r SY'!l r?82!~{,,,te ,~1; .;I'i\'rwf=" ~i,;\.~ _. _ ~.Betr~Jf::' 'EAilliqgJji9VFiiianzierung :I·\t-~',:· , , '. 0'r '~ •-,. • . "',• II ". ,----- eines Jugendzentrum _.-._- in liblar .,' I Finanzielle .. - ., . ' I Auswirkungen: ' Keine ..::(' :·~:i·· Der Antrag wird zur Vorberatung zugeleitet an den ":01 • '," "I \.~ ,t' 'I !' ':'~:-' , ~. I, ", ' ••••• Jugendhilfeausschuss I. ,r. , :. . . ",', . . '..i Der Antraqwird " zur Beschlussfassunq . • ,of ',' " '.:",' l,.. • I. .• I !.~-.:'- ":.',,:,.", ' . • •.-..... \ •• , '. '.. ,.' .' zuqeleitetan' den . .,' " Ausschuss für Wirtschaftsförderung 'Werksausschuss Immobilienwirtschaft ~T" .... i '., ••. I '':''I,"~' ~:.r:!." it":"ld'~~; .-- . :),.J und ", .: Stelluriqnohme 'der Verwaltung: Der Neubau einer Jugendkulturhalle würde durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft durchgeführt. Im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells würden die dem Eii:jEinbetiieb entstehenden Kosten (Zinsen, Abschreibung, Bauunterhaltung) :dein Fachamtin Rechnung gestellt. Im Budget des Fachamtes wären weiterhin die Betriebskosten .(Reinigung; Enerqie ...) zu veranschlaqen. Zu den. im Antrag angesprochenen Fragen ist wie folgt Stellung zu nehmen:" . '" ....... .' ... zu 1.: Der Neubau einer Jugendkulturhalle ist grundsätzlich auch im Rahmen eines Haushaltssicherungskonzeptes genehmigungsfähig. Aufgrund der mit der Genehmigung des HSK verbundenen Auflagen muss jedoch gewährleistet sein, dass die durch den Bau der Halle entstehenden Kosten (Miete, Betriebskosten) P:\006\A7·3594 FINANZIERUNG JUGENDZENTRUf.1,DOC _------ nicht zu einer Erhöhung des Defizits führen. Den neuen Kosten müssen somit Einsparungen an anderer Stelle in gleicher Größenordnung gegenüber stehen. zu 2.: Durch den Bau einer Jugendkulturhalle entstehen dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, wie bereits ausgeführt, Kosten. Für die Bemessung der Miete ist es völlig unerheblich, ob der Eigenbetrieb neue Darlehen aufnimmt, deren Zinsen in die Mietberechnung einfließen, oder aber ob er zweckgerichtet Grundstücke veräußert und dementsprechend die Verzinsung des Eigenkapitals bei der Miete berücksichtigt wird. Ergänzend ist anzumerken, dass der Eigenbetrieb in erheblichem Umfang Darlehen aufgenommen hat. Erlöse aus Grundstücksverkäufen, die für den Bau der Jugendkulturhalle verwendet werden, können somit nicht zur Darlehenstilgung eingesetzt werden und führen beim Eigenbetrieb zu echten erhöhten Aufwendungen. • zu 3.: Mit der Inbetriebnahme einer Jugendkulturhalle an der vorgesehenen Stelle kann der neue Jugendtreff in Liblar wieder aufgegeben werden. Weitergehende Kosten müssen im Gesamtetat der Verwaltung erwirtschaftet werden. Einsparungen im Etat des Jugendamtes zu Gunsten der Jugendkulturhalle sind aus jetziger Sicht kurzfristig nicht möglich . • ) P:\006\A7~3S94 FINAl~ZIERUNGJUGENDZENTRUM.ODe ~ -( Christlich-Demokratische Union Deutschlands Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt .UI Jlll3 J-' tt :!}'~i..:!-L105 11Q~lJ!~ill2Q I~~_ r;~-1. . 5utOl E ,IIS:"OI D20~.ßJo~~;~~o~.~., . ~~~ I 50374 Erftstadt j '.~' Alfred Zerres, Fraktionsvorsitzender Stadt Erftstadt Herrn Bürgermeister Bösche Herrn 1. Beigeordneten Erner Rathaus / Holzdamm 10 ( ;;jEino"ng 60'. ,,",~.,m.;ste, I GI Et~i2T'ITijT44Ts0i5i 23.6.2004 • ANTRAG Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr 1. Beigeordneter, wir beantragen, auch in Würdigung der Vorschläge der FDP-Fraktion, zur Finanzierung eines Jugendzentrums in Liblar unverzüglich Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden, hier namentlich des Rhein-Erft-Kreis und der Bezirksregierung Köln, mit nachfolgend aufgeführten Fragestellungen einzuholen: • 1) Ist der Neubau eines Jugendzentrums in Liblar genehmigungsfähig? Wenn ja unter welchen Auflagen? 2) Ist es möglich Immobilienverkaufserlöse durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft -der ja auch Bauherr wird- zweckgebunden für den Neubau eines Jugendzentrums einzusetzen? 3) Welche Auswirkungen hat der Neubau eines Jugendzentrums in Liblar auf den Etat des Jugendamtes? Wo müssen Einsparungen vorgenommen werden? Wir bitten unserem Antrag entsprechend kurzfristig tätig zu werden. Vielen Dank. Freundliche Grüße ~~ Alfred Zerres F raktio nsvorsitzender: Alfred Zerres Fraktionsraume: Banner Straße 5 BOrozeiten: 50374 Erftstadt-Lechenich 9.00 - 11.00 Uhr Mo .. Oi.,+Oo. Telefon 02235-75954 Telefax 02235-688685 Bankverbindung: Kreissparkasse Köln Konto-Nt. 0191004300 BLZ 370 502 99