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Mitteilungsvorlage (Schulsozialarbeit in der Förderschule Brauweiler/Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
101 kB
Datum
08.11.2011
Erstellt
30.09.11, 18:55
Aktualisiert
30.09.11, 18:55
Mitteilungsvorlage (Schulsozialarbeit in der Förderschule Brauweiler/Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes) Mitteilungsvorlage (Schulsozialarbeit in der Förderschule Brauweiler/Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes)

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Vorlage Nr.: 217/2011 Erstellt am: 31.05.2011 Aktenzeichen: II/512 Verfasser/in: Andreas Großhennrich Mitteilungsvorlage Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Jugendhilfeausschuss X 06.10.2011 Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 11.10.2011 Haupt- und Finanzausschuss X 18.10.2011 Rat X 08.11.2011 Betreff Schulsozialarbeit in der Förderschule Brauweiler/Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Mitteilung 1.) Schulsozialarbeit am Kompetenzzentrum Brauweiler Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 30.06.2009 (Vorlage 267/2009) die Einrichtung einer Teilzeitstelle in einem Umfang von 50 % der wöchentlichen Regelarbeitszeit „Schulsozialarbeit in der Förderschule Brauweiler“ beschlossen und gleichzeitig eine Überprüfung bezogen auf die Teilzeitbeschäftigung nach zwei Jahren beauftragt. Mit der Vorlage 70/2011 wurde dem Jugendhilfeausschuss die modifizierte Konzeption der Schulsozialarbeit zur Kenntnis gebracht und gleichzeitig angekündigt, dem Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (BKS) und dem Jugendhilfeausschuss (JHA) einen umfangreichen Erfahrungsbericht und eine Stellungnahme der Schule vorzulegen. Beide Unterlagen sind als Anlage beigefügt. Neben den Bedarfen, die sich aus der regulären Arbeit der Schulsozialarbeiterin ergeben, macht insbesondere die Entwicklung der Förderschule als Kompetenzzentrum schon zum jetzigen Zeitpunkt deutlich, dass sowohl im quantitativen Bereich als auch in der inhaltlichen Ausgestaltung eine Ausweitung der Arbeitszeit der Schulsozialarbeiterin notwendig erscheint. Das Ziel des Kompetenzzentrums in Verbund mit den Pulheimer Schulen im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I, mehr Kinder mit (sonderpädagogischem) Förderbedarf in den Regelschulen verbleiben zu lassen, hat insbesondere zwei Entwicklungen mit Blick auf die Aufgaben der Schulsozialarbeit zur Folge: Vorlage Nr.: 217/2011 . Seite 2 / 2 a) Mehr Kinder mit (sonderpädagogischen) Förderbedarfen können in den Regelschulen verbleiben. Auch diese Kinder bedürfen einer Begleitung durch Angebote der Schulsozialarbeit in ihren Schulen. Dies betrifft im besonderen Maßnahme auch die Notwendigkeit der Unterstützung des jeweiligen Ganztagsschulsystems (Offene Ganztagsgrundschule im Primarbereich, Gebundene Ganztagsschule im Sekundarbereich). Sonderpädagogische Förderung durch Lehrkräfte muss durch Angebote der Schulsozialarbeit ergänzt werden. b) Die Kinder, die im System der Förderschule vor Ort in Brauweiler verbleiben, haben in aller Regel einen sehr spezifischen Förder- und Unterstützungsbedarf. Sie benötigen eine intensive Begleitung bei der Gestaltung ihrer Lebensbiografie. Hier können insbesondere die Methoden und spezifischen Arbeitsansätze der Schulsozialarbeit mit ihrer besonderen Fachlichkeit unterstützend und koordinierend tätig werden. In Kooperation mit dem Sozialen Dienst des Jugendamtes wird es für diese Schüler schwerpunktmäßig auch darum gehen, Angebote zur Erfüllung festgestellter erzieherischer Bedarfe gehen. Hier kann die Schulsozialarbeiterin wesentliche Unterstützung für die Bezirkssozialarbeiter leisten, das sie auf Grund der intensiven Arbeit mit den Schülerinnen diese und ihr Lebensumfeld wesentlich besser kennt, als dass eine Fachkraft des Allgemeinen Sozialen Dienstes zu leisten im Stande ist. Auch hier gilt der Hinweis, dass die Schulsozialarbeit das Angebotssystem des Ganztages in der Förderschule auf Grund mangelnder zeitlicher Ressourcen in der Vergangenheit kaum unterstützen konnte. Aus fachlicher Sicht befürwortet das Fachdezernat eine Aufstockung der z. Zt. halben auf eine ganze Stelle 2.) Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes Die Ausweitung der Schulsozialarbeit ist Zielsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes der Bundesregierung, welches den Schulsozialarbeiterstellen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung zuweist. Schulsozialarbeit besetzt hier eine wichtige Netzwerkstelle, die Kindern und Jugendliche Wege zur Teilhabe an sozialen und kulturellen Angeboten im Gemeinwesen aufzeigen und sie bei der Inanspruchnahme unterstützen kann. Die Bundesregierung unterstützt mittelbar über die Kreise die Kommunen bei der Finanzierung von zusätzlichen Schulsozialarbeiterstellen über eine Aufstockung der Wohngelderstattungen. Für die Stadt Pulheim ist vorgesehen, dass befristet bis einschließlich Ende 2013 in Abhängigkeit der zukünftigen Wohngelderstattungen jährlich garantiert mindestens 221.757,-- € zugewiesen werden. Davon können insgesamt 4 Schulsozialabeiterstellen incl. der Ausstattung von Arbeitsplätzen, der Zuverfügungstellung von Arbeits- und Projektmitteln geschaffen werden. Zwischen den Kommunen und dem Rhein-Erft-Kreis wird zur Zeit eine Vereinbarung über die Umsetzung des Teils des Bildungs- und Teilhabepaketes erarbeitet. Inhaltlich sind die Stellen angebunden an die Zielsetzungen des Bildungs- und Teilhabepaketes. (Anlagen: Erlass der Landesministerien)