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Beschlussvorlage (Erneuerung der EDV-Ausstattungen in den Grundschulen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
04.10.11, 09:30
Aktualisiert
04.10.11, 09:30
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 303/2011 Erstellt am: 17.08.2011 Aktenzeichen: II - 40 23 02 Verfasser/in: Ursula Brandt Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 11.10.2011 Haupt- und Finanzausschuss X 18.10.2011 Rat X 08.11.2011 Betreff Erneuerung der EDV-Ausstattungen in den Grundschulen Veranlasser/in / Antragsteller/in Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres 326.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der HFA empfiehlt, der Rat beschließt, , Vorlage Nr.: 303/2011 . Seite 2 / 3 den Austausch der EDV-Anlagen in den Grundschulen im Rahmen des IT-Konzeptes im Bereich des Schüler-/Lehrer-Netzes nur nach Vorlage schlüssiger, durch die Medienberatung NRW begutachteter pädagogischer Konzepte vorzunehmen. Der Austausch in den Verwaltungsbereichen erfolgt unabhängig hiervon sukzessive im Rahmen der personellen Kapazität der Organisationsabteilung der Stadt Pulheim. Erläuterungen Mit Umsetzung des IT-Konzeptes hatten die Grundschulen bis 2005 nach Verkabelung aller Unterrichts- und Verwaltungsräume eine EDV-Ausstattung erhalten. Die Ausstattung umfasst im Bereich der Verwaltung i.d.R. die Arbeitsplätze der Schulleitung, der stv. Schulleitung und der Sekretärin. Im Rahmen der Neuausstattung erhalten auch die Hausmeister einen PC, damit die unmittelbare Kommunikation mit der Verwaltung – insbesondere der Schulverwaltung und dem Immobilienmanagement - durch E-Mailverkehr besser gewährleistet werden kann. Im Bereich des Schüler-/Lehrernetzes steht im Lehrerzimmer ein Arbeitsplatz zur Verfügung und i.d.R. werden alle Klassen mit zwei Arbeitsplätzen, den sog. Medienecken ausgestattet. Außerdem steht in den OGS-Gruppenräumen ein PC für dieses Netz zur Verfügung. Die Administration, Wartung und Betreuung erfolgt vertraglich geregelt durch die Organisationsabteilung der Stadt Pulheim. Im Haushalt 2011 stehen neben den Mitteln für die Betreuung und Wartung sowie den Austausch defekter Geräte für die überfällige Erneuerung bei Produkt 003001001100007826000 M-Auftrag 40880014 Beschaffung EDV Grundschulen Mittel i.H.v. insgesamt 326.000 Euro zur Verfügung. Die Organisationsabteilung und die Schulverwaltung haben vereinbart, die bisherige Ausstattung umzustellen auf eine Lösung mit sog. Thin-Clients. Hierbei liegt die „Intelligenz― der einzelnen Rechner nicht mehr auf den Einzelplätzen sondern zentral in einem Server mit wesentlich höherer Kapazität als bei der bisherigen Lösung. Die Rechner der Einzelarbeitsplätze haben demnach nur noch eine sehr entschlankte Technik. Vorteil ist neben der voraussichtlichen Mitteleinsparung auch die Einsparung von personellen Kapazitäten, weil die Neuinstallation von Programmen und Software nicht mehr an allen Einzelplätzen (Clonen der PC), sondern lediglich am zentralen Server vorgenommen werden muss. Zudem können einige Wartungs- und Betreuungsarbeiten künftig von der zuständigen Mitarbeiterin vom Rathaus via Fernwartung des Servers geleistet werden. Neuausstattungen erfolgen nach gemeinsamen Planungsgesprächen vor Ort, an denen die Schulleitung/die Medienbeauftragten, die Organisationsabteilung und die Schulverwaltung teilnehmen. In den Schulen soll zunächst sukzessiv der Austausch der Verwaltungsnetze erfolgen. Dies ist sehr zeitnah erforderlich, da zwischenzeitlich Garantien abgelaufen sind und Arbeitsabläufe sich durch veraltete Technik z.T. zu zeitaufwändig gestalten. Die Schulen waren von der Verwaltung gebeten worden, für den Austausch der Schüler-Lehrernetze pädagogische Konzepte vorzulegen, die belegen, dass den Kindern die in den Curricula vorgeschriebenen Kompetenzen im Laufe ihrer Grundschulzeit auch vermittelt werden können. Bei der Beurteilung der Medienkonzepte soll die angebotene Unterstützung der Medienberatung NRW in Anspruch genommen werden. Das Kompetenzteam der Medienberatung des Rhein-Erft-Kreises bietet an, alle Konzepte zu prüfen und zu bewerten sowie ggf. Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Außerdem hat die Medienberatung NRW Materialien zur Medienplanung entwickelt, die den Schulen zur Überarbeitung ihrer Konzepte bereits zur Verfügung gestellt worden sind. In der Horionschule in Sinnersdorf konnte die neue Lösung im Rahmen eines Pilotversuches erfolgreich installiert werden und läuft dort ohne Probleme. Die Verwaltung schlägt vor, den Austausch der Schüler-/Lehrernetze abhängig zu machen von der Vorlage schlüssiger pädagogischer Konzepte, die belegen, dass den Kindern im Laufe ihrer Grundschulzeit die mit den Lehrplänen geforderte Medienkompetenz vermittelt werden kann. Auch die Schulaufsicht überprüft und bewertet diesen Bereich im Rahmen der laufenden Qualitätsanalysen, weshalb die Konzepte ohnehin und nicht nur für den Schulträger erforderlich sind. Vorlage Nr.: 303/2011 . Seite 3 / 3 Die Haushaltsmittel sollen im Rahmen der Wiederholungsveranschlagung auch im nächsten Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, so dass ausreichend Zeit für den gezielten Austausch der EDV-Ausstattung und die Sicherstellung einer sinnvollen Investition und Mittelverwendung zur Verfügung steht.