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Mitteilungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 106 Pulheim (Kindertagesstätte) Bereich: Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstück 829 Ackerfläche südlicher Ortsrand von Pulheim, Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz und angrenzend an die Bebauung Luxemburger Weg Sachstandsbericht siehe Niederschrift UPA vom 06.07.2011, TOP 4, Vorlage: 215/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
89 kB
Datum
12.10.2011
Erstellt
04.10.11, 11:54
Aktualisiert
06.10.11, 16:16
Mitteilungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 106 Pulheim (Kindertagesstätte)
Bereich: Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstück 829 Ackerfläche südlicher Ortsrand von Pulheim, Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz und angrenzend an die Bebauung Luxemburger Weg
Sachstandsbericht
siehe Niederschrift UPA vom 06.07.2011, TOP 4, Vorlage: 215/2011)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 402/2011 Erstellt am: 23.09.2011 Aktenzeichen: IV / 61 Verfasser/in: Herr Klein Mitteilungsvorlage Gremium Umwelt- und Planungsausschuss TOP ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 12.10.2011 Betreff Bebauungsplan Nr. 106 Pulheim (Kindertagesstätte) Bereich: Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstück 829 Ackerfläche südlicher Ortsrand von Pulheim, Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz und angrenzend an die Bebauung Luxemburger Weg Sachstandsbericht siehe Niederschrift UPA vom 06.07.2011, TOP 4, Vorlage: 215/2011 Veranlasser/in / Antragsteller/in Mitteilung Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschloss in seiner Sitzung vom 06.07.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 Pulheim. Ziel dieses Bauleitplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte zu schaffen, um den rechtlichen Anforderungen zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren bis 2013 entsprechen zu können. In Folge dieses Aufstellungsbeschlusses gingen außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren verschiedene Schreiben aus der Bürgerschaft der angrenzenden Wohngebiete ein (Anlage 2). Im Wesentlichen wurde die Standortwahl (Anlage 1) kritisiert. Kernpunkt sind die möglicherweise entstehenden Nutzungskonflikte, die im Rahmen des Zu- und Abfahrtverkehrs der Kindertagesstätte auf den bestehenden Straßen entstehen könnten. In den eher dialogorientierten Beteiligungsschreiben wurde vorgeschlagen, die Fläche der Kindertagesstätte näher in Richtung Geyener Straße mit unmittelbarer Anbindung an die Pariser Straße zu verlegen, um die vorhandene und geeignete Zufahrt zu nutzen. Die Verwaltung wird die Anregungen – trotz des vorhandenen Zeitdruckes – intensiver prüfen und beabsichtigt, in der Sitzung vom 07.Dezember das Ergebnis vorzulegen.