Daten
Kommune
                    Brühl
                Größe
                        106 kB
                    Datum
                        25.02.2013
                    Erstellt
                        23.01.13, 19:06
                    Aktualisiert
                        19.02.13, 19:00
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
61 26-10 0116 I
09.01.2013
9/2013
Betreff
Bebauungsplan 01.16 Teil I 'Bonnstraße 166 - 188', 1. Vereinfachte Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 und Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
1.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in
Verbindung mit § 13 BauGB die Aufstellung der 1. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.16 Teil I 'Bonnstraße 166 - 188'.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 2, und betrifft
nur das Flurstück 402.
Das Plangebiet liegt nur innerhalb des vorgenannten Flurstücks 402 und ist auf Grundlage
des BP 01.16 Teil I folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden
von der südlichen Grenze der im Norden des Flurstücks 402 geplanten Verkehrsfläche (nördlicher Stichweg innerhalb des Flurstücks 402),
im Westen
von der östlichen Grenze der geplanten Verkehrsfläche der Planstraße ‚B’,
im Süden
von der nördlichen Grenze der im Süden des Flurstücks 402 geplanten Verkehrsfläche (südlicher Stichweg innerhalb des Flurstücks 402), verlängert
nach Osten bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Flurstücksgrenze des
Flurstücks 401,
im Osten
entlang der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 401 verlängert nach
Norden bis zur südlichen Grenze der im Norden des Flurstücks 402 liegenden Verkehrsfläche (nördlicher Stichweg).
Bgm.
Zust. Dez.
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Drucksache 9/2013
2.
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan 01.16 Teil I 'Bonnstraße 166
- 188':
A - Anregungen aus der gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahmen der Bürger:
- kein Eingang [HINWEIS: Soweit bis zum Zeitpunkt der Sitzung des PStA bzw. des Rates noch Stellungnahmen eingereicht werden, werden diese in der Sitzung vorgelegt.]
3.
Der Rat beschließt gemäß § 10 iVm § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011
(BGBl. I S. 1509) die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 01.16 Teil I ‚Bonnstraße 166 - 188’ als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Der Bebauungsplan Nr. 01.16 Teil I 'Bonnstraße 166 - 188' wurde am 18.10.2012 rechtskräftig.
Die hier vorliegende 1. Vereinfachte Änderung wird auf Wunsch des Investors durchgeführt und
betrifft lediglich die Dachgestaltung auf 4 Grundstücken innerhalb des BP 01.16 Teil I.
Der Bebauungsplan 01.16 Teil I sieht im Änderungsbereich bisher 2 Doppelhäuser mit Satteldach
und einer Dachneigung von 35° bis 40° vor. Im Änderungsverfahren soll an dieser Stelle die
Erstellung von Flachdachgebäuden ermöglicht werden. Daraus resultierend wird die max.
Gebäudehöhe auf 10,50m reduziert.
Zur Auflockerung des Quartierseindrucks sind schon im Ursprungsplan unterschiedliche Gebäudetypen vorgesehen worden. Die Bestandsbebauung entlang der Bonnstraße im Osten und das
Baufenster im Westen ermöglichen bereits heute eine vielfältige Dachgestaltung der Gebäude. In
der Quartiersmitte wurden bislang ausschließlich Satteldachgebäude vorgesehen. Bei der
Vermarktung der Grundstücke stellte sich aber heraus, dass ein großer Bedarf an solchen
Grundstücken besteht, auf denen Gebäude mit Flachdach erstellt werden dürfen. Mit der 1.
Vereinfachten Änderung bleibt die städtebauliche Ordnung des Ursprungsplanes erhalten.
Die Grundzüge der Planung werden durch die 1. Vereinfachte Änderung nicht berührt, da lediglich
gestalterische Festsetzungen betroffen sind.
Von der Änderung ist nur das Flurstück 402 mit einem Eigentümer betroffen. Da der Bebauungsplan 01.16 Teil I erst vor kurzem rechtskräftig wurde und die Grundzüge der Planung nicht berührt
werden, konnte das vereinfachte Beteiligungsverfahren gemäß § 13 BauGB unter Beschränkung
auf die wenigen Betroffenen gewählt werden. Dies hat zur Folge, dass unmittelbar nach erfolgter
Bgm.
Zust. Dez.
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eingeschränkter Beteiligung zu der Änderung des BP 01.16 Teil I der Beschluss über die Abwägung sowie der Satzungsbeschluss erfolgen kann.
Bis zum Redaktionsschluss der Sitzungsvorlage lagen keine Einwendungen vor. Später eingehende Eingaben werden in der Sitzung vorgelegt.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan
(2) Planzeichnung
(3) Legende
(4) Textliche Festsetzungen
(5) Begründung
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
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