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Antrag (Antrag bzgl. Schaffung von KInderkrIppenplätzen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
551 kB
Erstellt
20.08.10, 06:39
Aktualisiert
20.08.10, 06:39
Antrag (Antrag bzgl. Schaffung von KInderkrIppenplätzen) Antrag (Antrag bzgl. Schaffung von KInderkrIppenplätzen) Antrag (Antrag bzgl. Schaffung von KInderkrIppenplätzen) Antrag (Antrag bzgl. Schaffung von KInderkrIppenplätzen)

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STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich den beigefügten Antrag der I des SPDCOUFraktion ~ Fraktion 0 F.D.P.- o \tI an die zuständigen Fraktion o Fraktion BÜNDNIS 90 I DIE ÜNEN o StY • V!14' Ausschüsse weiler. STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER Öffentlich A 8/0079 EinQllno Büro Ba'~QfmeiJ!'" • '1 :12 'u 4~1" 50 Amt: - 51 - 51 BeschIAusf.: - 51 Datum: 22.11.2004 Betreff: Antrag bzgl. Schaffung von KInderkrIppenplätzen Finanzielle Auswirkungen: Keine /I • Untelschrift des Budgetverantwortlichen Erftstodt. den 22.11.2004 :/hh( r Der Antrag- wird zur Beschlussfassung zugeleitet on den JugendhIlfeausschuss Stellungnahme der Verwaltung: Dos Tagesbetreuungsausbaugesetz !TAG) wurde om 29. Oktober vom Bundestag beschlossen. Eshot mit einer Übergangszeit bis zum jahre 2010 den bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsangeboten für unter 3jährige Kinder zum Ziel. 230.000 neue Plätze sollen geschaffen werden. Dabei soll die Tagespflege den Tageseinrichtungen gleichgestellt werden, was höhere Qualitätsanforderungen on die Tagespflege zur Folge hot. In den Beratungen ging mon von einem Verhältnis der Tageseinrichtungen zur Tagespflege von 70 .... zu 30 aus. In NRW sollen 70.000 neue Plätze geschaffen werden. ~ M '"o, o " - 2Die Betreuungsplätze sollen einen wichtigen Beitrag leisten, jungen Müttern und Vätern die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie zu ermöglichen. Deshalb wird das Jugendamt verpflichtet, Plätze in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege vorzuhalten für Kinder unter 3 Jahre, - deren Wohl nicht gesichert ist, - deren Eltern erwerbstätig bzw. in Aus- oder in Weiterbildung sind oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit (Hartz IV) teilnehmen. • • Der Ausbau an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahre ist ein wichtiger familienpolitischer Beitrag. In Deutschland liegt die Versorgungsquote zur Zeit bei 9 %, dabei entfallen 37 % auf Ost- und lediglich 2,7 % auf Westdeutschland. In Schweden liegt die Quote bei 48 % und in Dänemark gar bei 64 %. Deutschland ist mit seiner Betreuungsquote Schlusslicht in der Europäischen Union. Die Betreuungssituation korreliert ebenfalls mit der Geburtenrate. In Deutschland werden nur 1,7 Kinder pro Frau geboren. Der Durchschnitt in Europa liegt bei 2,1 Kinder. Weltweit ist Deutschland inzwischen führend in der Kinderlosig keit. Die Bundesregierung geht bei der Schaffung von 230.000 zusätzlichen Plätzen für die Kleinkinderbetreuung von Kosten in Höhe von 1,5 Milliarden Euro aus. Kalkuliert wird eine kommunale Entlastung von 2,5 Milliarden Euro jährlich durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV). Nach Ansicht der Bundesregierung verfügen die Städte damit über ausreichend finanziellen Spielraum, um die Kleinkinderbetreuung zu finanzieren. Die Kommunalen Spitzenverbände sind gänzlich anderer Auffassung. Ob sich eine Einsparung von 2,5 Milliarden Euro ergibt, ist noch keineswegs gesichert . Gleichwohl sollte die finanzielle Entlastung einer Verbesserung des allgemeinen Verwaltungshaushaltes und der Stärkung der örtlichen Investitionskraft dienen. Darüber hinaus weisen die Einsparungen bei der Sozialhilfe eine andere Streuung auf als die Ausgaben bei der Kinderbetreuung. Obendrein schätzen die kommunalen Spitzenverbände und mit ihnen die Jugendministerkonferenz den zusätzlichen finanzierungsbedarf für einen qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote auf aufwachsend mindestens 2,5 Milliarden Euro jährlich. Bezogen auf Erftstadt können zum jetzigen Zeitpunkt sowohl hinsichtlich des Bedarfs wie der Finanzierung keine Aussagen getroffen werden. Im ersten Halbjahr des nächsten Jahres wird eine neue Planung erarbeitet werden. Dazu ist auch die Bedarfsfrage zu klären. - 3Der neue § 24 a SGB VIII erlaubt für den Fall, dass in einem Bundesland zum 1. Januar 2005 das erforderliche Angebot noch nicht gewährleistet werden kann (und das wird in jedem westdeutschen Bundesland so sein), die Aufstellung einer Bedarfsplanung mit jährlichen Ausbaustufen und dem Ziel der Bedarfserfüllung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens bis zum 1.10. 2010. ·.V . • • Christlich-Demokratische Union Deutschlands Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt Stadt Erftstadt Herrn Bürgermeister Bösche Herrn 1. Beigeordneten Erner Rathaus / Holzdamm 10 ...0 50374 Erftstadt 5J! 2.11.2004 Co ANTRAG gern. GO Kinderkrippenplätze gern_ neuem Bundesgesetz Sehr geehrter Herr Bösche, sehr geehrter Herr Erner, die Bundesregierung hat vor wenigen Tagen das Krippengesetz beschlossen. Demnach sollen -durch die Länder finanziert- bis zum Jahre 2010 rund 230.000 Kinderkrippenplätze bundesweit geschaffen werden. Ich beantrage daher für die nächste Sitzung des zuständigen Fachausschuss einen aktuellen Sachstandsbericht zur Thematik. Bitte stellen Sie auch die derzeit beabsichtigten kommunalen Finanzierungsmaßnahmen bzw. den Finanzierungsausgleich dar. • Vielen Dank. Michael Sc Fraktionsvorsitzender: Alfred Zerres FraktIonsräume: Banner Straße 5 5037A Erftstadt-lechenlch Bürozeiten: Telefon 02235-75954 Mo"Di.,+Do. 9.00 - 11.00 Uhr Telefax 02235--688685 Bankverbindung: Kreissparkasse Köln Konto-Nt. 0191004300' BLZ 370 502 99