Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
04.10.11, 09:30
Aktualisiert
04.10.11, 09:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
303/2011
Erstellt am:
17.08.2011
Aktenzeichen:
II - 40 23 02
Verfasser/in:
Ursula Brandt
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
11.10.2011
Haupt- und Finanzausschuss
X
18.10.2011
Rat
X
08.11.2011
Betreff
Erneuerung der EDV-Ausstattungen in den Grundschulen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
326.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der HFA empfiehlt, der Rat beschließt,
,
Vorlage Nr.: 303/2011 . Seite 2 / 3
den Austausch der EDV-Anlagen in den Grundschulen im Rahmen des IT-Konzeptes im Bereich des Schüler-/Lehrer-Netzes
nur nach Vorlage schlüssiger, durch die Medienberatung NRW begutachteter pädagogischer Konzepte vorzunehmen.
Der Austausch in den Verwaltungsbereichen erfolgt unabhängig hiervon sukzessive im Rahmen der personellen Kapazität der
Organisationsabteilung der Stadt Pulheim.
Erläuterungen
Mit Umsetzung des IT-Konzeptes hatten die Grundschulen bis 2005 nach Verkabelung aller Unterrichts- und Verwaltungsräume
eine EDV-Ausstattung erhalten. Die Ausstattung umfasst im Bereich der Verwaltung i.d.R. die Arbeitsplätze der Schulleitung,
der stv. Schulleitung und der Sekretärin. Im Rahmen der Neuausstattung erhalten auch die Hausmeister einen PC, damit die
unmittelbare Kommunikation mit der Verwaltung – insbesondere der Schulverwaltung und dem Immobilienmanagement - durch
E-Mailverkehr besser gewährleistet werden kann. Im Bereich des Schüler-/Lehrernetzes steht im Lehrerzimmer ein Arbeitsplatz
zur Verfügung und i.d.R. werden alle Klassen mit zwei Arbeitsplätzen, den sog. Medienecken ausgestattet. Außerdem steht in
den OGS-Gruppenräumen ein PC für dieses Netz zur Verfügung. Die Administration, Wartung und Betreuung erfolgt
vertraglich geregelt durch die Organisationsabteilung der Stadt Pulheim.
Im Haushalt 2011 stehen neben den Mitteln für die Betreuung und Wartung sowie den Austausch defekter Geräte für die
überfällige Erneuerung bei Produkt 003001001100007826000 M-Auftrag 40880014 Beschaffung EDV Grundschulen Mittel
i.H.v. insgesamt 326.000 Euro zur Verfügung. Die Organisationsabteilung und die Schulverwaltung haben vereinbart, die
bisherige Ausstattung umzustellen auf eine Lösung mit sog. Thin-Clients. Hierbei liegt die „Intelligenz― der einzelnen Rechner
nicht mehr auf den Einzelplätzen sondern zentral in einem Server mit wesentlich höherer Kapazität als bei der bisherigen
Lösung. Die Rechner der Einzelarbeitsplätze haben demnach nur noch eine sehr entschlankte Technik. Vorteil ist neben der
voraussichtlichen Mitteleinsparung auch die Einsparung von personellen Kapazitäten, weil die Neuinstallation von Programmen
und Software nicht mehr an allen Einzelplätzen (Clonen der PC), sondern lediglich am zentralen Server vorgenommen werden
muss. Zudem können einige Wartungs- und Betreuungsarbeiten künftig von der zuständigen Mitarbeiterin vom Rathaus via
Fernwartung des Servers geleistet werden. Neuausstattungen erfolgen nach gemeinsamen Planungsgesprächen vor Ort, an
denen die Schulleitung/die Medienbeauftragten, die Organisationsabteilung und die Schulverwaltung teilnehmen.
In den Schulen soll zunächst sukzessiv der Austausch der Verwaltungsnetze erfolgen. Dies ist sehr zeitnah erforderlich, da
zwischenzeitlich Garantien abgelaufen sind und Arbeitsabläufe sich durch veraltete Technik z.T. zu zeitaufwändig gestalten.
Die Schulen waren von der Verwaltung gebeten worden, für den Austausch der Schüler-Lehrernetze pädagogische Konzepte
vorzulegen, die belegen, dass den Kindern die in den Curricula vorgeschriebenen Kompetenzen im Laufe ihrer Grundschulzeit
auch vermittelt werden können.
Bei der Beurteilung der Medienkonzepte soll die angebotene Unterstützung der Medienberatung NRW in Anspruch genommen
werden. Das Kompetenzteam der Medienberatung des Rhein-Erft-Kreises bietet an, alle Konzepte zu prüfen und zu bewerten
sowie ggf. Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Außerdem hat die Medienberatung NRW Materialien zur Medienplanung
entwickelt, die den Schulen zur Überarbeitung ihrer Konzepte bereits zur Verfügung gestellt worden sind.
In der Horionschule in Sinnersdorf konnte die neue Lösung im Rahmen eines Pilotversuches erfolgreich installiert werden und
läuft dort ohne Probleme.
Die Verwaltung schlägt vor, den Austausch der Schüler-/Lehrernetze abhängig zu machen von der Vorlage schlüssiger
pädagogischer Konzepte, die belegen, dass den Kindern im Laufe ihrer Grundschulzeit die mit den Lehrplänen geforderte
Medienkompetenz vermittelt werden kann. Auch die Schulaufsicht überprüft und bewertet diesen Bereich im Rahmen der
laufenden Qualitätsanalysen, weshalb die Konzepte ohnehin und nicht nur für den Schulträger erforderlich sind.
Vorlage Nr.: 303/2011 . Seite 3 / 3
Die Haushaltsmittel sollen im Rahmen der Wiederholungsveranschlagung auch im nächsten Haushaltsjahr zur Verfügung
stehen, so dass ausreichend Zeit für den gezielten Austausch der EDV-Ausstattung und die Sicherstellung einer sinnvollen
Investition und Mittelverwendung zur Verfügung steht.