Daten
Kommune
Erftstadt
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380 kB
Erstellt
02.09.10, 11:15
Aktualisiert
02.09.10, 11:15
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 41 1000
V
o (J'/y
8/
Amt:
- 40-
An den
BeschIAusf.:
Rat
Datum: 09.11.2004
- 40-
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung an den
•
Ausschuss
Betrifft:
für Kultur und Partnerschaften
1. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung
Stadtbücherei und Artothek der Stadt Erftstadt
Finanzielle
der
Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite.
I ,
i~kI
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
,,
Erftstadt, den 09,11.2004
•
I
Beschlussentwurf:
Die Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbücherei und Artothek
wird mit folgenden Ergänzungen beschlossen.
1.
in § 3 werden die Ausleihfristen ergänzt um:
1 Woche"
"OVO's
2.
in der Anlage A werden
unter Pkt. 1 die Gebühren ergänzt um:
.Ausleihqebühr
für OVO's
und unter Pkt. 2, Buchstabe dum:
"OVO's"
Die Änderung tritt am 01.01.2005 in Kraft.
P:\szIVORLAGEN\V40000
14-314.doc
1,00 €"
-
2
-
Begründung:
Die Stadtbücherei leiht ab 01.01.2005 auch DVD's aus. Daher sind in der Benutzungsund Gebührensatzung der Stadtbücherei und Artothek der Stadt Erftstadt die
aufgeführten Ergänzungen notwendig.
in Vertretung
•
•
P:\SZ\VORLAGEN\V4000014-314.DOC
Anlage 1 zu V8/0094
- bisherige Fassung -
Änderung der Anlage A zur Benutzungs- und Gebührensatzung
Stadtbücherei und Artothek Stadt Erftstadt vom 16.12.2003
der
§3
Ausleihe, Verlängerung, Vormerkung
•
Gegen Vorlage des Benutzerausweises werden Medien aller Art
ausgeliehen.
Die Ausleihfrist beträgt für
Kunstwerke
Printmedien
CO's, Videos,
Cassetten
für die festgesetzte Leihfrist
8 Wochen
4Wochen
2Wochen .
In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist verkürzt werden. Präsenzbestände
werden in der Regel nicht ausgeliehen.
Die Entleihung von Kunstwerken ist nur möglich, wenn der Benutzer gleichzeitig gegen
Zahlung einer Versicherungsprämie eine Versicherung für das ausgeliehene Kunstwerk
abschließt. Diese Versicherung umfasst nicht die Haftung für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.
Die Weitergabe der Medien an Dritte ist unzulässig.
Die Leihfrist kann, soweit möglich, vor Ablauf verlängert werden.
Ausgeliehene Medien können vorgemerkt werden.
Auswärtiger Leihverkehr
Bücher, die nicht im Bestand der Bücherei sind, können durch den auswärtigen Leihverkehr
nach den hierfür geltenden Richtlinien beschafft werden.
•
Anlage A zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbücherei und
Artothek der Stadt Erftstadt
Gebührentarif
2. Der Ersatz verlorener oder beschädigter Materialien wird wie folgt berechnet:
a) Bücher
b) Zeitschriften
c) Cassetten
d) CD's, Videos
e) Disketten
Alter bis zu 1 Jahr
2 Jahren
3 Jahren
4 Jahren
voller Preis
80 % des Neupreises
80 % des Neupreises
50 % des Neupreises
voller Preis
1,00€
voller Preis
3,OO€
Bei Materialien, deren Preis nicht mehr zu ermitteln ist, wird eine
Pauschale von
5,10 € berechnet.