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Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Beschulung der Schüler/innen der Schule für Lernbehinderte Eschweiler aus den Gemeinden Inden und Langerwehe)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
16.03.09, 14:40
Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Beschulung der Schüler/innen der Schule für Lernbehinderte Eschweiler aus den Gemeinden Inden und Langerwehe) Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Beschulung der Schüler/innen der Schule für Lernbehinderte Eschweiler aus den Gemeinden Inden und Langerwehe)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Schulverwaltungsamt I/40 30 07/2 25.02.2003 öffentlich Beratungsfolge Termin Schulausschuss 26.03.2003 Rat 08.05.2003 TOP Ein Ja Nein 297/2003 Ent Bemerkungen Betrifft: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Beschulung der Schüler/innen der Schule für Lernbehinderte Eschweiler aus den Gemeinden Inden und Langerwehe; hier: Beteiligung an den Investitionskosten Beschlussentwurf: Der Rat beschließt, den anrechenbaren Anteil aus der Schulpauschale der Stadt Eschweiler auf 60% festzuschreiben. Ferner wird der Einfügung des Abs. 9 in § 5 zugestimmt ........................................................ Begründung: Am 19. Dezember 2002 hat der Rat den Entwurf der öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit einer Festschreibung des Anteils der Schulpauschale in Höhe von 70 % beschlossen. Mit Schreiben vom 04.02.2003 hat die Stadt Eschweiler nun mitgeteilt, dass sie den im Entwurf der Vereinbarung festgeschriebenen Anteil der Schulpauschale in Höhe von 70 % nicht akzeptieren kann, sondern eine prozentuale Festschreibung von 50 % vorschlägt. Begründet wird dies damit, dass auf Seiten der Stadt Eschweiler allgemein befürchtet wird, dass bei weiterhin hohen Investitionskosten für den Schulbereich in den kommenden Jahren die ehemalige Förderung des Landes wesentlich günstiger war. Die Schulpauschale wird, selbst wenn sie bei der Stadt Eschweiler in voller Höhe im Vermögenshaushalt veranschlagt würde, bei den anstehenden Schulbauprojekten nicht den Einnahmeeffekt ergeben, den eine 70%ige Projektförderung durch das Land hätte erwarten lassen. Den Einsatz der Schulpauschale in dem anstehenden Vertragswerk in der Höhe des ehemaligen Landeszuschusses bei Einzelförderung, also mit 70 % vorzunehmen, und vor Kostenverteilung zwischen den drei beteiligten Kommunen als Rückeinnahme abzuziehen, würde der aktuellen Lage deshalb nicht gerecht. Nach zwischenzeitlich weiteren Gesprächen mit der Stadt Eschweiler und auch der Gemeinde Langerwehe wurde signalisiert, dass beide Kommunen mit einem Kompromiss von 60 % leben könnten. Vorlage: 297/2003 Seite - 2 - Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, sich diesem möglichen Kompromiss anzuschließen und die Festschreibung des anrechenbaren Anteils aus der Schulpauschale der Stadt Eschweiler auf 60 % zu beschließen. Daneben wird von der Stadt Eschweiler eine weitere Ergänzung in der Vereinbarung gewünscht. In § 5 soll als Abs. 9 eingefügt werden: „Die Verteilung der in den Jahren 2001 und 2002 entstandenen investiven Kosten erfolgt bereits nach den Grundsätzen dieses Vertrages“. Aus Sicht der Verwaltung kann diesem Wunsch entsprochen werden.