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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die integraHve städt. Kindertagesstätte E.-Frieshelm zur krankengymnastischen Behandlung behinderter Kinder)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
265 kB
Erstellt
20.08.10, 06:39
Aktualisiert
20.08.10, 06:39
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die integraHve städt. Kindertagesstätte E.-Frieshelm zur krankengymnastischen Behandlung behinderter Kinder)

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STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister öffentlich O~'1h V8/ Az.: 51 13-17/5 Amt: - 51 - An den BeschIAusf.: - 102Flnanz- und Personalausschuss der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung Datum: 18.11.2004 über den: JugendhIlfeausschuss Betrifft: Ausnahme vom Einstellungsstopp für die integraHve städt. Kindertagesstätte E.-Frieshelm zur krankengymnastischen Behandlung behinderter Kinder Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen im Budget Personal zur Verfügung HHJ.: 2004 HHStl.: Personal Budget: 599 Unterschrift des Budgelveranlwortlichen , Erftstad!. den 18.11.2004 Beschlussentwurf: Als Ausnahme vom Einstellungsstopp wird der Bürgermeister ermächtigt, eine Krankengymnastin mit einer wöchentl. Arbeitszeit von 19,25 Std. unbefristet zur Heilbehandlung von fünf behinderten Kindern für die neue integrative Kindergartengruppe der städt. Kindertagesstätte E.-Friesheim einzustellen. Begründung: Der Rhein-Erft-Kreis - Sozialamt - und das Landessozialamt haben im Rahmen der Eingliederungshilfe nach den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetztes (BSHG) Kostenübernahme zur krankengymnastischen Heilbehandlung gewährt. Aus amtsärztlicher Sicht wird der motopädische Betreuungsbedarf bestätigt. Die wöchenllich erforderliche Therapiezeit für fünf behinderte Kinder wurde mit 19,25 Std. festgesetzt.