Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (1. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbücherei und Artothek der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
380 kB
Erstellt
02.09.10, 11:15
Aktualisiert
02.09.10, 11:15
Beschlussvorlage (1. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbücherei und Artothek der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (1. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbücherei und Artothek der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (1. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbücherei und Artothek der Stadt Erftstadt)

öffnen download melden Dateigröße: 380 kB

Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 41 1000 V o (J'/y 8/ Amt: - 40- An den BeschIAusf.: Rat Datum: 09.11.2004 - 40- der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung an den • Ausschuss Betrifft: für Kultur und Partnerschaften 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung Stadtbücherei und Artothek der Stadt Erftstadt Finanzielle der Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite. I , i~kI Unterschrift des Budgetverantwortlichen ,, Erftstadt, den 09,11.2004 • I Beschlussentwurf: Die Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbücherei und Artothek wird mit folgenden Ergänzungen beschlossen. 1. in § 3 werden die Ausleihfristen ergänzt um: 1 Woche" "OVO's 2. in der Anlage A werden unter Pkt. 1 die Gebühren ergänzt um: .Ausleihqebühr für OVO's und unter Pkt. 2, Buchstabe dum: "OVO's" Die Änderung tritt am 01.01.2005 in Kraft. P:\szIVORLAGEN\V40000 14-314.doc 1,00 €" - 2 - Begründung: Die Stadtbücherei leiht ab 01.01.2005 auch DVD's aus. Daher sind in der Benutzungsund Gebührensatzung der Stadtbücherei und Artothek der Stadt Erftstadt die aufgeführten Ergänzungen notwendig. in Vertretung • • P:\SZ\VORLAGEN\V4000014-314.DOC Anlage 1 zu V8/0094 - bisherige Fassung - Änderung der Anlage A zur Benutzungs- und Gebührensatzung Stadtbücherei und Artothek Stadt Erftstadt vom 16.12.2003 der §3 Ausleihe, Verlängerung, Vormerkung • Gegen Vorlage des Benutzerausweises werden Medien aller Art ausgeliehen. Die Ausleihfrist beträgt für Kunstwerke Printmedien CO's, Videos, Cassetten für die festgesetzte Leihfrist 8 Wochen 4Wochen 2Wochen . In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist verkürzt werden. Präsenzbestände werden in der Regel nicht ausgeliehen. Die Entleihung von Kunstwerken ist nur möglich, wenn der Benutzer gleichzeitig gegen Zahlung einer Versicherungsprämie eine Versicherung für das ausgeliehene Kunstwerk abschließt. Diese Versicherung umfasst nicht die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Weitergabe der Medien an Dritte ist unzulässig. Die Leihfrist kann, soweit möglich, vor Ablauf verlängert werden. Ausgeliehene Medien können vorgemerkt werden. Auswärtiger Leihverkehr Bücher, die nicht im Bestand der Bücherei sind, können durch den auswärtigen Leihverkehr nach den hierfür geltenden Richtlinien beschafft werden. • Anlage A zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbücherei und Artothek der Stadt Erftstadt Gebührentarif 2. Der Ersatz verlorener oder beschädigter Materialien wird wie folgt berechnet: a) Bücher b) Zeitschriften c) Cassetten d) CD's, Videos e) Disketten Alter bis zu 1 Jahr 2 Jahren 3 Jahren 4 Jahren voller Preis 80 % des Neupreises 80 % des Neupreises 50 % des Neupreises voller Preis 1,00€ voller Preis 3,OO€ Bei Materialien, deren Preis nicht mehr zu ermitteln ist, wird eine Pauschale von 5,10 € berechnet.