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Beschlussvorlage (Anerkennung des Vereins "Betreuungsverein der Janusz-Korczak-Schule, Städtische Gemeinschaftsgrundschule, Erftstadt-Erp e.V." als Träger der freien Jugendhilfe)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
921 kB
Erstellt
20.08.10, 06:39
Aktualisiert
20.08.10, 06:39

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 51 JHP öffentlich V 8/ Amt: (}()41 - 51 - An den BeschlAusf.: Jugendhilfeausschuss Datum: 30.09.2004 - 51 - der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • Betrifft: Anerkennung des Vereins "Betreuungsverein Schule, Städtische Gemeinschaftsgrundschule, als Träger der freien Jugendhilfe der Janusz-KorczakErftstadt-Erp e.V." Bezug: Finanzielle unterschnft Auswirkungen: keine des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 30.09.2004 • Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein "Betreuungsverein der JanuszKorczak-Schule Erp ev: als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen. Begründung: Der Verein "Betreuungsverein der Janusz-Korczak-Schule, Städtische Gemeinschaftsgrundschule, Erftstadt-Erp e.v." beantragt mit Schreiben vom 16.09.2004 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Nach § 75 SGB VIII dürfen Träger der freien Jugendhilfe nur anerkannt werden, wenn sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind, gemeinnützige Ziele verfolgen, aufgrund der fachlichen und personellen Vorraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unerheblichen Beitrag zur Erfüllung der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. Die Vorraussetzungen für die öffentliche Anerkennung vom Antragsteller erfüllt. P:\S13\VORLAGEN\ANERKENNUNG ERP.DOC nach § 75 SGB VIII werden - 2 Bis zum Juni 2003 wurde die Kernzeitbetreuung durch den Förderverein der JanuszKorczak-Schule angeboten. Der Verein "Betreuungsverein der Janusz-KorczakSchule, Gemeinschaftsgrundschule, Erftstadt-Erp e.v." übernahm die Aufgaben der Schulkinderbetreuung ab seiner Gründung (17.06.2003). Das Betreuungspersonal gestaltet die Angebote auf der Basis eines pädagogischen Konzepts und der Vereinssatzung (siehe Anlage). Die außerunterrichtliche Betreuung der Kinder der Janusz-Korczak-Schule wird u. a. durch Hausaufgabenbetreuung, Spiel- und Entspannungsangebote sowie Fördermaßnahmen gewährleistet. Der Verein erfüllt die o. a. Aufgaben in Kooperation mit weiteren Träger der freien Jugendhilfe aus Erftstadt. • Da der Verein seinen Sitz in Erftstadt hat, ist das Jugendamt der Stadt Erftstadt für die öffentliche Anerkennung zuständig . In Vertretung • P:\S13\VORLAG'tN\ANERKENNUNG ERP.DOC Betreuungsverein der Janusz-Korczak-Schule Erp e.V. Städtische Gemeinschaftsgrundschule Erp Flußstraße 19 50374 Erftstadt-Erp andas Jugendamt der Stadt Erftstadt z.Hd. Herrn Tourne Postfach 2565 I-~ -!.~I'041 " - .14 20 50379 Erftstadt 21 82' 8' Siadt E '''SlIU1! • Der RÜ''1drmaisto, • 2 7. SEP. 200 4 70 65 63 "61 Eingang Buro Oür~ermeisler 32 I 40 43 I 44 50 51 Erftstadt, der 16. September 2004 • Annerkennung als" Trllger der freien Jugendhilfe" Sehr geehrter Herr Tourne, seit mehr als 10 Jahren wird an der Janusz-Korczak-Schule eine Kernzeitbetreuung angeboten. Bis 2003 war der Förderverein der Schule Träger der Betreuung. Am 17.06.2003 wurde em Betreuungsverein gegründet, der diese Aufgabe übernommen hat. Um unserer Leistungsspektrum für unsere Kinder zu erweitern, beantragen Wir hiermit die Armerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Folgende Anlagen fügen wir bei: • I. 2. 3. Pädagogisches Konzept für die Kernzcit- und Nachmittagsbetreuung Vereinsrcgisterauszug Satzung des Vereins Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfiigung und hoffen, dass unser Antrag positiv bewertet wird. Mit freundliehen Grüßen Vonftzcnder Norbcrto Tünkler Ulmcnslmße 4, F..rftA'riesbcim Tel.+Fllx: 02235/73969 Stell'nrtretrnde Vondtunde Christiane Taxher Nelkenweg 3. Erft-Fricsheirn Tc1.+Fax: 0223516363 &hrlftsrtlhr"f'rln Bnnk verblndungen II"""" Bär-Schmidt WilhclmstmBe 4, Erft-Friesbcim Tel: 022351959135 Kreissparkasse Köln (BIZ: 310 502 99) I 9200 1263 C.escfUifbffihrer Walter Neyses Gtedbacherstmßc 20, Ertt-Erp Tel.: 02235 116665 Betreuungsverein der Janusz-Korczak-Schule Erp e.V. Städtische Gemeinschaftsgrundschule Flußstraße 19 Erp 50374 Erflstadt-Erp Pädagogisches Konzept unser bisherigen Betreuung 8-13 Uhr und 13-Plus In unser pädagogisches Konzept bis 13.20 Uhr sind vielfältige Arbeitsgemeinschaften Arbeitsgemeinschaften werden auch im Nachmittagsbereich angeboten. • integriert, zwei Bei den angebotenen Arbeitsgemeinschaften handelt es sich um: Natur-AG Chemie-AG Bastel-AGs Theater-AG Erste Hilfe Musik-AGs Handball Tischtennis Basketball Lesen (Harry Potter/ Bücherei) Schülerzeitung Chor Die Leitung der Arbeitsgemeinschaften geschieht überwiegend ehrenamtlich - größtenteils von Eltern, bzw. von Vereinsmitgliedem. Zusätzlich zu diesen Arbeitsgemeinschaften werden im Nachmittagsbereich projektbezogene Angebote der Betreuerinnen durchgefiihrt in den Bereichen Sport, Musik, Basteln, Handarbeit und Kochen. Kooperationspartner für die bisherigen Angebote sind: Handballverein Erftstadt Tischtennisverein Schwarz- Weiß- Friesheim Malteser Hilfsdienst Gestaltung des Mittagsessens: Das Mittagessen findet täglich von 13.30 - 14.00 Uhr statt. In der Regel essen die Kinder gemeinsam. Dabei legen wir Wert, dass Tischmanieren eingeübt und beachtet werden und die Kinder Gelegenheit haben in Gesprächen ihre Erlebnisse des Vormittags zu verarbeiten. An den Tagen, an denen Arbeitsgemeinschaften im Nachmittagsbereich stattfinden, nehmen auch Kinder am Mittagessen teil, die normalerweise nicht zur engeren Betreuungsgruppe gehören. Aus platztechnischen Grunden findet dann das Essen in zwei Gruppen statt. Vondtzender Schrltbffihrrrtn Hertha Wr-SchnUdt Norherto TOnkler U1menstraße 4, Erft.-Friesheim WilhelmstraBe 4, fsft..-Fric:sheim Tel+Fax 0223S /73969 Tel: 0223~ 19~913~ Steüvertretende VonJtzende Christiane Taxhct. Nelkenweg 3, Erff.-Priesheim Tcl.+Fnx: 0223516363 C..escbD.fbfUhrrr WnIU:r Neyscs GladOO:chcrstraßc 20, Erft.-fo)p Tel.:0223~ 17666~ Bankverbtndungm Kreissparkasse Köln (B12: 370 ~02 99) I 92 00 1263 Betreuungsverein der Janusz-Korczak-Schule Erp e.V. Städtische Gcmeinschaftsgrundschule Erp Flußstraße 19 50374 Erftstadt-Erp Hausaufgabtnbttreuung: Von 14.00 - 15.00 Uhr erledigen die Kinder ihre Hausaufgaben unter Aufsicht der Betreuerinnen. Diese leisten individuelle Hilfestellungen und sorgen dafür, dass jedes Kind einen angemessenen und ungestörten Arbeitsplatz hat. • Spiel- und Entspannungsangebote: Je nach Bedarf werden - vor aJlem in Vorrnittagsbereieh - aber auch im Nachmittagsbereich neben den oben angeführten gelenkten Angeboten freie Spiel- und Entspannungsangebote gemacht. Dazu wurden im neu bezogenen Betreuungshaus Funktionsräume eingerichtet: Bauecke, Rollenspiclbereich, Bastel- und MaJbereich, TischfußbaJl, Tobcccke, Ruhe- und Musikraum, Lesceckc. Im Hausaufgabcnraum haben die Kinder Gelegenheit Gesellschaftsspiele zu spielen. Darüber werden die vielfältigen Spielgeräte des Schulgeländes genutzt. Fördermaßnahmen: Da wir erst jetzt - nach Bezug der neuen Räumlichkeiten - unser pädagogisches Konzept richtig realisieren können, planen wir für das nächste Schuljahr auch besondere Fördermaßnahmcn ein. In enger Kooperation mit den Klassenlehrerinnen sollen einzelne Kinder in den Lembereichen gefördert werdcn, in denen sie besondere Schwächen aufweisen. • Gesundheits- und Umwelterziehung: In diesen Bereichen ist das Betreuungskonzept eng verzahnt mit dem Konzept des Schulprogramms. Ebenso wie im schulischen Bereich wird auch im Betreuungsbereich auf gesunde Ernährung geachtet, die Benutzung von Trinkpäckchen abgebaut, Mülltrennung durchgeführt und auf ein verantwortungsbewusstes eigenständiges Handeln der Kinder in diesen Bereichen eingewirkt und Wert gelegt. Mit dem neuen Schuljahr ist für die Kinder der 13-Plus-Betreuung die Teilnahme an einem gezicltcn Zahnpflegeprogramm vorgesehen. Mögliche Kooperationspartner für einen Einstieg in die offene Ganztagsschule: Sportvereine in Erp und Fiesheim (Ausbau der bisherigen Kooperationen) Umweltzentrum Friesheim und Nabu (Einbindung der bisher im Rahmen von GÖS stattgefundene Projekte) Kath. Und evangel. Kirchengemeinden Schulbus-Scouts Musikverein Friesheim u.a. Vorsitzrndtr Norberto Tünkler Schrifbführrrln Hertha BAr ...Schmidt U1menstrn6c 4, Erft.·Fric:sheim Tel+Fex: 02235/73969 Tel: 02235 1959135 Stellvertretende \'ondtunde Christiane Taxher Nelkenweg 3. Erfl.-Frie:sheim Tc1.+Fax: 0223:5 /6363 C.eschiifbtUhrrr Walter Neyses Gladbacbersiraße 20. ErlI.·F~ Tel.: 02235 /76665 Wilhclrnslr'aße 4, Erft..Frieshe1m BankYerblndungen Kreissparkasse Köln (BIZ: 370 502 99) I 92 00 12 63 Betreuungsverein der Janusz-Korczak-Schule Erp e.V. Städtische Gemeinschaftsgrundschule Flußstraße 19 50374 Erftstadt-Erp Erp Qualifikationen der Betreuungspersonals: Justizangestellte Musikthcrapeutin Verwaltungsstelle • Kinderkrankenschwester mit langjähriger Erfahrung in der Kemzcitbctrcuung, Vorbildung im Betreuungs- und Hausaufgabcnbcrcich, Teilnahme an Supervision mit langjähriger Erfahrung in der Leitung von Kindermusikgruppen mit Übungsleiterqualifikationen in verschiedenen Sportbereiehen, Erfahrung mit Kindersportgruppen und in der Leitung von Eltem-Kind-Gruppen mit Übungsleitcrqualifikationen, langjähriger Erfahrung in der Leitung von Kindersportgruppen und Berufserfahrung im Kinderhort • Vorsltunder Norbcrto TOnkl.er Ulmenstraße 4, Erft.-Fricsbcim Tel+Fax: 0223' /73969 Stelh'crtrdmde Vorsftzende Christiane Taxhd Nelkenweg 3, Erll-Friesheim TeI.+Fax: 0223516363 SdlltftsfUhrerin Hertha Bär..sch:midt Wilhelmstrnße 4, Erft.-Fricshcim Tel: 022351919135 f'.esc-fUiJbfilttn!r Walter NC)'SeS Glru!OOchcJstrnße20, Erfl-Erp Tel.: 02235/7666.5 Bankverblndunz:m Krcissparl<nssc KOIn (IlI.Z: 370 l02 99) 19200 1263 . " - SATZUNG .' • des Betreuungsvereins der lanusz-Korczak-Schule Städtische Gemei nschaftsg ru ndschule Erftstadt-Erp Eingstiagen in das V8rz!:-:sr~Qi$ter des Amtsgerichts am.. - i 1, --.; .•;.. ....'-.-. 8rü;,!. 03 'In if3110 VJJß.v..JJustizangüsteliteMal~ .~~rY.un~sbeamtin~yt)der Gesch8,fSs~CliO " • §1 Name und Sitz (1) Der Verein fuhrt den Namen:' Betreuungsverein der Janusz-Korczak-Schule, Städtische Gemeinschaftsgrundschule, Erftstadt-Erp. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Erftstadt-Erp, (3) Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Brühl eingetragen werden und erhält nach dieser Eintragung den Zusatz "e.v." (*). §2 Zwecks des Vereins • (I) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes I, "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung bzw. deren eventuellen Nachfolgeregelungen. (2) Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die außerunterrichtliche Betreuung von Kindern der Janusz-KorczakSchule, Städtische Gemeinschaftsgrundschule, Erftstadt-Erp, §3 Selbstlosigkeit (I) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. . (2) Die Mittel des Vereins dürfen nur fur die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden, fur deren Deckung der Schulträger oder eine sonstige staatliche oder behördliche Stelle die Kosten nicht oder nur teilweise übernimmt. (3) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. (4) Die Mitgliedererhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keinen Anteil am Vereinsvermögen. (5) Es darfkeine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. §4 Mitgliedschaft (1) Mitglied des Vereins kann jede vollgeschäftsfähige natürliche und juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden. (2) Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu stellen, der über den Antrag entscheidet. Mit der Aufnahmebestätigung erhält daa Mitglied ein Exemplar der Vereinssatzung und etwaiger Vereins- und Geschäftsordnungen. (3) Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblieh. ., ,,' .' • " . §5 Verlust der Mitgliedschaft (I) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss. (2) Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat. In begründeten Fällen kann der Vorstand einer vorzeitigen Kündigung zustimmen. . (3) Mitglieder des Vereins, die ihren Beitragsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nachkommen oder in sonstiger Weise den Vereinsinteressen grob zuwiderhandeln, können 'durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich Einspruch eingelegt werden. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung durch Mehrheitsbeschluss. §6 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr beginnt mit dem jeweiligen Schuljahreswechsel (31.07./ 01.08. des Jahres). §7 Mitgliedsbeiträge (I) Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgesetzt und ist zu Beginn jeden Geschäftsjahres fällig. (2) Zweckgebundene Spenden dürfen nur mit Zustimmung des Vorstandes angenommen werden. §8 Betreuungsentgelt (I) Für die Inanspruchnahme der Betreuung nach § 2 setzt der Vorstand im Rahmen des Wirtschaftsplans ein Betreuungsentgelt fest. (2) Die Höhe des Betreuungsentgelts muss so bemessen sein, dass der Betrieb der Betreuungsmaßnahme ausreichend finanziert wird. (3) Zu diesem Zweck schließt der Verein mit den Erziehungsberechtigten Betreuungsverträge ab. §9 Organe des Vereins (I) Vereinsorgane sind die MitgliederversammJung und der Vorstand (siehe § 10 und § J I) (2) Die MitgJiederversammJung oder der Vorstand können' fur bestimmte Geschäfte besondere Vertreter bestellen. -' § 10 Mitgliederversammlung • • (I) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal zu Beginn eines Geschäftsjahres einberufen. Dies soll innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres geschehen. Die Einladung hierzu erfolgt schriftlich mit zweiwöchiger Frist. _ Die Mitgliederversammlung wird zusätzlich durch Abstimmung in der letzten Mitgliederversammlung unter Angabe des Zweckes und der Gründe einberufen. In diesem Fall muss die Einberufung spätestens innerhalb sechs Wochen nach Antragseingang erfolgen. (2) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. . (3) Die Mitgliederversammlung entscheidet über: a) b) c) d) e) die Entlastung des Vorstands nach Entgegennahme des Geschäftsberichtes die Wahl des Vorstands die Festsetzung der Höhe des Mitgliederbeitrages die Erweiterung oder Einschränkung des § 2 sonstige Satzungsänderungen f) die Auflösung des Vereins g) den Einspruch eines Mitglieds gegen seinen Ausschluss durch den Vorstand h) die Wahl von zwei Kassenprüfern (4) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. (5) Satzungsänderungen sowie die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit. von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. (6) Über die Mitgliederversammlung und ihre Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden der Versammlung oder seinem Stellvertreter und dem Schriftfilhrer zu unterzeichnen ist. §11 Vorstand (I) Der Vorstand des Vereins besteht aus: a) dem Vorsitzenden b) dem stellvertretenden Vorsitzenden c) dem Schriftfilhrer als engerem Vorstand im Sinne von § 26 BGB (*). Zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins genügt die Zeichnung des Vorsitzenden und eines weiteren Mitgliedes des engeren Vorstandes oder des Geschäftsführers. Der engere Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und verwaltet auch das Vereinsvermögen. Der Vorstand ist berechtigt, zur Erledigung der Vorstandsgeschäfte einen Geschäftsführer zu benennen und ihm eine Aufwandsentschädigung zu,entrichten. ,- " (2) Der erweiterte Vorstand besteht aus: a) dem Geschäftsführer b) dem jeweiligen Schulleiter bzw. im Verhinderungsfall dessen Vertreter. (3) Der engere Vorstand wird von der Mitgliederversammlung durch einfache Mehrheit für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied fur den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds. (4). Betreuerinnen bzw. Betreuer können nicht in den Vorstand gewählt werden . . § 12 Vorstandssitzung • (1) Der Vorsitzende beruft den Vorstand nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal pro Jahr schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von einer Woche zur Sitzungen ein. Er muss eine Vorstandssitzung innerhalb von zwei Wochen einberufen, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder dies fordern. (2) Sachkundige können zu Sitzungen hinzugezogen werden. Diese haben nur beratende Stimmen. (3) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder und zwei Vertreter des engeren Vorstandes anwesend sind. Entscheidungen werden als Mehrheitsbeschluss getroffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. (4) Der Vorstand entscheidet über die Entlastung des Geschäftsfuhrers spätestens vor der jährlichen Mitgliederversammlung. §13 Auflösung des Vereins • Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fallt das Vermögen des Vereins an den Förderverein der Janusz-Korczak-Schule, Städtische GemeinschaftsGrundschule e.Y. - Erftstadt-Erp -, der es unmittelbar und ausschließlich fur gemeinnützige, mildtätige Zwecke zu verwenden hat. Falls der Förderverein der Janusz-Korczak-Schule nicht mehr besteht, fällt das Vermögen an die Stadt Erftstadt, die es unmittelbar und ausschließlich fur die hier geförderte Schule zu verwenden hat. Diese Satzung 17. Juni 2003. (*) wurde beschlossen auf der Gründungsversammlung des Vereines am § 26BGB (1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand kann aus mehreren Personen bestehen. (2) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. / . ~\ ~ ~I'~{/ . --- C,,(~/j. a. 1r . c;;f~ p ....... _.,_ .._ ... Hr.dE!f antra-- 11510 I I b) Sitz des Vereins RechtsverhältnIsse (Satzung, Vertretung, Auflösung, Entziehung der Rechtsfählgkelt, Konkurs usw.) 2 3 4 b) Erfts!ädl-Erp ~~.V~ender.· Christiane Tinhet. Erftsladl, gGb. am ~.05}s6s '~.' ~ ,- .. '. 'f. ';',1. ' ~: , -'; VR A3AO 8) Tag der Eintragung und Unterschrift b) Bemerkunqen 5 ':"~ .: -\ , . /'" c stehende F"otokopie stimmt mit den ?{;,,~ ..~~~..ag:mgen Im Vereinsregister wört!k:1. lo .,..,.~. ü"~in undv'irdhierm''" .. - ~ '- ~ ... : '1'-';-\ v - 1. Sep, \.a aI ~,~•. .a.. . - 'Srühl: ,... . \.:> ,~. -, ../ ' ../ ,. 'f , ';--._- _- . RSI21·~a""-O" UNIiI- • f ! ::•( . !/~e I-- I ~.. ...·s.-.:.~u~!~, ., b"':Jh··'·.;,·" M' u.J .... "Is Urkundsbeemtin(er) 'de1' Geschnftss~0!t,:: -- . u,g,..J- Kahnert JustizangestelHe .:,!): :..,., .~ '. .. ,,~, .' .a)01.SepbHnber2003 .-, .;.';;:~.''~;;iJHWf;.~ ~':r~:"~~~. ;.!::~?·~,:~:-:i~f· ~. ',I t j; ~.?3.1~~i;; EiftSiadt,Ii~: ~ '- IBlatt Die 1st am 17.06.2003 errtchtot . .... , Der Vorsi1zande ver1ritldBn Vereln·gemelnsam m~ einem weiteren . VOISlandsmlt;lied. . . . ..... . Der Vors1and Ist beschlussftlhlg. wenn mehr als die HAIf!e seiner Mlt;lIeder: und zwei Vertreter des engeren Vors1andeS anwesend sind. Emscheldungen werden ais MehrheitsbeschlusS getroffen. Bai StimrnenglelchheH·en1scheldat der Vorsllzende.~" t . :" ~! " !~ ';i Scllriilmh~~' ~. . ;.... Herte Bar-Schmldt geborene Bar. ;".:!.' 1": ,. "! 241'0 Se1zurg VorsIIzender:~ NorbeI1DTOnlder. Erftsladt. gob. am 05.01.1955 ~ ,I Vorstand Liquidatoren a) Be!Ji,uungsvereln der JanuszKoazak~u~.S~dti~ Gemeinschaftsgrundsehu~ ., ier VCI CIII::»1 t:YI::; I a) Name g..,g 1 I I U'Iurl\... "'