Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Schulverwaltungsamt
I/40 30 07/2
25.02.2003
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
26.03.2003
Rat
08.05.2003
TOP Ein Ja
Nein
297/2003
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Beschulung der Schüler/innen der Schule für
Lernbehinderte Eschweiler aus den Gemeinden Inden und Langerwehe;
hier: Beteiligung an den Investitionskosten
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, den anrechenbaren Anteil aus der Schulpauschale der Stadt Eschweiler auf 60%
festzuschreiben. Ferner wird der Einfügung des Abs. 9 in § 5 zugestimmt
........................................................
Begründung:
Am 19. Dezember 2002 hat der Rat den Entwurf der öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit einer
Festschreibung des Anteils der Schulpauschale in Höhe von 70 % beschlossen.
Mit Schreiben vom 04.02.2003 hat die Stadt Eschweiler nun mitgeteilt, dass sie den im Entwurf der
Vereinbarung festgeschriebenen Anteil der Schulpauschale in Höhe von 70 % nicht akzeptieren
kann, sondern eine prozentuale Festschreibung von 50 % vorschlägt.
Begründet wird dies damit, dass auf Seiten der Stadt Eschweiler allgemein befürchtet wird, dass bei
weiterhin hohen Investitionskosten für den Schulbereich in den kommenden Jahren die ehemalige
Förderung des Landes wesentlich günstiger war. Die Schulpauschale wird, selbst wenn sie bei der
Stadt Eschweiler in voller Höhe im Vermögenshaushalt veranschlagt würde, bei den anstehenden
Schulbauprojekten nicht den Einnahmeeffekt ergeben, den eine 70%ige Projektförderung durch das
Land hätte erwarten lassen.
Den Einsatz der Schulpauschale in dem anstehenden Vertragswerk in der Höhe des ehemaligen
Landeszuschusses bei Einzelförderung, also mit 70 % vorzunehmen, und vor Kostenverteilung
zwischen den drei beteiligten Kommunen als Rückeinnahme abzuziehen, würde der aktuellen Lage
deshalb nicht gerecht.
Nach zwischenzeitlich weiteren Gesprächen mit der Stadt Eschweiler und auch der Gemeinde
Langerwehe wurde signalisiert, dass beide Kommunen mit einem Kompromiss von 60 % leben
könnten.
Vorlage: 297/2003
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Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, sich diesem möglichen Kompromiss anzuschließen und die Festschreibung des anrechenbaren Anteils aus der Schulpauschale der Stadt
Eschweiler auf 60 % zu beschließen.
Daneben wird von der Stadt Eschweiler eine weitere Ergänzung in der Vereinbarung gewünscht. In
§ 5 soll als Abs. 9 eingefügt werden:
„Die Verteilung der in den Jahren 2001 und 2002 entstandenen investiven Kosten erfolgt bereits
nach den Grundsätzen dieses Vertrages“.
Aus Sicht der Verwaltung kann diesem Wunsch entsprochen werden.