Daten
Kommune
Erftstadt
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20.08.10, 06:39
Aktualisiert
20.08.10, 06:39
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 51 JHP
öffentlich
V
8/
Amt:
(}()41
- 51 -
An den
BeschlAusf.:
Jugendhilfeausschuss
Datum: 30.09.2004
- 51 -
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
Betrifft:
Anerkennung des Vereins "Betreuungsverein
Schule, Städtische Gemeinschaftsgrundschule,
als Träger der freien Jugendhilfe
der Janusz-KorczakErftstadt-Erp e.V."
Bezug:
Finanzielle
unterschnft
Auswirkungen:
keine
des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 30.09.2004
•
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt, den Verein "Betreuungsverein der JanuszKorczak-Schule Erp ev: als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
anzuerkennen.
Begründung:
Der
Verein
"Betreuungsverein
der
Janusz-Korczak-Schule,
Städtische
Gemeinschaftsgrundschule,
Erftstadt-Erp e.v." beantragt mit Schreiben vom
16.09.2004 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Nach § 75 SGB VIII
dürfen Träger der freien Jugendhilfe nur anerkannt werden, wenn sie
auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind,
gemeinnützige Ziele verfolgen,
aufgrund der fachlichen und personellen Vorraussetzungen erwarten lassen, dass
sie einen nicht unerheblichen Beitrag zur Erfüllung der Jugendhilfe zu leisten
imstande sind und
die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
Die Vorraussetzungen für die öffentliche Anerkennung
vom Antragsteller erfüllt.
P:\S13\VORLAGEN\ANERKENNUNG
ERP.DOC
nach § 75 SGB VIII werden
- 2 Bis zum Juni 2003 wurde die Kernzeitbetreuung durch den Förderverein der JanuszKorczak-Schule angeboten. Der Verein "Betreuungsverein der Janusz-KorczakSchule, Gemeinschaftsgrundschule,
Erftstadt-Erp e.v." übernahm die Aufgaben der
Schulkinderbetreuung ab seiner Gründung (17.06.2003).
Das Betreuungspersonal gestaltet die Angebote auf der Basis eines pädagogischen
Konzepts und der Vereinssatzung (siehe Anlage). Die außerunterrichtliche Betreuung
der Kinder der Janusz-Korczak-Schule
wird u. a. durch Hausaufgabenbetreuung,
Spiel- und Entspannungsangebote sowie Fördermaßnahmen gewährleistet.
Der Verein erfüllt die o. a. Aufgaben in Kooperation mit weiteren Träger der freien
Jugendhilfe aus Erftstadt.
•
Da der Verein seinen Sitz in Erftstadt hat, ist das Jugendamt der Stadt Erftstadt für die
öffentliche Anerkennung zuständig .
In Vertretung
•
P:\S13\VORLAG'tN\ANERKENNUNG
ERP.DOC
Betreuungsverein
der Janusz-Korczak-Schule Erp e.V.
Städtische Gemeinschaftsgrundschule
Erp
Flußstraße 19
50374 Erftstadt-Erp
andas
Jugendamt
der Stadt Erftstadt
z.Hd. Herrn Tourne
Postfach 2565
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-!.~I'041
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50379 Erftstadt
21
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• Der RÜ''1drmaisto,
•
2 7. SEP. 200 4
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Eingang Buro Oür~ermeisler
32 I 40
43 I 44
50
51
Erftstadt, der 16. September 2004
•
Annerkennung als" Trllger der freien Jugendhilfe"
Sehr geehrter Herr Tourne,
seit mehr als 10 Jahren wird an der Janusz-Korczak-Schule eine Kernzeitbetreuung angeboten. Bis
2003 war der Förderverein der Schule Träger der Betreuung. Am 17.06.2003 wurde em
Betreuungsverein gegründet, der diese Aufgabe übernommen hat.
Um unserer
Leistungsspektrum
für
unsere
Kinder
zu erweitern,
beantragen
Wir
hiermit die
Armerkennung als
Träger der freien Jugendhilfe.
Folgende Anlagen fügen wir bei:
•
I.
2.
3.
Pädagogisches Konzept für die Kernzcit- und Nachmittagsbetreuung
Vereinsrcgisterauszug
Satzung des Vereins
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfiigung und hoffen, dass unser
Antrag positiv bewertet wird.
Mit freundliehen Grüßen
Vonftzcnder
Norbcrto Tünkler
Ulmcnslmße 4, F..rftA'riesbcim
Tel.+Fllx: 02235/73969
Stell'nrtretrnde Vondtunde
Christiane Taxher
Nelkenweg 3. Erft-Fricsheirn
Tc1.+Fax: 0223516363
&hrlftsrtlhr"f'rln
Bnnk verblndungen
II"""" Bär-Schmidt
WilhclmstmBe 4, Erft-Friesbcim
Tel: 022351959135
Kreissparkasse Köln
(BIZ: 310 502 99) I 9200 1263
C.escfUifbffihrer
Walter Neyses
Gtedbacherstmßc
20, Ertt-Erp
Tel.: 02235 116665
Betreuungsverein
der Janusz-Korczak-Schule Erp e.V.
Städtische Gemeinschaftsgrundschule
Flußstraße 19
Erp
50374 Erflstadt-Erp
Pädagogisches Konzept unser bisherigen Betreuung 8-13 Uhr und 13-Plus
In unser pädagogisches Konzept bis 13.20 Uhr sind vielfältige Arbeitsgemeinschaften
Arbeitsgemeinschaften werden auch im Nachmittagsbereich angeboten.
•
integriert, zwei
Bei den angebotenen Arbeitsgemeinschaften handelt es sich um:
Natur-AG
Chemie-AG
Bastel-AGs
Theater-AG
Erste Hilfe
Musik-AGs
Handball
Tischtennis
Basketball
Lesen (Harry Potter/ Bücherei)
Schülerzeitung
Chor
Die Leitung der Arbeitsgemeinschaften geschieht überwiegend ehrenamtlich - größtenteils von Eltern,
bzw. von Vereinsmitgliedem.
Zusätzlich
zu diesen Arbeitsgemeinschaften
werden im Nachmittagsbereich
projektbezogene
Angebote der Betreuerinnen durchgefiihrt in den Bereichen Sport, Musik, Basteln, Handarbeit und
Kochen.
Kooperationspartner
für die bisherigen Angebote sind:
Handballverein Erftstadt
Tischtennisverein Schwarz- Weiß- Friesheim
Malteser Hilfsdienst
Gestaltung des Mittagsessens:
Das Mittagessen findet täglich von 13.30 - 14.00 Uhr statt. In der Regel essen die Kinder gemeinsam.
Dabei legen wir Wert, dass Tischmanieren eingeübt und beachtet werden und die Kinder Gelegenheit
haben in Gesprächen ihre Erlebnisse des Vormittags zu verarbeiten. An den Tagen, an denen
Arbeitsgemeinschaften im Nachmittagsbereich stattfinden, nehmen auch Kinder am Mittagessen teil,
die normalerweise nicht zur engeren Betreuungsgruppe gehören. Aus platztechnischen Grunden findet
dann das Essen in zwei Gruppen statt.
Vondtzender
Schrltbffihrrrtn
Hertha Wr-SchnUdt
Norherto TOnkler
U1menstraße 4, Erft.-Friesheim
WilhelmstraBe 4, fsft..-Fric:sheim
Tel+Fax 0223S /73969
Tel: 0223~ 19~913~
Steüvertretende VonJtzende
Christiane Taxhct.
Nelkenweg 3, Erff.-Priesheim
Tcl.+Fnx: 0223516363
C..escbD.fbfUhrrr
WnIU:r Neyscs
GladOO:chcrstraßc 20, Erft.-fo)p
Tel.:0223~ 17666~
Bankverbtndungm
Kreissparkasse Köln
(B12: 370 ~02 99) I 92 00 1263
Betreuungsverein
der Janusz-Korczak-Schule Erp e.V.
Städtische Gcmeinschaftsgrundschule Erp
Flußstraße 19
50374 Erftstadt-Erp
Hausaufgabtnbttreuung:
Von 14.00 - 15.00 Uhr erledigen die Kinder ihre Hausaufgaben unter Aufsicht der Betreuerinnen.
Diese leisten individuelle Hilfestellungen und sorgen dafür, dass jedes Kind einen angemessenen und
ungestörten Arbeitsplatz hat.
•
Spiel- und Entspannungsangebote:
Je nach Bedarf werden - vor aJlem in Vorrnittagsbereieh - aber auch im Nachmittagsbereich neben
den oben angeführten gelenkten Angeboten freie Spiel- und Entspannungsangebote gemacht. Dazu
wurden im neu bezogenen Betreuungshaus Funktionsräume eingerichtet:
Bauecke, Rollenspiclbereich, Bastel- und MaJbereich, TischfußbaJl, Tobcccke, Ruhe- und Musikraum,
Lesceckc. Im Hausaufgabcnraum
haben die Kinder Gelegenheit Gesellschaftsspiele zu spielen.
Darüber werden die vielfältigen Spielgeräte des Schulgeländes genutzt.
Fördermaßnahmen:
Da wir erst jetzt - nach Bezug der neuen Räumlichkeiten - unser pädagogisches Konzept richtig
realisieren können, planen wir für das nächste Schuljahr auch besondere Fördermaßnahmcn ein. In
enger Kooperation mit den Klassenlehrerinnen sollen einzelne Kinder in den Lembereichen gefördert
werdcn, in denen sie besondere Schwächen aufweisen.
•
Gesundheits- und Umwelterziehung:
In diesen Bereichen ist das Betreuungskonzept
eng verzahnt mit dem Konzept des Schulprogramms.
Ebenso wie im schulischen Bereich wird auch im Betreuungsbereich auf gesunde Ernährung geachtet,
die Benutzung
von Trinkpäckchen
abgebaut,
Mülltrennung
durchgeführt
und auf ein
verantwortungsbewusstes
eigenständiges Handeln der Kinder in diesen Bereichen eingewirkt und
Wert gelegt.
Mit dem neuen Schuljahr ist für die Kinder der 13-Plus-Betreuung die Teilnahme an einem gezicltcn
Zahnpflegeprogramm vorgesehen.
Mögliche Kooperationspartner
für einen Einstieg in die offene Ganztagsschule:
Sportvereine in Erp und Fiesheim (Ausbau der bisherigen Kooperationen)
Umweltzentrum
Friesheim und Nabu (Einbindung der bisher im Rahmen von GÖS stattgefundene
Projekte)
Kath. Und evangel. Kirchengemeinden
Schulbus-Scouts
Musikverein Friesheim
u.a.
Vorsitzrndtr
Norberto Tünkler
Schrifbführrrln
Hertha BAr ...Schmidt
U1menstrn6c 4, Erft.·Fric:sheim
Tel+Fex: 02235/73969
Tel: 02235 1959135
Stellvertretende \'ondtunde
Christiane Taxher
Nelkenweg 3. Erfl.-Frie:sheim
Tc1.+Fax: 0223:5 /6363
C.eschiifbtUhrrr
Walter Neyses
Gladbacbersiraße 20. ErlI.·F~
Tel.: 02235 /76665
Wilhclrnslr'aße 4, Erft..Frieshe1m
BankYerblndungen
Kreissparkasse
Köln
(BIZ: 370 502 99) I 92 00 12 63
Betreuungsverein
der Janusz-Korczak-Schule Erp e.V.
Städtische Gemeinschaftsgrundschule
Flußstraße 19
50374 Erftstadt-Erp
Erp
Qualifikationen der Betreuungspersonals:
Justizangestellte
Musikthcrapeutin
Verwaltungsstelle
•
Kinderkrankenschwester
mit langjähriger Erfahrung in der Kemzcitbctrcuung,
Vorbildung im Betreuungs- und Hausaufgabcnbcrcich,
Teilnahme an Supervision
mit langjähriger Erfahrung in der Leitung von
Kindermusikgruppen
mit Übungsleiterqualifikationen in verschiedenen
Sportbereiehen, Erfahrung mit Kindersportgruppen und in der
Leitung von Eltem-Kind-Gruppen
mit Übungsleitcrqualifikationen, langjähriger Erfahrung in der
Leitung von Kindersportgruppen und Berufserfahrung im
Kinderhort
•
Vorsltunder
Norbcrto TOnkl.er
Ulmenstraße 4, Erft.-Fricsbcim
Tel+Fax: 0223' /73969
Stelh'crtrdmde
Vorsftzende
Christiane Taxhd
Nelkenweg 3, Erll-Friesheim
TeI.+Fax: 0223516363
SdlltftsfUhrerin
Hertha Bär..sch:midt
Wilhelmstrnße 4, Erft.-Fricshcim
Tel: 022351919135
f'.esc-fUiJbfilttn!r
Walter NC)'SeS
Glru!OOchcJstrnße20, Erfl-Erp
Tel.: 02235/7666.5
Bankverblndunz:m
Krcissparl<nssc KOIn
(IlI.Z: 370 l02 99) 19200 1263
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SATZUNG
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des Betreuungsvereins
der
lanusz-Korczak-Schule
Städtische Gemei nschaftsg ru ndschule
Erftstadt-Erp
Eingstiagen in das V8rz!:-:sr~Qi$ter
des Amtsgerichts
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•
§1
Name und Sitz
(1) Der
Verein
fuhrt den Namen:' Betreuungsverein
der Janusz-Korczak-Schule,
Städtische Gemeinschaftsgrundschule, Erftstadt-Erp.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Erftstadt-Erp,
(3) Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Brühl eingetragen werden und
erhält nach dieser Eintragung den Zusatz "e.v." (*).
§2
Zwecks des Vereins
•
(I) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes I, "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen
Fassung bzw. deren eventuellen Nachfolgeregelungen.
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird
verwirklicht durch die außerunterrichtliche Betreuung von Kindern der Janusz-KorczakSchule, Städtische Gemeinschaftsgrundschule, Erftstadt-Erp,
§3
Selbstlosigkeit
(I) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. .
(2) Die Mittel des Vereins dürfen nur fur die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden, fur
deren Deckung der Schulträger oder eine sonstige staatliche oder behördliche Stelle die
Kosten nicht oder nur teilweise übernimmt.
(3) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(4) Die Mitgliedererhalten
bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des
Vereins keinen Anteil am Vereinsvermögen.
(5) Es darfkeine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§4
Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede vollgeschäftsfähige natürliche und juristische Person des
privaten oder öffentlichen Rechts werden.
(2) Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu stellen, der
über den Antrag entscheidet. Mit der Aufnahmebestätigung
erhält daa Mitglied ein
Exemplar der Vereinssatzung und etwaiger Vereins- und Geschäftsordnungen.
(3) Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblieh.
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§5
Verlust der Mitgliedschaft
(I) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss.
(2) Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Er erfolgt
durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von
einem Monat. In begründeten Fällen kann der Vorstand einer vorzeitigen Kündigung
zustimmen.
.
(3) Mitglieder des Vereins, die ihren Beitragsverpflichtungen
trotz Mahnung nicht
nachkommen oder in sonstiger Weise den Vereinsinteressen grob zuwiderhandeln, können
'durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Gegen den
Ausschließungsbeschluss
kann innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich
Einspruch eingelegt werden. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung
durch Mehrheitsbeschluss.
§6
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr beginnt mit dem jeweiligen Schuljahreswechsel
(31.07./ 01.08. des Jahres).
§7
Mitgliedsbeiträge
(I) Der jährliche Mitgliedsbeitrag
wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung
festgesetzt und ist zu Beginn jeden Geschäftsjahres fällig.
(2) Zweckgebundene Spenden dürfen nur mit Zustimmung des Vorstandes angenommen
werden.
§8
Betreuungsentgelt
(I) Für die Inanspruchnahme der Betreuung nach § 2 setzt der Vorstand im Rahmen des
Wirtschaftsplans ein Betreuungsentgelt fest.
(2) Die Höhe des Betreuungsentgelts
muss so bemessen sein, dass der Betrieb der
Betreuungsmaßnahme ausreichend finanziert wird.
(3) Zu diesem Zweck schließt der Verein mit den Erziehungsberechtigten Betreuungsverträge
ab.
§9
Organe des Vereins
(I) Vereinsorgane sind die MitgliederversammJung und der Vorstand (siehe § 10 und § J I)
(2) Die MitgJiederversammJung
oder der Vorstand können' fur bestimmte Geschäfte
besondere Vertreter bestellen.
-'
§ 10
Mitgliederversammlung
•
•
(I) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal zu Beginn eines
Geschäftsjahres einberufen. Dies soll innerhalb der ersten drei Monate des
Geschäftsjahres geschehen. Die Einladung hierzu erfolgt schriftlich mit zweiwöchiger
Frist.
_
Die Mitgliederversammlung wird zusätzlich durch Abstimmung in der letzten
Mitgliederversammlung unter Angabe des Zweckes und der Gründe einberufen. In diesem
Fall muss die Einberufung spätestens innerhalb sechs Wochen nach Antragseingang
erfolgen.
(2) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen
beschlussfähig.
.
(3) Die Mitgliederversammlung entscheidet über:
a)
b)
c)
d)
e)
die Entlastung des Vorstands nach Entgegennahme des Geschäftsberichtes
die Wahl des Vorstands
die Festsetzung der Höhe des Mitgliederbeitrages
die Erweiterung oder Einschränkung des § 2
sonstige Satzungsänderungen
f) die Auflösung des Vereins
g) den Einspruch eines Mitglieds gegen seinen Ausschluss durch den Vorstand
h) die Wahl von zwei Kassenprüfern
(4) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden
Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
(5) Satzungsänderungen sowie die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit. von
zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
(6) Über die Mitgliederversammlung und ihre Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das
vom Vorsitzenden der Versammlung oder seinem Stellvertreter und dem Schriftfilhrer zu
unterzeichnen ist.
§11
Vorstand
(I) Der Vorstand des Vereins besteht aus:
a) dem Vorsitzenden
b) dem stellvertretenden Vorsitzenden
c) dem Schriftfilhrer
als engerem Vorstand im Sinne von § 26 BGB (*). Zur gerichtlichen und
außergerichtlichen Vertretung des Vereins genügt die Zeichnung des Vorsitzenden und
eines weiteren Mitgliedes des engeren Vorstandes oder des Geschäftsführers.
Der engere Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und verwaltet auch das
Vereinsvermögen. Der Vorstand ist berechtigt, zur Erledigung der Vorstandsgeschäfte
einen Geschäftsführer zu benennen und ihm eine Aufwandsentschädigung zu,entrichten.
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(2) Der erweiterte Vorstand besteht aus:
a) dem Geschäftsführer
b) dem jeweiligen Schulleiter bzw. im Verhinderungsfall
dessen Vertreter.
(3) Der engere Vorstand wird von der Mitgliederversammlung durch einfache Mehrheit für
die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.
Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand
ein Ersatzmitglied fur den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds.
(4). Betreuerinnen bzw. Betreuer können nicht in den Vorstand gewählt werden .
.
§ 12
Vorstandssitzung
•
(1) Der Vorsitzende beruft den Vorstand nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal pro Jahr
schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von einer
Woche zur Sitzungen ein. Er muss eine Vorstandssitzung innerhalb von zwei Wochen
einberufen, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder dies fordern.
(2) Sachkundige können zu Sitzungen hinzugezogen werden. Diese haben nur beratende
Stimmen.
(3) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder und zwei
Vertreter
des engeren Vorstandes
anwesend
sind. Entscheidungen
werden als
Mehrheitsbeschluss getroffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
(4) Der Vorstand entscheidet über die Entlastung des Geschäftsfuhrers spätestens vor der
jährlichen Mitgliederversammlung.
§13
Auflösung des Vereins
•
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fallt das Vermögen
des Vereins an den Förderverein der Janusz-Korczak-Schule,
Städtische GemeinschaftsGrundschule e.Y. - Erftstadt-Erp -, der es unmittelbar und ausschließlich fur gemeinnützige,
mildtätige Zwecke zu verwenden hat. Falls der Förderverein der Janusz-Korczak-Schule nicht
mehr besteht, fällt das Vermögen an die Stadt Erftstadt, die es unmittelbar und ausschließlich
fur die hier geförderte Schule zu verwenden hat.
Diese Satzung
17. Juni 2003.
(*)
wurde
beschlossen
auf der
Gründungsversammlung
des Vereines
am
§ 26BGB
(1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand kann aus mehreren
Personen bestehen.
(2) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die
Stellung eines gesetzlichen Vertreters.
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