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Beschlussvorlage (Anerkennung des Vereins "DONATUS-PÄNZ Betreuungsverein der Donatusschule e.V." als Träger der freien Jugendhilfe)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
963 kB
Erstellt
20.08.10, 06:39
Aktualisiert
20.08.10, 06:39

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 51 JHP öffentlich V 8/ Amt: 004,2 - 51 - An den BeschIAusf.: Jugendhilfeausschuss Datum: 30.09.2004 - 51 - der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • Betrifft: Anerkennung des Vereins "DONATUS-PÄNZ Betreuungsverein Donatusschule e.V." als Träger der freien Jugendhilfe der Bezug: Finanzielle Auswirkungen: ~ keine Unterschrift des Budgetverantworllichen Erftstadt, den 30.09.2004 v • Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein "DONATUS-PÄNZ Betreuungsverein der Donatusschule e.V." als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen. Begründung: Der Verein "DONATUS-PÄNZ Betreuungsverein der Donatusschule e.v." beantragt mit Schreiben vom 22.09.2004 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Nach § 75 SGB VIII dürfen Träger der freien Jugendhilfe nur anerkannt werden, wenn sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind, gemeinnützige Ziele verfolgen, aufgrund der fachlichen und personellen Vorraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unerheblichen Beitrag zur Erfüllung der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. Die Vorraussetzungen für die öffentliche Anerkennung vom Antragsteller erfüllt. P:\S13\VORLAGEN\ANERKENNUNG DONATUS.DOC nach § 75 SGB VIII werden - 2 Bis zum Mai 2002 wurde die Kernzeitbetreuung durch den Förderverein der DonatusSchule angeboten. Der Verein "DONATUS-PÄNZ Betreuungsverein der Donatusschule e.v." übernahm die Aufgaben der Schulkinderbetreuung ab seiner Gründung im Mai 2002. Das Betreuungspersonal gestaltet die Angebote auf der Basis einer Konzeption und der Vereinssatzung (siehe Anlage). Für die außerunterrichtliche Betreuung der Kinder der Donatusschule sind die pädagogischen Zielsetzungen des Vereins maßgebend. Da der Verein seinen Sitz in Erftstadt hat, ist das Jugendamt der Stadt Erftstadt für die öffentliche Anerkennung zuständig. • 1n Vertretung • P:\S13\VORLAGEN\ANERKENNUNG DONATUS.DOC , Vorab per FAXzugesandt! rB~M~~4~'~O~~~~~I1~1. DON ....TU5-PÄNZ Betreuungsw:rein clo Moger Tkeodor-H£u"-Strc& /10 10 BQ374 Erftstadt -:4~ Stadtverwaltung -JugendamtPostfach 25 65 ~04 82 . no~I'r3~fr Erf!SfAdl 81 2 4. SEPge'200 ' '.' '.4'JE' 7 . ~ 63 20 I I Eillgaf1J; 8Cl[t3? I .: -=:!.~(jrgermeisrQt ' -~""-l..:_::;O I 43 144 I 50 51 51i 1 50364 Erftstadt • Antrag auf AnerkeMung als Träger der Jugendhilfe nach § 75 lOHE> Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stellt der Verein .DONATVS-PÄNZ Betreuungsverein der Donatusschule e.V: den Antrag, als Träger der freiM Jugendhilfe im Sinne des § 75 KJHG anerkannt zu werden. Dem Antrag füge ich bei eine Kopieder Satzung des Vereins, aus der Zweck und Ziel hervorgehen, ferner die Kopieeines beglaubigten Vereinsregisterauszuges. Vorstandsmitglieder sind: • 1. der Unterzeichner, Hans-Josef Mager, geboren am 21.12.1960, wohnhaft in 50374 Erftstadt, Theodor-Heuss-Straße 10, -cls 1. Vorsitzender- 2. Frau Bente Kleimanngeb. Schaaf, geboren am 13.12.1963, wohnhaft in 50374 Erftstadt, Schwanenstraße 21, -els 2. Vorsitzende- 3. Herr Günter Braus, geboren am 17.8.1953, wohnhaft in 50374 Erftstadt, Tannenweg 41, -cls Schriftführer-, Alle Vorstandsmitglieder sind einzeln vertretungsberechtigt. - 2Vonrtond: ~osef MI:it:.Jer'. Beete Kleirnmn. OO'ItlJ" Brew 5u:I:n1e MogerGe.cMftutelle: Theodo~Stro8e 10, 50374 ErltlJtadt BetrelU1g5- Telefon: 02235-979525 Biro- Telefon 02235 - 45699 Konto-Vcrbindlrtg: Krei~;~ Köln 0190003687 ·VR 1278 • AG BnIki • 6uch4ft!lführcrln: D~Ä1W-pÄNQ ~nder~c.1I' -2Der Verein wurde am 16. Mai 2002 gegründet zur Entlastung des Vorstandes des Fördervereins der Donatusschule, welcher die Trägerschaft der Betreuungsmaßnahmean der Donatusschule mit Beginn des Schuljahres 2000/2001 übernommen hatte. Der Gründung des Vereins lag der Wunsch des Vorstandes des Fördervereins - dessen I. Vorsitzender ich damals ebenfalls war- zugrunde, sowohl die Betreuungsarbeit effizienter gestalten zu können, als auch die Grenzen in der Vorstandsarbeit zwischen Förderarbeit im Förderverein und Betreuung wieder klarer ziehen zu können. Diesem Wunsch folgend, hat die Mitgliederversammlung des Fördervereins auf ihrer Jahreshauptversammlung zu Beginn des Schuljahres 200112002 den Vorstand des Fördervereins sodann ermächtigt, die Betreuung auf einen anderen Träger zu übertragen. • Um die vereinseigenen Vorstellungen für die künftige Qualität der Betreuungsarbeit auch umsetzen zu können, reifte schließlich der Entschluss, einen eigenen Betreuungsverein zu gründen mit dem Ziel, die bisherigen Betreuungsgruppen mitsamt Betreuungskräften, welche im Übrigen hervorragende Arbeit leisten, weiterführen zu können, um so insbesondere auch eine Kontinuität für die Kinder zu gewährleisten. So wurde schließlich die beigefügte Sotzung erarbeitet, die Gemeinnützigkeit der Körperschaft beim Finanzamt in Brühl beantragt und schließlich am 16.5.2002 von 17 Eltern und interessierten Bürgern der gemeinnützige Verein .DONATUS-PÄNZ Betreuungsverein der Donatusschule e.V.· gegründet, welcher seit dem 11.7.2002 im Vereinsregister des AG Brühl unter VR 1276 eingetragen ist. Die Mitgliederzahl ist nahezu unver/indert. Einmal jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, in welcher die Mitglieder u.a. folgende Aufgaben erfüllen müssen: • a) bl cl d) e) Festsetzung des Haushaltsplans für das kommendeGesch/iftsjahr, Festsetzung des Wirtschaftsplans für die BetreuungsmaßnahmeeinschI. des Betreuungsentgelts nach § 6 der Satzung, Billigung des Rechenschaftsberichts des Vorstandes und Entlastung des Vorstandes, Wahl des Vorstandes, Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge. Die Gesch/fftsstelle des Vereins ist bei mir zu Hause. Den beigefügten Unterlagen sowie meinen vorstehenden Ausführungen können Sie entnehmen, dass der Verein die Voraussetzungen des § 75 Abs. (1) Ziffern I., 2., 3. und 4. KJHG erfüllt. - 3 - Vorstand: Han5-J o.ef Moger. Beete KleimOlTl. Gü1tcr Brws GuchaftfffUhrerin: Sus:nne Moger Guchöf'tsatelle: TheodoN-teua-Stf"06e 10, 50374 Erlt.textt Bet1"CUJng" Telefon: 02235-979525 BLro- Telefon 02235 - 45699 Konto-Verbindu1g: Kreisspcrka.ae. Köl" 0190003687 .'IR 1278 - AG Bn:Ihl- - 3 Der Verein beschäftigt zurzeit sechs Betreuungskräfte sowie zusätzlich eine weitere Kraft während der Essenszeit. Die Qualifikationen der Betreuungskräfte werden alljährlich dem Schulverwalrungsamt -mehrfoch- mitgeteilt. Nunmehr bereits im 5. Jahr sind die Betreuungskräfte des Vereins in der hiesigen Betreuungsmaßnahmevor Ort im Einsatz; ebenso lange stehe ich als Vorsitzender des jeweiligen Trägervereins den Betreuungskräften mit Rat und Tat begleitend zur Seite. Die DONA TVS-PÄNZ haben die Trägerschaft der Betreuungsmaßnahmenzum Beginn des Schuljahres 2002/2003 übernommen und befinden sich nunmehr im dritten Jahr der Trägerschaft. • Zurzeit werden über 80 Kinder in der Maßnahme.Schule von acht bis eins" und nach 13.10 Uhr davon nochmals rd. 30 Kinder in der Maßnahme.13plus" betreut. Noch während der diesjlthrigen Sommerferien haben wir neue Räumlichkeiten in der Donatusschule bezogen. Unsere Gruppenräume befinden sich nunmehr im ehemaligen Kindergarten, weicher dem eigentlichen Schulgebltude vorgelagert ist. In dankenswerter Art und Weise haben die Betreuungsmitarbeiterinnen mit vereinten Kräften die Räumlichkeiten von Grund auf gereinigt, geputzt, renoviert, angestrichen und eingerichtet und so für die Kinder ein ansprechendes Wohlfühl-Ambiente geschaffen. Die Zusammenarbeit mit der Schulleitung und den einzelnen Lehrerirlrlerl ist VOrlstarkem Vertreuen geprägt. Der als Arllage -3- beigefügten Konzeption klinnen Sie die wesentlichen Merkmale und Schwerpunkte unserer Arbeit vor Ort entnehmen. Diese stehen in unmittelbarem Einklang mit den Vorgaberl des § 1 KJHG (Recht auf Erziehung, Elternverantwortunq, Jugerldhilfe). Für die Zukunft plcnen wir, auch als Trltger bzw. Kooperationspartrler der .offenen Garlztagsschule" zur Verfügung zu stehen, sobald die Donatusschule diesen Weg einschlägt. • Zu Rückfragen stehe ich gerrle zu Ihrer VerfügurIg. Sollten Ergärlzurlgen zur Arltragstellung erforderlich sein, wäre ich für eine resche Benachrichtigurlg dankbar. Es wäre schön, wenn über unseren Antrag bereits in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses entschieden werden könnte. ben Antrag erhalten Sie vorab per Telefax-Mitteilung zum Anschluss: 02235-409500. "'~. Mijfreurldlichen H.'!J. Mag r 1. VOr'llltundU' VortrtCl1d:Hcn5-Josef Mager, Barte KleimaYl. 6ü1ter 8rcuf 6e«htlftsführe.rin: SwoT.c Moger Guc:htlftssteJle: 'Theodor-Hcuu-Str* 10, 50374 Erltllrtodt Betl"'ClU'19-'- Telefon: 0223~979525 EUro- Telefon 02235·45699 Kon'to-Vub\ndmg: Kffi~ ~ 0\90003687 -VA 1278- A5 Bnlhl- Konzeption der Schulbetreuung DONATUS-PÄNZ Betreuungsverein der Donatusschule Erftstadt e.V. Erftstadt-Liblar (Stand: 11.2.2003) Trägerschaft • Die Schulbetreuung der Donatus-Grundschule in Erftstadt-Liblar wird in Trägerschaft des Vereins DONATUS-PÄNZ Betreuungsverein der Donatusschule Erftstadt e.V., nachstehend kurz .Donatus-Pänz e.V." betrieben . Ziel der Schulbetreuung Ziel der Schulbetreuung ist es, die Grundschüler in den unterrichtsfreien Stunden während und auch nach dem laufenden Schulbetrieb zu betreuen, um so die Eltern zu entlasten. Das Angebot richtet sich vorwiegend an Alleinerziehende und Sozial Schwache. Voraussetzung für eine Aufnahme ist die Berufstätigkeit der bzw. des Erziehenden. Abweichende Regelungen für Härtefälle bleiben vorbehalten. Pädagogische Zielsetzung • Den Kindern soll der Aufenthalt in der Schulbetreuung möglichst angenehm gestaltet werden. In einer gemütlichen Atmosphäre können sie sich vom Schulalltag erholen und entspannen, Spaß haben, mit Freunden spielen, aber auch ihre Hausaufgaben erledigen. Sie haben feste Bezugspersonen, eine gleichbleibende Kindergruppe in einem festen Raum in der Schule. Dadurch kommt ein Gruppengefühl auf, woraus sich auch eine Sicherheit für das einzelne Kind ergibt. Dies beinhaltet aber auch, dass das Kind nach Absprache flexibel die Gruppen wechseln kann. Dadurch ist gewährleistet, dass die Kinder aus den verschiedenen Gruppen sich und auch die anderen Betreuerinnen kennen. So kann eine Betreuerin für die andere einspringen, ohne das Ängste und Verunsicherungen bei den Kindern auftreten. Es werden Anleitungen zum Spielen oder Basteln angeboten. Entscheidend ist aber auch hierbei, dass die Betreuerinnen immer wieder spontan auf die momentanen Bedürfnisse und Verfassungen der Kinder eingehen, um so eine optimale Versorgung der Kinder zu gewährleisten. Das Mittagessen wird gemeinsam in der Schulküche eingenommen, wobei ein reger Austausch der Kinder stattfindet. Danach gibt es die Möglichkeit, in einem ruhigen Raum gegebenenfalls unter Anleitung die Hausaufgaben zu erledigen. Die Betreuerinnen stehen im Kontakt mit den Lehrkräften und führen nach Bedarf auch EIterngespräehe, um so anstehende Probleme mit einzelnen Kindern adäquat zu lösen. • • 2 - Personelle Ausstattung • In der Kemzeltbetreuung (Schule von acht bis eins) sind drei Betreuerinnen jeweils drei Kindergruppen mit jeweils 20 bis 25 Kindem zugeteilt. Hinzu kommt noch eine gruppenQbergreifende Kraft, die sich mit einzelnen Kindern beschäftigt, Angebote macht, die Schulhofbetreuung übemimmt, beim Mittagessen hilft und bis 14.15 Uhr (13 Plus) bleibt. In der Nachmittagsbetreuung (13 Plus) sind zwei Betreuerinnen für die Nachmittagsgruppen, die 26 Kinder umfassen, bis 16 Uhr anwesend. Sie sind bereits ab 13 Uhr vor Ort, wenn das Mittagessen geliefert wird. Die Betreuungskräfte treffen sich zu regelmäßigen Teamsitzungen, wo anstehende Probleme mit Kindem, Tenminabsprachen und Organisatorisches besprochen werden. Einmal jährfich findet ein Supervisionswochenende statt unter Anleitung einer geschulten Supervisorin, an dem Betreuungsteams aus drei Grundschulen im Erftkreis teilnehmen. Darüber hinaus finden im Abstand von zwei Monaten kollegiale Supervisionsgepräche statt. Räumliche Ausstattung • Für die Kemzeltbetreuung stehen drei Klassenräume zu Verfügung, die eigens dafür mit neuem Mobiliar und Spielmaterial eingerichtet wurden. Möglichkeiten zum Rückzug oder Entspannen sind durch eine Kuschelecke gegeben, wo unter anderem gelesen oder Musik gehört werden kann. Damit auch der große Bewegungsdrang gestillt wird, bedingt durch das lange Stillsitzen in der Schule, steht der Schulhof zur Verfügung mit vielen Spielmöglichkeiten. An Regentagen kann die Kletterwand im Schulkeller genutzt werden, wo auch viele Matten zum Turnen einladen. Das Mittagessen wird in der Schulküche eingenommen. Hierfür werden seitens der Betreuung Geschirr, Besteck, eine Spülmaschine und ein Kühlschrank gestellt . Zeitlicher Rahmen Das Betreuungsangebot des Donatus Pänz e.V. umfasst zwei Betreuungsmodelle: Modell 1 beinhaltet die Kernzeitbetreuung, die von 11.30 bis 13.10 Uhr stattfindet. Modell 2, die .Ganztagsbetreuung", besteht aus Kernzeitbetreuung und Nachmittagsbetreuung von 13 bis 16 Uhr, wo auch ein Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung angeboten wird. Darüber hinaus gibt es die Randstundenbetreuung von 7.55 bis 8.40 Uhr und von 10.45 bis 11.30 Uhr, die von den Kindern beider Modelle genutzt werden kann. Diese richtet sich ausschließlich nach den Stundenplänen der Kinder. c DONA TUS-PÄNZ Betreuungsverein der Donatusschule e. V. Satzung § 1 Name und Sitz (1) (2) Der Verein tragt den Namen DONA TUS-PÄNZ Betreuungsverein der Donatusschule. soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt sodann den Zusatz"e.V.". Vereinssitz ist Erftstadt. Er § 2 Zweck des Vereins (1) • (2) (3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnOtzige Zwecke im Sinne des Abschnitts I, SteuerbegOnstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gOltigen Fassung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe. Der Satzunqszweck wird verwirklicht durch die außerunterrichtliche Betreuung von Kindern der Donatusschule in ErftstadtLiblar. Es ist angestrebt, Betreuungspliitze für SchOler und Schülerinnen der Donatusschule in Erftstadt-Liblar einzurichten. § 3 Selbstlosigkeit (1) (2) (3) (4) Der Verein ist selbstlos tiltig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur fOr die satzungmiißigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keinen Anteil am Vereinsvermögen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnisrnaßiq hohe Vergütungen begünstigt werden. § 4 Geschäftsjahr Geschattsjahr • des Vereins ist das jeweilige Schuljahr. § 5 Mitgliedschaft (1) (2) Mitglied des Verein kann jede natOrliche und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu stellen, der Ober den Antrag entscheidet. Mit der Aufnahmebestiitigung erbält das Mitglied ein Exemplar der Vereinssatzung und etwaiger Vereins- und Geschäftsordnungen. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds. Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärunq gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen. In begründeten Fallen kann der Vorstand einer vorzeitigen Kondigung zustimmen. § 6 Ausschluss (1) Ein Milglied, das in erheblichem Maß gegen die Vereinsinleressen verstoßen hat oder das trotz Mahnung mit dem Beitrag im ROckstand bleibt, kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Die Entscheidung Ober den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mit Einschreiben gegen Rückschein zuzustellen. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich Beru- -2 - fung beim Vorstand eingelegt werden. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung. § 7 Mitgliedsbeiträge (1) Die Mitgliedsbeitrage sind Jahresbeitrage und werden jeweils am 01. August eines Jahres im Voraus fallig. Über die Höhe des Jahresbeitrags entscheidet die Mitgliederversammlung. § 8 Betreuungsentgelt (1) (2) (3) • § 9 Organe (1) (2) Vereinsorgane sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung (siehe § 10 und § 11) Die Mitgliederversammlung kann fOr bestimmte Geschafte besondere Vertreter bestellen. § 10 Vorstand (1) (2) • Für die Inanspruchnahme der Betreuung nach §2 setzt die Mitgliederversammlung im Rahmen des Wirtschaftsplan ein Betreuungsentgelt fest. Die Höhe des Betreuungsentgelts muss so bemessen sein, dass der Betrieb der Betreuungsmaßnahme ausreichend finanziert wird. Zu diesem Zweck schließt der Verein mit den Eltern Betreuungsvertrage ab. (3) Der Vorstand besteht aus einem 1. und 2. Vorsitzenden und einem Schriftführer als engerem Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Der engere Vorstand fOhrt die oescnäüe des Vereins und verwaltet auch das Vereinsvermögen. Der Vorstand ist berechtigt, zur Erledigung der Vorstandsgeschafte einen Geschäftsführer einzustellen. Ein Vorstandsmitglied des engeren Vorstandes kann den Verein alleine vertreten. Bei Verfügungen über 2.500,-- EUR ist die Mitwirkung eines zweiten Vorstandsmitgliedes notwendig. Der erweiterte Vorstand besteht aus dem Geschäftsführer und dem jeweiligen Schulleiter bzw. im Verhinderungsfall dessen Vertreter. Der erweiterte Vorstand hat nur beratende Funktion. Der engere Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands wahrend der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds . § 11 Mitgliederversammlung (1) (2) Die Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) ist einmal jährlich vom 1. Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen durch persönliche Einladung mittels Brief einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. Ferner sind die für die vorgesehenen Beschlusse erforderlichen Unterlagen bereitzustellen. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Festsetzung des Haushaltsplans für das kommende Geschäftsjahr, b) Festsetzung des Wirtschaftsplans für die Betreuungsmaßnahme einschI. des Betreuungsentgelts nach § 8, . c) Billigung des Rechenschaftsberichts des Vorstands und Entlastung des Vorstands, d) Wahl des Vorstands, .e) Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrags, f) Beschlüsse über Satzungsanderung und Vereinsauflösung, g) Beschlüsse über die Berufung eines Mitglieds gegen seinen Ausschluss durch den Vorstand. - 3 - / J (3) , , (4) (5) Die Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) wahl! zwei Revisoren, die weder dem Vorstand angehören, noch haupt- oder nebenamtliche Mitarbeiter des Vereins sein dürfen. Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse das erfordert oder wenn mindestens 10 % der Mitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordern. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung is! ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Pro!okollführer zu unterzeichnen ist. § 12 Wahlen und Abstimmungen (1) (2) • Die Mitgliederversammlung fasst ihre BeschlOsse mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Satzunqsänderunqen sowie die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. § 13 Auflösung des Vereins Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke f!lllt das Vermögen des Vereins an den Verein der Freunde und Förderer der Donatusschule e. V, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige Zwecke zu verwenden hat. Erftstadt-Liblar, den 16. Mai 2002 b~M.laI~Q~ . /2h /8:7 V~(A # 3c.\'v.b<-L --h+l tct./..\. H.) ~ I qb >-fcC: .; ~ I, QQ.' \7 ;/c....lXJ- ~,rV /~() Cit'7't.14.a.:..u MYr:~~i ,~h'1<'';i.?t( ~<r?~.Je /((; l,~-.~ --- o o s Vereinsregister rü 77 VR 1278 Ite Geschäftsstelle • • Amtsgericht , 0<\c~~ Nr.der a) Name b) Sitz des Vereins Eintragung vorstand i Liquidatüren I I V· R' 1 J '. _18-,la~,~, _ I' d- T '6 ~-I-":i~;';::Ei::;;::::;----------I • (Satzun gechtsverhattnlsse g, Vertretung 1'\UIIU der ReChlSlähigke" K::;ur'ij, J. onkurs - .' t] a) Tag der Eintragung t:lll.LIl;lllU'lij und Unterschrift usw.) b) Bemerkungen e ) DDNATUS-PÄNZ 1 Betreuung8vereln der Donotus.chule a,V. b) Der Verein vird gOG. § 268GB vertreten den 2. VorsItzenden durch 1. Vorsitzender: Hans-Josef Meger, den ,. Vorsitzenden, 2. Vorsitzender: Boete Kleimann geb. Schaef ~lj.12.19D3. Erftsteot befugnie. Bei Verfügungen über 2.500,00 EUR let die ~ltvlrkung einos lveiten Vorstandsmitgliodes notwendig. . Die Satzung ist am 16.05.2002 errichtet. *21.12.1960, Erftatedt 5~ 4 3 2 deQ Schriftführer. Erftotedt und Es besteht Einzelvertretungs- .) l1.l;"l! Rött Just W &t~ \IV I leng8l1t "11 O to Schriftführer: Gunter Braus, ·'7.8.1953, Erftatadt ~ -----f-------------------------C I"".... d---" /~ s\:)o;; .\ ' -e( <;' \ • '" I ¥orstehende /'Uberein u .1.1. .ti:.~~ (" ""'1,1 51 b;,!, \~. l~~ . 1 "'-,8 R13'<" -._-- • '----C----------------------"--------------------------------------------------.---------------------------------, 1 J Ablichtun~ stimmt mit dem Origin 1 wird hierlfJit beglaubigt. 21 Brü '[ff,002 R"ttgen, J. an est!nte ~is Urku dsbeamt det Geschäftstelle.