Daten
Kommune
Pulheim
Größe
101 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
30.09.11, 18:55
Aktualisiert
30.09.11, 18:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
217/2011
Erstellt am:
31.05.2011
Aktenzeichen:
II/512
Verfasser/in:
Andreas Großhennrich
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
06.10.2011
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
11.10.2011
Haupt- und Finanzausschuss
X
18.10.2011
Rat
X
08.11.2011
Betreff
Schulsozialarbeit in der Förderschule Brauweiler/Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Mitteilung
1.) Schulsozialarbeit am Kompetenzzentrum Brauweiler
Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 30.06.2009 (Vorlage 267/2009) die Einrichtung einer Teilzeitstelle in einem
Umfang von 50 % der wöchentlichen Regelarbeitszeit „Schulsozialarbeit in der Förderschule Brauweiler“ beschlossen und
gleichzeitig eine Überprüfung bezogen auf die Teilzeitbeschäftigung nach zwei Jahren beauftragt.
Mit der Vorlage 70/2011 wurde dem Jugendhilfeausschuss die modifizierte Konzeption der Schulsozialarbeit zur Kenntnis
gebracht und gleichzeitig angekündigt, dem Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (BKS) und dem
Jugendhilfeausschuss (JHA) einen umfangreichen Erfahrungsbericht und eine Stellungnahme der Schule vorzulegen.
Beide Unterlagen sind als Anlage beigefügt.
Neben den Bedarfen, die sich aus der regulären Arbeit der Schulsozialarbeiterin ergeben, macht insbesondere die Entwicklung
der Förderschule als Kompetenzzentrum schon zum jetzigen Zeitpunkt deutlich, dass sowohl im quantitativen Bereich als auch
in der inhaltlichen Ausgestaltung eine Ausweitung der Arbeitszeit der Schulsozialarbeiterin notwendig erscheint.
Das Ziel des Kompetenzzentrums in Verbund mit den Pulheimer Schulen im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I,
mehr Kinder mit (sonderpädagogischem) Förderbedarf in den Regelschulen verbleiben zu lassen, hat insbesondere zwei
Entwicklungen mit Blick auf die Aufgaben der Schulsozialarbeit zur Folge:
Vorlage Nr.: 217/2011 . Seite 2 / 2
a)
Mehr Kinder mit (sonderpädagogischen) Förderbedarfen können in den Regelschulen verbleiben.
Auch diese Kinder bedürfen einer Begleitung durch Angebote der Schulsozialarbeit in ihren Schulen. Dies betrifft im
besonderen Maßnahme auch die Notwendigkeit der Unterstützung des jeweiligen Ganztagsschulsystems (Offene
Ganztagsgrundschule im Primarbereich, Gebundene Ganztagsschule im Sekundarbereich). Sonderpädagogische
Förderung durch Lehrkräfte muss durch Angebote der Schulsozialarbeit ergänzt werden.
b)
Die Kinder, die im System der Förderschule vor Ort in Brauweiler verbleiben, haben in aller Regel einen sehr
spezifischen Förder- und Unterstützungsbedarf. Sie benötigen eine intensive Begleitung bei der Gestaltung ihrer
Lebensbiografie. Hier können insbesondere die Methoden und spezifischen Arbeitsansätze der Schulsozialarbeit mit
ihrer besonderen Fachlichkeit unterstützend und koordinierend tätig werden. In Kooperation mit dem Sozialen Dienst
des Jugendamtes wird es für diese Schüler schwerpunktmäßig auch darum gehen, Angebote zur Erfüllung
festgestellter erzieherischer Bedarfe gehen. Hier kann die Schulsozialarbeiterin wesentliche Unterstützung für die
Bezirkssozialarbeiter leisten, das sie auf Grund der intensiven Arbeit mit den Schülerinnen diese und ihr Lebensumfeld
wesentlich besser kennt, als dass eine Fachkraft des Allgemeinen Sozialen Dienstes zu leisten im Stande ist. Auch
hier gilt der Hinweis, dass die Schulsozialarbeit das Angebotssystem des Ganztages in der Förderschule auf Grund
mangelnder zeitlicher Ressourcen in der Vergangenheit kaum unterstützen konnte.
Aus fachlicher Sicht befürwortet das Fachdezernat eine Aufstockung der z. Zt. halben auf eine ganze Stelle
2.) Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
Die Ausweitung der Schulsozialarbeit ist Zielsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes der Bundesregierung, welches den
Schulsozialarbeiterstellen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung zuweist. Schulsozialarbeit besetzt hier eine wichtige
Netzwerkstelle, die Kindern und Jugendliche Wege zur Teilhabe an sozialen und kulturellen Angeboten im Gemeinwesen
aufzeigen und sie bei der Inanspruchnahme unterstützen kann.
Die Bundesregierung unterstützt mittelbar über die Kreise die Kommunen bei der Finanzierung von zusätzlichen
Schulsozialarbeiterstellen über eine Aufstockung der Wohngelderstattungen.
Für die Stadt Pulheim ist vorgesehen, dass befristet bis einschließlich Ende 2013 in Abhängigkeit der zukünftigen
Wohngelderstattungen jährlich garantiert mindestens 221.757,-- € zugewiesen werden. Davon können insgesamt 4
Schulsozialabeiterstellen incl. der Ausstattung von Arbeitsplätzen, der Zuverfügungstellung von Arbeits- und Projektmitteln
geschaffen werden.
Zwischen den Kommunen und dem Rhein-Erft-Kreis wird zur Zeit eine Vereinbarung über die Umsetzung des Teils des
Bildungs- und Teilhabepaketes erarbeitet.
Inhaltlich sind die Stellen angebunden an die Zielsetzungen des Bildungs- und Teilhabepaketes. (Anlagen: Erlass der
Landesministerien)