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Vorlage (Befreiungen von Bebauungsplanfesetzungen im Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2012)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
87 kB
Datum
31.01.2013
Erstellt
23.01.13, 19:06
Aktualisiert
23.01.13, 19:06
Vorlage (Befreiungen von Bebauungsplanfesetzungen im Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2012)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/2 61/2 Sö/Ke 08.01.2013 7/2013 Betreff Befreiungen von Bebauungsplanfesetzungen im Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2012 Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der PStA nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Erläuterungen: Im Zeitraum vom 01. Januar – 31. Dezember 2012 sind die in der beigefügten Tabelle dargestellten Befreiungen von den jeweiligen Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt worden. Eine entsprechende Entscheidung war jeweils auf Grundlage von § 31 (2) BauGB zu treffen. Bei allen erteilten Befreiungen war die gesetzliche Eingangsvoraussetzung (die Grundzüge der Planung werden nicht berührt) erfüllt. Die in den einzelnen Verfahren vorliegenden Begründungen, insbesondere hinsichtlich der städtebaulichen Vertretbarkeit, können der beigefügten Tabelle entnommen werden. Nähere Erläuterungen erfolgen bei Bedarf in der Sitzung. Anlage(n): (1) Psta 2012 mit Begründung Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14