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Beschlussvorlage (Zuwendungen an Sportvereine 2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
142 kB
Datum
29.11.2011
Erstellt
22.11.11, 18:45
Aktualisiert
22.11.11, 18:45
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 482/2011 Erstellt am: 14.11.2011 Aktenzeichen: II / 52 10 20 Verfasser/in: Herr Ritter Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X nö. Sitzung Termin 29.11.2011 Betreff Zuwendungen an Sportvereine 2011 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit nimmt die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zur finanziellen Förderung der Pulheimer Sportvereine zur Kenntnis. Vorlage Nr.: 482/2011 . Seite 2 / 4 1. Zuschuss zu den Fahrtkosten der 1. Damenmannschaft der Handball-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57 e.V. in Höhe von 317,00 € gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien. 2. Zuschuss zu den Fahrtkosten der Basketball-Abteilung des TuS Schwarz-Weiß Brauweiler 1951 e.V. in Höhe von 850,00 € gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien. 3. Zuschuss zu den Fahrtkosten der 1. Herrenmannschaft der Handball-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57 e.V. in Höhe von 417,00 € gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien. 4. Zuschuss für die Beschaffung einer Hochsprunganlage der Leichtathletik-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57 e.V. in Höhe von 500,00 € (20 %) gemäß Ziffer 3.10 der Förderungsrichtlinien. 5. Zuschuss zu den Fahrtkosten der Leichtathletik-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924-57 e.V. in Höhe von 340,00 € gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien. 6. Betriebskostenzuschuss für den Surf- und Segel-Club Pulheim e.V. für die Bewirtschaftung vereinseigener Anlagen in Höhe von 775,00 € gemäß Ziffer 3.3 der Förderungsrichtlinien. 7. Energiekostenzuschuss für die Sportschützen Geyen 1955 e.V. in Höhe von 42,00 € gemäß Ziffer 3.3 der Förderungsrichtlinien. 8. Zuschuss zu den Fahrtkosten der Sportschützen Geyen 1955 e.V. in Höhe von 90,00 € gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien. 9. Zuschuss zu den Fahrtkosten der Damen-Regionalligamannschaft des TTC Grün-Weiß Brauweiler 1948 e.V. in Höhe von 214,00 € gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien. 10. Zuschuss für den Stadtsportverband Pulheim e.V. zur Deckung notwendiger Sachausgaben in Höhe von 800,00 € gemäß Ziffer 3.11 der Förderungsrichtlinien. 11. Zuschuss für die Fechtsport-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57 e.V. in Höhe von 300,00 € gemäß Ziffer 3.11 der Förderungsrichtlinien. 12. Zuschuss zu den Fahrtkosten der Baseball-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57 e.V. in Höhe von 594,00 € gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien. 13. Zuschuss zu den Fahrtkosten der Raging Abbots Brauweiler e.V. in Höhe von 375,00 € gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien. 14. Mietkostenerstattung für den TTC „Blau-Rot“ 1971 Geyen e.V. für die Durchführung von Wirbelsäulengymnastikkursen im Pfarrhaus Sinthern in Höhe von 290,00 € gemäß Ziffer 3.11 der Förderungsrichtlinien. Erläuterungen zu 1. Mit Schreiben vom 17.05.2011 beantragte die Handball-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57 e.V. für die 1. Damenmannschaft einen Fahrtkostenzuschuss für die Fahrten zu Meisterschaftsspielen. Gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien wurde ein Fahrtkostenzuschuss wie folgt gewährt: Vorlage Nr.: 482/2011 . Seite 3 / 4 4.230 km x 0,25 € = Zuschuss der Stadt (30 %) = zu 2. Mit Schreiben vom 29.05.2011 beantragte der TuS Schwarz-Weiß Brauweiler 1951 e.V. einen Fahrtkostenzuschuss für ihre Jugendmannschaften in der Regionalliga und Oberliga. Gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien wurde ein Fahrtkostenzuschuss wie folgt gewährt: 11.330 km x 0,25 € = Zuschuss der Stadt (30 %) = zu 3. 1.057,50 € 317,00 € 2.832,00 € 850,00 € Mit Schreiben vom 06.06.2011 beantragte die Handball-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57 e.V. für die 1. Herrenmannschaft einen Fahrtkostenzuschuss. Gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien wurde der Fahrtkostenzuschuss wie folgt gewährt: 5.560 km x 0,25 € = Zuschuss der Stadt (30 %) = 1.390,00 € 417,00 € zu 4. Mit Schreiben vom 09.06.2011 beantragte die Leichtathletik-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57 e.V. einen Zuschuss für die Erneuerung der Hochsprunganlage im Sportzentrum Pulheim. Die Erneuerung der Anlage kostete insgesamt 2.500,00 €. Städtischerseits wurde ein Zuschuss in Höhe von 500,00 € (20 %) gemäß Ziffer 3.10 der Förderungsrichtlinien gewährt. zu 5. Mit Schreiben vom 01.08.2011 beantragte die Leichtathletik-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57 e.V. einen Fahrtkostenzuschuss für die Mitglieder, die an Deutschen Meisterschaften oder höherwertigen Wettkämpfen teilgenommen haben. Gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien wurde ein Fahrtkostenzuschuss wie folgt gewährt: 4.540 km x 0,25 € = Zuschuss der Stadt (30 %) = 1.135,00 € 340,00 € zu 6. Mit Schreiben vom 08.08.2011 beantragte der Surf- und Segel-Club Pulheim e.V. einen Betriebskostenzuschuss für die Bewirtschaftung der vereinseigenen Anlage. Gemäß Ziffer 3.3 der Förderungsrichtlinien wurde ein Zuschuss in Höhe von 775,00 € (5 %) gewährt. zu 7. Mit Schreiben vom 17.08.2011 beantragten die Sportschützen Geyen 1955 e.V. einen Energiekostenzuschuss. Gemäß Ziffer 3.3 der Förderungsrichtlinien wurde ein Betrag in Höhe von 42,00 € (10 % der Gesamtkosten) zur Verfügung gestellt. zu 8. Mit Schreiben vom 17.08.2011 beantragten die Sportschützen Geyen 1955 e.V. einen Fahrtkostenzuschuss für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften. Gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien wurde ein Fahrtkostenzuschuss wie folgt gewährt: 1.200 km x 0,25 € = Zuschuss der Stadt (30 %) = 300,00 € 90,00 € Vorlage Nr.: 482/2011 . Seite 4 / 4 zu 9. Mit Schreiben vom 23.08.2011 beantragte die Tischtennis-Abteilung des TTC Grün-Weiß Brauweiler 1948 e.V. für die Damen-Regionalligamannschaft einen Fahrtkostenzuschuss. Gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien wurde ein Fahrtkostenzuschuss wie folgt gewährt: 2.860 km x 0,25 € = Zuschuss der Stadt (30 %) = 715,00 € 214,00 € zu 10. Mit Schreiben vom 28.08.2011 beantragte der Stadtsportverband Pulheim e.V. seinen jährlichen Zuschuss in Höhe von 800,00 € zur Deckung notwendiger Sachausgaben. Gemäß Ziffer 3.11 der Förderungsrichtlinien wurde dieser Zuschussbetrag wie in den Vorjahren gewährt. zu 11. Mit Schreiben vom 13.09.2011 beantragte die Fechtsport-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57 e.V. einen Zuschuss zur Unterbringung einer polnischen Jugendfechtdelegation. Gemäß Ziffer 3.11 der Förderungsrichtlinien wurde der Fechtsport-Abteilung ein Betrag in Höhe von 300,00 € zur Verfügung gestellt. zu.12. Mit Schreiben vom 06.10.2011 beantragte die Baseball-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57 e.V. einen Fahrtkostenzuschuss für die Bundesligamannschaft. Gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien wurde ein Fahrtkostenzuschuss wie folgt gewährt: 7.920 km x 0,25 € = Zuschuss der Stadt (30 %) = 1.980,00 € 594,00 € zu 13. Mit Schreiben vom 24.10.2011 beantragten die Raging Abbots Brauweiler e.V. für das Damen-BundesligaSoftball-Team einen Fahrtkostenzuschuss. Gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien wurde ein Fahrtkostenzuschuss wie folgt gewährt: 5.012 km x 0,25 € = Zuschuss der Stadt (30 %) = 1.253,00 € 375,00 € zu 14. Mit Schreiben vom 24.10.2011 beantragte der TTC „Blau-Rot“ 1971 Geyen e.V. die Erstattung der Mietkosten für die Durchführung von Wirbelsäulenkursen im Pfarrhaus Sinthern. Gemäß Ziffer 3.11 der Förderungsrichtlinien wurden die Mietkosten in Höhe von 290,00 € erstattet.