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Anfrage (Anfrage bzgl. Um- bzw. Ausbau der Zülpicher Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
07.07.10, 07:07
Aktualisiert
07.07.10, 07:07
Anfrage (Anfrage bzgl. Um- bzw. Ausbau der Zülpicher Straße) Anfrage (Anfrage bzgl. Um- bzw. Ausbau der Zülpicher Straße)

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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Christian Kirchharz Zülpicher Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Eigenbetrieb Straßen Holzdamm 10 Herr Schumacher 0 22 35 / 409-404 Mein Zeichen Ihr Zeichen Ihre Anfrage vom 02.06.2010 Rat Betrifft: Datum 07.06.2010 F 315/2010 06.07.2010 Anfrage bzgl. Um- bzw. Ausbau der Zülpicher Straße Sehr geehrter Herr StV Kirchharz, zu Ihrer Anfrage vom 02.06.2010 teile ich Ihnen mit, dass ich den Wortlaut Ihrer Anfrage von dritter Seite nochmals vorgelegt bekommen habe. Diese Vorgehensweise hat leider mehr zur Verwirrung als zur Aufklärung des Sachverhaltes beigetragen. Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten: Zur Frage 1: Selbstverständlich wird bei einer Deckensanierung auch der Abfluss des Regenwassers kontrolliert und ggf. korrigiert, soweit es möglich ist. Es sollte nach den Sanierungsmaßnahmen gewährleistet sein, dass das Oberflächenwasser von der Fahrbahn unschädlich abfließen oder seitlich versickern kann. Die hat jedoch nichts mit dem Hochwasserschutz oder feuchten Kellern der anliegenden Häuser zu tun. Eine Straßensanierung kann hierbei nicht helfen. Hier sind wohl bei einigen Anliegern bzw. bei der Presse zwei grundverschiedene Sachverhalte durcheinander geraten. Zur Frage 2: Die Anlieger wurden nach meinen Informationen im Vorfeld von dem bauleitenden Ingenieurbüro und der Baufirma informiert. Sollte dies in Einzelfällen versäumt worden sein, handelt es sich um ein Versehen, welches ich sehr bedaure. Zur Frage 3a und b: Die Arbeiten mussten wegen Erkrankung des Poliers kurzfristig unterbrochen werden. Im Bereich der Einfahrten sind daher noch Anpassungsarbeiten vorzunehmen. Dies wurde kurzfristig erledigt Zur Frage 3c: In diesem Fall kommen auf die Anlieger keine Kosten zu. Mit freundlichen Grüßen. (Dr. Rips) -2-